Fachgespräch: Entlastungen und ihre Kommunikation

Fachgespräch: Entlastungen und ihre Kommunikation

„Warme Wohnungen für alle“ lautete der Titel eines Fachgesprächs unserer Fraktion mit rund 100 Teilnehmenden in der vergangenen Woche.

Mit Expert*innen blickten wir zurück auf die letzten Monate und die umfänglichen Entlastungen, die wir als Politik auf den Weg gebracht haben. Wir analysierten, wo Optimierungsmöglichkeiten bestehen und wie wir uns für die kommende Heizperiode wappnen müssen.

In meinem Schlaglicht habe ich insbesondere einen kritisch-konstruktiven Blick auf die Kommunikation der unterschiedlichen Maßnahmen geworfen. Mit den drei Entlastungspaketen hat die Bundesregierung insgesamt ca. 300 Milliarden Euro aktiviert, um Verbraucher*innen und Unternehmen durch die schwierigen Zeiten galoppierender Energiepreise und einer hohen Inflation zu helfen. Alleine im Wohnbereich gab es Preisgrenzen für Strom und Gas, den Dezember-Abschlag, die Energiepreispauschale, eine umfassende Wohngeldreform sowie den Heizkostenzuschuss.

Doch trotz des großen Umfangs der Unterstützung gab und gibt es auch Kritik: Die Sparanreize wären zu gering, die Maßnahmen seien nicht sozial ausgewogen und die Kommunikation sei unzureichend. Viele Menschen hatten und haben den Überblick verloren, welche Entlastungen ihnen konkret zustehen, wie sie diese bekommen oder wie hoch die Hilfen in Summe sind. Selbst Profis fiel es schwer, den Überblick zu behalten. Inzwischen gibt es eine Übersicht mit der Website www.wir-entlasten-deutschland.de inklusive eines Entlastungs-Rechners. Die Seite wird beworben mit Plakatwerbung und Hörfunkspots. Doch wir müssen ehrlich feststellen, dass diese zu spät kamen und nicht breit genug wirkten und wirken. Eine Forsa-Umfrage ergab, dass fast 60% der Befragten die Entlastungen trotz ihres großen Umfangs im Alltag kaum merken. 

Was muss also besser werden? Die Kommunikation gerade in der Krise muss klarer und umfänglicher werden, von Beginn an. In Frankreich etwa gab es eine Gas-Ampel, die in den Fernsehnachrichten die Füllstände und Verbräuche angezeigt und so auf Mangellagen hingewiesen hat. Das „Energie-Tachometer“ der Bundesnetzagentur ging in die ähnliche Richtung, ist leider nur gänzlich unbekannt. Wir brauchen für die unterschiedlichen Zielgruppen unterschiedliche Angebote, vom klassischen Fernsehen bis hin zu social media. Es ist zudem wichtig, die wissenschaftliche Expertise einzubeziehen. Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen wäre dafür prädestiniert. Die Kommunikation sollte Mut machen, empowern und die Botschaften vermitteln „Jeder kann einen Beitrag dazu leisten und ist wichtig“ und „Gemeinsam bewältigen wir die Krise“. Es braucht regional(isiert)e Botschaften und einen Fokus auf Aufklärung und Transparenz. Damit wären wir für die kommende Krise gut gewappnet. Packen wir es gemeinsam an!

Energiepreisbremsen-Debatte im Ausschuss für Verbraucherschutz

Energiepreisbremsen-Debatte im Ausschuss für Verbraucherschutz

In dieser Woche haben wir im Bundestag die Gas- und Strompreisbremsen auf den Weg gebraucht. Als Obfrau im Ausschuss für Umwelt & Verbraucherschutz war es mir ein Anliegen, insbesondere die konkreten Auswirkungen auf die Konsument*innen zu beleuchten. Dazu hatten wir die Vorsitzenden der „Expertenkommission Gas und Wärme“ zum Gespräch in den Ausschuss eingeladen:

  • Prof. Dr. Veronika Grimm
    Mitglied im Sachverständigenrat der Bundesregierung und Lehrstuhlinhaberin an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
  • Prof. Dr.-Ing. Siegfried Russwurm
    Präsident Bundesverband der Deutschen Industrie
  • Michael Vassiliadis
    Vorsitzender Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie

