Presseartikel zu Nikotinbeuteln

Presseartikel zu Nikotinbeuteln

In den vergangenen Tagen sind erneut Diskussionen um den rechtlichen Umgang mit Nikotinbeuteln in Deutschland laut geworden. Ich wurde dazu von dpa zitiert:

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Linda Heitmann warnt ebenfalls:

Nikotinbeutel sollten nicht als vermeintliche Wohltat der Tabakindustrie für die öffentliche Gesundheit bagatellisiert werden. Nikotin habe ein hohes Abhängigkeitspotenzial, so die Grüne. Wer früh im Leben raucht, wird später leichter süchtig sein – das gilt für Nikotin, egal ob geraucht, verdampft oder unter die Lippe gepackt.“

Mein ganzes Statement dazu:

Nikotinbeutel sind nicht harmlos und sollten deswegen nicht als vermeintliche Wohltat der Tabakindustrie für die öffentliche Gesundheit bagatellisiert werden. Nikotin, ob in Tabak, E-Zigaretten oder eben Nikotinbeuteln, hat nachweislich ein hohes Abhängigkeitspotenzial. Wer früh im Leben raucht, wird später leichter süchtig sein. Das gilt für Nikotin, egal ob geraucht, verdampft oder unter die Lippe gepackt.

Die Forderung von mancher Seite nun mit Veröffentlichung des Gesetzentwurfes, Nikotinbeutel in Deutschland auf dem Markt zuzulassen, sehe ich sehr kritisch. Auch Nikotinbeutel werden mit charakteristischen Aromen versetzt und durch junge Gesichter in den sozialen Medien angepriesen. Das ist das Gegenteil von Jugend- und Verbraucher*innenschutz.

Uns liegen heute bereits wissenschaftliche Erkenntnisse vor, dass in etwa der Hälfte der erhältlichen Nikotinbeutel krebserregende Stoffe enthalten sind. Auch wenn der Konsum von Nikotinbeuteln wohl weniger schädlich als das Tabakrauchen ist. Die abschließende Bewertung durch das Bundesamt für Risikobewertung steht noch aus. Nikotin in Nikotinbeutel ist teilweise dreimal so konzentriert, wie in Zigaretten. Nikotin in Lebensmitteln ist in der EU zu Recht verboten.“

Die ganze Meldung wurde u.a. beim Stern, Merkur, T-Online, und im Deutschen Ärzteblatt aufgegriffen.

Statement: Linda Heitmann und Tobias Goldschmidt zum Küstenschutz

Statement: Linda Heitmann und Tobias Goldschmidt zum Küstenschutz

Beim Küstenschutz kommt es auf gute Zusammenarbeit an. Darum habe ich gemeinsam mit Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur in Schleswig-Holstein, ein Statement zur aktuellen Lage im Küstenschutz veröffentlicht:

Linda Heitmann, MdB, umweltpolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion, Wahlkreis Hamburg-Altona:

Konventioneller und natürlicher Küsten- und Hochwasserschutz müssen künftig stärker zusammengedacht werden. Ein schlichtes Weiterso ist weder finanziell noch ökologisch nachhaltig. Bereits jetzt stößt der konventionelle Küstenschutz mit dem Fokus auf Deicherhöhung und -verbreiterung, ständigen Sandaufspülungen sowie technische Entwässerung an logistische und finanzielle Grenzen und ist ökologisch nur bedingt nachhaltig. Wir müssen deshalb künftig endlich Natur-, Klima- sowie Küsten- und Hochwasserschutz konsequent zusammendenken und Synergien schaffen. Dies kann funktionieren, indem wir die natürlichen Küsten- und Hochwasserschutzfunktionen unserer marinen und küstennahen Ökosysteme wie Moore, Salz- und Seegraswiesen sowie Riffe stärker einbeziehen und auch einen Fokus auf deren Renaturierung legen. Dabei muss und darf der natürliche Küsten- und Hochwasserschutz die technischen Maßnahmen nicht ersetzen, sondern vielmehr sinnvoll ergänzen – z.B. durch Deichrückverlegung oder Wiederherstellung von Salz- und Seegraswiesen im Deichvorland. Damit stärken wir nicht nur den Küsten- und Hochwasserschutz, wir leisten auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz sowie zum Erhalt der Biodiversität.“

Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur in Schleswig-Holstein:

