Statement: Mehr Schutz von Verbraucher*innen beim Glücksspiel:

Statement: Mehr Schutz von Verbraucher*innen beim Glücksspiel:

Anlässlich des bundesweiten Aktionstags gegen Glücksspielsucht am 27.09. habe ich heute eine Pressemitteilung veröffentlicht:

Wir müssen Menschen besser vor illegalen Praktiken im Glücksspiel schützen. Die letzte Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags hat eine bundesweite Sperrdatei sowie eine Aufsichtsbehörde zur Vergabe von Lizenzen für legale Spielangebote geschaffen. Das waren bereits wichtige Schritte, um Spieler*innen besser zu schützen, doch es reicht nicht!

Leider sehen wir, dass Glücksspielanbieter immer wieder gegen Sperranordnungen oder Einsatzlimits verstoßen oder ausländische und Online-Anbieter ohne Lizenzen und Regeln online zum Spielen auf ihren Webseiten einladen. Für Verbraucher*innen ist meist nicht erkennbar, dass sie bei illegalen Anbietern ihr Geld verzocken.

Um den Spielerschutz zu stärken, brauchen wir deshalb einen besseren Vollzug der bestehenden Regeln und zudem wirksame Rechtsdurchsetzung vor Gericht. Damit können beispielsweise Spieleinsätze zurückgeholt oder rechtswidrige Praktiken unterbunden werden. Mithilfe von Unterlassungsklagen konnten hier in den letzten Jahren erste Erfolge erzielt werden. Ich plädiere dafür, eine zentrale Anlaufstelle für geschädigte Spieler*innen zu schaffen, um die Anstrengungen gegen illegale Praktiken zu bündeln und Spieler*innen effektiv zu ihrem Recht zu verhelfen.

Darüber hinaus appelliere ich an die Länder, bei der nächsten Novellierung des Glücksspielstaatsvertrages endlich für ein konsequentes Sportwettenwerbeverbot einzutreten. Denn Anbieter wie Tipico oder btwin sind durch ihr omnipräsentes Auftreten bereits Kindern und Jugendlichen schon ein Begriff und machen einen Großteil ihres Umsatzes mit suchtkranken Spielern. Hier braucht es endlich konsequenten Jugendschutz und Prävention – ein Untersagen von Sportwettenwerbung würde dazu einen wichtigen Beitrag leisten.“

Pressemitteilung: Werbebegrenzung für Glücksspiel

Pressemitteilung: Werbebegrenzung für Glücksspiel

Anlässlich der heutigen Diskussionsveranstaltung zu Werbung für Alkohol, Tabak und Glücksspiel mit dem Bundesdrogenbeauftragtem erklärt Linda Heitmann, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit der grünen Bundestagsfraktion:

Werbung für Glückspiel ist gesellschaftlich nicht mehr mehrheitlich gewünscht. Sehr viele Menschen sind stattdessen genervt, beim Fußballspiel ständig auf Sportwetten-Anbieter blicken zu müssen. Diese Haltungen zeigen sich anhand der Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage, die heute von Burkhard Blienert, Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung, veröffentlicht wurden.

Mich überrascht dies nicht, wenn ich mir die gesellschaftlichen Folgen von Glücksspielsucht in Deutschland ansehe: Mindestens 200.000 Menschen sind pathologische Glückspieler*innen. Die Dunkelziffer ist vermutlich noch höher. Das Suchtverhalten führt häufig dazu, dass sich Betroffene hoch verschulden sowie ihr Familienleben, den Job und das soziale Umfeld in ungesundem Maß vernachlässigen. Gerade im Glücksspielbereich rutschen zahlreiche Suchtkranke zudem in kriminelle Handlungsweisen hinein, um sich immer wieder Geld zu beschaffen.

Daher sehe ich es geboten, hier den Glückspielstaatsvertrag noch einmal grundlegend anzupacken und Werbung für Glückspiel – auch online und für Sportwetten – weitreichend zu begrenzen oder vollständig zu untersagen. Auch das breit angelegte „Bündnis gegen Sportwettenwerbung“, in dem ich Mitglied bin und Burkhard Blienert die Schirmherrschaft übernommen hat, fordert das schon länger. Die Länder sind hier am Zug, den Glücksspielstaatsvertrag entsprechend zu novellieren!

Der Tagesspiegel Background hat dazu berichtet.

Pressemitteilung: Ein wichtiger Schritt für besseren Spielerschutz!

Pressemitteilung: Ein wichtiger Schritt für besseren Spielerschutz!

Ich begrüße die bevorstehende Änderung des Glücksspielstaatsvertrags zur dauerhaften Einrichtung einer bundesweiten Sperrdatei.

Mit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags im Juli 2021 wurde dem Land Hessen übergangsweise die Zuständigkeit für den Aufbau einer bundesweiten Spieler-Sperrdatei übertragen. Diese soll bundesweit, anbieter- sowie spielformübergreifend besonders suchtgefährdete Spieler*innen schützen. Nachdem Aufbau und Verwaltung dieses Systems zunächst ab 2023 an die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder übertragen werden sollte, verständigten sich die Bundesländer nun auf die dauerhafte Übertragung der Zuständigkeit an das Land Hessen und ändern den Staatsvertrag entsprechend.

Die Änderung durchläuft ab sofort in diversen Landesparlamenten die Abstimmungsprozesse. In Berlin wurde der Änderungsentwurf dem Abgeordnetenhaus nun vorgelegt und trägt die Drucksachennummer 19/0154.

Dazu erkläre ich als Mitglied im Gesundheitsausschuss und Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik:

Diese Änderung des Glücksspielstaatsvertrags ist ein echter Gewinn für den Spielerschutz! Das in Hessen etablierte Sperrsystem (OASIS) läuft erfolgreich und wird nun auf ganz Deutschland ausgeweitet. Die Übernahme des Systems beschleunigt den Prozess zu einer bundesweit gültigen Sperrdatei für alle Anbieter*innen und Spielformen.

Das stärkt gefährdete Spieler*innen und beugt Rückfällen vor. Denn bisher konnten Spieler*innen, die in einem Bundesland bzw. für eine bestimmte Spielform gesperrt waren, recht einfach auf andere Orte oder Formen des Glücksspiels ausweichen. Das ließ eine Sperre in vielen Fällen nicht unbedingt immer effektiv wirken.

Die jetzt angestoßene Änderung sorgt dafür, dass wir das Fachwissen aus der erfolgreichen Anwendung von OASIS in Hessen nutzen, und es spart den langwierigen Aufbau eines bundesweiten neuen Systems durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Bundesländer.“