Zur heutigen Pressekonferenz des MD Bund mit der Veröffentlichung der Jahresstatistik und des wissenschaftlichen Gutachtens zu Behandlungsfehlern erklärt Linda Heitmann, MdB, Mitglied im Gesundheitsausschuss und grüne Berichterstatterin für das Thema Patientenrechte:
„Die heute vom MD Bund präsentierten Zahlen machen erneut deutlich: Behandlungsfehler sind in Deutschland ein ernstzunehmendes, dauerhaftes Problem – und verursachen jedes Jahr immense Folgekosten für unser Gesundheitssystem. Dass bei schätzungsweise 5 Prozent aller Krankenhausbehandlungen Fehler passieren, ist alarmierend und darf nicht einfach weiter hingenommen werden. Hinter jeder Zahl stehen Menschen, die vermeidbares Leid erfahren. Wir müssen alles daransetzen, sowohl die Fehler selbst als auch ihre Folgekosten spürbar zu senken!
Der klare Appell des MD Bund für ein bundesweites Never-Event-Register ist überfällig und auch uns Grünen ein dringendes Anliegen! In der letzten Legislatur wurde deshalb im Rahmen der Gesetzgebung zur Krankenhausreform ein solches Register verankert, was nun endlich kommen muss. Wir haben als Grüne ein Auge darauf, dass dieser Punkt bei der Verwässerung der Krankenhausreform nicht zurückgedreht wird. Und wir werden weiter Druck machen für eine verantwortungsvolle Gesetzgebung. Zudem ist es längst überfällig, das Patientenrechtegesetz zu novellieren, wozu es seit letzter Legislatur Vorschläge des Patientenbeauftragten gibt. Es ist unverständlich, warum diese noch immer nicht angegangen wurden!“
Vor kurzem habe ich die Bundesregierung erneut zur Beihilfe im Gesundheitswesen befragt. In meiner kleinen Anfrage hat mich besonders die Entwicklung und Steuerung der Beihilfekosten für Beamt*innen im Bund, in Ländern und Kommunen interessiert, einschließlich demografischer und finanzieller Faktoren. Leider zeigt sich bei den Antworten eine sehr ambitionslose Bundesregierung. Mein Statement:
„Die Kosten für die Beihilfe sind fast so hoch wie der Steuerzuschuss an den Gesundheitsfonds – sie sind also ein großer Hebel für politische Steuerung. Doch die Kleine Anfrage zeigt: Die Bundesregierung weicht aus, bleibt technokratisch und ist nicht reformorientiert. Die Chance für eine gerechte Finanzierung der Krankenversorgung im öffentlichen Dienst wird vertan. Der Regierung fehlt der politische Wille, das System grundlegend und im Sinne sozialer Gerechtigkeit und Gleichstellung zu modernisieren. Stattdessen klammert sich die Bundesregierung an ein überholtes Zwei-Klassen-System.“
„Wer echte Wahlfreiheit und gleiches Recht für alle Beamt*innen fordert, bekommt von dieser Regierung nur das bekannte föderale Schwarze-Peter-Spiel statt Lösungen. Dass Daten zu sozialen Unterschieden und Versicherungsformen gar nicht erst erhoben werden, ist eine politisch gewollte Blindstelle beim Thema Gerechtigkeit. Dabei zeigt Hamburg seit Jahren, wie man Beamt*innen Wahlfreiheit ermöglicht und gleichzeitig mehr Gerechtigkeit ins Gesundheitssystem bringt.“
Ganz schön absurd: Die Bundesregierung plant, öffentliche Gelder für eine Werbekampagne zugunsten deutschen Weins einzusetzen, obwohl damit auch alkoholhaltige Produkte beworben werden und das den gleichzeitig erklärten Präventionszielen zuwider läuft.
Nachdem zunächst die taz darüber berichtet hatte, habe ich noch einmal bei der Bundesregierung nachgehakt, wie der Vertrag genau aussieht. Die Ergebnisse sind leider ernüchternd (s.u. in den Screenshots).
