„Die Bundesregierung bestätigt den Anspruch auf medizinische Versorgung im Vollzug, doch es fehlen bundesweite Daten und Standards.“

Zur Antwort der Bundesregierung auf ihre Kleine Anfrage Drucksache 21/917 „Medizinische Versorgung – insbesondere Substitution – suchtkranker Menschen im Maßregelvollzug und Strafvollzug in Deutschland“ erklärt Linda Heitmann, Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik in der Grünen Bundestagsfraktion:


„Die Antwort der Bundesregierung auf meine Anfrage zeigt leider sehr eindrücklich: Obwohl die Justizministerkonferenz sich in den vergangenen Jahren mehrfach mit dem Thema von Suchterkrankungen und einem einheitlichen Umgang auseinandergesetzt hat und auch der Strafvollzugsausschuss der Länder 2021 eine regelmäßige Veröffentlichung und Verbesserung der Datenlage beschlossen hat, bleiben riesige Lücken bei der Transparenz über die Versorgungslage bestehen.

Und um es leider noch drastischer zu sagen: Die aktuelle Bundesregierung scheint den Antworten zufolge auch kein Interesse daran zu haben, dies zu verändern. Die Zuständigkeit der Länder für Maßregelvollzug und Justizvollzug führt zu uneinheitlichen Daten und macht die vergleichende Bewertung der Versorgungsqualität leider unmöglich. Es steht fest, dass die medizinische Versorgung suchtkranker Menschen – auch in Haft – ein Menschenrecht ist, das diskriminierungsfrei umzusetzen ist. Ob dies geschieht, muss auch politisch überprüft werden können!


Wir brauchen bundesweit verlässliche Daten zu Substitutionsbehandlungen in Haft und Maßregelvollzug, eine bessere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern sowie klare, einheitliche Standards, um sicherzustellen, dass Betroffene die für sie notwendige bestmögliche Behandlung erhalten – unabhängig von ihrem Aufenthaltsort im Vollzug. Die Bundesregierung muss Verantwortung übernehmen und dafür sorgen, dass die Versorgung suchtkranker Menschen im Maßregel- und Strafvollzug nicht nur auf dem Papier gewährleistet ist, sondern auch in der Realität.“