Therapie statt Strafe – Bundesrat will Anspruch auf Therapie für Häftlinge stärken

Wer im Gefängnis sitzt, hat in der Regel mehrere Probleme auf einmal. Neben der abgeurteilten Tat sind viele inhaftierte Männer und Frauen verschuldet, haben Ausbildungslücken und angestaute soziale Konflikte. Bei knapp der Hälfte der Inhaftierten kommen zudem substanzbezogene Störungen hinzu – also Abhängigkeiten von Suchtmitteln.

Menschen in Haft haben generell keine starke Lobby. Da ist es mir besonders wichtig, einmal eine positive Entwicklung aufzugreifen: Der Bundesrat hat kürzlich eine Initiative beschlossen, die es erleichtern soll, dass suchtmittelabhängige Inhaftierte aus der Haft heraus eine Therapie antreten können.

In bestimmten Fällen können drogenabhängige Häftlinge nämlich eine Therapie während der Haft beantragen. Das Prinzip lautet hier „Therapie statt Strafe“ und die Voraussetzungen für einen solchen Antrag sind in §35 des Betäubungsmittelgesetzes geregelt. Das Land NRW hat dazu einen Gesetzesantrag in den Bundesrat gebracht, der nun beschlossen wurde.

Was der entsprechende Paragraph regelt: Es kann, wer die der Haft zu Grunde liegende Straftat unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln begangen hat und insgesamt oder nur noch bis zu zwei Jahre eine Freiheitsstrafe verbüßen muss, nach Paragraf 35 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) eine Drogenentzugstherapie machen. Die Strafe kann dann zugunsten der Therapie ausgesetzt werden.

Das bisherige Problem in der Praxis bei der Umsetzung dieser Regelung: Damit die Therapie bewilligt wird, muss eine Kostenzusage der zuständigen Renten-, Krankenversicherung oder des Sozialhilfeträgers vorliegen. Neben reinen Therapiekosten gilt es auch, die Nebenkosten, wie zum Beispiel für Transport zur Klinik, zu decken. In der Regel wird diese aus dem Bürgergeld oder der Grundsicherung für Arbeitslose finanziert. Doch häufig erfolgt die Bewilligung derzeit nicht, weil die Betroffenen zu dem Zeitpunkt, an dem sie aus der Haft heraus den Antrag stellen, nicht im Bürgergeldbezug sind. Insbesondere ein Urteil des Bundessozialgerichts 2021 hatte hier für große Unsicherheiten und Rechtsstreitigkeiten zwischen den Kostenträgern gesorgt. Demnach wurden durch die Urteilsauslegung in der Rechtspraxis Therapieeinrichtungen nach Paragraf 35 BtMG als Einrichtung zum Vollzug der richterlich angeordneten Freiheitsentziehung ausgeschlossen. In der Folge weigerten sich die Kostenträger für die Therapie statt Strafe nach Paragraf 35 BtMG aufzukommen. Dadurch war den Gefangenen eine Vermittlung in eine notwendige Therapie die letzten Jahre vielerorts faktisch unmöglich.

Der Bundesrat hat nun einen Antrag aus NRW beschlossen, der hier eine wichtige Regelungslücke schließen könnte. Die Bundesratsinitiative stellt klar, dass bei Zurückstellung der Strafvollstreckung wegen einer Drogentherapie nach Paragraf 35 BtMG der Anspruch auf Kostenübernahme gewährleistet ist und macht einen ganz konkreten Vorschlag, wie das gesetzlich rechtssicher formuliert werden sollte.

Ich begrüße die NRW-Initiative ausdrücklich und werde mich dafür stark machen, dass der Bundestag als Gesetzgeber sie aufgreift und auf den Weg zu bringt.

Denn es ist mir ein wichtiges Anliegen, auch für Menschen mit Suchterkrankungen in Haft eine gute Versorgung zu sichern. Auch setze ich mich dafür ein, den Paragrafen 35 BtMG für Menschen zu öffnen, die von Substanzen abhängig sind, welche nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Das betrifft zum Beispiel Alkohol, in Kürze voraussichtlich auch Cannabis.

