Wichtiger Erfolg für den Naturschutz in Rom

Wichtiger Erfolg für den Naturschutz in Rom

Die Weltnaturschutzkonferenz in Rom hat in global schwierigen Zeiten voller Krisen einen unerwarteten Erfolg gefeiert. 196 Vertragsstatten haben sich zu einer besseren und verbindlicheren Finanzierung des Umweltschutzes bekannt und das Kunming-Montreal-Weltnaturabkommen mit Leben und konkreten Verabredungen gefüllt. Die internationale Zusammenarbeit lebt und schützt unsere Lebensgrundlagen.

Was wurde verabredet?

  1. Finanzierung: Industriestaaten, Privatwirtschaft und Entwicklungsbanken werden bis 2030 weltweit 500 Milliarden Dollar für die globalen Biodiversitätsziele mobilisieren. Dafür sollen etwa umweltschädliche Subventionen umgewidmet oder gestrichen werden. Die Länder des Globalen Südens sollen zudem leichter an internationale Biodiversitätsgelder gelangen.
  2. Umsetzung und Überprüfung: Es wurde ein Planungs-, Monitoring-, Berichts- und Überprüfungsmechanismus (PMRR) beschlossen, der eine einheitliche und nachvollziehbare Überprüfung der Umsetzungsfortschritte des Weltnaturabkommens mittels über 40 Leitindikatoren ermöglicht. Darauf aufbauend müssen die Mitgliedsstaaten nun in regelmäßigen Abständen über ihre Fortschritte berichten.
  3. Partnerschaften: Das Bundesumweltministerium hat Biodiversitätspartnerschaften mit Armenien, Bolivien, Madagaskar, Peru, Somalia und Südafrika geschlossen, um sie bei der Umsetzung ihrer Naturschutzstrategien zu unterstützen.

Weitere Fortschritte wurden für Meeresschutzgebiete sowie zur besseren Verzahnung der UN-Biodiversitäts- und Klimaschutzkonventionen erzielt. Dies ist nicht zuletzt ein wichtiges Signal in Richtung Belém/Brasilien, wo Ende des Jahres die nächste Weltklimakonferenz stattfinden wird. Diese Erfolge sind Auftrag und Verpflichtung für die kommende Bundesregierung, damit die gefassten Beschlüsse auch in die Tat umgesetzt werden.

Zu Besuch beim Sozialdienst Katholischer Frauen

Zu Besuch beim Sozialdienst Katholischer Frauen

Unterstützung für Frauen in Not

Der Sozialdienst katholischer Frauen (SKF) hilft Frauen mit psychischen Erkrankungen, schwierigen Lebensumständen und sozialen Problemen – mit Wohnangeboten, Beratungsstellen & Kleiderspenden. Doch die Herausforderungen sind groß:

  • Wohnraum fehlt: Ohne Dringlichkeitsbestätigung für die Betroffenen gibt es kaum Chancen auf eine Wohnung.
  • Finanzierung: Projekte werden eingestellt, weil Verwaltungskosten nicht gedeckt sind.
  • Psychische Erkrankungen: Betroffene finden kaum Therapieplätze – SKF bleibt oft ihre einzige Stütze.
  • Überlastung der Mitarbeitenden: Fachkräftemangel und hohe Belastung machen die Arbeit schwer.

Gemeinsam mit Mareike Engels, sozialpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion in Hamburg, habe ich mich mit dem SKF ausgetauscht und einige Ansätze mitgenommen, für die ich mich auch weiterhin politisch einsetzen werde.

  • Wohnraum muss für psychisch erkrankte Frauen zugänglicher werden.
  • Psychotherapie braucht bessere Versorgungsstrukturen.
  • Es braucht zuverlässige Finanzierung für soziale Projekte und Einrichtungen wie den SKF.

Pressestatement: Steuern zur Finanzierung der Suchthilfe?

Pressestatement: Steuern zur Finanzierung der Suchthilfe?

Zum bundesweiten Aktionstag „Suchtberatung“ am 14. November 2024 fordert die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) zweckgebundene Abgaben auf legale Suchtmittel zugunsten von Prävention, Behandlung und Erforschung von Suchterkrankungen.

Hintergrund der Forderung: Trotz der extremen gesellschaftlichen Schäden werden Hersteller und Händler nicht an den enormen Kosten beteiligt, die durch den Gebrauch ihrer Produkte entstehen, so die Haltung der DHS. Daher fordern die Suchtberater eine zweckgebundene Abgabe auf alle legalen Suchtmittel und Glücksspielangebote. Das Geld daraus soll uneingeschränkt für die Vorbeugung, Behandlung und Erforschung von Abhängigkeitserkrankungen und anderen Konsumfolgen zur Verfügung stehen.

Ich habe dem Tagesspiegel Background dazu ein Statement gegeben:

Zweckgebundene Steuerabgaben seien dafür jedoch „nicht der geeignete Weg und rechtlich auch nur in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich“, sagte deren Sprecherin für Umwelt und Verbraucher:innenschutz, Linda Heitmann, zu Tagesspiegel Background.“

„Als weiteren Grund gegen Abgaben auf verkaufte Suchtmittel wie Alkohol und Tabak führte Heitmann ins Feld, „dass die Finanzierungsgrundlage von Suchthilfe nicht davon abhängig sein sollte, wieviel konsumiert wird“. Ansonsten müssten die Einrichtungen bei sinkendem Konsum, der ja wünschenswert sei, um ihre Finanzierung bangen, argumentierte sie. Dies könne nicht richtig sein.“

„Allerdings brauche eine verlässliche Finanzierung der Suchthilfe. So unterstütze sie etwa die Forderung der DHS, eine verpflichtende Mindestfinanzierung per Einwohnerschlüssel zum Beispiel „im SGB V festzuzurren“, sagte Heitmann. Nur eine dauerhaft ausfinanzierte Suchthilfe könne suchtkranke Menschen erreichen und sei planbar für Sozialarbeiter:innen und medizinisches Personal, „die bislang mit sehr wenig Ressourcen Großes leisten“.“

Überfällig sei zudem „eine ernstzunehmende Besteuerung von alkoholischen Getränken“, drängte Heitmann. „Ein Bier kostet in deutschen Kneipen teilweise weniger als eine Apfelsaftschorle“, sagte sie. Daneben benötige man eine schärfere Regulierung von Alkoholwerbung in Fernsehen, Kino, Social Media, öffentlichem Raum. Und auch der „aus der Zeit gefallene“ Paragraf zum sogenannten begleiteten Trinken gehöre aus dem Jugendschutzgesetz gestrichen. All diese Maßnahmen kosteten die öffentlichen Haushalt kein Geld, so die Grünen-Politikerin. Sie könnten jedoch das Bewusstsein für eigenen Alkoholkonsum schärfen „und zu einer ehrlicher geführten gesellschaftlichen Debatte über unseren Alkoholkonsum beitragen“.

Den ganzen Artikel lest ihr (hinter der Paywall) hier.