18. Feb. 2026
Die Funke Mediengruppe berichtet heute exklusiv zu meiner Anfrage an die Bundesregierung zum Hochwasser- und Küstenschutz. Die Ergebnisse zeigen: Die Bundesregierung glänzt bei den existenziellen Fragen zum Küsten- und Hochwasserschutz leider mit schwammigen und lückenhaften Antworten. Den ganzen Artikel findet ihr hier.
Die Anfrage mit Antwort der Bundesregierung findet ihr hier.
Mein vollständiges Statement dazu:
„Die Bundesregierung glänzt bei den existenziellen Fragen zum Küsten- und Hochwasserschutz leider mit schwammigen und lückenhaften Antworten. Es ist erschreckend, dass der Bund weder genaue Daten zur Schadenshöhe der letzten Jahre noch eine Einschätzung zum Investitionsbedarf in naturbasierte Lösungen vorlegen kann. Und was mich besonders besorgt: Die Bundesregierung sieht offenbar kein Problem darin. Wir werden uns dafür stark machen, dass die Daten hier künftig konsequenter und einheitlich erhoben werden. Die Bundesregierung begründet die derzeitige Lückenhaftigkeit mit „bürokratiearmer“ Berichterstattung. Dabei ist klar: „Bürokratiearmes“ Regierungshandeln darf nicht auf Kosten parlamentarischer Kontrolle und des effektiven Monitorings von Maßnahmen passieren. Eine belastbare Datenlage über die Kosten und Bedarfe ist im wahrsten Sinne des Wortes lebensnotwendig, um in Deutschland klug für die nächsten Jahrzehnte vorzusorgen!
Die vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 536,00 Mio. Euro bzw. 924,90 Mio. Euro einschließlich der Landesmittel für 2026 bis einschließlich 2035 reichen nach unserer Einschätzung bei Weitem nicht aus. Nach den Angaben in ihren aktuellen Generalplänen für den Küstenschutz wären allein für Niedersachen, Bremen und Schleswig-Holstein für den gleichen Zeitraum mindestens 1,4 Mrd. Euro notwendig. Auch beim Nationalen Hochwasserschutzprogramm (NHWSP) klafft eine Finanzierungslücke von 2,2 Mrd. Euro gegenüber dem von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) ermittelten Bedarf von 6,2 Mrd. Euro.
Auch bezüglich konkreter Zeitpläne für dringend notwendige Gesetzesvorhaben macht sich die Bundesregierung einen schlanken Fuß: Weder zur Elementarschadenversicherung noch zur Verankerung des „Schwammstadtprinzips“ in der Baugesetzbuchnovelle gibt es klare Auskünfte, wann mit den Gesetzgebungsverfahren zu rechnen ist. Dabei drängt die Zeit: Derzeit sind etwa 57% der Gebäude gegen Elementarschäden versichert. In den Küstenländern beträgt dieser Anteil sogar unter 40%. Laut einem Gutachten des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen von 2024, das die grüne Bundestagsfraktion in Auftrag gegeben hat, werden in den kommenden Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit rund 400.000 Menschen von einem Hochwasserereignis betroffen sein. Daher ist es dringend notwendig, dass die Bundesregierung zügig einen Gesetzesentwurf für eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden auf den Tisch legt.
