24. Aug 2022
Als Abgeordnete für Hamburg-Altona und Berichterstatterin für Verbraucher*innenschutz, erkläre ich heute zur Forderung von Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, nach einem Moratorium auf Energiesperren:
„Viele Verbraucher*innen schauen mit Sorge auf die kommende Heizperiode und die nächste Nebenkostenabrechnung. Die steigenden Energiepreise sind für die Haushalte unkalkulierbar und drohen, viele Menschen finanziell zu überfordern. Ich begrüße die Forderung der Verbraucherzentrale, die auf die besonders angespannte Lage einkommensschwacher Haushalte aufmerksam macht. Auch in einer Sondersitzung des Umweltausschusses haben wir heute über die Auswirkungen von steigenden Energiepreisen und Gasumlage auf Verbraucherinnen und Verbraucher beraten.
Diese brauchen jetzt unseren besonderen Schutz und gerade für einkommensschwache Haushalte wollen wir gezielte Unterstützung. Neben einem Moratorium auf Energiesperren und einem Kündigungsmoratorium für Mieter*innen sollten wir Menschen ohne Rücklagen finanziell dabei helfen, ihre Energieaufschläge bezahlen zu können. Das kommende Entlastungspaket der Bundesregierung, das aktuell beraten wird, sollte Hilfen nicht per Gießkanne verteilen, sondern nach Bedarf. Dazu gehört zum Beispiel auch, den Heizkostenzuschuss für Wohngeld- und BAföG-Empfänger*innen schnell anzupassen.“
22. Feb 2022
Die gestiegenen Energiekosten belasten Menschen mit kleineren Einkommen besonders. Daher hat die Koalition einen Heizkostenzuschuss auf den Weg gebracht. Der einmalige Zuschuss geht an Bürger*innen, die Wohngeld, Bafög, Meister-BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen. Die Höhe des Zuschusses ist nach Personen im Haushalt gestaffelt: 135 Euro für 1-Personen-Haushalte, 175 Euro für 2-Personen-Haushalte, 35 Euro Zuschlag für jede weitere Person im Haushalt. Die international massiv gestiegenen Preise für fossile Energie wie Öl, Kohle und Gas haben auch in Deutschland die Heiz- und Stromkosten in die Höhe getrieben. Um diese Belastungen abzufedern, haben wir als eines der ersten Gesetze der Ampelkoalition den Heizkostenzuschuss für Haushalte mit niedrigen Einkommen auf den Weg gebracht.
Wer ist berechtigt?
Der Heizkostenzuschuss unterstützt besonders schwer betroffene Haushalte wie Wohngeldempfänger*innen, Auszubildende oder Studierende, die auf Leistungen angewiesen sind. Mehr als 2 Millionen Bürger*innen werden davon profitieren können. Neben den Wohngeld-Empfänger*innen sieht das Gesetz für vier weitere Gruppen einen Zuschuss vor:
- Studierende, denen im Zeitraum 1. Oktober 2021 bis 31. März 2022 entweder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bewilligt wurden und die nicht bei den Eltern wohnen
- Aufstiegsfortbildungsteilnehmende, denen das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – sogenanntes „Meister-BAföG“ – bewilligt wurde
- Auszubildende, denen Berufsausbildungsbeihilfe nach § 56 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch bewilligt wurde
- Menschen mit Behinderungen, denen Ausbildungsgeld nach § 122 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch bewilligt wurde und die über einen eigenen Haushalt verfügen.
In der jetzigen Form richtet sich der Zuschuss an diejenigen, die ihn besonders benötigen. Er wirkt damit zielgerichtet und nicht nach dem Prinzip „Gießkanne“.
Weitere Entlastungen folgen
Der Heizkostenzuschuss ist nur ein erster Schritt einer ganzen Reihe geplanter Entlastungsmaßnahmen. In den nächsten Wochen und Monaten sollen weitere Entlastungen folgen, wie ein Kindersofortzuschlag, eine faire Beteiligung von Vermietern am CO2-Preis und eine Abschaffung der EEG-Umlagekosten beim Strompreis.
Klimakomponente im Wohngeld einführen
Die dynamische Entwicklung der Heizkosten zeigt aber auch: Der einmalige Heizkostenzuschuss ist wichtig, er wirkt jedoch nur symptomatisch. Die massiven Preiserhöhungen fossiler Energieträger machen deutlich, dass wir den Umstieg auf erneuerbare Energien enorm beschleunigen müssen, um eine saubere und bezahlbare Energieversorgung sicherzustellen und uns von Importen unabhängiger zu machen. Der Heizkostenzuschuss ist ein Instrument zum sozialen Ausgleich, der Härtefälle abmildern soll und sofort wirkt. Um langfristig den Klimaschutz zu stärken, haben wir im Koalitionsvertrag die Einführung einer Klimakomponente im Wohngeld vereinbart. Diese werden wir bald angehen. Den Entwurf der Ampelkoalition zum Heizkostenzuschussgesetz gibt es HIER. In der letzten Woche haben wir auch im Plenum des Bundestags über die steigenden Strompreise und des Heizkostenzuschlag debattiert.