Zum morgigen Weltverbrauchertag erkläre ich als Berichterstatterin für Verbraucherschutz gemeinsam mit meiner Kollegin Tabea Rößner:
Linda Heitmann:
Ein zentrales verbraucherpolitisches Vorhaben der Ampelregierung ist die anwenderfreundliche Umsetzung der Verbandsklage. Sie ist eine große Chance, um effektiven Verbraucherschutz und kollektiven Rechtsschutz in Deutschland künftig besser zu gewährleisten. Dafür muss die Verbandsklage richtig ausgestaltet werden: Wir müssen im Sinne der geschädigten Konsument*innen dafür sorgen, dass sich auch während des Verfahrens noch der Klage angeschlossen werden kann. Mit diesem späten Opt-in verhindern wir eine Flut von individuellen Klagen und verschaffen den Gerichten Luft. Je offener die Klageanmeldung ist und je später eine verbindliche Anmeldung erfolgen kann, desto besser. Dazu gehört außerdem, dass die Ansprüche der Klagenden nicht verjähren können, solange das Verfahren andauert. So wird die Verbandsklage attraktiver als die Einzelklage. Wir wollen zudem allen Verbänden, die sich für die Belange von Verbraucher*innen einsetzen, ermöglichen, Verbandsklagen einzureichen und Betroffene zu vertreten. Der vorliegende Entwurf des Bundesjustizministeriums bedarf somit noch einiger Nachbesserungen.
Ein weiteres großes Ärgernis für Verbraucher*innen aktuell ist Greenwashing, also das Versprechen von Umwelt- und Nachhaltigkeitswirkungen beim Bewerben von Produkten. Wir brauchen Regeln für den dahinter entstandenen Kompensationsmarkt, dessen Zusicherungen schwer zu durchschauen und kaum seriös nachprüfbar sind. Daher begrüßen wir ausdrücklich die EU-Initiative, Green Claims zu regulieren, und treten dafür ein, irreführende Werbung mit Umweltversprechen in Europa nicht länger zuzulassen. Wir brauchen hier Transparenz für Verbraucher*innen und belohnen mit klaren Regeln die Unternehmen, die sich ernsthaft bemühen, nachhaltig zu wirtschaften.
Tabea Rößner:
Der Trend des Online-Einkaufs ist ungebrochen, auch wenn für Verbraucher:innen manche Risiken lauern. Besonders schwer wiegen Sicherheitsmängel, obwohl die Gewährleistung von verlässlichen und sicheren Produkten kein Qualitätsmerkmal sondern Bedingung ist. Und: Produktsicherheit ist Datensicherheit. Wir brauchen grundlegende Sicherheitsanforderungen für digitale und vernetzte Produkte, damit nur sichere Geräte auf dem europäischen Markt verkauft werden dürfen. Sicherheit von digitalen und vernetzten Geräten muss schon bei der Entwicklung durch security by design rechtlich gewährleistet und während der gesamten Gebrauchsdauer garantiert sein. Wir wollen ein anspruchsvolles Verbraucherschutzniveau, wenn es um Sicherheit geht. An dieser Stelle setzen wir große Hoffnung in den Cyber Resilience Act.
Bei Erhalt mangelhafter Ware ist das Widerrufsrecht das zentrale Recht des Verbrauchers. Auch bei Online-Bestellungen müssen die Verbraucher:innen ihr Recht auf Widerruf einfach und barrierefrei ausüben können. Darum haben wir uns im Koalitionsvertrag auf die verpflichtende Einführung eines elektronischen Widerrufsbuttons für Internethändler verständigt. Für jede Bestellung muss der Widerruf mit einem Klick möglich sein. Das schafft Rechtssicherheit für die Verbraucher:innen. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass der EU-Rat den Vorschlag nun auf EU-Ebene verfolgt – ein erster wichtiger Schritt.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat heute die Studie „Grüne Marketingclaims auf Lebensmitteln“ veröffentlicht. Diese zeigt, dass grüne Werbeaussagen Konsument*innen mehr verwirren als informieren. Die vielen unregulierten Siegel führen Verbraucher*innen in die Irre und versprechen mehr als sie halten können.
