Abstimmung zur Sterbehilfe: Wie umgehen mit dem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und Sterben?

Wie in einem früheren Artikel vom 27. Mai 2022 bereits erläutert, ist die (Neu)Regelung der Sterbehilfe ein Thema auf der Bundestagsagenda, bei dem das Bundesverfassungsgericht uns aufgefordert hat, eine breit akzeptierte Regelung zu finden, da es laut Urteil ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben gibt.

Die Kernfrage der Debatte dreht sich dabei um die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen des assistierten Suizids. Davon streng zu trennen ist die sogenannte Tötung auf Verlangen, bei der der Tötungsakt durch eine dritte Person durchgeführt wird und nach §216 StGB strafbar ist. Diese Regelung wird weiterhin unberührt bleiben. Beim assistierten Suizid hingegen geht es um die selbstbestimmte Selbsttötung mit der Hilfe Dritter. Die Hilfe zur Selbsttötung kann beispielsweise in der Verschreibung entsprechender Medikamente, der Ermöglichung mittels durch Suizidwillige auszulösende technische Unterstützung (z.B. eye-tracking) oder dem Bereitstellen eines entsprechenden Raums bestehen.

Der Anlass für den Neuregelungsbedarf ist – wie erwähnt – ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020, welches den §217 StGB, welcher erst 2015 durch das Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung eingeführt wurde, für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt hat. Denn es gab mehrere Klagen, u.a. auch vom Verein Sterbehilfe Deutschland, gegen die §217-Regelung, die besagt, dass die geschäftsmäßige assistierte Selbsttötung sowohl durch Ärzt*innen als auch Einzelpersonen und Organisationen kategorisch strafbar ist – ganz gleich, ob mit kommerzieller oder nichtkommerzieller Absicht. Dementsprechend drohen bei geschäftsmäßiger Sterbehilfe eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Unter „geschäftsmäßiger“ Suizidhilfe versteht man dabei jede auf wiederholte Hilfe zur Selbsttötung angelegte Tätigkeit von Organisationen, Vereinen und Einzelpersonen. Erst recht, wenn diese mit finanziellen Interessen noch einhergeht.

Nach zahlreichen Debatten, die im Zuge der Orientierungsdebatte vom 18. Mai 2022, der ersten Lesung im Juni 2022 sowie der darauffolgenden öffentlichen Anhörung im November 2022 stattfanden, hatten sich drei Gruppenanträge herauskristallisiert. Inzwischen haben sich die Antragsteller*innen von zweien der ursprünglichen drei Anträge auf eine gemeinsame Version geeinigt, so dass letztlich zwei konkurrierende Anträge in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause zur abschließenden Abstimmung stehen. Da es sich um ein Thema handelt, das als Gewissensentscheidung eingestuft wird, ist die Fraktionsdisziplin aufgehoben. Es handelt sich bei den Anträgen auch um fraktionsübergreifende Anträge von verschiedenen Parlamentariergruppen:

Der eine Gesetzentwurf (Drs. 20/1121, ehemals Drs. 20/904) sieht vor, dass die Regelung der geschäftsmäßigen Suizidhilfe weiterhin im Strafgesetzbuch verankert bleibt und enge Ausnahmen definiert werden, unter denen die Strafbarkeit nicht gilt. Lars Castellucci (SPD), Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) und Benjamin Strasser (FDP) gelten als die wesentlichen Initiator*innen dieses Gruppenantrages.

Er zielt in erster Linie darauf ab, die Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung sicherzustellen. Dazu gehöre auch, dass die Suizidwilligen von Einwirkungen und Repressionen freizuhalten sind, welche sie gegenüber Suizidhilfeangeboten in eine Rechtfertigungslage bringen könnten. Die Suizidwilligen sollen möglichst lange frei entscheiden können, d.h. auch vorherige Entscheidungen revidieren und Suizidhilfeangebote ausschlagen können, ohne das Gefühl zu haben, sich dafür rechtfertigen zu müssen. Daher soll zum wirksamen generalpräventiven Schutz der Freiverantwortlichkeit der Suizidentscheidung die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung grundsätzlich strafbar sein. Die Möglichkeit der straffreien geschäftsmäßigen Suizidhilfe soll dabei durch Ausnahmeregelungen von diesem Grundsatz gegeben sein. Dementsprechend soll die geschäftsmäßige Suizidhilfe straffrei sein, wenn die sterbewillige Person „volljährig und einsichtsfähig“ ist und in der Regel mindestens zweimal mit einem Abstand von mindestens drei Monaten ein umfassendes, individuell angepasstes und ergebnisoffenes Beratungsgespräch durch eine*n Fachärzt*in für Psychiatrie und Psychotherapie in Anspruch genommen hat. Ein einziger Untersuchungstermin soll nur bei jenen Betroffenen ausreichen, die unter einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung leiden. Um der gesellschaftlichen Normalisierung  der Suizidhilfe entgegenzuwirken, soll darüber hinaus ein Werbeverbot für die Hilfe zur Selbsttötung geben.

