Die Aussetzung der Bußgeldverhängung für verspätete Flüge am Hamburger Flughafen kommentiert Linda Heitmann, Sprecherin für Umwelt und Verbraucherschutz der grünen Bundestagsfraktion sowie Mitglied im Gesundheitsausschuss wie folgt:
„Ich bedauere es sehr, dass in Folge der Klage von Lufthansa und Condor die Bußgeldverhängung für verspätete Flüge nach 23 Uhr in Hamburg vorerst ausgesetzt werden muss. Die Bußgelder waren immerhin ein kleiner Hebel, um Einhaltung von Regeln von den Airlines einzufordern. Auch wenn dieser Hebel nun erst einmal wegfällt, gilt zweifelsohne weiterhin:
Nachtruhe und Lärmschutz müssen Priorität vor Airline-Profiten haben.
Wir Grüne arbeiten bereits auf vielen Ebenen für einen besseren Lärmschutz, der gleichzeitig aktiver Gesundheitsschutz ist, zusammen. So werden wir nun vertieft prüfen, ob bundesrechtliche Novellierungen notwendig sind, um Airlines, die sich nicht an bestehende Regelungen halten, rechtssicher sanktionieren zu können.
In erster Linie ist hier aber die Hamburger Wirtschaftsbehörde in der Pflicht, schnell im Sinne der lärmgeplagten Hamburger*innen zu handeln. Die Betriebsgenehmigung des Flughafens stammt aus dem letzten Jahrhundert und das merkt man ihr an. Sie muss dringend erneuert und den heutigen Anforderungen angepasst werden. Hier besteht die Möglichkeit, den Lärmschutz in den Fokus zu rücken und rechtlich zu verankern. Bis eine novellierte Genehmigung vorliegt, kann die Behörde zudem Vollzugshinweise zur aktuellen Genehmigung erlassen und somit eine wirksame Sanktionierung verspäteter Flieger auch weiter ermöglichen.“