Bedeutsame Erfolge im Haushalt für Long-Covid & ME/CFS-Erforschung

Bedeutsame Erfolge im Haushalt für Long-Covid & ME/CFS-Erforschung

In der Bereinigungssitzung im Haushaltsausschuss des Bundestages konnten bedeutsame Erfolge erzielt werden: Insgesamt über 200 Millionen Euro stehen für die Erforschung von Long-Covid und ME/CFS für die nächsten Jahre bereit.

Dazu erkläre ich gemeinsam mit Laura Kraft, Berichterstatterin für Gesundheitsforschung der Grünen Bundestagsfraktion:

‌Wir konnten erreichen, dass im Forschungshaushalt und im Gesundheitshaushalt deutlich mehr Geld für die Erforschung von Long-Covid und dem chronischen Fatigue Syndrom (ME/CFS) zur Verfügung gestellt wird. Insgesamt stellt die Ampel-Koalition jetzt mehr als 200 Millionen Euro für die nächsten Jahre bereit, damit die Krankheitsbilder so schnell wie möglich behandelbar werden. Seit dem Auftreten von Long-Covid kämpfen wir Grüne für Forschungsmittel, auch zur verbesserten Versorgung von ME/CFS-Erkrankten.

Mit den enorm aufgestockten Haushaltsmitteln ermöglichen wir jetzt, dass die Ursachen sowie die Präventions- und Behandlungsmöglichkeiten umfänglich erforscht werden. Wichtig ist dafür auch, dass die Weiterfinanzierung der Nationalen Klinischen Studiengruppe (NKSG) an der Charité gesichert werden konnte. Dadurch geben wir den Forschungsinstituten Planungssicherheit für die Verausgabung der Mittel. Wir hoffen auf vielversprechende Ergebnisse aus der Forschung, die wir so unterstützen wollen. Betroffene sollen nicht länger erfolglos von Praxis zu Praxis laufen, sondern endlich ihr Leben wieder zurückbekommen.

Besonders erfreulich ist die gesonderte Förderung von Modellmaßnahmen zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Long-Covid. Familien mit einem erkrankten Kind kämpfen bislang auch mit vielschichtigen sozialen Folgen. Wir erhoffen uns, dass es nun mehr medizinische Anlaufstellen geben wird und betroffene Familien dadurch schnell Hilfe bekommen.

Meine Rede zur Long/Post-Covid-Versorgung

Meine Rede zur Long/Post-Covid-Versorgung

Gestern haben wir im Bundestag auf Antrag von CDU/CSU über die Versorgung von Menschen mit Long/Post-Covid und Post-Vac-Syndrom debattiert. Ich finde es wichtig, dieses Thema immer wieder auf die Tagesordnung zu setzen und Aufmerksamkeit darauf zu lenken, allerdings halte ich es auch für wichtig, bei diesem Thema konkrete Projekte statt Schaufensterpolitik zu machen. Die Maßnahmen zur Versorgung der Betroffenen werden in verschiedenen Gesetzen und Haushalsposten eingebracht, es gilt, konkret daran zu arbeiten. Meine Rede dazu findet Ihr unten im Video!

Über die Diskussionen zu diesem Thema hat der Tagesspiegel hier bereits im Vorfeld berichtet.

Darüber hinaus gibt es hier auch noch einen ausführlichen Bericht zur Debatte.

Hier klicken, um den Inhalt von webtv.bundestag.de anzuzeigen

„Wir hören euch!“ Meine Rede zum chronischen Erschöpfungssyndrom  ME/CFS

„Wir hören euch!“ Meine Rede zum chronischen Erschöpfungssyndrom  ME/CFS

ME/CFS ist eine tückische Krankheit. Und das ist eine niederschmetternde Diagnose. Betroffene dieser Erkrankung werden zudem zu häufig fehldiagnostiziert. Wir brauchen hier mehr Wissen und mehr Verständnis bei den Ärztinnen und Ärzten, damit es endlich überall eine gute, wohnortnahe Versorgung gibt. Als Ampel wollen wir Forschung zu Ursachen und wirksamen Medikamenten fördern. Hier sind wir vor allem auch auf die Tatkraft seitens Wissenschaft und Pharmaindustrie angewiesen. Dies habe ich in meiner Rede im Bundestag herausgestellt.

Es ist gut, dass die Union mit ihrem Antrag, die Debatte in den Bundestag eingebracht hat. Das gibt den Patientinnen und Patienten und ihren Angehörigen Sichtbarkeit und hoffentlich Hoffnung, dass ich als Gesundheitspolitikerin ihre Anliegen höre. Wichtig ist mir auch, dass wir weiter über dieses Thema fraktionsübergreifend und gemeinsam diskutieren.

Meine ganze Rede gibt’s hier zu sehen:

Hier klicken, um den Inhalt von webtv.bundestag.de anzuzeigen


Die Debatte und meine Rede wurde unter anderem von tagesschau.de, zeit.de (€) und in der Zeitung Das Parlament aufgegriffen.

Substitutionsversorgung wird erleichtert!

Substitutionsversorgung wird erleichtert!

