Rede zur Gesundheitsversorgung asylsuchender Menschen

Rede zur Gesundheitsversorgung asylsuchender Menschen

Heute haben wir im Bundestag auf Antrag der AfD über die Gesundheitsversorgung asylsuchender Menschen debattiert. Ich habe dabei deutlich gemacht, dass die Gesundheitsversorgung von asylsuchenden Menschen aus menschlicher und gesundheitspolitischer Sicht geboten ist. Die ganze Rede hier:

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Meine Rede zur Situation der Gesetzlichen Krankenversicherung

Meine Rede zur Situation der Gesetzlichen Krankenversicherung

Gestern Abend haben wir im Bundestag die Situation der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland debattiert. Ich habe dabei deutlich gemacht, dass die vollständige Übernahme der Krankenversicherungsbeiträge für Empfänger*innen von Bürgergeld überfällig ist. Gleichzeitig habe ich deutlich gemacht, dass der debattierte AfD-Antrag stigmatisierend ist und mich deutlich davon distanziert. Es braucht eine solidarische Gesundheitspolitik, die niemanden zurücklässt.

Zur Situation der Gesetzlichen Krankenversicherung habe ich mit anderen grünen Abgeordneten in der letzten Woche ein Forderungspapier veröffentlicht. Dieses findet ihr unten angehängt.

Hier könnt ihr die vollständige Rede sehen:

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Hier das vollständige Forderungspapier. Darüber hat u.a. der Tagesspiegel berichtet:

Statement zur Entwicklung der Krankenkassenbeiträge

Statement zur Entwicklung der Krankenkassenbeiträge

Zur aktuellen Diskussion um die Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung erklärt Linda Heitmann MdB, grünes Mitglied im Gesundheitsausschuss:

„Die GKV-Finanzen sollten nicht weiter Spielball von Lippenbekenntnissen, stückelhaften Darlehen oder Arbeitskreisen sein. Versicherte und Arbeitgeber brauchen endlich Planungssicherheit. Denn wenn die Beiträge im kommenden Jahr tatsächlich so stark steigen werden, wie einige vermuten, merken viele Arbeitnehmer*innen das direkt im Geldbeutel.

Dauerhafte Beitragsstabilität gelingt nur, wenn das System krisenfest und gerecht aufgestellt wird – kurzfristige Politur zur Stabilisierung über Einzelmaßnahmen sind auch notwendig. Aber nicht einmal hierfür gibt es konkrete Aussagen der Regierung. Trotz wiederholter Nachfragen und Vorschläge, auch durch uns als Grüne Opposition. Die kostendeckende Finanzierung der Beiträge von Bürgergeldempfängern durch Steuergelder ist ein Beispiel für solch eine schnell umzusetzende und mehrfach vorgeschlagene Maßnahme.

Wir Grüne arbeiten auch an detaillierten Konzepten für eine nachhaltige Sicherung der Sozialkassen und eine echte Reform, die Patient*innen wie Beschäftigte dauerhaft schützt. Das Gesundheitssystem braucht klare Lösungen und mehr Tempo statt endloser Übergangslösungen aus der Mottenkiste.“

Cannabis: Neue Regeln zu Anbau und Straßenverkehr

Cannabis: Neue Regeln zu Anbau und Straßenverkehr

Cannabis: Neue Regeln zu Anbau und Straßenverkehr

Mit der Entkriminalisierung des Cannabis-Anbaus für den Eigenbedarf am 01. April 2024 haben wir in Deutschland einen wichtigen Schritt hin zu einer liberaleren Drogen- und Suchtpolitik getan.


Im Gesetzgebungsverfahren gab es dabei im Bundesrat bei diesem Gesetz keine Mehrheit für eine Überweisung in den Vermittlungsausschuss. Dafür hat die Bundesregierung den Ländern im Rahmen einer Protokollnotiz bestimmte Konkretisierungen des Gesetzes zugesagt. Zudem war das Verkehrsministerium im Gesetz selbst aufgefordert, den THC-Grenzwert im Straßenverkehr gesetzlich neu zu regeln. 

