Ein besonderes Highlight der letzten Wochen: Der Besuch im FLAKS! FLAKS ist das Zentrum für Frauen, Lernen, Arbeit, Kontakt und Service. Gemeinsam mit Mareike Engels, sozialpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion, habe ich bei Kaffee und Gebäck die herzliche Atmosphäre, die engagierte Einrichtung und inspirierte Besucherinnen kennengelernt.
Das FLAKS ist als Mehrgenerationenhaus: Ein Ort der Begegnung, Beratung, Bildung und Beschäftigung – speziell für zugewanderte Frauen, die nicht im deutschen Bildungssystem aufgewachsen sind. Hier gibt es Sprachkurse, Computerplätze, vegetarisches Essen und vor allem viel Raum für Gemeinschaft und Unterstützung.
Doch gemeinsam mit der Erläuterung des tollen Angebots hat uns Geschäftsführerin Anna Tranziska auch über verschiedene Herausforderungen erzählt: Die Finanzierung der Sozialberatung, die Instandhaltung der Räumlichkeiten und faire Löhne für Mitarbeitende stehen ständig unter Druck. Hier muss eine zuverlässige Finanzierung her, um diesen wichtigen Ort weiterhin möglich zu machen. Orte der Begegnung sind in diesen Zeiten von großer Bedeutung.
Der Sozialdienst katholischer Frauen (SKF) hilft Frauen mit psychischen Erkrankungen, schwierigen Lebensumständen und sozialen Problemen – mit Wohnangeboten, Beratungsstellen & Kleiderspenden. Doch die Herausforderungen sind groß:
Wohnraum fehlt: Ohne Dringlichkeitsbestätigung für die Betroffenen gibt es kaum Chancen auf eine Wohnung.
Finanzierung: Projekte werden eingestellt, weil Verwaltungskosten nicht gedeckt sind.
Psychische Erkrankungen: Betroffene finden kaum Therapieplätze – SKF bleibt oft ihre einzige Stütze.
Überlastung der Mitarbeitenden: Fachkräftemangel und hohe Belastung machen die Arbeit schwer.
Gemeinsam mit Mareike Engels, sozialpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion in Hamburg, habe ich mich mit dem SKF ausgetauscht und einige Ansätze mitgenommen, für die ich mich auch weiterhin politisch einsetzen werde.
Wohnraum muss für psychisch erkrankte Frauen zugänglicher werden.
Etwa jede dritte Frau in Deutschland hat im Laufe ihres Lebens eine Fehlgeburt. Für die Betroffenen ist es oft ein traumatisches und schmerzhaftes Erlebnis, welches mit einer enormen seelischen und körperlichen Belastung einhergeht. Insbesondere, wenn die Fehlgeburt nach der 12. Woche eintritt – dem Zeitpunkt, wenn es eigentlich oft heißt, die „kritische Phase“ der Schwangerschaft sei vorbei. Entsprechend braucht es nach Fehlgeburten eine Schutz- und Schonzeit, um diese körperlich wie psychisch zu verarbeiten. Bislang mussten Frauen, die eine Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche hatten, sich aktiv um eine Krankschreibung bemühen. Ob sie diese auch bekamen, oblag dem Ermessen der behandelten Ärzt*innen.
In der letzten regulären Sitzungswoche des Bundestages haben sich nun mehrere Fraktionen zusammengeschlossen, um einen gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten zu beschließen – mit Erfolg. Das ist nicht nur ein starkes demokratisches Zeichen, sondern neben dem Gewalthilfegesetz ein weiterer frauenpolitischer Meilenstein.
Mit dem gestaffelten Mutterschutz, der bereits zum 1. Juni 2025 in Kraft tritt, schließen wir die Schutzlücke, indem wir betroffene Frauen in dieser schwierigen Lebenslage gezielt unterstützen. Nach Fehlgeburten bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche können die betroffenen Frauen nun selbstbestimmt entscheiden, ob sie weiterarbeiten oder sich krankschreiben lassen und sich mit Mutterschutzleistungen psychisch und physisch erholen. Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, umso länger ist der Mutterschutz, der genommen werden kann. Konkret bedeutet dies, dass Frauen, die eine Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erleiden, für bis zu zwei Wochen in Mutterschutz gehen können, ab der 17. Schwangerschaftswoche sind es bis zu sechs Wochen und ab der 20. Schwangerschaftswoche sind es bis zu acht Wochen Regenerationszeit, die ermöglicht werden. Es ist zudem das wichtige Signal: Petitionen wirken! Denn das Vorhaben wurde gesetzlich auf den Weg gebracht, nachdem sich der Petitionsausschuss mit diesem durch eine Petentin eingebrachten Anliegen intensiv befasst hat. Bereits im Koalitionsvertrag war eine Ausweitung des Mutterschutzes nach Fehlgeburten ab der 20. Schwangerschaftswoche vereinbart. Dass der beschlossene Text mit dem gestaffelten Mutterschutz ab der 13. Schwangerschaftswoche nun einen Schritt weitergeht, ist konkret der Petition zu verdanken, der sich über 70.000 Unterzeichner*innen auf unterschiedlichen Plattformen angeschlossen hatten. Petitionen sind ein Kernbestandteil jeder liberal-demokratischen Staatsform und damit ein wichtiges Element echter Demokratie. Wie in diesem Fall oder aber auch bei der Petition zu ME/CFS zeigen sie oft gesetzliche Blindflecke und grundsätzliche Gerechtigkeitslücken auf oder aber bringen frische Ideen in den parlamentarischen Diskurs. Mehr zur Bedeutung von Petitionen finden Sie hier.
