Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat einen umfassenden Antrag zur systematischen Stärkung der Alkoholprävention in Deutschland beschlossen und wird diesen anlässlich der Aktionswoche Alkohol Mitte Juni im Bundestag einbringen.
Im Mittelpunkt stehen dabei ein besserer Kinder- und Jugendschutz sowie die Aufforderung an die Bundesregierung, ein umfassendes Alkoholpräventionsgesetz auf den Weg zu bringen, für das wir als Grüne verschiedene wirksamere Maßnahmen und Bausteine gegen alkoholbedingte Gesundheitsrisiken bereits vorschlagen.
Deutschland gehört beim Alkoholkonsum weiterhin zu den Hochkonsumländern Europas. Der durchschnittliche Pro-Kopf-Konsum liegt bei rund 10,6 Litern reinem Alkohol pro Jahr. Besonders problematisch ist früher Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen, da er die Entwicklung beeinträchtigen und das Risiko späterer Abhängigkeitserkrankungen nachweislich erhöhen kann.
„Kinder und Jugendliche wachsen in Deutschland noch immer in einem Umfeld auf, in dem Alkohol nahezu selbstverständlich verfügbar und sichtbar ist und breit beworben wird“, erklärt Linda Heitmann, zuständig für Drogen- und Suchtpolitik in der Grünen-Bundestagsfraktion.
Mit dem Antrag setzen die Grünen auf einen modernen Ansatz der Alkoholprävention. Konkret fordert die Fraktion unter anderem:
die Abschaffung des „begleiteten Trinkens“ ab 14 Jahren,
strengere Regeln für Alkoholwerbung, insbesondere online und in sozialen Medien,
stärkere Alterskontrollen im Handel und im digitalen Raum,
Maßnahmen gegen impulsgetriebene Alkoholkäufe,
eine bessere Finanzierung von Präventions- und Suchthilfeangeboten sowie
die Förderung alkoholfreier Alternativen
„Wer Kinder und Jugendliche wirksam unterstützen will, darf die Verantwortung nicht allein auf Einzelne abwälzen“, so Heitmann weiter. „Es braucht klare gesundheitspolitische Rahmenbedingungen, konsequentere Regeln bei Werbung und Verkauf sowie mehr Unterstützung für Prävention, Suchthilfe und attraktive alkoholfreie Alternativen.“
Auch der Marburger Bund hatte zuletzt deutlich strengere Regelungen beim Verkauf hochprozentigen Alkohols gefordert.
Der Antrag selbst kann hier heruntergeladen werden.
Außerdem findet sich eine erste Presseberichterstattung dazu im Tagesspiegel, das Thema wurde u.a. auch von T-Online, Merkur und der Welt aufgegriffen.
Ganz schön absurd: Die Bundesregierung plant, öffentliche Gelder für eine Werbekampagne zugunsten deutschen Weins einzusetzen, obwohl damit auch alkoholhaltige Produkte beworben werden und das den gleichzeitig erklärten Präventionszielen zuwider läuft.
Nachdem zunächst die taz darüber berichtet hatte, habe ich noch einmal bei der Bundesregierung nachgehakt, wie der Vertrag genau aussieht. Die Ergebnisse sind leider ernüchternd (s.u. in den Screenshots).
Mein Statement dazu: „Die Bundesregierung antwortet auf meine konkrete Nachfrage, ob der Vertrag zur Bewerbung von Wein schon rechtskräftig abgeschlossen wurde, leider nicht. Aber was aus der Antwort leider klar hervorgeht, ist, dass mit dem vorgesehenen Geld auf jeden Fall alkoholhaltige Produkte beworben werden. Das steht den gesundheitspolitischen Zielen diametral entgegen!