Es wurde darüber diskutiert,

  • wie konkret und umfangreich Verbraucher*innen mit den Energiebremsen entlastet werden,
  • inwiefern nahezu alle Haushalte mit der Unterstützung erreicht werden können und wie mit der Steuergestaltung soziale Lenkungswirkung ermöglicht werden kann,
  • unter welchem Zeit- und Erfolgsdruck die Kommission ihre Vorschläge erarbeitet hat und was mit mehr Zeit gegebenenfalls noch möglich gewesen wäre,
  • warum Einsparungen und die Beschaffung von Gas aus alternativen Quellen wichtig bleibt,
  • warum aufgrund der unzureichenden Datengrundlage keine zielgenaueren Entlastungen möglich waren,
  • dass die Kommunikation der Wirkung und Funktionsweise der Entlastungen verbessert werden muss und
  • wie notwendig die Evaluation der Maßnahmen ist, um gegebenenfalls nachschärfen zu können.

Danke für die spannende Debatte an all meine Kolleg*innen im Ausschuss sowie an die Sachverständigen. Wir bleiben dran, auch künftig im Sinne der Verbraucher*innen das Beste rauszuholen bei notwendigen staatlichen Eingriffen in den Markt.

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Energiepreisbremsen: Entlastungen für alle

Energiepreisbremsen: Entlastungen für alle

Die steigenden Energiepreise stellen viele Bürger*innen vor enorme Herausforderungen. Daher hat die Bundesregierung mehrere Maßnahmen verabschiedet, die Bürger*innen schnell und unkompliziert entlasten sollen. Dafür stellt der Bund knapp 300 Milliarden Euro zur Verfügung. Wer wie unterstützt wird, erfahrt Ihr in dieser Zusammenstellung.

Soforthilfe Dezember: Es dauert einige Zeit, bis ein Gesetz umgesetzt werden kann, aber den Menschen soll schnell geholfen werden. Deshalb haben Bundestag und Bundesrat die Soforthilfe im Dezember beschlossen. Demnach zahlen alle Haushalte und Unternehmen für Dezember 2022 nichts für Gas oder Fernwärme, wenn sie weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden (kWh) im Jahr verbrauchen. Zur Orientierung: Ein Vier-Personen-Haushalt verbraucht durchschnittlich 10.000 und 20.000 kWh.

Ab März 2023 wird der sogenannte Abwehrschirm in Kraft treten. Durch diesen werden die Energiekosten pauschal für alle Menschen, Unternehmen und Einrichtungen begrenzt. Der Abwehrschirm besteht aus einer Gas- und Wärmepreisbremse sowie einer Strompreisbremse: Für alle Haushalte und Unternehmen, die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, wird der Gaspreis auf 12 Cent brutto je Kilowattstunde gedeckelt, einschließlich aller Steuern und sonstiger Abgaben. Für Fernwärmekund*innen sind es 9,5 Cent brutto je Kilowattstunde.

Damit die Anreize zum Energiesparen bestehen bleiben, gelten diese Preisbremsen nur für 80% des Energieverbrauches des Vorjahres. Wenn man also den Energieverbrauch um 20% senkt, zahlt man für Gas 12 Cent brutto und für Fernwärme maximal 9,5 Cent brutto je Kilowattstunde. Für den Energieverbrauch über diese 80% hinaus zahlt man den höheren, vollen Marktpreis. Reduziert ein Haushalt seinen Energieverbrauch aber um mehr als 20%, dann bekommt man bei der Jahresendabrechnung ggf sogar Geld zurückerstattet. Unten findet Ihr auch ein kleines Rechenbeispiel dazu.

Um auch der Industrie dabei zu helfen, Produktion und Arbeitsplätze zu sichern, werden ihr Gaspreis auf 7 Cent netto und Fernwärmepreis auf 7,5 Cent netto pro Kilowattstunde gedeckelt, zuzüglich Steuern und anderer Abgaben. Damit auch die Industrie weiterhin Energie spart, gilt dieser Preisdeckel für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Stromerzeugungskraftwerke sind von dieser Regelung ausgeschlossen, um die Gasverstromung nicht zu subventionieren.

Lizenz Pixabay CC0

Parallel zur Gas- und Wärmepreisbremse enthält der Abwehrschirm auch eine Strompreisbremse. Alle Haushalte und kleineren Unternehmen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, zahlen für 80% ihres Stromverbrauchs aus dem Vorjahr lediglich 40 Cent brutto pro Kilowattstunde, einschließlich Steuern und sonstigen Abgaben. Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30 000 Kilowattstunden im Jahr zahlen für 70% ihres bisherigen Stromverbrauchs 13 Cent netto für jede Kilowattstunde, zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen. Für jede Kilowattstunde über diese 80% bzw. 70% hinaus zahlt man den vollen Preis, der mit dem Stromanbieter vereinbart ist. Auch hier gilt: je mehr Strom man spart, umso mehr Geld erhält man bei der Jahresendabrechnung zurück.