„Die große Sturmflut von 1962 war eine Zäsur für den Küsten- und Hochwasserschutz in unserem Land. Sie hat uns schonungslos die Verwundbarkeit durch Naturgewalten vor Augen geführt. 63 Jahre danach ist das Thema aktueller denn je: 2024 war das Jahr der Extremwetterereignisse in Europa. Und die schwere Sturmflut im Herbst 2023 an der Ostseeküste hat uns die Grenzen des dortigen Küstenschutzes deutlich vor Augen geführt. Die Herausforderungen sind riesig und es ist die Aufgabe der kommenden Bundesregierung im Schulterschluss mit den Küstenländern, den Küstenschutz zukunftsfest aufzustellen. Unser Land muss klimafit werden. Dafür braucht es einen finanziellen Kraftakt. Allein in Schleswig-Holstein werden wir bis 2040 einen Milliardenbetrag in unsere Deiche investieren müssen. Diese Summen können nur in der bundes- und EU-weiten Solidargemeinschaft gestemmt werden, denn wir schützen an unseren Küsten das ganze Land. Deshalb brauchen wir eine finanzielle Stärkung der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Alte Zöpfe müssen angesichts der Dimension der Herausforderung abgeschnitten werden. Zukünftig müssen beispielsweise Bundesmittel auch für die Instandhaltung, Reparatur und übergeordnete Planungen von Küstenschutzanlagen einsetzbar sein. Der Schutz der Menschen muss an erster Stelle stehen. Dazu gehört, dass die großen Chancen, die sich durch klug gemachten Küstenschutz für die Natur und den Klimaschutz im Küstenraum ergeben, genutzt werden müssen. An den Küsten wird sich mitentscheiden, ob unsere Kinder und Enkel eine gute Zukunft haben werden.“

Rezeptfreie Abgabe von Naloxon zur Opioid-Notfalltherapie beschlossen!

Rezeptfreie Abgabe von Naloxon zur Opioid-Notfalltherapie beschlossen!

Ein bedeutender Fortschritt für die Schadensminderung in der Drogen- und Suchthilfe: Der Ausschuss unabhängiger Sachverständiger des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat einstimmig für die Entlassung von Naloxon zur nasalen Anwendung aus der Verschreibungspflicht gestimmt.

Die Zahl der drogenbedingten Todesfälle in Deutschland ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, wobei Opioide weiterhin die häufigste Ursache sind.

Verbesserung bringen kann hier das Notfall-Medikament Naloxon, das es seit einigen Jahren auch als Nasenspray gibt. Die flächendeckende Umsetzung von Take-Home-Naloxon kann entscheidend dazu beitragen, die Zahl zu senken und die Notfallversorgung bei Opioid-Überdosierungen erheblich zu verbessern, wenn es zügig angewendet wird. Naloxon wirkt schnell und effektiv und würde ohne Rezept leichter zugänglich werden – ein bedeutender Fortschritt für gefährdete Personen und ihr Umfeld. Modellprojekte wie „THN Bayern“ und „NALtrain“ zeigen, dass geschulte medizinische Laien Naloxon sicher anwenden und so Leben retten können. In diesen Projekten wurden Angehörige gezielt im Umgang mit dem Medikament geschult.

Dennoch bleiben offene Fragen, bevor Naloxon als Nasenspray wirklich für alle verfügbar wird: Nyxoid® bleibt vorerst verschreibungspflichtig, aber mit Ventizolve® könnte bald eine rezeptfreie Alternative verfügbar sein. Unklar ist auch noch, ob Naloxon weiterhin von den Krankenkassen erstattet wird – eine entscheidende Frage für den barrierefreien Zugang.

Für mich ist klar: Diese Entscheidung in den Gremien der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens ist ein entscheidender Fortschritt für die Vermeidung opioidbedingter Todesfälle. Jetzt gilt es, die Verfügbarkeit von Take-Home-Naloxon sicherzustellen und regulatorische Hürden abzubauen. Die Umsetzung der notwendigen Rechtsverordnung könnte sich wegen der Neuwahlen verzögern, doch wir bleiben dran, hier politischen Druck zu machen und aufrecht zu erhalten. Die wissenschaftliche Evidenz spricht auf jeden Fall für eine schnelle Umsetzung.

Mehr Infos dazu u.a. auf den Seiten des Bundesverbands für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik, der pharmazeutischen Zeitung, und des Forum Substitutionspraxis.

Erneuerbare ausbauen – Küsten schützen!

Erneuerbare ausbauen – Küsten schützen!

Auch wenn man es in diesen kalten Februar-Tagen manchmal nicht merkt – der Januar war der heißeste Januar seit Beginn der Aufzeichnungen. Dennoch hat das erste TV-Duell zwischen Olaf Scholz und Friedrich Merz einmal mehr gezeigt: Klimaschutz ist in den aktuellen Debatten häufig nur eine Randnotiz. Das muss sich ändern. Darum haben u.a. unsere grüne Umweltministerin Steffi Lemke, unser grüner Parteivorsitzender Felix Banaszak und unsere stellvertretende Fraktionsvorsitzende Julia Verlinden letzte Woche die Insel Borkum besucht.

Dort zeigt sich aktuell mehr als deutlich, wie Klima- und Naturschutz zusammengehören. Der Konzern One-Dyas will hier in Zukunft Erdgas fördern – eine große Gefahr für die sensiblen Meeres- und Küstenökosysteme und die einzigartige Wattenmeerregion. Gleichzeitig ist Erdgas ein fossiler Energieträger – neue Projekte zur Gasförderung sind nicht mehr zeitgemäß.

