„Lage ukrainischer Geflüchteter zeigt: Sprachmittlung im Gesundheitswesen dringend nötig“ ist das Thema meines Beitrags für den Observer Gesundheit:
Wer schon einmal am Berliner Hauptbahnhof die ankommenden Menschen aus der Ukraine beobachtet und Hilfe angeboten hat, weiß um die seelische Notlage, in der sie sich befinden: Ihr Land haben sie in der Regel überstürzt verlassen und den Mann, die Eltern oder andere Angehörige zurück lassen müssen. Auch Schwangere, Alte, Kinder und Kranke waren oftmals beschwerliche Tage unterwegs.
Nun sind sie von einem Tag auf den anderen in einer fremden Umgebung mit einer Bürokratie konfrontiert, die auch in Deutschland aufgewachsene Menschen häufig überfordert. Hinzu kommt die Sprachbarriere. Die wenigsten der Geflüchteten sprechen oder verstehen Deutsch, obwohl Deutschland von der Ukraine geografisch nicht weit weg ist.
Kernanliegen: Sprachmittlung als regelhafte Leistung
Vieles im Erstkontakt wurde in den ersten Wochen nach Kriegsbeginn zum Glück unbürokratisch und sehr engagiert von ehrenamtlichen Helferinnen aufgefangen. Menschen mit rudimentärsten Russisch- oder Ukrainisch-Kenntnissen gingen an Bahnhöfe oder zu Registrierungsstellen, um ein bisschen Übersetzung und Orientierung anzubieten. Diese enorme Solidarität beeindruckt mich von Anfang an.
Sie spornt mich zudem an, auf politischer Ebene eines meiner Kernanliegen voran zu bringen: Wie auch im Ampel-Koalitionsvertrag vereinbart, möchte ich Sprachmittlung bei notwendigen medizinischen Behandlungen zum Bestandteil des SGB V als regelhafte Leistung der Krankenkassen machen. Es ist ein schon lange überfälliger politischer Schritt, der jetzt im Zuge der Flüchtlingsaufnahme noch einmal ganz besondere Dringlichkeit bekommen hat. Der Bedarf war allerdings auch vorher bereits seit Langem gegeben.
Sprachmittlung ermöglicht den gleichberechtigteren Zugang zu Gesundheitsleistungen; das bekräftigt auch der gemeinsame Beschluss der Regierungschefinnen und Chefs sowie des Bundekanzlers von Ende März. Ab Juni dieses Jahres bekommen registrierte, hilfebedürftige Ukrainerinnen und Ukrainer Grundsicherung und sind dadurch automatisch in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung einbezogen. Zusätzlich zu dringend notwendigen Behandlungen werden deutlich mehr Leistungen finanziert für Menschen, die weder über Einkünfte noch Vermögen verfügen. Dies ist besonders wichtig, damit beispielsweise Krebspatientinnen und -patienten, an Tuberkulose, Hepatitis, HIV Erkrankte oder auch Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen einen niedrigschwelligen und regelmäßigen Zugang zu kostenintensiveren Medikamenten und Therapien bekommen. Denn unter den Geflüchteten aus der Ukraine sind, im Vergleich zu den Menschen, die in der Vergangenheit als Geflüchtete nach Deutschland kamen, deutlich mehr Personen, die solche Krankheitsbilder und damit einen kontinuierlichen Behandlungsbedarf mitbringen.
Der Bundestag hat mit Stimmen der Ampel-Koalition über den Bund-Länder-Beschluss hinaus im April beschlossen, Opfern von Repression, Folter und Vergewaltigung möglichst schnell und unkompliziert medizinische und psychologische Hilfe zu gewähren. Damit sie diese auch sicher bekommen, ist umgehend die Kostenübernahme für Sprachmittlung als Teil der Gesundheitsversorgung gesetzlich zu regeln.
Neben den Ukrainerinnen und Ukrainern brauchen auch andere Patient*innen, die nicht Deutsch als Muttersprache haben, schon lange niedrigschwelligere Zugänge zum Gesundheitssystem. Bislang haben sie alle das Problem der nicht regelhaften Kostenübernahme für Sprachmittlungs-Dienste. Das verhindert häufig, dass sie überhaupt an der richtigen Stellen im Gesundheitswesen andocken können. Eine Anamnese, Diagnose und adäquate Behandlung medizinischer oder psychologischer Art zu bekommen, wird dadurch erschwert.