Dazu erkläre ich als als Berichterstatterin für Verbraucher*innenschutz und Obfrau im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:
„Kein Produkt kann klimaneutral hergestellt werden. Verspricht ein Produkt das, ist das nur über CO2-Kompensation möglich. Doch dieser Kompensationsmarkt ist unreguliert und kaum seriös nachprüfbar. Für Konsument*innen ist er undurchschaubar. Daher begrüßen wir ausdrücklich die EU-Initiative, diese Green Claims zu regulieren, und treten dafür ein, irreführende Werbung mit Umweltversprechen nicht länger in Europa zuzulassen.
Wir brauchen zudem einen klaren gesetzlichen Rahmen, unter welchen Bedingungen mit Umweltaspekten und -versprechen geworben werden darf. Das schafft Transparenz für Verbraucher*innen und belohnt nachhaltig engagierte Unternehmen. Die Studie des vzbv zeigt hier konstruktive Wege auf, die wir diskutieren werden.“
„Kreislaufwirtschaft wird das neue Normal.“, das haben wir Grüne in unserem letzten Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2021 versprochen. Statt Ressourcenverschwendung und Unmengen an Müll und Schrott eine Wirtschaftsweise ermöglichen, in der wir kaputtes reparieren und innerhalb unserer planetaren Grenzen Ressourcen verbrauchen. Daraus ergibt sich ein klarer politischer Auftrag, der grade auch im Verbraucher*innenschutz viel Arbeit erfordert. Doch was sind unsere konkreten Schritte auf diesem Weg?
Das möchte ich mit Euch diskutieren! Auf dem 1. Bundeskongress Kreislaufwirtschaft am 01. April im Bürgerhaus Wilhelmsburg in Hamburg! Gemeinsam mit Malte Galleé (MdEP), meinem Bundestagskollegen Jan-Niclas Geesenhues und unseren grünen Senatoren Anjes Tjarks und Jens Kerstan möchten wir mit Euch ins Gespräch kommen und unseren Weg in die Kreislaufwirtschaft diskutieren.
Ich freue mich sehr auf mein Panel zum Thema Kreislaufwirtschaft und Verbraucher*innenschutz! Dabei möchte ich mit Euch darüber sprechen, wie Unternehmen mit Greenwashing ein falsches Bild von Recycling erzeugen, und welche Rahmenbedingungen es braucht, um Abfall zu vermeiden und so wirklich in die Kreislaufwirtschaft zu kommen.
Der Kongress findet am 01. April von 10:00 -17:30 im Bürgerhaus Wilhelmsburg (Mengestraße 20) statt. Die Veranstaltung ist öffentlich, hier könnt Ihr Euch anmelden!
Ihr kennt das sicher auch: Die Zahnpasta ist plötzlich klimaneutral, der Schokokeks nachhaltig und der neue Rucksack besteht aus recyceltem Plastik, das aus dem Meer gefischt wurde. Da hat man doch gleich ein gutes Gewissen beim Konsum. Oder nicht?
Immer häufiger versprechen Hersteller, dass ihre Produkte einen positiven Einfluss auf die Umwelt oder das Klima haben. Doch kann das wirklich sein, dass wir plötzlich mit jedem Einkauf so viel Gutes tun? Wie kommen die Hersteller darauf, ihre Produkte so anzupreisen und dürfen die das einfach so behaupten?
Vorab: Von Greenwashing wird gesprochen, wenn Unternehmenskommunikation, PR oder Marketing einer Firma ein grünes und umweltfreundliches Image verschaffen soll, ohne dabei konkrete Maßnahmen zu implementieren oder Belege vorweisen zu können.