Es stimmt zwar vorsichtig optimistisch, dass die Bundesregierung beabsichtigt, im Rahmen der kommenden Bauplanungsrechtsnovelle das so genannte „Schwammstadtprinzip“ ins Baugesetzbuch aufzunehmen, allerdings reicht eine Verankerung bloß als Grundsatz nicht aus. Wir werden das Vorhaben, wenn es kommt, eng begleiten. Denn klar ist: Die Novelle muss auch verbindlich sicherstellen, dass Kommunen durch Ausnahmeentscheidungen Bauvorhaben in gefährdeten Gebieten gar nicht erst genehmigen. Überschwemmungsgebiete, die bei Hochwasser überflutet werden und als natürliche Retentionsflächen dienen, sind unverzichtbar, um die Risiken für Menschen, Gebäuden und Infrastruktur zu minimieren.“
4. Dez. 2024
Das Bundeskabinett hat heute den verbraucherpolitischen Bericht der Bundesregierung verabschiedet. Dazu erklärt Linda Heitmann, Sprecherin für Verbraucherschutzpolitik der Grünen Bundestagsfraktion und direkt gewählte Abgeordnete für Hamburg-Altona:
„Der Bericht zeigt, dass die Ampelregierung trotz schwieriger Rahmenbedingungen dem Verbraucherschutz neue Impulse geben konnte. Während der Energiekrise infolge des russischen Angriffskrieges wurden die Haushalte bei den Energiepreisen massiv entlastet; die Schuldnerberatung wurde bundesweit auf ein stabiles Fundament gestellt und dauerhaft gestärkt. Und das neue Rechtsinstrument der Verbandsklage schafft für geschädigte Verbraucher*innen niedrigschwellige und einfache Möglichkeiten, gegenüber Unternehmen zu ihrem Recht zu kommen.
Zur Wahrheit gehört aber auch: Die FDP hat in den letzten drei Jahren weitere Fortschritte gezielt verzögert und verschleppt. Das in Teilen zuständige Justizministerium unter Marco Buschmann hat Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag weder umgesetzt noch angeschoben. Ich denke hier etwa an die in der Koalition vereinbarte Bestätigungslösung für am Telefon geschlossene Verträge oder die Ein-Jahres-Option bei Abo-Verträgen. Außerdem gibt es tragischerweise keinen Fortschritt bei der Frage, ob und wie wir bezüglich einer Versicherung von Elementarschäden weiterzukommen, obwohl die Dringlichkeit auf der Hand liegt und die Länder geschlossen für deren verpflichtende Einführung votieren.
Es bleibt also wichtig, auch in der kommenden Wahlperiode die Anliegen von Verbraucher*innen zu fokussieren, um ihren Alltag zu erleichtern – beim Einkaufen, beim Wohnen oder in der Bank. Ich setzte mich weiter dafür ein, auch Verbrauchergruppen in den Blick zu nehmen, die vor besonderen Herausforderungen stehen, wie etwa junge Menschen, Ältere oder Menschen mit Sprachbarrieren. Das Bahnticket oder die Bankdienstleistung müssen auch weiterhin analog möglich sein und in Callcentern müssen auch weiterhin Menschen ansprechbar sein, nicht ausschließlich Sprachroboter. Ich trete zudem dafür ein, dass eine gute Ernährung zu fairen Preisen möglich bleibt und dass Greenwashing wirksam unterbunden wird, damit Verbraucher*innen auch wirklich nachhaltige Optionen beim Konsum haben und erkennen. Zudem möchte ich weiterhin Verschuldung verhindern, indem wir die Beratung ausbauen und die finanzielle Verbraucherbildung weiter verbessern.“
Den gesamten Bericht findet Ihr hier auf der Website des Bundesumweltministeriums.
14. Juni 2024
Zu den heute veröffentlichten Ergebnissen der Verbraucherschutzministerkonferenz erklären Linda Heitmann, Sprecherin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit & Verbraucherschutz, und Tabea Rößner, Mitglied im Digitalausschuss:
Linda Heitmann:
„Ich begrüße die erneute Initiative der Länder für eine Elementarschadenpflichtversicherung. Extremwetterereignisse und Hochwasser werden als Folge der Klimaerhitzung auch bei uns häufiger und bedeuten Gefahren für Leib und Leben und existenzbedrohende wirtschaftliche Schäden. Wir brauchen ein nachhaltiges Risikomanagement, wozu ein sozial ausgewogenes Konzept einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden gehört. Das Justizministerium ist jetzt am Zuge, einen Entwurf dafür vorzulegen.
