Anlässlich des heutigen Beschlusses gegen eine Neuauszählung der Bundestagswahl 2025 erklärt Linda Heitmann, Mitglied im Wahlprüfungsausschuss:
„Die sorgfältige und transparente Prüfung der Ordnungsgemäßheit einer Wahl ist unabdingbar, damit das Vertrauen in die Ergebnisse von Wahlen gestärkt wird. Entsprechend hat der Wahlprüfungsausschuss den vorgetragenen Sachverhalt unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Bundes- und Landeswahlleiter*innen sorgfältig geprüft und festgestellt, dass nach dem Vortrag der Einspruchsführer keine mandatsrelevanten Wahlfehler erkennbar sind. Eine Entscheidung des Bundestages über die Einsprüche des BSW gerichtet auf Neuauszählung soll noch in diesem Jahr erfolgen, damit die Einspruchsführer endlich Klarheit haben – auch mit Blick auf die Möglichkeit der nachgelagerten Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht.
In der letzten Legislatur hat in Folge der Prüfungen des Ausschusses tatsächlich auch eine Neuwahl in einigen Teilen Berlins stattgefunden, in denen Wahlfehler in mandatsrelevanter Größenordnung festgestellt wurden. Im Falle der Vorwürfe des BSW hat sich der Sachverhalt nun deutlich anders dargestellt. Wir begrüßen diese sachliche Klärung und danke allen Beteiligten für ihre engagierte Arbeit im Ausschuss.“
Zu diesem Thema hat u.a. die Deutsche Welle hier berichtet.
Als Berichterstatterin der Grünen Fraktion für Wahlrecht und Bürgerbeteiligung habe ich heute den Haushaltsentwurf 2026 für diese Bereiche kommentiert:
„Die Bundesregierung verabschiedet sich von der Bürgerbeteiligung – und das im Widerspruch zu ihrem eigenen Koalitionsvertrag. Wer Bürgerräte verspricht und dann die Mittel streicht, verspielt Vertrauen und Glaubwürdigkeit. Die Regierung tritt die Idee der Mitbestimmung mit Füßen und zeigt: Wenn es ernst wird, hat echte Beteiligung keinen Platz.
SPD und Union haben im Koalitionsvertrag vereinbart: „Ergänzend zur repräsentativen Demokratie setzen wir dialogische Beteiligungsformate wie zivilgesellschaftliche Bürgerräte des Deutschen Bundestages fort.“ Doch zum zweiten Mal werden im Haushalt keine Mittel dafür eingestellt – der Todesstoß für die engagierte Stabsstelle bei der Bundestagsverwaltung. Union und SPD müssen ihre Ankündigungen endlich ernst nehmen, denn politische Teilhabe lebt vom sichtbaren Handeln und den echten Möglichkeiten zur Mitgestaltung. Nur so wird Demokratie für die Menschen erlebbar und das Vertrauen in unsere Parlamente und den gesellschaftlichen Zusammenhalt gestärkt.“
Auch der BR hat diesem Thema einen Beitrag gewidmet, diesen findet ihr hier.
Die Zeitschrift „Das Parlament“ hat sich den Diskussionen um die Verfahren des Wahlprüfungsausschusses gewidmet. Als Mitglied des Ausschusses habe ich folgendes Statement veröffentlicht:
„Das Verfahren zur Wahlprüfung ist ein zentraler Teil unserer Demokratie. Es sorgt dafür, dass Wahlen nicht nur ordnungsgemäß ablaufen, sondern auch nachträglich überprüft werden können. Und dies geschieht gründlich: zu jeder einzelnen eingegangenen Beschwerde werden mehrere Stellungnahmen eingeholt und auf Plausibilität sowie Tragweite hin überprüft. Dass solch ein gründlicher Prozess Zeit kostet – in manchen Fällen mehr, in manchen etwas weniger – und einzelne Einsprüche auch nicht bevorzugt vor anderen behandelt werden, ist aus meiner Sicht kein Makel, sondern Ausdruck von Gründlichkeit, Fairness und Gerechtigkeit in unserer Demokratie.
Mit Blick auf aktuelle Diskussionen – etwa durch den Hinweis des Bundesverfassungsgerichts oder die Empfehlungen der OSZE – wird deutlich: Es gibt aber durchaus Punkte, über die wir reden und nachdenken sollten. Wir Grüne sehen, dass es sinnvoll ist, immer wieder zu prüfen, ob die bestehenden Abläufe noch zeitgemäß und ausreichend effektiv sind. Das gilt auch für die Frage, wie schnell Wahleinsprüche behandelt werden und welche Möglichkeiten der gerichtlichen Überprüfung es gibt.
