Zum heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs zur Behauptung von Katjes, seine Produkte seien klimaneutral, erklärt Linda Heitmann, Sprecherin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:
„Das Urteil zeigt deutlich, dass es wir einen klaren Rahmen für Verbraucher*innen und Unternehmen brauchen, damit Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen von Produkten verständlich und fair sind. Zwei Richtlinien aus Europa – EmpCo und GCD – zeigen in die richtige Richtung und bilden einen guten Rahmen: Zum einen müssen Unternehmen den Umweltnutzen ihrer Versprechen verständlich, transparent und anhand allgemeiner Kriterien belegen. Und zum anderen reicht die Kompensation von Emissionen über sogenannte Zertifikate nicht mehr aus, sondern der Herstellungsprozess muss bereits Emissionen einsparen.
Das wäre ein klarer Mehrwert für Konsument*innen, die nach einer aktuellen Umfrage des Handelsverbandes beim Einkauf immer stärker auf Nachhaltigkeitsaspekte achten. Und wir belohnen die Unternehmen, die sich tatsächlich und wirksam darum bemühen, ihre Umweltauswirkungen zu reduzieren.“
Das Statement wurde auch auf der Website der Grünen Bundestagsfraktion veröffentlicht.
Zur heutigen Entscheidung des Europäischen Parlaments, Greenwashing über so genannte ‚Klimaclaims‘ deutlich zu erschweren, habe ich mich heute gegenüber der Presse geäußert:
„Die heutige Entscheidung in Straßburg ist ein Meilenstein für Konsument*innen. Blumige Nachhaltigkeitsversprechen auf Produkten, die dort nur wegen zweifelhafter Kompensationszahlungen aufgedruckt sind, werden in Europa bald der Vergangenheit angehören. Wollen Unternehmen weiterhin mit Umweltversprechen werben, müssen sie in Zukunft in der eigenen Produktion besser werden und das auch belegen. Verbraucher*innen erhalten endlich mehr Klarheit und können bewusstere Kaufentscheidungen fällen. Ein guter Tag für den Verbraucherschutz und die Umwelt.“
Werbung mit Nachhaltigkeitsversprechen, auch bekannt als „Green Claims“ oder allgemeiner unter dem Titel „Greenwashing“, wird immer häufiger. Was wir dagegen tun, habe ich in einem Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau aufgeschrieben, den Ihr hier lesen könnt:
EU-Richtlinie für Öko-Siegel kommt – einheitliche Kennzeichnung geplant
Neulich im Supermarkt stehe ich wieder vor dem Müsli und muss mich entscheiden: Nehme ich das „bienenfreundliche“ oder das „klimapositive“? Dazu die „CO2-neutrale“ Milch oder die „aus regionaler Erzeugung“?
Inzwischen versprechen viele Alltagsprodukte mit zahllosen Siegeln, dass ich mit ihrem Kauf aktiv etwas Gutes für Umwelt- und Klimaschutz tue. In Europa gibt es aktuell mehr als 300 solcher Siegel. Welche seriös sind, durchblickt niemand mehr.
Dieses Greenwashing – also Nachhaltigkeits-Versprechen ohne hinreichende Belege – ist für Konsumentinnen und Konsumenten irreführend und ärgerlich. Denn eigentlich wollen wir fast alle gern möglichst nachhaltig konsumieren, doch dafür braucht es klare Regeln. Gut, dass die Europäische Union (EU) hier nun vorangeht.
Ökologischer Nutzen von Nachhaltigkeitssiegeln schwer nachprüfbar
Aber wie genau sieht das aus? Um die aktuellen Beschlüsse auf europäischer Ebene zu verstehen, muss man die derzeitige Lage etwas genauer analysieren: Von Unternehmen selbst ernannte „klimaneutrale“ Produkte arbeiten meist mit CO2-Kompensationsversprechen. Das heißt, es wird für jedes Kilo CO2, das bei der Produktion entsteht, Geld gezahlt, damit woanders CO2 eingespart oder gespeichert wird.
