In der heutigen Sitzung des Umwelt- und Verbraucherschutzausschusses hatte ich meine erste Berichterstattung. Es stand ein EU-Vorschlag für eine Verordnung auf der Tagesordnung, die europaweit für mehr Sicherheit bei Produkten sorgen soll. Die Mitgliedsstaaten sollen verpflichtet werden, den Markt besser zu überwachen, damit sichergestellt ist, dass Hersteller, Importeure und Händler ihren Verpflichtungen nachkommen.
Ich konnte deutlich machen, wie wichtig hohe Sicherheitsniveaus für Verbraucher*innen sind und dass sich die Regelungen auch weiter entwickeln müssen. Denn diese Verordnung ist eine Weiterentwicklung einer Richtlinie von 2001 und seitdem hat sich viel getan.
Das gilt aktuell etwa für Online-Marktplätze oder die Produktsicherheit von Produkten aus 3D-Druckern. Beides war 2001 noch in weiter Ferne, heute ist es Alltag. Daher unterstütze ich ausdrücklich den aktuellen Verordnungsvorschlag, der das Vorsorgeprinzip ins Zentrum stellt.
Das bedeutet, dass für alle Produkte endlich die gleichen Regeln gelten, einschließlich mehr Befugnisse für die Marktüberwachungsbehörden, wie etwa die Möglichkeit, alle Produkte von Online-Marktplätzen zu entfernen. Nationale Behörden können auch Online-Mystery-Shopping durchführen und die Rückverfolgbarkeit von Produkten in der Lieferkette verbessern, indem sie Kontaktdaten von Herstellern und Importeuren verlangen.
Das ist sehr wichtig, denn Überschneidungen in den Marktüberwachungsvorschriften haben zu Verwirrung bei Verbraucher*innen und Wirtschaftsakteuren geführt.
Nur um ein konkretes Beispiel zu nennen: Ein Bett für ein Kind (nicht harmonisiertes Produkt) benötigt derzeit weniger Sicherheitsanforderungen als ein Puppenbett (harmonisiertes Produkt).
Ein bißchen strengere Vorgaben hätten wir Grüne uns gerade bei den Reaktionszeiten auf Beschwerden bei Online-Marktplätzen gewünscht. Diese bekommen bei Beschwerden zur Produktsicherheit nun 5 Werktage Zeit zur Reaktion. Erstens erscheint uns das zu lang, zweitens wünschen wir uns eine klare Definition, ob nicht im virtuellen Raum auch der Sonntag ein Werktag ist.
Das Ziel muss bleiben, den Verbraucher*innenschutz in Europa zu harmonisieren und zu stärken. Dafür sind wir auf einem guten Weg.