Gleichzeitig müssen wir berücksichtigen, dass die Wahlprüfung in Deutschland durch das Grundgesetz ausdrücklich dem Bundestag selbst zugewiesen ist. Jede Veränderung in diesem Bereich berührt also die Verfassung und damit Grundpfeiler unserer demokratischen Ordnung. Das verlangt Umsicht und Gründlichkeit.
Zu den Vorschlägen, feste Entscheidungsfristen einzuführen oder gerichtliche Überprüfungen zu erweitern: Das sind wichtige Impulse. Aber gerade weil sie tief in bestehende Verfahren eingreifen würden, braucht es neben einer Debatte hier auch eine verfassungsrechtliche Prüfung und einen breiten Konsens im Parlament. Als Grüne bringen wir uns in diese Diskussion konstruktiv ein und sind offen, über Verbesserungen im Wahlprüfungsverfahren zu sprechen. Unser Ziel ist es, Vertrauen in die Integrität von Wahlen zu stärken und gleichzeitig die Verlässlichkeit der Verfahren zu sichern.
Kurz gesagt: Wir erkennen Reformbedarf an, haben aber den Anspruch, Veränderungen nur auf einer soliden, gemeinsam getragenen Grundlage anzugehen. Gleichzeitig werben wir für Verständnis dafür, dass das derzeitige Vorgehen kein schlechtes ist, weil eine faire und gründliche Prüfung durchaus auch Zeit in Anspruch nehmen kann. In erster Linie gilt: Demokratie lebt davon, dass ihre Regeln transparent, nachvollziehbar und stabil sind.“
Den ganzen Artikel in „Das Parlament“ findet ihr hier.
Im Deutschen Bundestag haben wir heute – in der Zusammensetzung der Abgeordneten der 20. Wahlperiode – über ein umfassendes Paket von Grundgesetzänderungen abgestimmt, das mehr Ausgaben für Investitionen, Verteidigung und Hilfen für die Ukraine ermöglicht.
Ob ich dem zustimmen kann und will, darüber habe ich lange nachgedacht und bin letztlich, nachdem heute ein stark durch uns Grüne verbesserter Entwurf auf dem Tisch lag, zu dem Ergebnis gekommen, dass ich mit ‚Ja‘ stimmen werde. Auch, wenn nicht alles an dem vorliegenden 12-seitigen Antrag über Änderungen im Grundgesetz optimal ist.
Zum Hintergrund meiner Entscheidung:
Es ist bitter zu sehen, dass wir als Grüne bereits letzte Legislatur und im Wahlkampf darauf aufmerksam gemacht haben, dass es massive Investitionen in Infrastruktur und Sicherheit braucht, die ohne neue Schuldenaufnahme und idealerweise eine umfassende, gut durchdachte Reform nicht machbar sind.
Dies wurde von der CDU/CSU in der Opposition wie auch von der FDP als Koalitionspartei lange geleugnet. Kurz nach der Wahl dann machte Friedrich Merz es sich zu eigen und brachte ein Paket in den Bundestag ein, das mehrere Sondervermögen vorsah. Mit den Mehrheiten des alten Bundestages wollte er Geld auf den Weg zu bringen, mit dem er in einer neuen Koalition dann würde agieren können. Ich hatte zu diesem ersten Entwurf viele Fragen und Unklarheiten, insbesondere störte mich auch, dass Klima-, Umwelt- und Naturschutz darin genauso wenig eine Rolle spielten wie im veröffentlichten Sondierungspapier. Hierzu habe ich gemeinsam mit Tobias Goldschmidt, grüner Umweltminister in Schleswig-Holstein, auch mit dem Hamburger Abendblatt gesprochen.
Gleichzeitig war und ist uns Grünen sehr wichtig, angesichts internationaler Herausforderungen gerade jetzt schnell in Sicherheit in Deutschland zu investieren sowie die geplanten 3 Milliarden Euro Soforthilfen für die Ukraine schnell auf den Weg zu bringen. Denn in der Ukraine wird letztlich der Frieden in Europa verteidigt. Um das klarzumachen, brachten wir einen eigenen Antrag ein, der den Sicherheitsbegriff deutlich breiter fasst als nur die Stärkung der Bundeswehr. Dies ist für uns zentral. Russland führt schon heute Krieg auch gegen uns und andere Länder Europas – durch Angriffe im virtuellen Raum sowie auf zentrale Versorgungselemente der Infrastruktur wie zum Beispiel Internetkabel in der Ostsee. Wir müssen daher unsere Verteidigungsfähigkeit entscheidend stärken.