Mein Statement dazu: „Die Bundesregierung antwortet auf meine konkrete Nachfrage, ob der Vertrag zur Bewerbung von Wein schon rechtskräftig abgeschlossen wurde, leider nicht. Aber was aus der Antwort leider klar hervorgeht, ist, dass mit dem vorgesehenen Geld auf jeden Fall alkoholhaltige Produkte beworben werden. Das steht den gesundheitspolitischen Zielen diametral entgegen!
Es ist mehr als bedenklich, dass die Bundesregierung unter der Leitung von Agrarminister Alois Rainer Steuergelder in eine Werbekampagne für den deutschen Wein stecken will, ohne die gesundheitlichen Risiken des Alkoholkonsums zu berücksichtigen. Das Deutsche Weininstitut, unterstützt von der Deutschen Weinakademie, soll die geplante Informations- und Werbemaßnahme durchführen. Dabei wird betont, dass diese Institutionen über umfassende Erfahrung in der Aufklärungsarbeit verfügen und sich der Bedeutung der Alkoholprävention bewusst seien. Doch dieser Punkt wirft Fragen auf: Wenn das Deutsche Weininstitut, eine Organisation, die selbst in der Weinwerbung tätig ist, nun auch in der Rolle der Aufklärung agieren soll – wie unabhängig und objektiv kann diese „Aufklärung“ wirklich sein? Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass eine Maßnahme zur Förderung des Weinkonsums, selbst wenn auch alkoholfreie Varianten berücksichtigt werden sollen, mit einer wirksamen Alkoholprävention vereinbar ist. Die Regierung stellt die finanziellen Mittel als „wirtschaftliche Notwendigkeit“ dar, aber hier wird einmal mehr deutlich, wie sehr die Politik auf die Interessen der Weinlobby hört.
Die Bundesregierung sollte sich freuen, dass der Alkoholkonsum in Deutschland sinkt – dies kann insbesondere Ministerin Warken eigentlich nur begrüßen. Doch sie kann sich mit dem Ziel der Gesundheitsförderung und Prävention, die langfristig hohe Kosten im Gesundheitswesen einsparen können, offensichtlich nicht durchsetzen. Statt solche Maßnahmen wie die Wein-Werbekampagne zu fördern, sollten wir viel mehr in umfassende Präventionsprogramme investieren, die tatsächlich die negativen Auswirkungen des Alkohols auf die Gesellschaft und die Gesundheit der Bürger mindern. Wir werden daher als Grüne in den Haushaltsberatungen noch versuchen, die Weinmillion zu verhindern und das Geld in sinnvollere Projekte umzuleiten.“
Zu diesem Thema hat zunächst die taz berichtet, ich werde dort auch zitiert. Hier geht es zum Artikel.
Anbei außerdem die Antworten der Bundesregierung auf meine Nachfragen:
Der Tagesspiegel Background Gesundheit berichtete am Dienstag exklusiv über meine Anfrage an die Bundesregierung zu möglichen Modellprojekten zur kontrollierten Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken, die auf der Grundlage der „Forschungsklausel“, welche in der 1. Säule des Cannabisgesetzes verankert ist, beantragt worden waren.