Zudem freue ich mich sehr über die Hamburger Initiative, die Schuldnerberatung weiter zu stärken. Sie reiht sich sehr gut ein auch in unsere bundespolitischen Schwerpunktsetzungen im Verbraucherschutz: Wir haben von Bundesseite bereits mit den letzten beiden Haushalten mit einer starken Förderung vorgelegt und wollen mit der Umsetzung der europäischen Verbraucher-Kreditrichtlinie weitere Schritte gehen – etwa durch besseren Schutz von Verbraucher*innen bei Minikrediten. Auch hier erwarte ich eine zügige und progressive gesetzliche Vorlage von Minister Buschmann.“
Tabea Rößner:
„Es ist dringend erforderlich, dass die Bundesregierung Verkaufsplattformen in den Fokus nimmt, die Verbraucher*innen gefährden und seriöse europäische Anbieter bedrohen. Mit aggressivem Marketing schwemmen Plattformen wie Shein und Temu gefährliche und umweltschädliche Billigstprodukte auf den europäischen Binnenmarkt. Ihre Geschäftsmodelle basieren zunehmend auf irreführenden, manipulativen und suchterzeugenden Designs und verleiten Verbraucher*innen mit personalisierten Angeboten zu Einkäufen gegen ihre eigenen Interessen. Hier müssen Verbraucher*innen dringend geschützt werden.
Mit dem Digital Services Act (DSA) wurde nun ein umfassender Werkzeugkasten gegen illegale Praktiken im Internet geschaffen, den es jetzt zu nutzen gilt. Auf EU-Ebene muss zudem die Zollbefreiung für Waren unter 150€ schon vor 2028 aufgehoben werden. Außerdem muss bei Fragen der Haftung nachgeschärft werden, denn aktuell ist es so, dass unsichere und gesundheitsgefährdende Produkte, inklusive Kinderspielzeug auf den Markt gelangen und im Unglücksfall niemand haftet. Es darf nicht sein, dass Verbraucher*innen als Importeure gelten, weil die Plattformen keine Zwischenhändler nutzen, und für Schäden Dritter haftbar gemacht werden könnten. Der Grundsatz „Fair by design“ muss im Verbraucherrecht als Leitprinzip verankert werden. Anbieter und Unternehmen müssen ihre digitalen Angebote umfassend fair und neutral gestalten und die Bedürfnisse der Nutzenden und Gemeinwohlbelange in das Produktdesign integrieren. Wir müssen Verbraucher*innen stärken, damit sie sich souverän im Netz bewegen können und nicht in Betrugs- oder Kostenfallen tappen.“
27. Apr. 2023
In der gestrigen Ausschusssitzung haben wir uns 90 Minuten Zeit genommen, um über Verbraucherschutz zu sprechen. Dafür waren drei wichtiger Institutionen eingeladen:
- Prof. Peter Kenning vom Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV),
- Ramona Pop vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und
- Hubertus Primus von der Stiftung Warentest.
Alle drei Vertreter*innen konnten zu Beginn ihre Arbeit, Herausforderungen und aktuellen Projekte vorstellen. Im Anschluss haben wir dann über die unterschiedlichsten Aspekte des Verbraucher*innenschutzes gesprochen:
- Einführung und Ausgestaltung des Verbandsklagerechts,
- Verbraucher*innentäuschung durch Greenwashing,
- Reparierbarkeit von Produkten und ein Recht auf Reparatur,
- hohe Energiepreise, Energiesparen und Rechte der Verbraucher*innen gegenüber Energieanbietern,
- an Kinder gerichtete Werbung für ungesunde Lebensmittel,
- Verbraucherkreditrichtlinie und Vermeidung von Überschuldung,
- Elementarschadenversicherung bei Schäden durch Naturkatastrophen.
Es wurde wieder einmal deutlich wie breit und vielseitig unseren Themenpalette ist. Ich habe mich sehr über diesen intensiven Austausch zu meinen Themen gefreut. Auf die weitere Diskussion, Beratung und Begleitung all dieser Themen in meiner Rolle als grüne Berichterstatterin für Verbraucher*innenschutz freue ich mich. Gleich in dieser Woche haben wir das Verbandsklagerecht zur Debatte im Bundestag.