Zu den Ergebnissen der Haushaltsberatungen im Einzelplan des Ministeriums für Umwelt & Verbraucherschutz erklärt Linda Heitmann, Berichterstatterin für Verbraucherschutz und direkt gewählt für Hamburg-Altona:
„Trotz widriger Umstände hat die Ampelkoalition im Haushalt 2024 den Verbraucherschutz deutlich gestärkt und dabei verletzliche Gruppen wie überschuldete Haushalte oder von illegalem Glücksspiel betroffene Personen ganz speziell in den Blick genommen. Die Ergebnisse im Einzelnen:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband ist die zentrale Anlaufstelle und Vertretung der Verbraucher*innen. Ihre Arbeit ist wertvoll und bündelt die Anstrengungen für starke Verbraucherrechte. Wir werden diese Arbeit mit zusätzlichen 460.000 Euro weiter fördern und ausbauen, damit auch der Verbraucherschutz für die Herausforderungen der Zukunft gewappnet ist und sich weiterhin gut aufstellen kann, etwa um das neue Instrument der Verbandsklage für geschädigte Konsument*innen zu nutzen oder die Verbraucherbildung zu stärken.
Ein großer Erfolg ist zudem die neue institutionelle Förderung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung. Damit unterstreichen wir die Wichtigkeit der Schuldner- und Insolvenzberatungspraxis und helfen so konkret ver- und überschuldeten Haushalten. Neben der individuellen Hilfe in Notsituationen wissen wir auch, dass sich Schuldnerberatung rechnet. Denn zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass jeder vom Staat in die Schuldnerberatung investierte Euro durch erhebliche Einsparungen bei den Sozial- und Justizausgaben mindestens doppelt zurückfließt.
Außerdem freue ich mich über die Projekt-Förderung für eine neue Ombudsstelle, um Verbraucher*innen beim Glücksspiel zu unterstützen. Anbieter von Online-Glücksspiel müssen sich hierzulande lizensierend lassen und Auflagen wie Einsatzlimits und den Ausschluss gesperrter Spieler*innen sicherstellen. Leider müssen wir feststellen, dass sich viele Anbieter nicht daranhalten und mit der Glücksspielsucht viel Geld verdienen. Mit der neuen Ombudsstelle wollen wir geschädigten Spieler*innen systematisch dabei helfen, verlorene Wetteinsätze einzuklagen und somit den Markt für illegale Angebote mehr und mehr unattraktiv zu machen.“
Im vergangenen Juli haben wir nach langen Diskussionen als Bundestag ein neues Rechtsinstrument geschaffen: Die Verbandsklage für geschädigte Verbraucher*innen ist einein riesiger verbraucherpolitischer Erfolg. Geschädigte Verbraucher*innen können sich jetzt einfach in Verbänden zusammenzuschließen und gemeinsam ihr Recht einfordern – anders als früher, als der Weg einer langwierigen individuellen Klage viele Verbraucher*innen schnell abgeschreckt zurückgelassen hat.
Die Bedeutung und Stärke unseres neuen Verbandsklagerechts zeigt das nun gestartete erste Sammelklageverfahren des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv): Millionen Festnetz- und Internetkund*innen von Vodafone flatterte dieses Jahr eine einseitige Preiserhöhung von monatlich fünf Euro ins Haus. Der vzbv sieht hierfür keine Rechtsgrundlage und hat deshalb im Auftrag von über 50 Verbraucher*innen eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich einfach durch einen Eintrag ins Klageregister des Bundesamts für Justiz noch der Klage anschließen – und erhalten im Erfolgsfall ihr Geld zurück.
Ein großer Vorteil unseres neuen Verbandsklagerechts wird hier sichtbar: Fünf Euro im Monat – 60 Euro im Jahr – sind keine Peanuts. Und doch meist zu wenig, um als Verbraucher*in ein einzelnes Klageverfahren zu starten. Nun können sich Verbraucher*innen einfach über einen Verband wie den vzbv zusammenschließen und direkt bei der Klage eintragen. Durch das flexible Opt-In-Verfahren, für das auch ich mich während der Verhandlungen eingesetzt habe, können sich geschädigte Verbraucher*innen auch erst einmal auf den zugehörigen Newsletter des vzbv setzen lassen und überlegen, ob sie Mitkläger*innen sein wollen – denn auch eine späterer Anschluss in das Sammelklageverfahren ist möglich!
Voraussetzung für die Teilnahme an der Klage ist die Preiserhöhung um 5 Euro im laufenden Vertrag bei der Vodafone Gmbh, Vodafone Deutschland GmbH oder Vodafone West Gmbh. Alle wichtigen Infos dazu gibt es auch direkt beim VZBV.
