Der Tagesspiegel Background Gesundheit und E-Health berichtet heute über meine Anfrage zur Genehmigung von Forschungsprojekten im Rahmen des Konsumcannabisgesetzes. Dazu habe ich folgendes Statement abgegeben:
„Ich begrüße, dass im Rahmen der im Cannabisgesetz verankerten Forschungsklausel nun endlich erste Forschungsvorhaben genehmigt wurden und anlaufen können. Gleichzeitig zeigt die Antwort der Bundesregierung die entscheidende Lücke: Genehmigt werden bislang Forschungsprojekte zum Anbau, während wissenschaftliche Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe weiterhin abgelehnt werden.
Gerade angesichts der Entwicklung beim Medizinalcannabis brauchen wir hier dringend mehr Erkenntnisse. Laut Bundesregierung deckt Medizinalcannabis inzwischen 24 bis 30 Prozent des geschätzten Gesamtbedarfs an Cannabis zu nicht-medizinischen Konsumzwecken. Deshalb sollten wir wissenschaftlich untersuchen, welchen Einfluss regulierte Bezugswege für Cannabis zu Genusszwecken auf diese Entwicklung haben, ohne dabei Patientinnen und Patienten, die auf Medizinalcannabis angewiesen sind, unter Generalverdacht zu stellen.
Die Bundesregierung sollte endlich Forschungsvorhaben ermöglichen, in denen eine zeitlich und räumlich begrenzte kontrollierte Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken untersucht wird. Nur so können wir belastbare Erkenntnisse darüber gewinnen, welche Auswirkungen solche Modelle auf Schwarzmarkt und Konsumverhalten sowie auf Gesundheits-, Jugend- und Verbraucherschutz haben. Genau dafür ist wissenschaftliche Forschung da.“
Die kleine Anfrage mit Antwort der Bundesregierung findet ihr hier.
Den Beitrag im Tagesspiegel Background Gesundheit und E-Health findet ihr hier (€).