In der Bereinigungssitzung im Haushaltsausschuss des Bundestages konnten bedeutsame Erfolge erzielt werden: Insgesamt über 200 Millionen Euro stehen für die Erforschung von Long-Covid und ME/CFS für die nächsten Jahre bereit.
Dazu erkläre ich gemeinsam mit Laura Kraft, Berichterstatterin für Gesundheitsforschung der Grünen Bundestagsfraktion:
Wir konnten erreichen, dass im Forschungshaushalt und im Gesundheitshaushalt deutlich mehr Geld für die Erforschung von Long-Covid und dem chronischen Fatigue Syndrom (ME/CFS) zur Verfügung gestellt wird. Insgesamt stellt die Ampel-Koalition jetzt mehr als 200 Millionen Euro für die nächsten Jahre bereit, damit die Krankheitsbilder so schnell wie möglich behandelbar werden. Seit dem Auftreten von Long-Covid kämpfen wir Grüne für Forschungsmittel, auch zur verbesserten Versorgung von ME/CFS-Erkrankten.
Mit den enorm aufgestockten Haushaltsmitteln ermöglichen wir jetzt, dass die Ursachen sowie die Präventions- und Behandlungsmöglichkeiten umfänglich erforscht werden. Wichtig ist dafür auch, dass die Weiterfinanzierung der Nationalen Klinischen Studiengruppe (NKSG) an der Charité gesichert werden konnte. Dadurch geben wir den Forschungsinstituten Planungssicherheit für die Verausgabung der Mittel. Wir hoffen auf vielversprechende Ergebnisse aus der Forschung, die wir so unterstützen wollen. Betroffene sollen nicht länger erfolglos von Praxis zu Praxis laufen, sondern endlich ihr Leben wieder zurückbekommen.
Besonders erfreulich ist die gesonderte Förderung von Modellmaßnahmen zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Long-Covid. Familien mit einem erkrankten Kind kämpfen bislang auch mit vielschichtigen sozialen Folgen. Wir erhoffen uns, dass es nun mehr medizinische Anlaufstellen geben wird und betroffene Familien dadurch schnell Hilfe bekommen.
Zu den Ergebnissen der Haushaltsberatungen im Einzelplan des Ministeriums für Umwelt & Verbraucherschutz erklärt Linda Heitmann, Berichterstatterin für Verbraucherschutz und direkt gewählt für Hamburg-Altona:
„Trotz widriger Umstände hat die Ampelkoalition im Haushalt 2024 den Verbraucherschutz deutlich gestärkt und dabei verletzliche Gruppen wie überschuldete Haushalte oder von illegalem Glücksspiel betroffene Personen ganz speziell in den Blick genommen. Die Ergebnisse im Einzelnen:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband ist die zentrale Anlaufstelle und Vertretung der Verbraucher*innen. Ihre Arbeit ist wertvoll und bündelt die Anstrengungen für starke Verbraucherrechte. Wir werden diese Arbeit mit zusätzlichen 460.000 Euro weiter fördern und ausbauen, damit auch der Verbraucherschutz für die Herausforderungen der Zukunft gewappnet ist und sich weiterhin gut aufstellen kann, etwa um das neue Instrument der Verbandsklage für geschädigte Konsument*innen zu nutzen oder die Verbraucherbildung zu stärken.
Ein großer Erfolg ist zudem die neue institutionelle Förderung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung. Damit unterstreichen wir die Wichtigkeit der Schuldner- und Insolvenzberatungspraxis und helfen so konkret ver- und überschuldeten Haushalten. Neben der individuellen Hilfe in Notsituationen wissen wir auch, dass sich Schuldnerberatung rechnet. Denn zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass jeder vom Staat in die Schuldnerberatung investierte Euro durch erhebliche Einsparungen bei den Sozial- und Justizausgaben mindestens doppelt zurückfließt.
Außerdem freue ich mich über die Projekt-Förderung für eine neue Ombudsstelle, um Verbraucher*innen beim Glücksspiel zu unterstützen. Anbieter von Online-Glücksspiel müssen sich hierzulande lizensierend lassen und Auflagen wie Einsatzlimits und den Ausschluss gesperrter Spieler*innen sicherstellen. Leider müssen wir feststellen, dass sich viele Anbieter nicht daranhalten und mit der Glücksspielsucht viel Geld verdienen. Mit der neuen Ombudsstelle wollen wir geschädigten Spieler*innen systematisch dabei helfen, verlorene Wetteinsätze einzuklagen und somit den Markt für illegale Angebote mehr und mehr unattraktiv zu machen.“
Im vergangenen Juli haben wir nach langen Diskussionen als Bundestag ein neues Rechtsinstrument geschaffen: Die Verbandsklage für geschädigte Verbraucher*innen ist einein riesiger verbraucherpolitischer Erfolg. Geschädigte Verbraucher*innen können sich jetzt einfach in Verbänden zusammenzuschließen und gemeinsam ihr Recht einfordern – anders als früher, als der Weg einer langwierigen individuellen Klage viele Verbraucher*innen schnell abgeschreckt zurückgelassen hat.
