Der europäische Drogenbericht 2024 macht Entwicklungen sichtbar, die uns sorgen müssen: Durch neue extrem hochdosierte Opioide auf dem internationalen Drogenmarkt besteht tatsächlich auch für Deutschland eine erhöhte Gefahr, künftig einen Anstieg der drogenbedingten Todesfälle zu erleben.
Als deutsche Regierungskoalition haben wir 2023 die Möglichkeiten zur Durchführung von Drug-Checking rechtssicher bundesweit und flächendeckend gesetzlich verankert. Konsument*innen erhalten dadurch die Möglichkeit zur Aufklärung, auch über Gefahren und Risiken ihres Konsums und werden vor unbekannten Risiken durch verunreinigte oder hochpotente Substanzen gewarnt. Dies ist möglich, da sie ihre Substanzen in einer Laboranalyse checken lassen können. Die daraus entstehenden Daten können darüber hinaus deutschlandweit zum Monitoring von im Umlauf befindlichen gefährlichen Substanzen wie überdosiertem MDMA genutzt werden und tragen so zu einem wichtigen Frühwarnsystem bei.
Gleichzeitig stärkt Drug-Checking den Handlungsspielraum der Helfenden in der Suchtberatung, da es nun auch in Drogenkonsumräumen erlaubt ist. Hier sind jetzt – ähnlich wie bei der Einrichtung von Drogenkonsumräumen selbst – die Länder in der Verantwortung, zeitnah Rechtsverordnungen zu erlassen, damit Initiativen und Träger Drug-Checking-Angebote an den Start bringen können.
Für die Beratung und Unterstützung vor Ort braucht es zudem eine ausreichende Ausstattung in den Kommunen. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen hat diese Woche anlässlich der Aktionswoche Alkohol zum wiederholten Mal eine feste Mindest-Personalausstattung für die Suchthilfe je nach Einwohner*innenzahl der Kommune gefordert. Auch wir halten das für einen sinnvollen Weg, um Suchthilfe und Suchtberatung flächendeckend in Deutschland abzusichern und suchtkranken Menschen effektiv zu helfen.
Zum Weltnichtrauchertag am 31.05.2024 erklären Linda Heitmann, Mitglied im Gesundheitsausschuss, und Renate Künast, Sprecherin für Ernährung und Landwirtschaft:
Bisher nichtrauchende Jugendliche und zum Teil sogar Kinder steigen immer öfter in den Konsum von E-Zigaretten ein. Der Weltnichtrauchertrag am 31. Mai steht deshalb unter dem Motto „Schutz der Kinder vor dem Einfluss der Tabakindustrie“. Zahlreiche Fach- und Forschungsorganisationen rufen zu Aktionen auf, um öffentlich wirksam über die gesundheitsschädlichen Gefahren von Tabak und Nikotin durch Rauchen und Dampfen aufzuklären. Wir wissen, dass in Deutschland die Zahl der Todesfälle durch klassisches Tabakrauchen weiterhin konstant hoch ist.
Auch wenn Rauchen und Dampfen erst ab 18 Jahren erlaubt ist, beobachten wir insbesondere beim Verkauf von Einweg-e-Zigaretten eine zu lasche Umsetzung des Jugendschutzes. Die Art und Weise der Werbung, auch von Influencerinnen und Influencern bei YouTube und in den Sozialen Medien, trägt dazu bei, einen „Coolness-Faktor“ des Rauchens und Vapens speziell an junge Menschen zu suggerieren. Konsumanreize werden beim Dampfen zudem bewusst durch eine Vielzahl süßer Aromen, Menthol oder Cooling Agents sowie Werbung mit niedrigsten Preisen gesetzt. Dabei fallen chinesische Importe stark auf. Von der Industrie wird außerdem „Harm Reduction“ zu Werbezwecken eingesetzt. Auch das Dampfen schafft massive Gesundheitsgefahren für Lunge, Herz und Kreislauf, besonders bei ganz neuen Konsument*innen.
Im Koalitionsvertrag haben wir uns das Ziel gesetzt, mittels Werberegulierung für Tabak und Nikotin den Jugendschutz zu stärken und Lücken in der Werberegulierung zu schließen. Aromastoffe, die zum Rauchen anreizen oder den Konsum erleichtern, sollten analog zu Tabakerhitzern auch bei E-Zigaretten verboten werden. Wirksamer Nichtraucherschutz braucht Rahmenbedingungen, damit möglichst wenig Menschen nikotinabhängig werden und regelmäßig zu Zigarette, Vape oder Erhitzer greifen. Wir setzen uns daher für einen wirksamen Mix aus Verhaltens- und Verhältnis-Prävention ein, um gerade junge Menschen vor dem Einstieg ins Dampfen oder Rauchen zu schützen. Zigaretten, egal ob klassisch oder E-Zigaretten, dürfen deshalb nicht zu billig verkauft werden. Neben verschärften Einfuhrkontrollen und Aromenverboten ist die geplante Präventionsgesetznovelle zur Förderung der öffentlichen Gesundheit für den Nichtraucherschutz ein dringend notwendiger Baustein.