Pressemitteilung von Linda Heitmann und Mareike Engels: Frauenpolitischer Meilenstein – Gewalthilfegesetz wurde geeint
Auch wenn die vergangene Woche im Schatten schwerwiegender Entscheidungen im Bundestag stand, gibt es auch vereinzelt gute Nachrichten. Hierzu gehört, dass sich die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und CDU auf das Gewalthilfegesetz einigen konnten und dies am vergangenen Freitag im Bundestag beschlossen wurde. Dies ist ein bedeutender Durchbruch für den Gewaltschutz. Das Gewalthilfegesetz regelt einen Rechtsanspruch auf Frauenhausplätze und Beratung für alle gewaltbetroffenen Frauen und deren Kinder. Der Bund beteiligt sich so erstmalig an der strukturellen Finanzierung des Gewalthilfesystems in einer Höhe von 2,6 Milliarden Euro. Davon profitieren auch Frauen und Kinder aus Hamburg und Altona ganz direkt.
Linda Heitmann, Bundestagsabgeordnete für Altona, und Mareike Engels, Bürgerschaftsabgeordnete für den Wahlkreis Altona und Kreisvorsitzende der Grünen Altona sowie frauenpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion, erklären dazu:
„Das Gesetz ist ein enormer Schritt bei der Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Auch die Beschäftigten in Frauenhäusern und Beratungsstellen werden bei ihrer Arbeit künftig besser unterstützt. Mit dem Rechtsanspruch auf Schutzplätze und Beratung stehen wir betroffenen Frauen kompromisslos zur Seite. Es liegt uns sehr am Herzen, dass künftig keine Frau mehr ihren Frauenhausplatz selbst finanzieren muss. Für diese Stärkung der Hilfestruktur und die Prävention, haben wir Grüne lange gekämpft. Auch wenn der Zugang zu Frauenhäusern in Hamburg bundesweit vergleichsweise gut geregelt ist, werden auch in Hamburg Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt profitieren. Wir wollen die Istanbul-Konvention konsequent umsetzen. Dafür braucht es mehr Schutzplätze und einen besseren Betreuungsschlüssel in den Frauenhäusern. Die Einigung auf das Gewalthilfegesetz schafft Spielraum in diesen Fragen weiter zu kommen.“
Die Länder sind verpflichtet, die Erfüllung des Anspruchs zu gewährleisten und ein Schutzangebot, das an den Bedarfen der Betroffenen ausgerichtet ist, sicherzustellen. Gewaltbetroffene Frauen sollen zukünftig unabhängig von ihrem Wohnort, ihrem Einkommen, ihrer körperlichen Verfassung Schutz und Hilfe finden und die Lücken im Hilfesystem geschlossen werden. Damit kommt Deutschland den Verpflichtungen der Istanbul-Konvention nach.
Schwangerschaftsabbrüche müssen raus aus dem Strafgesetzbuch! Der Gruppenantrag dafür wurde heute eingereicht, ich habe unterschrieben!
Frauen sollen selbstbestimmt über ihren Körper bestimmen, ohne dafür kriminalisiert zu werden. Dafür treten wir Grüne und auch ich als Person seit Jahren ein. Gemeinsam mit zahlreichen anderen Bundestagsabgeordneten habe ich deshalb heute zwei Gruppenanträge (das Gesetz selbst sowie einen Antrag zur Verbesserung der Beratungsangebote) unterzeichnet und eingereicht.
Diese sehen folgende Punkte im Grundsatz vor:
Schwangerschaftsabbrüche sollen künftig nicht länger im Strafgesetzbuch, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden. In der Frühpase der Schwangerschaft (bis zur 12. Woche) ist ein mit Einwilligung der Schwangeren durch Ärzt*innen nach Beratung vorgenommener Abbruch rechtmäßig. Die Beratungspflicht bleibt bestehen, aber die Wartezeit von 3 Tagen entfällt. Die Kosten werden im Rahmen der Versorgung von der GKV übernommen.
Dass all das bald kommt, ist lange überfällig. Nun heißt es, eine Mehrheit im 20. Deutschen Bundestag dafür zu gewinnen!