Rede: Bessere Behandlung von Suchtkranken in Haft

Rede: Bessere Behandlung von Suchtkranken in Haft

In der gestrigen Bundestagsdebatte habe ich unterstrichen, dass Sucht in Haft ein Problem ist und bleiben wird. Doch statt die Standards der Behandlung abzusenken – was die Union in ihrem Antrag fordert, mit dem sie mehr Suchtkranke in den regulären Haftanstalten unterbringen will statt im Maßregelvollzug – müssen wir vielmehr im Gesamtsystem Haft die Suchtkrankenbehandlung verbessern. Das geht nur zusammen mit den Ländern. Und als Grundsatz muss weiter gelten: Therapie statt Strafe.

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Pressestatement: JedeR einzelne Drogentote ist zu viel

Pressestatement: JedeR einzelne Drogentote ist zu viel

Heute hat der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert die Zahlen von Drogentoten in 2021 veröffentlicht und kommentiert. Dazu erkläre ich als Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik der Grünen Bundestagsfraktion:

„Die heute vorgestellten Zahlen zu Drogentoten in Deutschland im Jahr 2021 sind einfach nur erschreckend – jeder und jede einzelne Drogentote ist zu viel und solch ein deutlicher Anstieg der Zahlen fordert uns als Politik klar zum Handeln auf.

Burkhard Blienert hat mit Maßnahmen wie der Ermöglichung von Drug-Checking, der Sicherstellung und Ausweitung flächendeckender Substitutionsangebote und mehr Drogenkonsumraum-Angeboten schon die wichtigsten Instrumente benannt, die wir nun politisch auf den Weg bringen und dann systematisch einsetzen müssen. Aus meiner Sicht kommt hinzu, den Umgang mit dem Notfallmedikament Naloxon auch für Laien zu vereinfachen. Naloxon rettet Menschen bei einer akuten Opiatüberdosierung vor dem Atemstillstand. Es muss verschreibungsfrei auch an Konsumierende und Menschen in deren Umfeld vergeben werden.

Zudem will ich, dass wir uns als Politik nochmal genauer anschauen, was sich beim Übergang von der Haft in die Freiheit für suchtmittelabhängige Menschen verbessern lässt. Das ist leider ein Moment, bei dem es bisher viel zu häufig zu Rückfällen oder Überdosierungen kommt.“

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Zum Hintergrund:

Weiterer Anstieg der Drogentoten im vergangenen Jahr

Berlin (KNA) Die Zahl der Drogentoten ist 2021 im vierten Jahr infolge gestiegen. Wie der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), am Montag in Berlin mitteilte, starben im vergangenen Jahr 1.826 Menschen an illegalen Drogen; 2017 waren es noch 1.272. Blienert äußerte sich schockiert über die Entwicklung und forderte ein rasches «Grundsatzgespräch mit den Ländern». Maßnahmen, die helfen Leben zu retten, müssten ermöglicht und ausgebaut werden.

Hauptursächlich für die Tode waren demnach wie in den vergangenen Jahren Heroin und andere Opioide. Die Zahl der Vergiftungen durch Überdosierung von Heroin verdoppelt sich demnach auf 195 Rauschgifttote und bei Opioid-Substitutionsmitteln stieg sie um 167 Prozent auf 88 Tote. Auch die Zahlen der Rauschgifttoten durch Vergiftungen an Amphetamin, Amphetaminderivaten, Methamphetamin und Kokain stiegen deutlich.

Ein «Weiter so» in der deutschen Drogenpolitik sei nicht möglich, sagte Blienert. Hilfe und Unterstützung, Behandlung und Beratung müssten schneller und direkter bei den Menschen ankommen und überall dauerhaft finanziert werden. «Es darf nicht sein, dass Menschen, die schwer suchtkrank sind, gar nicht erreicht und mit ihrer Erkrankung sowie deren sozialen Folgen alleine gelassen werden.» Der Drogenbeauftragte sagte, er wolle gerade der Vergiftung durch verunreinigte oder gestreckte Stoffe mit Maßnahmen wie Drug-Checking, flächendeckender Substitution und Drogenkonsumräumen entgegentreten.

Quelle: KNA