Gestaltung von Berufsbild und Leistungsanspruch
Bislang wird die Kommunikationsbarriere oftmals durch Kinder oder andere Angehörige ausgeglichen. So müssen Kinder etwa im Gespräch mit dem Arzt oder der Ärztin ihre eigene schwere Erkrankung an die fremdsprachigen Eltern herantragen, wenn sie Deutsch sprechen, aber die Eltern nicht. Genauso häufig nehmen Menschen mit Sprachbarrieren auch andere Angehörige mit zum Arzt, die keine medizinischen Kenntnisse haben und überdies auch nicht unbefangen sein können. Gerade auch das Prinzip der Schweigepflicht und des persönlichen Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt oder Ärztin und Patientin und Patienten ist dadurch immer wieder gefährdet. Zudem werden ungelernte Übersetzende in die Rolle einer professionellen Sprachmittlung versetzt. Das möchte ich ändern!
Die Details dafür sind allerdings nun noch in der Koalition auszugestalten: Etwa die Fragen, wie Sprachmittlerinnen und Sprachmittler ausgebildet sein müssen und was ihren Job vom Dolmetschen unterscheidet. Darüber hinaus muss eine dem dann entsprechenden Berufsbild angemessene einheitliche Entlohnung festgelegt werden. Sie muss gute Standards garantieren und den Job so attraktiv machen, dass er auch längerfristig ausgeübt wird.
Ausdifferenzieren müssen wir, die Koalitionspartnerinnen und -partner, zudem, was unter einer „notwendigen“ (siehe Koalitionsvereinbarung) medizinischen Behandlung gefasst werden soll. Sind das grundsätzlich Behandlungen bei allen Fachärztegruppen? Oder bei welchen weiteren Gesundheitsdienstleistern sollen Menschen Sprachmittlung als gesetzliche Leistung in Anspruch nehmen können? Gehören dazu zum Beispiel Hebammen, Optikerinnen und Optiker, Patientinnenberatungen, Physiotherapeutinnen und -therapeuten sowie Suchtberatung?
Gerecht wäre aus meiner Sicht, wenn es keine zeitliche Befristung in Bezug auf den Aufenthalt in Deutschland bei der Formulierung des Anspruchs gäbe. Denn wir wissen zum Beispiel, dass in Hamburg etwa ein Drittel der Migrantinnen und Migranten auch nach zehn Jahren noch nicht so gut Deutsch sprechen können, dass sie komplexe medizinische und behandlungstechnische Sachverhalte verstehen können. Mit dieser Realität müssen wir umgehen.
Flächendeckendes Angebot erforderlich
Wir müssen uns zudem überlegen, wie es gelingen kann, ein gutes Sprachmittlungsangebot mit unterschiedlichsten Sprachen deutschlandweit flächendeckend zu gewährleisten. Ob es dazu einen einzelnen Pool in zentraler Trägerschaft oder viele einzelne regionale braucht und wie bereits gewachsene Strukturen eingebunden werden können, wird uns im Gesundheitsausschuss noch beschäftigen.
Digitalen Angeboten kommt dabei eine ganz besondere Rolle zu: Durch Apps und Videokonferenztools kann ein bundesweites Netzwerk zur Sprachmittlung geschaffen werden, um regionale Lücken – die es überall geben wird – zu schließen. Denn nur so kann eine seltene Sprache oder ein kaum verbreiteter Dialekt ortsungebunden gedolmetscht werden. Hier gibt es bereits gute Beispiele aus der Praxis der Impfaufklärung!
Für mehr Gerechtigkeit in der Gesundheitsversorgung möchte ich den Menschen eine Stimme verleihen, die bislang hohe Hürden nehmen müssen, damit sie ihr Patientinnen-Recht auf Behandlung wahrnehmen können. Die Sprachmittlung sehe ich hier als zentralen Aspekt. Wenn wir es zeitnah schaffen, die Vereinbarung der Koalitionspartnerinnen und -partner so mit Leben zu füllen, dass sie dauerhaft trägt, wäre das ein riesiger Erfolg zur Schaffung besserer Zugänge zum Gesundheitswesen. Es würde bedeuten, dass der Mensch endlich ins Zentrum unseres gesundheitspolitischen Handelns rückt. Darüber hinaus ist Sprachmittlung ein entscheidender Faktor für gelingende Integration und Gleichbehandlung, damit zugewanderte Menschen eine konkrete Verbesserung ihrer Lebenssituation spüren. Packen wir es an!
Der Namensbeitrag ist auch auf der Website des Observers Gesundheit zu finden.