Diese Angebote sind oft unseriös: Wenige Cents des Kaufpreises fließen etwa in Aufforstungsprojekte in Afrika oder Südamerika mit schwer nachprüfbarem Nutzen. Der weltweite Kompensationsmarkt unterliegt keinen Regeln; niemand überprüft, ob all das wirkt.
Gewinnmaximierung durch Greenwashing
Es ist erfreulich, dass Nachhaltigkeit für Konsumentinnen und Konsumenten immer relevanter wird und sie bereit sind, für nachhaltige Produkte mehr zu bezahlen. Derzeit beobachten wir jedoch, dass Firmen mit nicht nachprüfbaren Versprechen Gewinne maximieren und wir den ehrlich Engagierten oft nicht mehr glauben.
Klar wird: Wir müssen bei der Transformation hin zu einer fossilfreien Wirtschaft die Emissionen in der Produktion real senken, statt mit Kompensationszahlungen Augenwischerei zu betreiben. Mit Nachhaltigkeits-Versprechungen, die auf CO2-Kompensationszahlungen beruhen, ist kein Weg in eine klimafreundlichere Konsumwelt möglich.
Nachhaltigkeits-Begriffe in der EU sind nicht geschützt
Wir stehen vor einem Problem: Sobald ein Hersteller mit grünen Versprechen auf seinen Produkten anfängt, ziehen nahezu alle Konkurrenten nach. Inzwischen gibt es kaum noch Produkte, die keinen ökologischen Mehrwert versprechen.
Dabei kann man vielen Firmen gar nicht absprechen, dass sie nicht etwas Gutes tun wollen, aber ihre „guten Taten“ sind nicht quantifizierbar. Begriffe wie „klimaneutral“ und „CO2-neutral“ sind in keiner Form geschützt.
Verbände wie die Deutsche Umwelthilfe ziehen wiederholt gegen Unternehmen vor Gericht, um bestimmte Aussagen untersagen zu lassen. In einem aktuellen Rechtsstreit hat sich die Drogeriemarktkette DM nun bereiterklärt, auf die Bezeichnung „CO2-neutral“ auf den Produkten ihrer Eigenmarke zu verzichten. Gleichzeitig möchte sie aber weiterhin mit dem Label „umweltneutral“ werben, was Verbraucherinnen und Verbraucher nun vor Rätsel stellen dürfte.
EU-Siegel soll Transparenz und Fairness fördern
Damit wird einmal mehr offensichtlich, dass wir künftig einen klaren Rahmen und eindeutige Regeln für Unternehmen und Konsumentinnen und Konsumenten brauchen. Und wegen des EU-Binnenmarktes ist eine europäische Lösung die beste.
Mit der europäischen Empco-Richtlinie – Empowering consumers for the green transition – werden Werbebotschaften wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „biologisch abbaubar“ künftig untersagt – sofern es keine Nachweise dafür gibt. Kompensationszahlungen reichen nicht mehr aus.
Nachhaltigkeits-Siegel der Marke Eigenbau werden somit genauso unmöglich wie nur vage Aussagen über die Umwelteigenschaften eines Produkts. Transparenz und Fairness sind die obersten Maximen. Das ist ein großer Erfolg für umweltbewusste Verbraucherinnen und Verbraucher.
EU-Richtlinie für einheitliche Siegel kommt voraussichtlich im Dezember
Vor wenigen Tagen gab es dafür grünes Licht aus Brüssel. Voraussichtlich im Dezember wird die Richtlinie beschlossen. Der Ball der Umsetzung liegt dann bei den EU-Staaten, die die Regelungen in nationales Recht integrieren müssen. Wir brauchen dann künftig klare Strukturen zum Überprüfen von Umweltaussagen und zur unabhängigen Vergabe einheitlicher Siegel, denen Verbraucherinnen und Verbraucher vertrauen können.