Es ist mehr als bedenklich, dass die Bundesregierung unter der Leitung von Agrarminister Alois Rainer Steuergelder in eine Werbekampagne für den deutschen Wein stecken will, ohne die gesundheitlichen Risiken des Alkoholkonsums zu berücksichtigen. Das Deutsche Weininstitut, unterstützt von der Deutschen Weinakademie, soll die geplante Informations- und Werbemaßnahme durchführen. Dabei wird betont, dass diese Institutionen über umfassende Erfahrung in der Aufklärungsarbeit verfügen und sich der Bedeutung der Alkoholprävention bewusst seien. Doch dieser Punkt wirft Fragen auf: Wenn das Deutsche Weininstitut, eine Organisation, die selbst in der Weinwerbung tätig ist, nun auch in der Rolle der Aufklärung agieren soll – wie unabhängig und objektiv kann diese „Aufklärung“ wirklich sein? Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass eine Maßnahme zur Förderung des Weinkonsums, selbst wenn auch alkoholfreie Varianten berücksichtigt werden sollen, mit einer wirksamen Alkoholprävention vereinbar ist. Die Regierung stellt die finanziellen Mittel als „wirtschaftliche Notwendigkeit“ dar, aber hier wird einmal mehr deutlich, wie sehr die Politik auf die Interessen der Weinlobby hört.
Die Bundesregierung sollte sich freuen, dass der Alkoholkonsum in Deutschland sinkt – dies kann insbesondere Ministerin Warken eigentlich nur begrüßen. Doch sie kann sich mit dem Ziel der Gesundheitsförderung und Prävention, die langfristig hohe Kosten im Gesundheitswesen einsparen können, offensichtlich nicht durchsetzen. Statt solche Maßnahmen wie die Wein-Werbekampagne zu fördern, sollten wir viel mehr in umfassende Präventionsprogramme investieren, die tatsächlich die negativen Auswirkungen des Alkohols auf die Gesellschaft und die Gesundheit der Bürger mindern. Wir werden daher als Grüne in den Haushaltsberatungen noch versuchen, die Weinmillion zu verhindern und das Geld in sinnvollere Projekte umzuleiten.“
Zu diesem Thema hat zunächst die taz berichtet, ich werde dort auch zitiert. Hier geht es zum Artikel.
Anbei außerdem die Antworten der Bundesregierung auf meine Nachfragen:
Zum bundesweiten Aktionstag „Suchtberatung“ am 14. November 2024 fordert die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) zweckgebundene Abgaben auf legale Suchtmittel zugunsten von Prävention, Behandlung und Erforschung von Suchterkrankungen.
Hintergrund der Forderung: Trotz der extremen gesellschaftlichen Schäden werden Hersteller und Händler nicht an den enormen Kosten beteiligt, die durch den Gebrauch ihrer Produkte entstehen, so die Haltung der DHS. Daher fordern die Suchtberater eine zweckgebundene Abgabe auf alle legalen Suchtmittel und Glücksspielangebote. Das Geld daraus soll uneingeschränkt für die Vorbeugung, Behandlung und Erforschung von Abhängigkeitserkrankungen und anderen Konsumfolgen zur Verfügung stehen.
Ich habe dem Tagesspiegel Background dazu ein Statement gegeben:
„Zweckgebundene Steuerabgaben seien dafür jedoch „nicht der geeignete Weg und rechtlich auch nur in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich“, sagte deren Sprecherin für Umwelt und Verbraucher:innenschutz, Linda Heitmann, zu Tagesspiegel Background.“
„Als weiteren Grund gegen Abgaben auf verkaufte Suchtmittel wie Alkohol und Tabak führte Heitmann ins Feld, „dass die Finanzierungsgrundlage von Suchthilfe nicht davon abhängig sein sollte, wieviel konsumiert wird“. Ansonsten müssten die Einrichtungen bei sinkendem Konsum, der ja wünschenswert sei, um ihre Finanzierung bangen, argumentierte sie. Dies könne nicht richtig sein.“
„Allerdings brauche eine verlässliche Finanzierung der Suchthilfe. So unterstütze sie etwa die Forderung der DHS, eine verpflichtende Mindestfinanzierung per Einwohnerschlüssel zum Beispiel „im SGB V festzuzurren“, sagte Heitmann. Nur eine dauerhaft ausfinanzierte Suchthilfe könne suchtkranke Menschen erreichen und sei planbar für Sozialarbeiter:innen und medizinisches Personal, „die bislang mit sehr wenig Ressourcen Großes leisten“.“
Überfällig sei zudem „eine ernstzunehmende Besteuerung von alkoholischen Getränken“, drängte Heitmann. „Ein Bier kostet in deutschen Kneipen teilweise weniger als eine Apfelsaftschorle“, sagte sie. Daneben benötige man eine schärfere Regulierung von Alkoholwerbung in Fernsehen, Kino, Social Media, öffentlichem Raum. Und auch der „aus der Zeit gefallene“ Paragraf zum sogenannten begleiteten Trinken gehöre aus dem Jugendschutzgesetz gestrichen. All diese Maßnahmen kosteten die öffentlichen Haushalt kein Geld, so die Grünen-Politikerin. Sie könnten jedoch das Bewusstsein für eigenen Alkoholkonsum schärfen „und zu einer ehrlicher geführten gesellschaftlichen Debatte über unseren Alkoholkonsum beitragen“.