Der andere Gesetzesentwurf setzt sich aus den ehemaligen Anträgen mit den Drucksachen 20/2332 und 20/2293 zusammen. Katrin Helling-Plahr (FDP), Renate Künast (Grüne), Dr. Nina Scheer (SPD) und Petra Sitte (Die Linke) stehen hinter diesem Entwurf federführend.

Dieser Gesetzentwurf basiert auf der Prämisse, dass als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch die Freiheit einschließt, sich das Leben zu nehmen und hierbei Hilfe in Anspruch zu nehmen, sofern sie angeboten wird. Daher soll die assistierte Selbsttötung grundsätzlich straffrei sein und durch ein eigenständiges Suizidhilfegesetz (d.h. außerhalb des Strafgesetzes) rechtlich verankert werden. Demnach müsse die Leistung der Suizidhilfe grundsätzlich erlaubt sein, wenn die sterbewillige Person, die volljährig sein muss, sich freiwillig und ohne unzulässige Einflussnahme für die assistierte Selbsttötung entschieden hat und diese Entscheidung von gewisser Dauerhaftigkeit sowie innerer Festigkeit geprägt ist. Um diese Voraussetzungen festzustellen, müsse die suizidwillige Person in der Regel ein umfassendes, ergebnisoffenes und ggf. individuell angepasstes Beratungsgespräch durch eine staatlich anerkannte Beratungsstelle in Anspruch nehmen, welches auch Handlungsalternativen aufzeigt. Erst nach einer Bedenkzeit von mindestens drei und höchstens zwölf Wochen dürfe ein*e Ärzte*in ein entsprechendes Medikament zum Zwecke der Selbsttötung verschreiben. In Härtefällen kann die Verschreibung des todbringenden Medikaments auch ohne Beratungsgespräch erfolgen, wenn eine zweite ärztliche Einschätzung eingeholt wird. Ein Härtefall liegt vor, wenn ein existentieller Leidensdruck mit anhaltenden Symptomen besteht, der die gesamte Lebensführung dauerhaft beeinträchtigt, oder wenn eine unheilbare, fortschreitende und weit fortgeschrittene Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung vorliegt. Entsprechende Beratungsangebote sollen nach Willen der Antragsteller*innen bundesweit entstehen.

Wie ich mich in der Abstimmung kommenden Mittwoch verhalten werde, dazu steht mein endgültiger Entschluss bislang nicht fest. Für mich persönlich ist es wichtig, dass zum einem ein selbstbestimmtes Leben und Sterben möglich sind und zum anderen sichergestellt ist, dass Suizid als der allerletzte Ausweg gilt, zu dem sich die Betroffenen absolut freiwillig entschieden haben. Es muss aus meiner Sicht wirklich wirksam verhindert werden, dass Menschen sich selbst töten, die dies aus einer persönlichen oder psychischen Notlage heraus tun, für die auch Hilfe möglich wäre. Welcher von beiden Anträgen dies besser sicherstellt, dazu führe ich derzeit noch Gespräche und Diskussionen.

Darüber hinaus muss aus meiner Sicht zwingend verhindert werden, dass die assistierte Selbsttötung zu einem neuen lukrativen Geschäftsmodell wird. Dies sehe ich in beiden Anträgen gegeben.

Mir ist es zudem wichtig, dass die Suizidprävention verbessert und ausgebaut wird, indem u.a. der Zugang zu Beratungsangeboten niedrigschwellig und zügig sichergestellt wird. Welcher der beiden Anträge dies besser sicherstellt, auch dazu bin ich bislang noch unschlüssig.

Zuhörstand mit dem KV Altona in Nienstedten

Zuhörstand mit dem KV Altona in Nienstedten

Am 22.07.2023 stehe ich mit meinem Kreisverband Altona von 11 bis 13 Uhr am Fähranleger in Teufelsbrück. An unserem Zuhörstand freue ich mich mit interessierten Bürger*innen ins Gespräch zu kommen. Die Themenvielfalt bringen Sie mit!

Fachgespräch: Entlastungen und ihre Kommunikation

Fachgespräch: Entlastungen und ihre Kommunikation

„Warme Wohnungen für alle“ lautete der Titel eines Fachgesprächs unserer Fraktion mit rund 100 Teilnehmenden in der vergangenen Woche.