Mit der Entkriminalisierung des Cannabis-Anbaus für den Eigenbedarf am 01. April 2024 haben wir in Deutschland einen wichtigen Schritt hin zu einer liberaleren Drogen- und Suchtpolitik getan.
Im Gesetzgebungsverfahren gab es dabei im Bundesrat bei diesem Gesetz keine Mehrheit für eine Überweisung in den Vermittlungsausschuss. Dafür hat die Bundesregierung den Ländern im Rahmen einer Protokollnotiz bestimmte Konkretisierungen des Gesetzes zugesagt. Zudem war das Verkehrsministerium im Gesetz selbst aufgefordert, den THC-Grenzwert im Straßenverkehr gesetzlich neu zu regeln.
Darum bringen wir als Ampel am Donnerstag zwei Gesetzesentwürfe in den Bundestag ein, die zum 01. Juli 2024 in Kraft treten sollen.
Der erste Gesetzesentwurf betrifft den THC-Grenzwert im Straßenverkehr. Mit der Entkriminalisierung des Konsums braucht es auch eine Regel, ab welchem Zeitpunkt man nach dem Konsum wieder als fahrtüchtig gilt und ein Auto fahren darf. Beim Alkohol gilt der 0,5-Promille-Grenzwert. Bei Cannabis ist die Festlegung tatsächlich etwas schwieriger, da die berauschende Wirkung individuell unterschiedlicher ist, als bei Alkohol.
Zur Bestimmung der Fahrtüchtigkeit wird die Konzentration des Cannabis-Wirkstoffs THC im Blutserum gemessen. Der bislang in der Rechtsprechung geltende Grenzwert von einem Nanogramm (ng) pro Milliliter (ml) galt nach Ansicht vieler Expert*innen als deutlich zu niedrig, weil er auch mehrere Tage nach dem Konsum noch nachgewiesen werden kann, wenn die Rauschwirkung lange nicht mehr besteht. Auch bei höheren THC-Werten ist somit nach Einschätzung einer Expertenkommission kein erhöhtes Unfallrisiko mehr vorhanden.
Für uns als Gesetzgeber ist das eine schwierige Situation: Selbstverständlich muss die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet sein und es muss sichergestellt sein, dass niemand berauscht fährt. Gleichzeitig müssen Regeln auch angemessen sein. Der Gesetzentwurf sieht deshalb nun auf Grundlage der Kommissions-Empfehlung vor, den Grenzwert auf 3,5 ng/ml festzusetzen. Gleichzeitig gilt jedoch: Der Mischkonsum mit Alkohol ist verboten, hier wird die Fahrtüchtigkeit nämlich enorm eingeschränkt. Für Fahranfänger und junge Menschen unter 21 gilt zudem weiterhin ein niedrigerer Grenzwert.
Der zweite Gesetzentwurf betrifft vor allem die Anbauvereinigungen, also die „Cannabis Clubs“. Die Regelung stellt klar, dass sie nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen sind, indem in bestimmten Bereichen die Auflagen für die Clubs konkretisiert werden. So dürfen sich Anbauvereinigungen nicht anliegend an angrenzen Anbauflächen ansiedeln. Auch wird die aktive Mitarbeit der Mitglieder in den Anbauvereinigungen betont.
Der Tagesspiegel hat sich gestern mit den Plänen der britischen Regierung zu einem generellen Rauchverbot befasst. Dort sieht ein Gesetzesvorhaben ein Rauchverbot für alle Menschen vor, die ab dem 01. Januar 2009 geboren sind. Durch das feste Datum steigt das Mindestalter für das Verbot mit den Jahren an, bis es schließlich komplett verboten ist. Der Tagesspiegel hat dazu in der deutschen Politik nach Reaktionen gefragt.
Ich habe gegenüber der Zeitung zum Ausdruck gebracht, warum ich diesen Schritt aktuell nicht für zielführend halte. Die schrittweise Illegalisierung schafft auf Dauer einen Schwarzmarkt und führt zu Problemen, die wir aus der Prohibition von Cannabis kennen. Sinnvoller ist eine Einschränkung von Außenwerbung und das Verbot von süßen Aromenfür E-Zigaretten.
Der ganze Artikel findet sich (hinter der Bezahlsperre) hier.
Wir bringen die Cannabis-Legalisierung auf den Weg! Im Bundestag haben wir gestern zum ersten Mal die Cannabis-Legalisierung diskutiert. Ich bin in meiner Rede besonders darauf eingegangen, wie die Legalisierung mit Jugendschutz einhergeht, und wir somit eine verantwortlichere Drogen- und Suchtpolitik gestalten.
Hier seht ihr die ganze Rede:
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