Den ganzen Artikel lest ihr (hinter der Paywall) hier.
Der Entwurf für den Gesundheitshaushalt ist nun in 1. Lesungim Bundestag. Im parlamentarischen Verfahren mache ich mich gemeinsam mit meiner Fraktion insbesondere stark für mehr Präventionsmittel im Bereich Drogen und Sucht. Denn hier dürfen wir nicht an der Aufklärung sparen. Da die Zahl der Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen vor allem von der Volksdroge Alkohol sehr hoch ist.
Gleichzeitig müssen wir endlich Maßnahmen zur Verhältnisprävention, wie z.B. schärfere Regelungen fürAlkoholwerbung anpacken. Diese sind nachweislich wirksam und schlagen im Haushalt für Gesundheit nicht zu Buche.
Hier könnt Ihr die ganze Rede sehen:
Hier klicken, um den Inhalt von webtv.bundestag.de anzuzeigen.
Eine neue Umfrage im Auftrag der DAK-Gesundheit zeigt: Viele Menschen haben keine Lust mehr auf Alkoholwerbung. In der repräsentativen Umfrage des forsa-Instituts wurden insgesamt mehr als 1.200 Menschen, besonders Jugendliche, zu ihren Einstellungen zum Thema Alkohol befragt.
Die Ergebnisse zeigen zunächst eine durchaus positive Einstellung zum Thema Gesundheit durch die Breite der Bevölkerung. Regelmäßigen Alkoholkonsum bei jungen Menschen unter 16 Jahren halten nahezu alle Befragten für gesundheitsschädlich. Auch in Bezug auf die Gruppen, die bereits legal trinken dürfen, verstetigt sich dieses Bild: Über 90 Prozent der Befragten werten regelmäßigen Alkoholkonsum auch in diesen Gruppen als schädlich für die Gesundheit.
Diese Zahlen sind auch deshalb erfreulich, weil eine erhöhte Aufklärung über die Gefahren von Alkoholkonsum aufmerksam macht auf risikobelasteten Konsum – z.B. bei sich selbst oder im Umfeld.
Für mich als Gesundheits- und Drogenpolitikerin sind aber natürlich auch die Einstellungen zu Alkohol-Werbung von besonders großem Interesse. So beurteilen große Mehrheiten der Befragten Alkohol-Werbung als besonders schädlich für junge Menschen, und 79 Prozent der Befragten unterstützen deutliche Warnhinweise in der Werbung für Alkohol – ähnlich wie z.B. bei Tabakprodukten.
Gefreut habe ich mich auch über die Unterstützung für ganz praktische Vorschläge, die im Umgang mit Alkoholwerbung abgefragt wurden und die ich politisch sehr gerne umsetzen würde:
Werbeanzeigen, die auch von Kindern und Jugendlichen gesehen werden, also z.B. in der Nähe von Schulen und Kitas oder bei Kinder- und Jugendfilmen im Kino, sollten nach Meinung von mehr als 80 Prozent der Befragten nicht mehr möglich sein.
Deutliche Unterstützung gibt es auch für die Reduktion von Werbeanzeigen im medialen Bereich, z.B. auf Social Media, im Streaming oder im Fernsehen bis 22 Uhr.
Und auch dort, wo Alkoholwerbung immer präsent ist, und ebenfalls von vielen jungen Menschen gesehen wird – so z.B. bei Sportveranstaltungen – gibt es eine Zustimmung von 58 Prozent für eine komplette Untersagung von Alkoholwerbung.
Diese Ergebnisse sind erfreulich und geben viel Rückenwind! Ich bin in diese Legislaturperiode mit dem Ziel gestartet, die Verhältnisprävention auch für legale Suchtmittel wie z.B. Alkohol zu stärken. Die Reduktion von Werbung wäre dafür ein wichtiger Schritt. Erfreulicherweise ist es einer, der auch gesellschaftlich offenbar einen großen Rückhalt genießt!