Darum bringen wir als Ampel am Donnerstag zwei Gesetzesentwürfe in den Bundestag ein, die zum 01. Juli 2024 in Kraft treten sollen.

Der erste Gesetzesentwurf betrifft den THC-Grenzwert im Straßenverkehr. Mit der Entkriminalisierung des Konsums braucht es auch eine Regel, ab welchem Zeitpunkt man nach dem Konsum wieder als fahrtüchtig gilt und ein Auto fahren darf. Beim Alkohol gilt der 0,5-Promille-Grenzwert. Bei Cannabis ist die Festlegung tatsächlich etwas schwieriger, da die berauschende Wirkung individuell unterschiedlicher ist, als bei Alkohol.

Zur Bestimmung der Fahrtüchtigkeit wird die Konzentration des Cannabis-Wirkstoffs THC im Blutserum gemessen. Der bislang in der Rechtsprechung geltende Grenzwert von einem Nanogramm (ng) pro Milliliter (ml) galt nach Ansicht vieler Expert*innen als deutlich zu niedrig, weil er auch mehrere Tage nach dem Konsum noch nachgewiesen werden kann, wenn die Rauschwirkung lange nicht mehr besteht. Auch bei höheren THC-Werten ist somit nach Einschätzung einer Expertenkommission kein erhöhtes Unfallrisiko mehr vorhanden.

Für uns als Gesetzgeber ist das eine schwierige Situation: Selbstverständlich muss die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet sein und es muss sichergestellt sein, dass niemand berauscht fährt. Gleichzeitig müssen Regeln auch angemessen sein. Der Gesetzentwurf sieht deshalb nun auf Grundlage der Kommissions-Empfehlung vor, den Grenzwert auf 3,5 ng/ml festzusetzen. Gleichzeitig gilt jedoch: Der Mischkonsum mit Alkohol ist verboten, hier wird die Fahrtüchtigkeit nämlich enorm eingeschränkt. Für Fahranfänger und junge Menschen unter 21 gilt zudem weiterhin ein niedrigerer Grenzwert.

Der zweite Gesetzentwurf betrifft vor allem die Anbauvereinigungen, also die „Cannabis Clubs“. Die Regelung stellt klar, dass sie  nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen sind, indem in bestimmten Bereichen die Auflagen für die Clubs konkretisiert werden. So dürfen sich Anbauvereinigungen nicht anliegend an angrenzen Anbauflächen ansiedeln. Auch wird die aktive Mitarbeit der Mitglieder in den Anbauvereinigungen betont.

Presseartikel: Warum das britische Rauchverbot nicht zielführend ist.

Presseartikel: Warum das britische Rauchverbot nicht zielführend ist.

Der Tagesspiegel hat sich gestern mit den Plänen der britischen Regierung zu einem generellen Rauchverbot befasst. Dort sieht ein Gesetzesvorhaben ein Rauchverbot für alle Menschen vor, die ab dem 01. Januar 2009 geboren sind. Durch das feste Datum steigt das Mindestalter für das Verbot mit den Jahren an, bis es schließlich komplett verboten ist. Der Tagesspiegel hat dazu in der deutschen Politik nach Reaktionen gefragt.

Ich habe gegenüber der Zeitung zum Ausdruck gebracht, warum ich diesen Schritt aktuell nicht für zielführend halte. Die schrittweise Illegalisierung schafft auf Dauer einen Schwarzmarkt und führt zu Problemen, die wir aus der Prohibition von Cannabis kennen. Sinnvoller ist eine Einschränkung von Außenwerbung und das Verbot von süßen Aromen für E-Zigaretten.

Der ganze Artikel findet sich (hinter der Bezahlsperre) hier.