Für mich ist es zentral, dass wir mit dem letztlich ausgehandelten Paket nun diesen breiteren Sicherheitsbegriff verankert haben und die Soforthilfen freigeben. Für mich ist es wichtig, dass dies tatsächlich noch in der 20. Legislatur geschieht, weil unklar ist, ob es dafür in der 21. Wahlperiode noch die Mehrheiten gibt.
Daneben sind hohe Investitionen in die Infrastruktur zwingend nötig. Nach meiner Einschätzung hätte man die Weichen dafür aber auch in der nächsten Legislatur noch in Ruhe stellen können – ob über eine grundlegende und durchdachte Reform der Schuldenbremse oder ein Sondervermögen. Die Art und Weise, wie es in den letzten Tagen innerhalb von vier Tagen Beratungszeit durch die Gremien des Parlaments gepeitscht wurde, ist vielleicht das, was mir an dem gesamten Verfahren am meisten Bauchschmerzen bereitet. Denn dadurch fehlte die Zeit, grundlegend zu diskutieren und zu verankern, was unter zukunftsgerichteten Investitionen, für die nun 500 Milliarden Sondervermögen zur Verfügung stehen sollen, wirklich zu verstehen ist. Das Verfahren war und ist der Breite des Themas und der Entscheidung, die wir als Parlamentarier*innen zu treffen haben, in keiner Weise angemessen. Leider wurde eine getrennte Abstimmung über Ausgaben für Sicherheit sowie das Sondervermögen für Investitionen durch SPD und Union konsequent abgelehnt.
Ich bin sehr froh, dass wir als Grüne unter diesen Voraussetzungen im Investitions-Sondervermögen noch verankert haben, dass Klimaneutralität bis 2045 bei den Investitionen ein zentrales Ziel sein muss und dass allein 100 Milliarden aus dem Sondervermögen in den Klima- und Transformationsfonds verschoben werden. Auch das verankerte Kriterium der Zusätzlichkeit ist zentral. Denn es bedeutet, dass ohnehin veranschlagte Ausgaben im Kernhaushalt nicht einfach zu Investitionen umdeklariert und ins Sondervermögen verschoben werden können, um im Kernhaushalt Platz für Wahlgeschenke wie zum Beispiel die Wiedereinführung der Agrardiesel-Subventionen zu schaffen.
Trotzdem ist klar: wir werden als Grüne aus der Opposition heraus nur begrenzt Kontrolle darüber haben, was mit dem zur Verfügung gestellten Geld genau geschieht. Auch das ist das Wesen der Demokratie: über Ausgaben entscheiden in erster Linie jene, die eine Regierung bilden, wir Grüne gehören dieser in den nächsten vier Jahren voraussichtlich nicht an.
Mit dem Sondervermögen für Investitionen, für das wir mit dem Ziel der Klimaneutralität bestimmte Vorgaben gemacht haben, können vermutlich auch neue Autobahnen oder im Zweifel sogar Atomkraftwerke reaktiviert werden, was wir als Grüne für grundlegend falsch halten. Deshalb gilt es, die Ausgaben in den kommenden Jahren aus der Opposition heraus gut und sorgfältig zu beobachten, zu debattieren und zu kontrollieren! Trotz all dieser dargelegten Zweifel und Unsicherheiten überwiegt bei mir am Ende die Zustimmung zu dem, was wir als Grüne in den Verhandlungen an Erfolgen noch verankern konnten. Demokratie bedeutet immer, Kompromisse zu machen und sich nie zu 100 Prozent mit der eigenen Vorstellung durchzusetzen. Doch dass dieser Staat und diese Demokratie mit den Parteien der demokratischen Mitte jetzt die Handlungsfähigkeit des Staates sicherstellen, ist für mich ein hoher Wert. Das ist in Kombination mit der dringenden Notwendigkeit der Friedenssicherung in Europa für mich heute das zentrale Motiv dafür, dem ausgehandelten Paket für Staatsausgaben meine Zustimmung zu geben.
„Jede Person, die durch den Konsum von Drogen stirbt, ist eine zu viel. Die Zahl von 102 Verstorbenen im vergangenen Jahr in der Hansestadt ist dabei ein klarer Handlungsaufruf an uns Politiker*innen:
Auch Obdachlosigkeit ist ein großes Problem unter Suchtmittel-Gebraucher*innen mit riskantem Konsum. Durch die Obdachlosigkeit fehlen vielen Drogengebraucher*innen die Rückzugsräume zum sicheren ungestörten Konsum jenseits von Drogenkonsumräumen. Hilfsprojekte, Anlaufstellen und Housing First müssen deshalb dringlichst ausgebaut werden und auch für Suchtmittelkonsument*innen zugänglich sein. Die kommende Hamburger Regierung sollte sich das als Mission machen.“