Diese Regelung gilt vom März 2023 bis April 2024. Damit die Bürger*innen auch für den Januar und Februar 2023 entlastet werden, werden die Entlastungsbeträge rückwirkend im März angerechnet. Damit sind alle Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen mindestens bis April 2024 vor Preissteigerungen geschützt. Wenn diese Hilfe trotzdem nicht reicht, stehen Fonds für Härtefälle zur Verfügung. In Hamburg beispielsweise gibt es solch einen Fonds im Umfang von 15 Millionen Euro, über den speziell Menschen, die von Energiesperren bedroht sind, Hilfe beantragen können. Mehr Infos dazu, wie das konkret im Bedarfsfall in Hamburg funktioniert, unter hamburg.de/haertefallfonds.

Rechenbeispiel für die Gaspreisbremse

Eine vierköpfige Familie mit einer Wohnung von 100 qm hat einen Gasverbrauch von 15 000 Kilowattstunden im Jahr, das sind 1.250 Kilowattstunden im Monat. Ihr bisheriger Gaspreis lag bei 8 Cent je Kilowattstunde, also 100 Euro im Monat. Ihr neuer Gaspreis liegt bei 22 Cent pro Kilowattstunde. Ohne die Gaspreisbremse müsste die Familie damit 275 Euro pro Monat zahlen – also 175 Euro mehr als bisher. Mit der Gaspreisbremse zahlt die Familie monatlich 175 Euro bei gleichbleibendem Verbrauch. Das sind 12 Cent die ersten 80 Prozent (12 000 Kilowattstunden) und 22 Cent für die restlichen 20 Prozent (3 000 Kilowattstunden).

Wenn die Familie 20 Prozent Energie spart, also nur 12 000 Kilowattstunden im Jahr verbraucht, dann bekommt sie 660 Euro bei der Jahresendabrechnung zurück. Umgerechnet würde die Familie nur noch 120 Euro pro Monat zahlen – also nur 20 Euro mehr als das Vorvorjahr als der Gaspreis noch bei 8 Cent brutto je Kilowattstunde lag – obwohl sich der Gaspreis fast verdreifacht hat.

Wenn die Familie sogar mehr als 20% Gas einspart, dann bekommt sie auch mehr als 660 Euro zurück. Wenn die Familie z.B. 30%einspart, bekommt sie in diesem Beispiel 990 Euro zurück. Umgerechnet auf den Monat wären das noch 92,50 Euro – also weniger als im Vorjahr. Für jede eingesparte Kilowattstunde Gas muss das Energieversorgungsunternehmen den hohen, neuen Gaspreis erstatten, also 22 Cent je Kilowattstunde in diesem Beispiel.

Und umgekehrt: Wenn die Familie weniger als 20% Gas einspart, dann bekommt sie weniger als 660 Euro zurück. Wenn sie aber mehr Gas verbraucht als im Vorjahr, dann muss die Familie sogar Geld nachzahlen und zwar 22 Cent für jede Kilowattstunde.

Was muss im Einzelfall konkret getan werden?

Die wirklich gute Nachricht an der Strom- und Gaspreisbremse: alle profitieren davon, ohne aktiv etwas tun zu müssen. Die Übernahme der Rechnung im Dezember und auch die rückwirkende Preisbremse für Januar und Februar passieren ganz automatisch!

Für Vermieter*innen könnte es in Einzelfällen mit der Abrechnung mit ihren Mieter*innen ein bisschen komplizierter werden. Hierzu soll es zeitnahe Infoblätter der Bundesregierung geben, die deutlich machen, wie Vermieter*innen richtig und rechtssicher agieren, wenn sie Nebenkostenabrechnungen erstellen. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Infos allen Vermieter*innen auf geeignetem Wege zur Verfügung gestellt werden, sobald sie vorliegen. Einen ersten Überblick gibt es hier.

