Pressemitteilung: Linda Heitmann unterzeichnet AfD-Verbotsantrag

Pressemitteilung: Linda Heitmann unterzeichnet AfD-Verbotsantrag

Zu den aktuellen Debatten rund um einen Antrag zum AfD Verbot erklärt Linda Heitmann, MdB aus Hamburg-Altona und umweltpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion:

„Nach mehreren Debatten in meiner Fraktion und Partei rund um den fraktionsübergreifend auf den Weg gebrachten Antrag zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahren werde ich diese Woche nun die Gelegenheit wahrnehmen, den Gruppenantrag im Bundestag mit zu zeichnen.

Ich erlebe die AfD im parlamentarischen Alltag in Debatten immer wieder als eine Partei, die extreme, demokratie- und menschenverachtende Beiträge bei vielen Gelegenheiten einbringt und den demokratischen Diskurs damit zunehmend vergiftet.

Es ist mir ein großes Anliegen, dass wir jetzt ins Handeln kommen und darauf hinwirken, dass gerichtlich überprüft wird, ob es vom Grundgesetz gedeckt ist, dass diese Verbreitung von Hass und Hetze künftig auch weiterhin durch öffentliche Finanzierung durch alle in dieser Gesellschaft mit finanziert werden muss.

Mir ist dabei sehr bewusst, dass wir alle nicht abschätzen können, wie ein solches Verfahren ausgehen wird. Ich habe daher großen Respekt auch vor allen, die noch zögern, einen solchen Antrag zu unterstützen. Ich weiß, dass eigentlich all meine Kolleg*innen ebenso wie ich durch und durch abgestoßen sind von den Beschimpfungen, Beleidigungen und auch extremen Phantasien zur Ausgrenzung und Abschiebung von Menschen, die nicht ins AfD-Weltbild passen und die wir wöchentlich auch im Parlament erleben. Deshalb gibt es in der Abwägung zur Unterstützung des AfD-Verbotsantrages durchaus die berechtigte Sorge davor, was passiert, wenn ein Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht auch scheitert.

Ich bin jedoch fest überzeugt, dass wir als Demokrat*innen diesen Schritt versuchen müssen. Und zwar genau jetzt!“

Das Potential von Petitionen stärker nutzen

Petitionsverfahren einfacher, transparenter und zugänglicher gestalten

Petitionen sind ein Kernbestandteil jeder liberal-demokratischen Staatsform und damit ein wichtiges Element echter Demokratie. Dementsprechend ist das Recht, sich schriftlich mit Bitten um Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden, im Artikel 17 des Grundgesetzes fest verankert.

Im Jahr 2021 gingen insgesamt 11.667 Mal Petitionen beim Deutschen Bundestag ein. Im Jahresbericht des Petitionsausschusses, welcher am 23. Juni 2022 im Plenum vorgestellt wurde, kommentierten einige Parlamentarier*innen, dies seien eigentlich zu wenige gewesen. Zum Vergleich: Im Jahr 2020 waren es noch 14.314 Eingaben, die dem Bundestag zugeleitet wurden. Auch wenn der Großteil der Eingaben nicht zu wesentlichen politischen Veränderungen führt, so ist jede einzelne Petition nicht nur für die Petent*innen von großer Bedeutung. Oft zeigen sie auch gesetzliche Blindflecke und grundsätzliche Gerechtigkeitslücken auf, die viele Menschen betreffen. Darüber hinaus sind Petitionen des Öfteren auch wichtiger Ideengeber, wie bestimmte gesetzliche Fehler behoben und die Zukunft besser gestaltet werden kann.

Ich freue mich sehr, dass ich mich als stellvertretendes Mitglied im Petitionsausschuss den direkten Sorgen und Anliegen von Bürger*innen widmen darf. Eine Petition, für die ich gleich zu Beginn dieser Legislatur die Berichterstattung übernommen habe und die mir besonders am Herzen liegt, ist die Petition 122600, die darauf abzielt, die Gesundheitsversorgung von ME/CFS-Betroffen zu verbessern – ein wichtiges Thema, welches bislang recht wenig Beachtung fand, jedoch nun auch vor dem Hintergrund von Long Covid, was ähnliche Symptome hervorruft, an Brisanz gewonnen hat. Wie die Debatte in der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses vom 14. Februar 2022 zeigt, ist diese Petition ein sehr gutes Bespiel dafür, welch großes politisches Potential manche Petitionen bergen.

Trotz vieler Erfolge, die der Petitionsausschuss zu verzeichnen hat, ist das große politische Potential von Petitionen in den letzten Jahren wenig beachtet worden. Nach mehr als zwei Dekaden seit der letzten großen Reform des Petitionsrechts ist es an der Zeit, das wertvolle Potential von Petitionen endlich wieder zu aktivieren und zu verstärken. Deshalb haben wir uns als Regierungskoalition vorgenommen, das Petitionsverfahren wesentlich einfacher, transparenter und zugänglicher zu machen. Dazu gehört auch, dass die Mitwirkungsmöglichkeiten von Petent*innen im Verfahren gestärkt werden und Petitionen eine stärkere Rolle in den Fachausschüssen sowie im Plenum erhalten. Über die genaue Ausgestaltung der Reform wird nun diskutiert. Ich bin zuversichtlich, dass wir hier zu Lösungen kommen werden, die wieder mehr Menschen dazu ermutigen, sich mit einer für uns alle gewinnbringenden Petition an den Bundestag zu wenden. Denn unter anderem davon lebt unsere Demokratie!