26. Sep. 2025
Anlässlich der Vorstellung der Mitglieder der Wahlrechtsreform-Kommission der schwarz-roten Koalition erklären Linda Heitmann, Mitglied im Wahlprüfungsausschuss, und Helge Limburg, Sprecher für Rechtspolitik:
Linda Heitmann:
„Das aktuelle Vorgehen der Koalition zur erneuten Reform des Wahlrechts droht, dringend notwendige Verbesserungen, die letzte Legislatur erreicht wurden, wieder aufzuweichen. Statt erneut parteitaktische Interessen beim Wahlrecht in den Mittelpunkt zu stellen, wie es die Union immer wieder versucht, braucht es klare Schritte für mehr Demokratie und Transparenz. Die Begrenzung des Bundestags auf 630 Abgeordnete und die Abschaffung von Überhang- und Ausgleichsmandaten waren ein historischer und wichtiger Schritt und sichern ein faires und arbeitsfähiges Parlament. Entscheidend ist, dass die neue Wahlrechtskommission nicht zur rückschrittlichen Veranstaltung wird. Die Absenkung des Wahlalters und echte Parität sind überfällig. Wer aber erneut das bewährte Verhältniswahlrecht in Frage stellt, gefährdet das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger und stärkt Besitzstandswahrung statt Demokratie.“
Helge Limburg:
„Bisherige Vorschläge aus der Union haben immer einseitig CDU/CSU bei der Sitzvergabe bevorzugt. Nicht zuletzt am Egoismus der CSU waren bis 2021 alle Vorschläge für eine echte Begrenzung der Mandatszahl gescheitert. Dass diese Kommission jetzt offenbar eine rein interne Veranstaltung der Koalition sein und die Opposition überhaupt nicht beteiligt werden soll, ist auch insofern ein schlechtes Zeichen und schlechter parlamentarischer Stil.“
29. Aug. 2025
Die Zeitschrift „Das Parlament“ hat sich den Diskussionen um die Verfahren des Wahlprüfungsausschusses gewidmet. Als Mitglied des Ausschusses habe ich folgendes Statement veröffentlicht:
„Das Verfahren zur Wahlprüfung ist ein zentraler Teil unserer Demokratie. Es sorgt dafür, dass Wahlen nicht nur ordnungsgemäß ablaufen, sondern auch nachträglich überprüft werden können. Und dies geschieht gründlich: zu jeder einzelnen eingegangenen Beschwerde werden mehrere Stellungnahmen eingeholt und auf Plausibilität sowie Tragweite hin überprüft. Dass solch ein gründlicher Prozess Zeit kostet – in manchen Fällen mehr, in manchen etwas weniger – und einzelne Einsprüche auch nicht bevorzugt vor anderen behandelt werden, ist aus meiner Sicht kein Makel, sondern Ausdruck von Gründlichkeit, Fairness und Gerechtigkeit in unserer Demokratie.
Mit Blick auf aktuelle Diskussionen – etwa durch den Hinweis des Bundesverfassungsgerichts oder die Empfehlungen der OSZE – wird deutlich: Es gibt aber durchaus Punkte, über die wir reden und nachdenken sollten. Wir Grüne sehen, dass es sinnvoll ist, immer wieder zu prüfen, ob die bestehenden Abläufe noch zeitgemäß und ausreichend effektiv sind. Das gilt auch für die Frage, wie schnell Wahleinsprüche behandelt werden und welche Möglichkeiten der gerichtlichen Überprüfung es gibt.
Gleichzeitig müssen wir berücksichtigen, dass die Wahlprüfung in Deutschland durch das Grundgesetz ausdrücklich dem Bundestag selbst zugewiesen ist. Jede Veränderung in diesem Bereich berührt also die Verfassung und damit Grundpfeiler unserer demokratischen Ordnung. Das verlangt Umsicht und Gründlichkeit.
Zu den Vorschlägen, feste Entscheidungsfristen einzuführen oder gerichtliche Überprüfungen zu erweitern: Das sind wichtige Impulse. Aber gerade weil sie tief in bestehende Verfahren eingreifen würden, braucht es neben einer Debatte hier auch eine verfassungsrechtliche Prüfung und einen breiten Konsens im Parlament. Als Grüne bringen wir uns in diese Diskussion konstruktiv ein und sind offen, über Verbesserungen im Wahlprüfungsverfahren zu sprechen. Unser Ziel ist es, Vertrauen in die Integrität von Wahlen zu stärken und gleichzeitig die Verlässlichkeit der Verfahren zu sichern.
Kurz gesagt: Wir erkennen Reformbedarf an, haben aber den Anspruch, Veränderungen nur auf einer soliden, gemeinsam getragenen Grundlage anzugehen. Gleichzeitig werben wir für Verständnis dafür, dass das derzeitige Vorgehen kein schlechtes ist, weil eine faire und gründliche Prüfung durchaus auch Zeit in Anspruch nehmen kann. In erster Linie gilt: Demokratie lebt davon, dass ihre Regeln transparent, nachvollziehbar und stabil sind.“
Den ganzen Artikel in „Das Parlament“ findet ihr hier.