Die Schutzmaßnahmen wegen Ausbreitung des Corona-Virus waren für suchtkranke Menschen mit harten Einschnitten verbunden. Neben den mangelnden Kontaktmöglichkeiten mit dem sozialen Umfeld kamen für sie erschwerend die Auswirkungen auf die Suchthilfe, z.B. durch die Einschränkung des Präsenz-Betriebs von Suchthilfeeinrichtungen und Abgabestellen für Substitutionsmittel dazu. Letztere sind für opioidabhängige Menschen von zentraler Bedeutung, um den Suchtstoff zu ersetzen.

Um diesen Problemen zu begegnen, wurden im Zuge der Pandemie einige Ausnahmeregelungen geschaffen, um die Substitutionstherapie aufrechterhalten zu können. Dazu zählen z.B. die telemedizinische Möglichkeit der Verschreibung, die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Einnahme über sieben Tage sowie die Erweiterung des Personenkreises mit Möglichkeit zur Überlassung des Substitutionsmittels. Mit diesen Ausnahmeregelungen wurde die Substitutionstherapie flexibilisiert und einige Änderungen eingeführt, was ich schon länger für sinnvoll halte.

Nachdem die Ausnahmeregelungen der Pandemie nun in diesem Jahr auslaufen, freue ich mich sehr, dass der Bundesdrogenbeauftragte Burkard Blienert die Weichen dafür gestellt hat, diese Regeln zu verstetigen. Statt eine Ausnahmeregelung zu schaffen, wird die Verschreibungsverordnung für Betäubungsmittel nun so geändert, dass die Regeln dauerhaft bestehen. Neben diesen positiven Veränderungen werden außerdem die Höchstmengen für die Verschreibung der Substitute gestrichen, da sie einfach nicht mehr dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen. Mit der Zustimmung des Bunderats könnten die Regeln nahtlos ab dem 08. April in Kraft treten und die Ausnahmeregelungen anknüpfen. Ich appelliere an die Bundesländer hier zuzustimmen, damit die Versorgung im Sinne

Diese Veränderungen mögen nur eine Verordnung betreffen, trotzdem bedeuten sie sowohl für Menschen in Substitutionsbehandlung und Einrichtungen der Suchthilfe Planungssicherheit und einen enormen Fortschritt. Mit der Zustimmung des Bunderats könnten die Regeln nahtlos ab dem 08. April in Kraft treten und die Ausnahmeregelungen anknüpfen. Ich appelliere an die Bundesländer hier zuzustimmen, damit die Versorgung im Sinne der Betroffenen dauerhaft verbessert wird. Es würde mich sehr freuen, wenn wir aus der Corona-Krise und ihren Veränderungen gelernt haben und positive Entwicklungen auch nach der Pandemie verstetigen!

PM: UPD stärkt Zugang zu Gesundheitsversorgung

PM: UPD stärkt Zugang zu Gesundheitsversorgung

Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zur Reform der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands (UPD) erklärt Linda Heitmann, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit sowie im Ausschuss für Umwelt und Verbraucher*innenschutz:

Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) ist im Gesundheitswesen eine enorm wichtige Anlaufstelle. Sie unterstützt die Versicherten bei gesundheitlichen Entscheidungen, stärkt die Versichertenrechte und ist ein wichtiger Lotse in unserem oft komplexen Gesundheitswesen. In den vergangenen Jahren ist das Vertrauen in diese Institution gesunken, die Erreichbarkeit der Beratung wurde erschwert. Mit dem nun vorliegenden Kabinettsentwurf sind wir auf einem guten Weg für die im Koalitionsvertrag vereinbarte und dringend nötige Reform der UPD.

In den nun bald beginnenden parlamentarischen Beratungen wollen wir sicherstellen, dass das bisherige Beratungsangebot der UPD gGmbH durch die Neugründung einer Stiftung möglichst nahtlos fortgeführt wird und wir gleichzeitig den im Koalitionsvertrag verankerten Auftrag zur Schaffung einer staatsfernen und unabhängigen Beratungsstelle umsetzen. Insbesondere werden wir uns die vorgeschlagene Gremienstruktur der UPD nochmal genau im Detail anschauen. Es muss sichergestellt sein, dass Patient*innen-Rechte und Verbraucher*innen-Schutz in der künftigen UPD bestmöglich zum Tragen kommen können. Hierfür muss ein starker Vorstand im Sinne der Patient*innen gut agieren sowie das Beratungsangebot der UPD noch bekannter gemacht werden.

Die Neutralität und Unabhängigkeit der Stiftung von wirtschaftlichen und sonstigen Interessen von Beteiligten oder Dritten ist uns – wie auch in der Formulierung des Koalitionsvertrages betont – ein zentrales Anliegen, das wir im Gesetz klar regeln wollen.

Verbraucher*innen bekommen mit der künftigen UPD weiterhin die Möglichkeit, aus einer Hand medizinische und sozialrechtliche Hilfestellung zu Fragen etwa rund um die Themen Behandlungsfehler, Krankenversicherung, Arzneimitteltherapiesicherheit, Patient*innenrechte zu bekommen. Wie wichtig es für Menschen ist, den Überblick über verfügbare Gesundheitsinformation und ihre Patient*innen und Verbraucher*innen-Rechte zu behalten sowie individuelle Fragen zu klären, hat uns die Corona-Pandemie gezeigt. Die künftige UPD kann hier einen zentralen Beitrag zur Information und Beratung leisten – per Telefon und auch in Beratungsstellen vor Ort.