Nutzen wir zügig diese Chance, damit wir beim Einkauf wieder nachvollziehen können, welchen ökologischen Schaden oder Nutzen die Produkte im Einkaufswagen wirklich haben. Denn bienenfreundliches Müsli soll es auf dem Balkon auch wirklich wieder hörbar lauter summen lassen!
Hier findet Ihr den Beitrag auch im Original auf der Website der Frankfurter Rundschau
Zu den aktuellen Beschlüssen der Verbraucherschutzministerkonferenz erkläre ich als Berichterstatterin meiner Fraktion für Verbraucherschutz:
„Die Initiative aus den Ländern, Greenwashing wirkungsvoll zu regulieren, ist begrüßenswert. Aktuell nutzen viele Unternehmen aus, dass Konsument*innen bereit sind, für vermeintlich positive Klimaauswirkungen mehr für Produkte zu bezahlen. Dabei weiß nur eine Minderheit, dass dahinter meist lediglich heiße Luft, Kompensations- oder Ausgleichzahlungen stehen, deren Wirkung keiner fundierten Überprüfung standhält. Für einen besseren Verbraucherschutz braucht es klare Regeln und transparente Informationen. Ich freue mich, dass wir nun auch die Länder an unserer Seite wissen, um für gute und konsequente Regeln in der EU zu kämpfen. Mit der Green Claims Directive liegt eine große Chance vor uns, Greenwashing zu bekämpfen, den CO2-Kompensationsmarkt zu regulieren und echte Nachhaltigkeitsbestrebungen zu fördern.“
Meine Kollegin Tabea Rößner ergänzt zu Künstlicher Intelligenz:
„Es ist sehr gut, dass unsere Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke das Thema KI nochmal in den Fokus rückt. Denn es braucht unbedingt eine Stärkung der Verbraucherrechte bei den aktuell laufenden KI-Regulierung. Wenn KI-Systeme im Alltag der Menschen immer mehr zum Einsatz kommen, müssen sie auf der Grundlage unserer Werteordnung entwickelt sein. Neben den großen Chancen müssen die Risiken für die Verbraucher*innen aber von Anfang an mit bedacht werden – bei Konzeption, Auswahl der Trainingsdaten und Anwendung, um Grundrechte nicht zu beschneiden und vor Diskriminierung zu schützen. Insbesondere durch unkontrollierte Trainingsdaten besteht ein hohes Risiko, Diskriminierungsmuster und Stigmatisierungen zu verfestigen. Neben umfassenden Informationspflichten und Auskunftsrechten müssen die Verbraucher*innen in leichten, zugänglichen Verfahren dagegen vorgehen und Wiedergutmachung verlangen können. Für eine verbraucherfreundliche KI bedarf es zudem einer gut ausgestatteten und damit schlagkräftigen Aufsicht.“
„Fliegen belastet das Klima. Das ist Fakt und kann auch nicht mithilfe von hübschen Slogans und Kompensationsversprechen ins Gegenteil verkehrt werden. Es ist umso ärgerlicher, dass viele Fluggesellschaften ihren Kund*innen trotzdem suggerieren, sie könnten klimaneutral durch die Luft reisen und dafür auch noch Aufpreise verlangen. Damit machen sie sich das Unwissen vieler Verbraucher*innen gezielt zu Nutze: denn die Praktiken des Kompensationsmarktes sind weder reguliert noch wirken sie nachhaltig.
Ich begrüße daher das Vorgehen der europäischen Verbraucherschutzorganisationen, gegen diese irreführende Praxis der Airlines gesammelt vorzugehen. Auf europäischer Ebene laufen aktuell die Verhandlungen über zwei Richtlinien zur Regulierung von Umweltaussagen und Werbeversprechen wie „CO2-neutral“ oder „klimapositiv“. Ich hoffe sehr, dass wir am Ende diese Claims so regulieren können, dass Kund*innen nicht länger getäuscht und Unternehmen sich nicht weiter grünwaschen können. Wir brauchen endlich eine methodisch-wissenschaftliche Prüfung durch unabhängige Dritte.“