Und das ist gar nicht schwer, weil Begriffe wie „klimaneutral“, „nachhaltig“ oder „CO₂-neutral“ nicht geschützt sind; es kann sie also jede*r nutzen. Krombacher war vor 20 Jahren Vorreiter mit seiner Aktion „Saufen für den Regenwald“, die korrekt „Regenwald-Projekt“ hieß und von Günther Jauch beworben wurde. Ob es dem Regenwald nachhaltig geholfen hat, wissen wir bis heute nicht, weil eine Instanz, die solche Versprechen systematisch nachprüft, nicht existiert.
Aktuell mahnen Verbraucher*innenschützer allerdings Anbieter gebrauchter Elektronik ab, weil sie mit unrealisitischen Umweltversprechen werben, oder verklagen Tesla, weil deren Autos fälschlicherweise als CO₂-neutral beworben werden. Denn ein Bewusstsein dafür, dass hier getäuscht werden könnte, ist durchaus da.
Es liegt auf der Hand, warum Unternehmen gerne mehr versprechen, als sie halten können: Vielen Konsument*innen liegt Nachhaltigkeit am Herzen, sie wollen beim Kauf bewusste Entscheidungen treffen auf dem unübersichtlich vielfältigen Markt der Produkte. Damit lässt sich gutes Geld verdienen. Denn mit einem angeblichen Sondernutzen für Umwelt und Klima können höhere Preise durchgesetzt werden; blumige Versprechen machen weniger Aufwand als echtes Engagement. Und der Imagegewinn für das Unternehmen und die Marke ist ebenso wenig zu vernachlässigen wie mögliche politische Vorteile.
Ein Blick auf die Marketing-Welt der letzten Jahre zeigt: Firmen sind wirklich kreativ, uns Produkte als nachhaltig zu verkaufen: Manche erfinden eigene Siegel, etwa „C&A Biocotton“. Andere überbetonen irrelevante Eigenschaften wie das biologisch abbaubare Etikett einer Bierflasche. Manchmal werden auch positive Teilaspekte hervorgehoben, um negative Eigenschaften zu kaschieren.
Mir ist es ein Anliegen, dass Produkte, Finanzanlagen und Dienstleistungen nur dann als nachhaltig bezeichnet werden dürfen, wenn sie einen messbaren Beitrag zu Nachhaltigkeitszielen leisten. Ich kämpfe für höhere Umwelt- und Sozialstandards, wobei nachhaltiger Konsum nicht alleine der Verantwortung der Verbraucher*innen zugeschoben werden darf. Hier politisch sinnvolle Regeln zu finden und durchzusetzen, ist allerdings kein einfacher Weg. Für die Verbraucher*innen lohnen würde er sich jedoch auf jeden Fall!
Wie seht ihr das und welche Erfahrungen habt ihr mit Greenwashing oder zweifelhaften Produktversprechungen gemacht?
Was wünscht ihr euch von der Politik? Was müsste eurer Ansicht nach verändert werden, damit falsche Versprechen von echter Nachhaltigkeit unterschieden werden können?
Klare Definitionen und Standards von Produktkennzeichnungen wie ökologisch, biologisch, fair, klimaneutral, regional usw.? Für einzelne Produktgruppen?
Eine Aufklärungs- und Informationskampagne für Verbraucher*innen?
Die Etablierung unabhängiger Siegel für mehr Orientierung der Konsument*innen?
Das Verbot oder Erschweren von Siegeln einzelner Handelsmarken und Unternehmen?
Ich freue mich auf eure Erfahrungen, Hinweise und Ideen in den Kommentaren oder auf meinen Social Media Kanälen.
In der aktuellen Sitzungswoche des Bundestages haben wir über besseren Verbraucher*innenschutz debattiert. Die Union hat einen Antrag vorgelegt, in dem sie detailliert beschriebt, was in ihrer Regierungszeit alles liegen geblieben ist. Ich habe die Gelegenheit gerne genutzt, um zu zeigen, was wir in der Ampel-Koalition besser machen werden. Besonders war es mir wichtig, deutlich zu machen, dass wir das Thema Greenwashing angehen wollen. Schaut selbst:
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Die vollständige Debatte ist zu finden unter bundestag.de.