Mit Expert*innen blickten wir zurück auf die letzten Monate und die umfänglichen Entlastungen, die wir als Politik auf den Weg gebracht haben. Wir analysierten, wo Optimierungsmöglichkeiten bestehen und wie wir uns für die kommende Heizperiode wappnen müssen.

In meinem Schlaglicht habe ich insbesondere einen kritisch-konstruktiven Blick auf die Kommunikation der unterschiedlichen Maßnahmen geworfen. Mit den drei Entlastungspaketen hat die Bundesregierung insgesamt ca. 300 Milliarden Euro aktiviert, um Verbraucher*innen und Unternehmen durch die schwierigen Zeiten galoppierender Energiepreise und einer hohen Inflation zu helfen. Alleine im Wohnbereich gab es Preisgrenzen für Strom und Gas, den Dezember-Abschlag, die Energiepreispauschale, eine umfassende Wohngeldreform sowie den Heizkostenzuschuss.

Doch trotz des großen Umfangs der Unterstützung gab und gibt es auch Kritik: Die Sparanreize wären zu gering, die Maßnahmen seien nicht sozial ausgewogen und die Kommunikation sei unzureichend. Viele Menschen hatten und haben den Überblick verloren, welche Entlastungen ihnen konkret zustehen, wie sie diese bekommen oder wie hoch die Hilfen in Summe sind. Selbst Profis fiel es schwer, den Überblick zu behalten. Inzwischen gibt es eine Übersicht mit der Website www.wir-entlasten-deutschland.de inklusive eines Entlastungs-Rechners. Die Seite wird beworben mit Plakatwerbung und Hörfunkspots. Doch wir müssen ehrlich feststellen, dass diese zu spät kamen und nicht breit genug wirkten und wirken. Eine Forsa-Umfrage ergab, dass fast 60% der Befragten die Entlastungen trotz ihres großen Umfangs im Alltag kaum merken. 

Was muss also besser werden? Die Kommunikation gerade in der Krise muss klarer und umfänglicher werden, von Beginn an. In Frankreich etwa gab es eine Gas-Ampel, die in den Fernsehnachrichten die Füllstände und Verbräuche angezeigt und so auf Mangellagen hingewiesen hat. Das „Energie-Tachometer“ der Bundesnetzagentur ging in die ähnliche Richtung, ist leider nur gänzlich unbekannt. Wir brauchen für die unterschiedlichen Zielgruppen unterschiedliche Angebote, vom klassischen Fernsehen bis hin zu social media. Es ist zudem wichtig, die wissenschaftliche Expertise einzubeziehen. Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen wäre dafür prädestiniert. Die Kommunikation sollte Mut machen, empowern und die Botschaften vermitteln „Jeder kann einen Beitrag dazu leisten und ist wichtig“ und „Gemeinsam bewältigen wir die Krise“. Es braucht regional(isiert)e Botschaften und einen Fokus auf Aufklärung und Transparenz. Damit wären wir für die kommende Krise gut gewappnet. Packen wir es gemeinsam an!

Stellenausschreibung: Werkstudent*in im Wahlkreisbüro

Stellenausschreibung: Werkstudent*in im Wahlkreisbüro

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für mein Wahlkreisbüro in Hamburg-Altona eine*n Werkstudent*in (m/w/d) für organisatorische und kommunikative Aufgaben (ca. 10Wochenstunden).

Die Stelle umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung der Informationsfahrten aus dem Wahlkreis in den Deutschen Bundestag Organisation der Besuche weiterer Gruppen (insbesondere Schulklassen) aus dem Wahlkreis in den Deutschen Bundestag
  • Bearbeitung anfallender Korrespondenz, insbesondere die Beantwortung von fachspezifischen Bürger*innenanfragen
  • Aufbereitung von Veranstaltungen vor Ort in Altona sowie der Gruppenbesuche in Berlin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in verschiedenen Formaten Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in verschiedenen Formaten (Pressemitteilungen, Webauftritt, Newsletter, Social Media etc.)