Ampelpolitik in Krisenzeiten: Das dritte Entlastungspaket ist geschnürt

Ampelpolitik in Krisenzeiten: Das dritte Entlastungspaket ist geschnürt

Es ist geschafft! Die Ampelparteien haben neue und weitreichende Entlastungen beschlossen. Viele Menschen bis weit in die Mitte der Gesellschaft stellen die rasant gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise eine zunehmend große Belastung dar. Viele haben Sorge vor Abstieg und Armut. An sie alle sendet das Entlastungspaket unser Signal: Diese Krise bewältigen wir gemeinsam und wollen dabei niemanden zurücklassen. Wir unterstützen mit unseren Maßnahmen gerade Menschen, die wenig haben. Stärkere Schultern hingegen sollen auch mehr tragen.

In der Umsetzung ist dieses Ziel nicht immer ganz einfach: Wir haben uns auf Maßnahmen im Umfang von 65 Milliarden Euro verständigt. Damit entlasten wir viele Menschen und auch viele Unternehmen von der kleinen Bäckerei bis zum Arzneimittelhersteller in unserem Land zielgenau. Wir stellen außerdem mit dem Paket die Weichen für mehr Nachhaltigkeit im Verkehr.

Zielgenauigkeit statt Gießkanne

Uns Grünen war in den Verhandlungen besonders wichtig, dass die Entlastungen vor allem Menschen mit kleinen Einkommen oder Renteneinkünften sowie Familien erreichen. Mit der Erhöhung des Kindergelds um 18 Euro und den Verbesserungen beim Kinderzuschlag greifen wir Familien unter die Arme. Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, führen die Preissteigerungen an den Rand der Existenz. Wir werden deshalb die Regelsätze ab dem 1. Januar 2023 auf etwa 500 Euro erhöhen und die übrigen Regelsätze entsprechend anpassen. Rentner*innen erhalten eine Energiepreispauschale von 300 Euro, Studierende und Fachschüler*innen werden mit Einmalzahlungen von 200 Euro entlastet.

Zufallsgewinne abschöpfen

Angesichts der Lasten, die viele derzeit schultern, ist es nicht zu rechtfertigen, dass einige große Konzerne im Energiesektor gleichzeitig Krisengewinne erzielen. Wir wollen, dass mit der Abschöpfung dieser Zufallsgewinne die Lasten der Bürger*innen deutlich abgemildert werden. Genau das werden wir auf dem Strommarkt angehen. Sollte eine zeitnahe europäische Lösung nicht möglich sein, werden wir hier in Deutschland voran gehen. Auch für Unternehmen außerhalb des Strommarktes soll eine Abschöpfung von Zufallsgewinnen möglich sein.

Strompreisdeckel, Heizkosten und Wohngeld

Für die Verbraucher*innen werden wir beim Strompreis einen Deckel einziehen, der einen Basisverbrauch zu einem vergünstigten Preis ermöglicht. Durch hohe Heizkosten drohen Menschen ungewollt in Not zu geraten. Mit einer Wohngeldreform wird der Kreis der Berechtigten deutlich ausgeweitet und mit Änderungen im sozialen Mietrecht besser vor Kündigungen geschützt.

Bezahlbarer Nahverkehr bundesweit

Der riesige Erfolg des 9-Euro-Tickets war für uns Grüne Ansporn, uns in der Ampel auf eine Nachfolge zu verständigen. Der Bund stellt dafür den Ländern anderthalb Milliarden Euro für ein bundesweites Nahverkehrsticket zur Verfügung, wenn diese mit der gleichen Summe aufkommen. Wir sind davon überzeugt, dass die gemeinsamen Mittel von Bund und Ländern für die Finanzierung eines 49-Euro-Tickets bundesweit reichen. Zudem werden wir im Verkehrsbereich 1,5 Milliarden Euro zusätzliche Mittel zur Senkung der CO2-Emissionen einsetzen. Doch nicht nur die Menschen in Deutschland, sondern insbesondere die Menschen im globalen Süden sind hart von den Folgen der Krise getroffen. Wir werden im Haushalt 2022 eine Milliarde Euro zusätzlich für die Bekämpfung der globalen Ernährungskrise zur Verfügung stellen.

Unser Land steht vor einer schweren Zeit. Wladimir Putin greift die Ukraine seit Monaten völkerrechtswidrig mit Waffengewalt an, mit uns führt er einen Krieg über die Energieversorgung. Die Bürger*innen erwarten von der Ampel-Regierung, dass wir die Herausforderung annehmen und Lösungen für die gegenwärtige Krise entwickelt. Das haben wir mit diesem und den beiden vorhergegangenen Entlastungspaketen getan.