Mit der Entkriminalisierung des Cannabis-Anbaus für den Eigenbedarf am 01. April 2024 haben wir in Deutschland einen wichtigen Schritt hin zu einer liberaleren Drogen- und Suchtpolitik getan.
Im Gesetzgebungsverfahren gab es dabei im Bundesrat bei diesem Gesetz keine Mehrheit für eine Überweisung in den Vermittlungsausschuss. Dafür hat die Bundesregierung den Ländern im Rahmen einer Protokollnotiz bestimmte Konkretisierungen des Gesetzes zugesagt. Zudem war das Verkehrsministerium im Gesetz selbst aufgefordert, den THC-Grenzwert im Straßenverkehr gesetzlich neu zu regeln.
Darum bringen wir als Ampel am Donnerstag zwei Gesetzesentwürfe in den Bundestag ein, die zum 01. Juli 2024 in Kraft treten sollen.
Der erste Gesetzesentwurf betrifft den THC-Grenzwert im Straßenverkehr. Mit der Entkriminalisierung des Konsums braucht es auch eine Regel, ab welchem Zeitpunkt man nach dem Konsum wieder als fahrtüchtig gilt und ein Auto fahren darf. Beim Alkohol gilt der 0,5-Promille-Grenzwert. Bei Cannabis ist die Festlegung tatsächlich etwas schwieriger, da die berauschende Wirkung individuell unterschiedlicher ist, als bei Alkohol.
Zur Bestimmung der Fahrtüchtigkeit wird die Konzentration des Cannabis-Wirkstoffs THC im Blutserum gemessen. Der bislang in der Rechtsprechung geltende Grenzwert von einem Nanogramm (ng) pro Milliliter (ml) galt nach Ansicht vieler Expert*innen als deutlich zu niedrig, weil er auch mehrere Tage nach dem Konsum noch nachgewiesen werden kann, wenn die Rauschwirkung lange nicht mehr besteht. Auch bei höheren THC-Werten ist somit nach Einschätzung einer Expertenkommission kein erhöhtes Unfallrisiko mehr vorhanden.
Für uns als Gesetzgeber ist das eine schwierige Situation: Selbstverständlich muss die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet sein und es muss sichergestellt sein, dass niemand berauscht fährt. Gleichzeitig müssen Regeln auch angemessen sein. Der Gesetzentwurf sieht deshalb nun auf Grundlage der Kommissions-Empfehlung vor, den Grenzwert auf 3,5 ng/ml festzusetzen. Gleichzeitig gilt jedoch: Der Mischkonsum mit Alkohol ist verboten, hier wird die Fahrtüchtigkeit nämlich enorm eingeschränkt. Für Fahranfänger und junge Menschen unter 21 gilt zudem weiterhin ein niedrigerer Grenzwert.
Der zweite Gesetzentwurf betrifft vor allem die Anbauvereinigungen, also die „Cannabis Clubs“. Die Regelung stellt klar, dass sie nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen sind, indem in bestimmten Bereichen die Auflagen für die Clubs konkretisiert werden. So dürfen sich Anbauvereinigungen nicht anliegend an angrenzen Anbauflächen ansiedeln. Auch wird die aktive Mitarbeit der Mitglieder in den Anbauvereinigungen betont.
Zum zehnten Alternativen Drogen- und Suchtbericht erklären Linda Heitmann, Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik und Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Berichterstatterin für Cannabispolitik der Grünen Bundestagsfraktion:
Der Alternative Drogen- und Suchtbericht (ADSB) leistet in Deutschland einen wichtigen, ergänzenden Beitrag in der Debatte über Drogengebrauch und Sucht aus der Perspektive der akzeptierenden Drogenarbeit und Suchthilfe. Durch fachlich fundierte Berichte aus der Praxis der Suchtkrankenhilfe und Suchtforschung trägt der ADSB dazu bei, wichtige Trends sichtbar zu machen und gleichzeitig die Stimmen von Praktiker*innen in der Debatte zu stärken.
Als Ampel-Koalition haben wir einen Paradigmenwechsel hin zu einer gesundheitsgeleiteten und menschenzentrierten Drogenpolitik eingeleitet: Dazu gehört, dass Drugchecking nun rechtssicher – auch in Drogenkonsumräumen – deutschlandweit möglich ist und Aromen in Tabakerhitzern auf dem deutschen Markt dank der Ampel künftig der Vergangenheit angehören.
Außerdem sind die geplante Erlaubnis des Eigenanbaus und des gemeinschaftlichen Anbaus von Cannabis in Clubs zu Genusszwecken für Erwachsene wichtige Schritte zur Stärkung des Jugend- und Gesundheitsschutzes. Mit der Teillegalisierung schaffen wir endlich eine legale Alternative zum illegalen Markt. Auch konnten wir in Sachen Medizinalhanf Zugangshürden für Patient*innen abbauen. Dies alles sind wichtige Erfolge zur Vermeidung von Gesundheitsschäden und zur Stärkung von Prävention und Behandlung.