Für mich ist klar: Keine Gasförderungen vor Borkum. Unsere Meere und Küsten sind bereits jetzt starken Belastungen ausgesetzt, davon konnte ich mich bei einem Besuch auf der Insel Neuwerk im Hamburgischen Wattenmeer im Sommer selbst überzeugen. Statt weniger, braucht es mehr Schutz für das Meer – dafür möchte ich eine Ausweitung der streng geschützten Meeresgebiete und effektivere Maßnahmen in den bestehenden Schutzgebieten.

Gleichzeitig muss auch politisch klar sein: Volles Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren statt Förderung fossiler Energieträger! Durch unseren grünen Einsatz in der Bundesregierung ist Deutschland inzwischen europaweit Spitze beim Ausbau der Windkraft. Das ging auch durch den Abbau bürokratischer Hürden – die Genehmigungsdauer für Windparks hat sich in den vergangenen Jahren halbiert, Deutschland könnte seine Ausbauziele für die Windkraft sogar übertreffen.

Dabei achten wir darauf, Umweltstandards nicht abzusenken und Naturschutz mit dem Ausbau Erneuerbarer zusammenzubringen. Für diesen Fortschritt in der Energiewende haben unsere Klimapolitiker in Bundesregierung und Fraktion in den letzten Jahren wichtige Weichen gestellt, und damit gezeigt: Klima- und Meeresschutz gehören zusammen.

Gestaffelter Mutterschutz nach Fehlgeburten kommt

Gestaffelter Mutterschutz nach Fehlgeburten kommt

Etwa jede dritte Frau in Deutschland hat im Laufe ihres Lebens eine Fehlgeburt. Für die Betroffenen ist es oft ein traumatisches und schmerzhaftes Erlebnis, welches mit einer enormen seelischen und körperlichen Belastung einhergeht. Insbesondere, wenn die Fehlgeburt nach der 12. Woche eintritt – dem Zeitpunkt, wenn es eigentlich oft heißt, die „kritische Phase“ der Schwangerschaft sei vorbei. Entsprechend braucht es nach Fehlgeburten eine Schutz- und Schonzeit, um diese körperlich wie psychisch zu verarbeiten. Bislang mussten Frauen, die eine Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche hatten, sich aktiv um eine Krankschreibung bemühen. Ob sie diese auch bekamen, oblag dem Ermessen der behandelten Ärzt*innen.

In der letzten regulären Sitzungswoche des Bundestages haben sich nun mehrere Fraktionen zusammengeschlossen, um einen gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten zu beschließen – mit Erfolg. Das ist nicht nur ein starkes demokratisches Zeichen, sondern neben dem Gewalthilfegesetz ein weiterer frauenpolitischer Meilenstein.

Mit dem gestaffelten Mutterschutz, der bereits zum 1. Juni 2025 in Kraft tritt, schließen wir die Schutzlücke, indem wir betroffene Frauen in dieser schwierigen Lebenslage gezielt unterstützen. Nach Fehlgeburten bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche können die betroffenen Frauen nun selbstbestimmt entscheiden, ob sie weiterarbeiten oder sich krankschreiben lassen und sich mit Mutterschutzleistungen psychisch und physisch erholen. Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, umso länger ist der Mutterschutz, der genommen werden kann. Konkret bedeutet dies, dass Frauen, die eine Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erleiden, für bis zu zwei Wochen in Mutterschutz gehen können, ab der 17. Schwangerschaftswoche sind es bis zu sechs Wochen und ab der 20. Schwangerschaftswoche sind es bis zu acht Wochen Regenerationszeit, die ermöglicht werden. Es ist zudem das wichtige Signal: Petitionen wirken! Denn das Vorhaben wurde gesetzlich auf den Weg gebracht, nachdem sich der Petitionsausschuss mit diesem durch eine Petentin eingebrachten Anliegen intensiv befasst hat. Bereits im Koalitionsvertrag war eine Ausweitung des Mutterschutzes nach Fehlgeburten ab der 20. Schwangerschaftswoche vereinbart. Dass der beschlossene Text mit dem gestaffelten Mutterschutz ab der 13. Schwangerschaftswoche nun einen Schritt weitergeht, ist konkret der Petition zu verdanken, der sich über 70.000 Unterzeichner*innen auf unterschiedlichen Plattformen angeschlossen hatten. Petitionen sind ein Kernbestandteil jeder liberal-demokratischen Staatsform und damit ein wichtiges Element echter Demokratie. Wie in diesem Fall oder aber auch bei der Petition zu ME/CFS zeigen sie oft gesetzliche Blindflecke und grundsätzliche Gerechtigkeitslücken auf oder aber bringen frische Ideen in den parlamentarischen Diskurs. Mehr zur Bedeutung von Petitionen finden Sie hier.