Ich sehe diese Sammelklage als ein hervorragendes Beispiel für den Triple-Win unserer neuen Verbandsklage: Verbraucher*innen können sich einfach anschließen, die Bündelung der Verfahren entlastet die Justiz und auch die Unternehmen bekommen Planungs- und Rechtssicherheit!
In der heutigen Sitzung des Bundestagsausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz wurden auf Initiative der Ampel-Berichterstatterinnen für Verbraucherpolitik die massiven Kundenbeschwerden gegenüber der Postbank behandelt. Vertreter der Finanzaufsicht BaFin sowie des Finanzministeriums waren zur Beantwortung von Fragen der Abgeordneten vor Ort. Nach der Sitzung erklären hierzu Linda Heitmann (Grüne), Nadine Heselhaus (SPD) und Judith Skudelny (FDP):
„Auch die heutige Befragung im Bundestag hat gezeigt: Es gibt noch immer Probleme bei der Postbank und diese betreffen auch noch immer zehntausende Kund*innen. Uns beschäftigen insbesondere jene tragischen Fälle, bei denen es für Kund*innen um existentielle Fragengeht – beispielsweise, wenn Pfändungsschutzkonten komplett gesperrt wurden und Menschen dadurch Miete und Essen nicht mehr zahlen konnten. Gerade für diese besonders verletzlichen Personen erwarten wir schnelle und unkomplizierte Hilfe und Entschädigungen durch die Bank. Betroffene Kund*innen sollten aus unserer Sicht proaktiv durch die Bank kontaktiert werden.
Im Sinne der geschädigten Verbraucher*innen haben wir als zuständige Berichterstatterinnen zudem ein hohes Interesse daran, dass alle Missstände, die sich aus einer IT-Migration ergeben haben, zügig und vollständig behoben werden. Wir fordern, dass die Deutsche Bank allen Betroffenen schnell und freiwillig eine angemessene Entschädigung zahlt und nicht in jedem Einzelfall darauf wartet, dass Betroffene ihre Ansprüche aufwändig im Detail nachweisen.
Die Tatsache, dass inmitten dieses Chaos‘ angekündigt wurde, über die Hälfte der Postbankfilialen zu schließen und somit die persönliche Erreichbarkeit für Kund*innen weiter zu erschweren, halten wir für unglücklich bis fahrlässig.“
Wir regeln jetzt die elektronische Patient*innenakte (ePa) neu – denn bisher hat nur ein verschwindend geringer Teil der Bevölkerung eine ePa. Damit aber nun wirklich jede und jeder mitmachen will, braucht es jetzt vor allem eins: das Vertrauen der Versicherten.
Für Vertrauen braucht es Datensicherheit und Datenhoheit. Es darf nicht zu Stigmatisierung oder Diskriminierung durch die Einsicht in die ePa kommen. Auch Kinder und Jugendliche brauchen kluge Regelungen für die Einsicht und Verschattung ihrer Gesundheitsdaten.
Für Datenschutz im Sinne der Verbraucher*innen jeden Alters setze ich mich ein im parlamentarischen Verfahren.
Hier könnt ihr die Rede ganz anhören:
Hier klicken, um den Inhalt von webtv.bundestag.de anzuzeigen
Gemeinsam mit meinem grünen Kollegen Michael Gwosdz aus der Bürgerschaftsfraktion habe ich gestern die TauschKliMOTTEin der Missundestrasse in Altona-Nord besucht.
Seit Anfang des Jahres 2020 existiert der Laden, in dem Kleidung, Spiele, Bücher, DVDs und Einrichtungsgegenstände von hochwertiger Qualität getauscht werden können. Mittlerweile haben sich über 1500 Menschen zum Mitmachen registriert, etwa 400-500 davon sind regelmäßig zum Tauschen in dem kleinen Laden.
Ins Leben gerufen wurde er von dem Altonaer Stadtteilkulturzentrum MOTTE und dessen Geschäftsführer Manuel Rakers sowie TauschKliMOTTE Projektleitung Sabine Starke-Wulff haben uns anschaulich erläutert, was der Laden kann: Menschen miteinander ins Gespräch bringen und über das Tausch wertiger Waren aktiv Ressourcen sparen. Etwa 8kg CO2-Ausstoß spart nach Berechnungen des Trägers jedes Produkt, das nicht einfach neu gekauft oder weggeschmissen, sondern möglichst lange weiter verwendet wird.