Die Bedeutung und Stärke unseres neuen Verbandsklagerechts zeigt das nun gestartete erste Sammelklageverfahren des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv): Millionen Festnetz- und Internetkund*innen von Vodafone flatterte dieses Jahr eine einseitige Preiserhöhung von monatlich fünf Euro ins Haus. Der vzbv sieht hierfür keine Rechtsgrundlage und hat deshalb im Auftrag von über 50 Verbraucher*innen eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich einfach durch einen Eintrag ins Klageregister des Bundesamts für Justiz noch der Klage anschließen – und erhalten im Erfolgsfall ihr Geld zurück.
Ein großer Vorteil unseres neuen Verbandsklagerechts wird hier sichtbar: Fünf Euro im Monat – 60 Euro im Jahr – sind keine Peanuts. Und doch meist zu wenig, um als Verbraucher*in ein einzelnes Klageverfahren zu starten. Nun können sich Verbraucher*innen einfach über einen Verband wie den vzbv zusammenschließen und direkt bei der Klage eintragen. Durch das flexible Opt-In-Verfahren, für das auch ich mich während der Verhandlungen eingesetzt habe, können sich geschädigte Verbraucher*innen auch erst einmal auf den zugehörigen Newsletter des vzbv setzen lassen und überlegen, ob sie Mitkläger*innen sein wollen – denn auch eine späterer Anschluss in das Sammelklageverfahren ist möglich!
Voraussetzung für die Teilnahme an der Klage ist die Preiserhöhung um 5 Euro im laufenden Vertrag bei der Vodafone Gmbh, Vodafone Deutschland GmbH oder Vodafone West Gmbh. Alle wichtigen Infos dazu gibt es auch direkt beim VZBV.
Ich sehe diese Sammelklage als ein hervorragendes Beispiel für den Triple-Win unserer neuen Verbandsklage: Verbraucher*innen können sich einfach anschließen, die Bündelung der Verfahren entlastet die Justiz und auch die Unternehmen bekommen Planungs- und Rechtssicherheit!
In der heutigen Sitzung des Bundestagsausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz wurden auf Initiative der Ampel-Berichterstatterinnen für Verbraucherpolitik die massiven Kundenbeschwerden gegenüber der Postbank behandelt. Vertreter der Finanzaufsicht BaFin sowie des Finanzministeriums waren zur Beantwortung von Fragen der Abgeordneten vor Ort. Nach der Sitzung erklären hierzu Linda Heitmann (Grüne), Nadine Heselhaus (SPD) und Judith Skudelny (FDP):
„Auch die heutige Befragung im Bundestag hat gezeigt: Es gibt noch immer Probleme bei der Postbank und diese betreffen auch noch immer zehntausende Kund*innen. Uns beschäftigen insbesondere jene tragischen Fälle, bei denen es für Kund*innen um existentielle Fragengeht – beispielsweise, wenn Pfändungsschutzkonten komplett gesperrt wurden und Menschen dadurch Miete und Essen nicht mehr zahlen konnten. Gerade für diese besonders verletzlichen Personen erwarten wir schnelle und unkomplizierte Hilfe und Entschädigungen durch die Bank. Betroffene Kund*innen sollten aus unserer Sicht proaktiv durch die Bank kontaktiert werden.
Im Sinne der geschädigten Verbraucher*innen haben wir als zuständige Berichterstatterinnen zudem ein hohes Interesse daran, dass alle Missstände, die sich aus einer IT-Migration ergeben haben, zügig und vollständig behoben werden. Wir fordern, dass die Deutsche Bank allen Betroffenen schnell und freiwillig eine angemessene Entschädigung zahlt und nicht in jedem Einzelfall darauf wartet, dass Betroffene ihre Ansprüche aufwändig im Detail nachweisen.
Die Tatsache, dass inmitten dieses Chaos‘ angekündigt wurde, über die Hälfte der Postbankfilialen zu schließen und somit die persönliche Erreichbarkeit für Kund*innen weiter zu erschweren, halten wir für unglücklich bis fahrlässig.“
Wir regeln jetzt die elektronische Patient*innenakte (ePa) neu – denn bisher hat nur ein verschwindend geringer Teil der Bevölkerung eine ePa. Damit aber nun wirklich jede und jeder mitmachen will, braucht es jetzt vor allem eins: das Vertrauen der Versicherten.
Für Vertrauen braucht es Datensicherheit und Datenhoheit. Es darf nicht zu Stigmatisierung oder Diskriminierung durch die Einsicht in die ePa kommen. Auch Kinder und Jugendliche brauchen kluge Regelungen für die Einsicht und Verschattung ihrer Gesundheitsdaten.
Für Datenschutz im Sinne der Verbraucher*innen jeden Alters setze ich mich ein im parlamentarischen Verfahren.
Hier könnt ihr die Rede ganz anhören:
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