Die Antwort ist leider ernüchternd: von insgesamt 65 eingegangenen Anträgen wurden 9 bereits abgelehnt. Die Bundesregierung verspielt hier die Chance, neue Erkenntnisse zu gewinnen, auf deren Grundlage die Gesetzgebung zu Cannabis zu Genusszwecken sinnvoll weiterentwickelt werden könnte. Mein Statement dazu:
„Es ist mir unverständlich, dass die Bundesregierung die Chance nicht wahrnimmt, über zeitlich und räumlich begrenzte Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken neue Erkenntnisse zu gewinnen. Meine Interpretation der Forschungsklausel ist, dass das durchaus möglich wäre. Immerhin sind es erst 9 von 65 Anträgen, die vom BLE bisher abgelehnt wurden. Das heißt im Umkehrschluss: in 56 Fällen hat die Bundesregierung weiterhin die Möglichkeit, der Wissenschaft in Sachen Weiterentwicklung der Cannabisgesetzgebung in Deutschland eine Chance zu geben. Und dass das sehr sinnvoll wäre, hat spätestens die Zwischenevaluation ja gezeigt: der Konsum von Cannabis hat seit der Entkriminalisierung – gerade unter jungen Menschen – nicht zugenommen, sondern ist sogar leicht rückläufig. Deshalb gilt es, den Jugendschutz jetzt auch weiter zu stärken und gleichzeitig den Schwarzmarkt zurückzudrängen. Dafür neue Wege auszutesten, die auf Grundlage der Forschungsklausel als Projekte eingegangen sind, sollte die Bundesregierung endlich als Chance statt als Belastung begreifen.“
Den ganzen Bericht im Tagesspiegel Background findet ihr hier (€)
Suchthilfeeinrichtungen sind ein wichtiger Pfeiler in der gesundheitlichen Beratung, Betreuung und Behandlung in Deutschland. Ich kenne die Hamburger Suchthilfe-Landschaft aus meiner früheren beruflichen Tätigkeit gut. Umso wichtiger ist es mir, mit den Einrichtungen insbesondere in meinem Wahlkreis im permanenten Austausch zu sein und mich über aktuelle Schwerpunkte und Probleme zu informieren. So führte mich mein Weg für einen Besuch diese Woche wieder einmal ins Lukas Suchthilfezentrum in Lurup für ein Gespräch mit Leitung Frank Craemer, seiner designierten Nachfolgerin Susan Mehlhorn sowie der künftigen stellvertretenden Leitung. Das Lukas leistet seit vielen Jahrzehnten wichtige Arbeit im Hamburger Westen und macht hier insbesondere Beratungs-, ambulante Reha- und Selbsthilfeangebote für Suchtkranke und ihre Angehörigen. Dabei wird zu unterschiedlichsten Suchterkrankungen beraten: Alkohol, Cannabis, Kokain, Glücksspiel und auch problematischer Medienkonsum sind die häufigsten Problemstellungen. Es wurde mir gestern einmal mehr erläutert, dass in den seltensten Fällen nur eine Sucht beziehungsweise Substanz allein das Problem ist, fast immer gibt es Mischkonsum. Und in über 70% der Fälle ist Alkohol – oft als Hauptsubstanz – in den komplexen Problemstellungen mit dabei.
Das Lukas hat aktuell insbesondere mit folgenden Problemen zu kämpfen:
Die Anfrage ist so hoch, dass Betroffene nach dem Erstgespräch oft 4-5 Monate Wartezeit für eine Folgeberatung haben. Bei einer Suchterkrankung eine lange Zeit, in der die Motivation zur Veränderung aufrecht erhalten werden muss.
Da die Einrichtung von der Stadt Hamburg gefördert wird, sollen idealerweise auch nur Menschen aus Hamburg hier beraten und betreut werden. Anfragen aus dem angrenzenden Schleswig-Holstein werden weiterverwiesen. Das birgt stets die Gefahr, dass Menschen, die einmal den Mut gefasst haben, das Hilfesystem zu kontaktieren, wieder verlorengehen.
Da die Suchthilfe nur eine gesetzliche Kann-Leistung ist, hängt die finanzielle Ausstattung stark von der Lage kommunaler Haushalte ab und schwankt immer wieder. Wobei das Lukas gleichzeitig betont, dass die Situation in Hamburg hier vergleichsweise gut ist.
Obwohl der Stadtteil Osdorf direkt nebenan liegt, finden viele Betroffene nur schwer den Weg bis nach Lurup ins Suchthilfezentrum. Auch mobile offene Sprechstunden vor Ort in Osdorf wurden eher mäßig angenommen bisher, die Hemmschwelle scheint hier leider hoch.
Danke für den guten Austausch! Ich komm gern wieder!