Statement zur Green-Claims-Richtlinie der EU

Die Europäische Kommission hat heute ihre Richtlinie veröffentlicht, wie in Zukunft Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen für Produkte und Dienstleistungen geregelt sein sollen. Dazu erkläre ich als zuständige Berichterstatterin meiner Fraktion:

„Ich begrüße den heutigen Vorstoß der Kommission, Greenwashing zu regulieren und Umweltversprechen auf Produkten nur noch wissenschaftlich belastbar zu erlauben. Es ist richtig und leider notwendig, grüne Werbeversprechen künftig einer strengen methodisch-wissenschaftlichen Prüfung durch unabhängige Dritte zu unterziehen. Verbraucher*innen können die Umwelt- und Klima-Versprechen der Unternehmen nicht nachprüfen und bewerten, sondern müssen darauf vertrauen, dass die Angaben stimmen. Konsument*innen werden mit nicht belegbaren Umweltversprechen in die Irre geführt und gleichzeitig mit höheren Preisen für eben jene Versprechen konfrontiert.

Klar ist: Wir brauchen manifeste Regeln, unter welchen Bedingungen mit Umwelt- und Klimaaspekten geworben werden darf. Mir ist besonders wichtig, dass Werbung mit den Versprechungen wie „klimaneutral“ oder „klimafreundlich“ untersagt wird, denn kein Produkt kann so hergestellt werden. Ziel muss sein, Transparenz für Konsument*innen zu schaffen und nachhaltige Wirtschaftsweisen gleichzeitig zu fördern.“

Unterwegs in Brüssel für Umwelt & Verbraucher

Unterwegs in Brüssel für Umwelt & Verbraucher

Was steht in der Europäischen Union in Sachen Umwelt- und Verbraucherschutz aktuell auf der Agenda und wann werden wir welche Richtlinien in Deutschland gesetzlich umsetzen?

Diese Leitfragen standen im Vordergrund, als die Mitglieder der grünen AG Umwelt & Verbraucherschutz vom 14. bis 16. November in Brüssel zu Gast waren, um sich in zahlreichen Terminen und Gesprächen über die dortige Arbeit zu informieren.

Von der Ökodesignrichtlinie über „GreenClaims“ bis hin zur „Verbraucherkreditrichtlinie“ reichten dabei die Themen, die bei mir als Verbraucherschutzpolitikerin immer wieder im Vordergrund der Diskussionen standen.



Termine gab es dabei im Einzel- und im Gruppensetting. Es hat mich gefreut zu erfahren, dass etwa die europäische Verbraucherschutzorganisation BEUC dabei ähnliche politische Erwartungen an kommende Gesetze formuliert wie auch Vertreter*innen der Kommission oder meine Kollegin Anna Cavazzini im Europäischen Parlament.

Insbesondere im Termin mit BEUC zur Verbraucherkreditrichtlinie wurde deutlich, an welchen Punkten wir voraussichtlich auch im Deutschen Recht einzelne Vorschriften noch werden spezifizieren können, da die Richtlinie kurz vor dem Abschluss steht und Formulierungen schon sehr absehbar sind. So wird es z.B. vermutlich möglich sein, Werbung für Kleinkredite künftig so zu regulieren, dass sie sich nicht mehr an Verbraucher*innen richten darf, die von Überschuldung bedroht sind.

Bei anderen Vorhaben wie dem „Recht auf Reparatur“ oder der „Green Claims Verordnung“ sind spezifische nationalrechtliche Regelungsmöglichkeiten noch nicht ganz so konkret absehbar – hier waren die Fragestellungen in den Gesprächen häufig eher, ob die Vorhaben in dieser Legislatur des europäischen Parlaments überhaupt noch zum Abschluss kommen und wann sie in Deutschland dann wohl greifen.

Insgesamt konnten wohl alle Mitglieder der AG Umwelt und Verbraucherschutz für sich und ihre politischen Vorhaben in Berlin einiges aus Brüssel mitnehmen, sich mit wichtigen Akteur*innen neu vernetzen und: Wir kommen wieder, keine Frage! Denn Europa gibt in vielen Fragen den Takt vor – gerade, wenn es um Umwelt- und Verbraucherschutz geht.

Meine Position zum Sondervermögen Bundeswehr

Meine Position zum Sondervermögen Bundeswehr

Heute habe ich in einer namentlichen Abstimmung dem Sondervermögen für die Bundeswehr zugestimmt und muss ehrlich sagen, dass es in meiner bisherigen Zeit als Abgeordnete die Abstimmung war, bei der mir Entscheidungsfindung und auch Abstimmung selbst wohl am schwersten gefallen sind.

Und dabei liegen meine Gewissensbisse und mein Hadern nicht an der Konstruktion des Sondervermögens an sich. Ich glaube viel mehr, dass die Auslagerung der Ausgaben zur Ausstattung der Bundeswehr uns im regulären Haushaltsplan wichtige Spielräume gibt – gerade auch für die so wichtigen Sozialausgaben und -projekte, auf die wir als Ampel uns verständigt haben. Zudem eröffnet das Sondervermögen dem Haushaltsausschuss größere Spielräume, alle einzelnen daraus finanzierten Posten besser zu überwachen und auch zu beeinflussen, als wenn die Ausgaben Teil des regulären Haushaltes wären.

