Wir haben heute im Bundestag die Strafen für Spiking mit den sogenannten „K.O.-Tropfen“ erhöht. Damit wird etwas Gesetz, was schon lange überfällig ist.

Ich habe dabei in meiner Rede auf unseren grünen Entschließungsantragantrag verwiesen und deutlich gemacht, dass es noch mehr Schutz braucht und wir gesellschaftlichen Entwicklungen als Politik nicht ewig hinterherlaufen sollten.

Denn klar ist: Spiking bezeichnet die heimliche Verabreichung bewusstseinsverändernder Substanzen ohne Wissen und Zustimmung betroffener Personen. Dies umfasst mehr Substanzen als nur die bekannten „K.O.-Tropfen“, sondern z.B. auch Alkohol. Außerdem zeigt sich deutlich: Spiking ist nicht nur auf den Kontext von Partys begrenzt, sondern findet auch im privaten Umfeld statt. Wir Grüne fordern deshalb eine umfassende Strategie im Umgang mit Spiking, welche Prävention, medizinische Versorgung, Beweissicherung, Strafverfolgung, Betroffenenunterstützung und Forschung miteinander verzahnt. Den ganzen Antrag findet ihr hier und meine Rede hier:

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