Wir Grüne arbeiten weiterhin mit unseren Ampel-Partner*innen an der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung für mehr Verhältnisprävention, etwa durch verschärfte Regelungen für Marketing und Sponsoring bei Alkohol und Nikotin. Außerdem werden wir uns weiter für die Aufklärung über Konsumrisiken speziell bei Kindern, Jugendlichen, Schwangeren und werdenden Vätern sowie der Orientierung an wissenschaftlichen Erkenntnissen in der Drogen- und Suchtpolitik stark machen.
Wir bringen die Cannabis-Legalisierung auf den Weg! Im Bundestag haben wir gestern zum ersten Mal die Cannabis-Legalisierung diskutiert. Ich bin in meiner Rede besonders darauf eingegangen, wie die Legalisierung mit Jugendschutz einhergeht, und wir somit eine verantwortlichere Drogen- und Suchtpolitik gestalten.
Hier seht ihr die ganze Rede:
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Als direkt gewählte Altonaer Abgeordnete freue ich mich immer sehr, mit vielen Interessierten auch zu meinen gesundheits- und drogenpolitischen Themen ins Gespräch zu kommen!
Gemeinsam mit Peter Zamory, drogenpolitischer Sprecher in der grünen Bürgerschaftsfraktion, hatte ich drum in die tolle Location der Alten Druckerei im Herzen von Ottensen eingeladen und ca. 45 Personen sind unserer Einladung gefolgt, um mit uns engagiert über eine Drogen- und Suchtpolitik zu diskutieren.
Neben der Frage, was genau im Cannabis-Eckpunktepapier der Bundesregierung steht und wann der Inhalt Gesetz wird, ging es auch viel um Fragen zu Cannabis als Medizin sowie Cannabis im Straßenverkehr. Außerdem wurde engagiert darüber debattiert, warum die strengen Regeln zum Jugend- und Gesundheitsschutz, die rund um die kontrollierte Abgabe von Cannabis künftig gelten sollen, nicht längst schon für andere legal erhältliche Suchtstoffe wie Alkohol die Regel sind.
Wir kommen gern wieder in die Alte Druckerei, wenn sich Neues tut in der Drogen- und Suchtpolitik – dann lest Ihr auf den Plakaten irgendwann den Veranstaltungstitel „Recht auf Rausch III“.
Zu dem geleakten Eckpunktepapier der Cannabis-Legalisierung in Deutschland erklärt Linda Heitmann, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit der grünen Bundestagsfraktion:
Die jetzt bekannt gewordenen ersten Entwürfe von Eckpunkten zur geplanten legalen Abgabe von Cannabis in Deutschland zeigen, dass bei der Ausarbeitung intensiv über Verhältnisprävention und Jugendschutz nachgedacht wird. Ich begrüße das, da wir derzeit auch in der Ampel-Koalition diskutieren, wie wir in diesen Punkten auch bei anderen Suchtmitteln vorankommen.
In den Ankündigungen in der Presse findet sich die Planung, Werbung und Marketing für Cannabis vollständig zu untersagen. Das begrüße ich ausdrücklich, denn die strikte Regulierung von Marketing und Werbung ist ein wirksames Mittel der Verhältnisprävention. Unser Koalitionsvertrag sieht vor, dass auch bei Alkohol und Nikotin das Marketing stärker begrenzt werden soll. Wir arbeiten derzeit als Ampel-Berichterstatter*innen daran, diese Worte mit Leben zu füllen.
Dabei planen wir insbesondere, auch hier beim Jugendschutz anzusetzen. Marketing und Werbung für Alkohol und Nikotin haben nirgendwo etwas zu suchen, wo Kinder und Jugendliche die Empfänger*innen sind: Rundfunk, Kino, Festivals und auch soziale Medien gucken wir uns in diesem Zusammenhang daher gerade genauer an, um hier zu besserem Jugendschutz zu kommen. Gleichzeitig nehmen wir Verkaufsbedingungen in den Blick, denn Tabak, e-Zigaretten und hochprozentiger Alkohol sind teilweise noch zu einfach auch für Minderjährige in Verkaufsstätten erreichbar.
Wenn in den kommenden Monaten im Parlament effektiver Jugendschutz und gute Verhältnisprävention bei Cannabis diskutiert werden, setze ich mich dafür ein, dass wir bei anderen Suchtmitteln nicht zu weit hinter den Regelungen für Cannabis zurückbleiben.