Wir erwarten:

  • laufendes (Fach-)Hochschulstudium oder vergleichbare Lebenssituation
  • gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit sowie freundliches offenes Auftreten
  • Politisches Urteilsvermögen und Interesse an Grüner Politik Bereitschaft und Fähigkeit, sich schnell in unbekannte Themengebiete einzuarbeiten
  • Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit

Das bieten wir:

  • einen spannenden Einblick hinter die Kulissen des Bundestages
  • ein junges, motiviertes Team
  • Jahresurlaub nach Tarif
  • eine Vergütung in Anlehnung an den TVöD Bund
  • die Möglichkeit zur Arbeit im Herzen Hamburg-Altonas sowie die Möglichkeit, einen Teil der Arbeit im Home-Office zu leisten

Stellenumfang:
Es handelt sich um eine für die Dauer der 20. Wahlperiode befristete Stelle mit durchschnittlich 10 Stunden Wochenarbeitszeit. Die Vergütung orientiert sich an den Vorgaben des Deutschen Bundestages. Arbeitsort ist das Wahlkreisbüro in Hamburg-Altona, wo eine Wahlkreisbüroleitung in Vollzeit beschäftigt ist und bei allen anfallenden Aufgaben unterstützt.


Ich begrüße Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts, aller Nationalitäten, Religionen und sexueller Identitäten sowie unterschiedlichster Berufserfahrungen. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt. In der oben genannten Beschäftigungsgruppe freue ich mich besonders über Bewerbungen von Frauen.


Bewerbungsfrist: 01.08.2022


Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 01.08.2022 ausschließlich per E-Mail an Frau Julia
Hecker unter linda.heitmann.ma03@bundestag.de (Anhänge im pdf-Format, max. 10 MB). Die
Bewerbungsgespräche werden gegebenenfalls online durchgeführt.

Gesucht: Fraktionsreferent*in für Verbraucher*innenschutz

Die Bundestagsfraktion der Grünen sucht ab sofort eine/n Referent*in für Verbraucher*innenschutz und damit einen Menschen, der an der Schnittschnelle zwischen Fraktion und meinem Büro arbeitet. Lasst uns gemeinsam in dieser Wahlperiode den Verbraucher*innen eine kräftige Stimme und starke Rechte geben. Wir freuen uns über eure Bewerbungen.

Zu den Aufgaben gehören:

  • Fachliche Unterstützung des Fachbereichs, der AG, des Vorstandes und der Abgeordneten bei der Erarbeitung und Begleitung von Gesetzen und anderen parlamentarischen Initiativen, Positionspapieren, politischen Stellungnahmen in allen Bereichen des Verbraucher*innenpolitik
  • Koordination der fachpolitischen Arbeit in der Fraktion, im Fachbereich 2, in der Arbeitsgruppe Umwelt und Verbraucherschutz, mit den entsprechenden Facharbeitsgruppen der Koalitionsfraktionen sowie den zuständigen Ministerien
  • Beratung der Fraktion, Förderung der fachlichen Diskussion und Weiterentwicklung politischer Ansätze im Bereich Verbraucher*innenpolitik
  • Mitwirkung an den Verfahrensabläufen der Fraktion und des Parlaments
  • Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit, inkl. Fachveranstaltungen sowie inhaltliche Betreuung des fachpolitischen Themenportals des Internetauftritts der Fraktion
  • Kontaktpflege zu Fachöffentlichkeit sowie relevanten politischen Akteuren
  • Unterstützung des Informationsaustauschs und der politischen Abstimmung mit Länderministerien, den Landtagsfraktionen und der Grünen Fraktion im Europäischen Parlament
  • Bearbeitung von Korrespondenz und Anfragen von Verbänden und Bürger*innen.

Wir wünschen uns:

  • Mehrjährige Berufserfahrung und ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium oder eine vergleichbare Qualifikation in den einschlägigen Bereichen
  • Politisches Urteilsvermögen und breite fachliche Kompetenz im Bereich Verbraucher*innenpolitik
  • Erfahrungen in der parlamentarischen Arbeit
  • Kompetenz in der Organisation von effizienten Koordinations-, Arbeits- und Entscheidungsprozessen in größeren Gruppen
  • Gute Kenntnisse der grünen Programmatik sowie Sympathie und Aufgeschlossenheit für bündnisgrüne Politik
  • Zuverlässigkeit, Selbständigkeit, Teamfähigkeit
  • Gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
  • Kenntnisse im Umgang mit modernen Kommunikationsmitteln.

Es handelt sich um eine Teilzeitstelle (29 Std./Woche), die für die Dauer der 20. Wahlperiode befristet ist.

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen strebt eine gleichmäßige Geschlechterverteilung bei der Stellenbesetzung an. Wir begrüßen Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts, aller Nationalitäten, aller Religionen, aller sexueller Identitäten und unterschiedlichster Berufserfahrungen. Die Bewerbung von Menschen aus nicht akademischen Familien ist ausdrücklich erwünscht. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt. Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den TVöD/Bund. Arbeitsort ist Berlin.

Wir freuen uns über deine Onlinebewerbung.

Kennziffer: F-1319-intern

Die Bewerbungsfrist endet am 31. März 2022