Dass wir als Grüne uns in den Verhandlungen nicht damit durchsetzen konnten, die Ausgaben des Sondervermögens mit einem erweiterten Sicherheitsbegriff zu hinterlegen und die Ausarbeitung und Umsetzung einer Cybersicherheitsstrategie daraus zu finanzieren – ja, das hat mich enttäuscht. Denn aus meiner Sicht werden wir trotzdem in Cybersicherheit investieren müssen, weil Cyberangriffe auf unsere kritische Infrastruktur eine sehr große reale Gefahr sind. Und die Ausgaben dafür werden wir jetzt aus dem regulären Haushalt nehmen müssen, das schränkt uns dort leider auch im sozialen Bereich ein. Deshalb hätte ich mir hier ein anderes Ergebnis der Verhandlungen gewünscht.

Nichtsdestotrotz musste ich mir in den letzten Wochen und Monaten leider eingestehen, dass wir auch jenseits von Cybersicherheit große Investitionen in die Ausstattung unserer Bundeswehr einfach brauchen, um weltweit als verlässlicher Bündnis- und Verhandlungspartner wahrgenommen zu werden und damit auch Frieden zu sichern und hoffentlich eine Ausweitung dieses furchtbaren Angriffskrieges in der Ukraine auf andere Länder und Regionen langfristig zu verhindern. Deshalb stimme ich für das Sondervermögen!

Gleichwohl fällt mir die Entscheidung heute aus einem einzigen recht simplen Grund sehr schwer: ich stimme hier dafür, sehr viel Geld für die Anschaffung von Waffen auszugeben, die darauf ausgelegt sind, Menschen zu töten. Ich finde, das lässt sich nicht beschönigen. Es widerstrebt mir im Innersten, dass es solche Waffen auf unserer Welt überhaupt seit Jahrhunderten gibt. Wie bei Unternehmen wie Heckler&Koch oder Rheinmetall die Sektkorken geknallt haben, als Olaf Scholz seine „Zeitenwende“-Rede in unserer Sondersitzung Ende Februar hielt, male ich mir nur ungern aus.

Aber dass es offenbar auch heute noch den Besitz schwerer Waffen in einem großen und global agierenden Land wie Deutschland braucht, um zu verhindern, dass von anderen Akteuren noch schwerere Waffen eingesetzt werden – diese Erkenntnis muss ich für mich leider akzeptieren.

Kurz und gut: ich hätte mir sehr gewünscht, die heute getroffene Entscheidung für den Kauf großer Mengen von Militärausstattung nie treffen zu müssen. Doch leider hat insbesondere Wladimir Putin durch seinen brutalen und nicht zu rechtfertigenden Angriffskrieg dafür gesorgt, dass wir als Bundestag dazu heute diese Entscheidung treffen.

Produktsicherheit wird sich verbessern

Produktsicherheit wird sich verbessern

In der heutigen Sitzung des Umwelt- und Verbraucherschutzausschusses hatte ich meine erste Berichterstattung. Es stand ein EU-Vorschlag für eine Verordnung auf der Tagesordnung, die europaweit für mehr Sicherheit bei Produkten sorgen soll. Die Mitgliedsstaaten sollen verpflichtet werden, den Markt besser zu überwachen, damit sichergestellt ist, dass Hersteller, Importeure und Händler ihren Verpflichtungen nachkommen.

Ich konnte deutlich machen, wie wichtig hohe Sicherheitsniveaus für Verbraucher*innen sind und dass sich die Regelungen auch weiter entwickeln müssen. Denn diese Verordnung ist eine Weiterentwicklung einer Richtlinie von 2001 und seitdem hat sich viel getan.

Das gilt aktuell etwa für Online-Marktplätze oder die Produktsicherheit von Produkten aus 3D-Druckern. Beides war 2001 noch in weiter Ferne, heute ist es Alltag. Daher unterstütze ich ausdrücklich den aktuellen Verordnungsvorschlag, der das Vorsorgeprinzip ins Zentrum stellt.

Das bedeutet, dass für alle Produkte endlich die gleichen Regeln gelten, einschließlich mehr Befugnisse für die Marktüberwachungsbehörden, wie etwa die Möglichkeit, alle Produkte von Online-Marktplätzen zu entfernen. Nationale Behörden können auch Online-Mystery-Shopping durchführen und die Rückverfolgbarkeit von Produkten in der Lieferkette verbessern, indem sie Kontaktdaten von Herstellern und Importeuren verlangen.

Das ist sehr wichtig, denn Überschneidungen in den Marktüberwachungsvorschriften haben zu Verwirrung bei Verbraucher*innen und Wirtschaftsakteuren geführt.

Nur um ein konkretes Beispiel zu nennen: Ein Bett für ein Kind (nicht harmonisiertes Produkt) benötigt derzeit weniger Sicherheitsanforderungen als ein Puppenbett (harmonisiertes Produkt).

Ein bißchen strengere Vorgaben hätten wir Grüne uns gerade bei den Reaktionszeiten auf Beschwerden bei Online-Marktplätzen gewünscht. Diese bekommen bei Beschwerden zur Produktsicherheit nun 5 Werktage Zeit zur Reaktion. Erstens erscheint uns das zu lang, zweitens wünschen wir uns eine klare Definition, ob nicht im virtuellen Raum auch der Sonntag ein Werktag ist.

Das Ziel muss bleiben, den Verbraucher*innenschutz in Europa zu harmonisieren und zu stärken. Dafür sind wir auf einem guten Weg.