Etwa 5000 Artikel sind regelmäßig zur Auswahl im Laden vorhanden. Um bei der TauschKliMOTTE mitzutauschen und aktiv Ressourcen zu sparen, muss man sich registrieren und bekommt dann zur Begrüßung sowie für jedes Stück, das man zum Tausch vorbeibringt, Guthaben in der virtuellen Währung von fairsharies gutgeschrieben. Außerdem zahlt man nach kostenlosen 30 Tagen zum Einstieg dann monatlich 5-10 Euro Mitgliedsgebühr. Der Laden finanziert davon die Ladenmiete sowie zwei 16i-Stellen, beschäftigt viele Ehrenamtliche und braucht aber immer noch Zuschuss durch den Verein. Das Ziel ist es, dass dies irgendwann nicht mehr nötig ist und weitere Tausch-Läden bundesweit entstehen, in denen man mit fairsharies handeln kann.
Mich hat das Projekt auf jeden Fall überzeugt. In meiner nächsten Wahlkreis-Woche will ich sofort wieder hin und lostauschen!
Schaut auch Ihr in der TauschKliMOTTE vorbei! Mehr Infos, Öffnungszeiten und Registrierungsformular gibt es unter: www.tauschklimotte.de
Seit Monaten häufen sich Beschwerden von Verbraucher*innen über mangelnden Service bei der Postbank. Gemeinsam mit den Verbraucherschutz-Berichterstatterinnen der Ampel habe ich daher vorletzte Woche einen Brief an Christian Sewing verfasst, Vorstandsvorsitzender der Postbank-Eigentümerin Deutsche Bank, in dem wir Entschädigungen für die Verbraucher*innen fordern. Denn insbesondere jene, bei denen die Pfändungsschutzkonten gesperrt wurden, standen finanziell vor dem Nichts, als sie nicht mehr an ihr Geld kamen.
Nachdem der Fall bereits einige mediale Aufmerksamkeit erlangt hatte, haben wir erfreulicherweise zügig eine Antwort der Deutschen Bank mit einem Gesprächsangebot erhalten – eine Zusage zu freiwilligen Entschädigungen gibt es bislang allerdings enttäuschenderweise bislang nicht. Das ist für viele Verbraucher*innen schwierig, die z.B. entstandene Extra-Kosten durch Mahngebühren etc. nun zusätzlich zu dem bisherigen Aufwand auch noch extra beziffern und dokumentieren müssen, um an ihr Geld zu kommen.
Wir Verbraucherschutz-Berichterstatterinnen der Ampel stehen dazu auch selbst mit verschiedenen Betroffenen im Austausch. Momentan haben wir keine direkte Möglichkeit, über den Bundestag in diesem Bereich tätig zu werden. Allerdings hatten einige Verbraucher*innen durch die Unterstützung der Verbraucherzentralen mit einem Musterschreiben inzwischen die Möglichkeit, die Probleme zu beheben. Dennoch werden wir uns politisch weiter für echte Entschädigungen einsetzen, um den betroffenen Verbraucher*innen ein langwieriges Klageverfahren zu ersparen.
Medial ist der Fall inzwischen von unterschiedlichen Zeitungen aufgegriffen worden. Ausführlich berichten u.a. die ZEIT , sowie die Süddeutsche Zeitung, sowie das Handelsblatt.
Hier unser Brief im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Christian Sewing,
in vorbezeichneter Angelegenheit wenden wir uns als verbraucherschutzpolitische Sprecherinnen der Bundestagsfraktionen FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen an Sie.
Bereits seit Monaten herrscht bei der Zweigniederlassung Postbank als Marke der Deutschen Bank AG im Bereich der Pfändungsschutzkonten das pure Chaos. Uns sind zahlreiche Fälle bekannt geworden, in denen es Ihrer Bank nicht gelungen ist, die gesetzlichen Bestimmungen der Pfändungsschutzkonten einzuhalten. In vielen Fällen ist es – trotz Pfändungsschutzkonten – zur vollständigen Sperrung der Verfügungsbefugnis der Kontoinhaber gekommen. Dabei ist nicht nur die bestehende Rechtslage ignoriert worden, auch Gerichtsbeschlüsse wurden nicht und sind nach wie vor nicht bearbeitet.
Um die Probleme anschaulich zu machen, möchten wir Ihnen zwei Fälle schildern:
Eine alleinerziehende Krankenschwester mit zwei unterhaltsberechtigten Kindern konnte über einen Zeitraum von knapp drei Monaten nicht über ihren Lohn verfügen. Mieten und Nebenkosten blieben rückständig. Trotz ihrer täglichen Arbeit und den monatlichen Gehaltszahlungen konnten sie nur mit Hilfe von Freunden die Lebensmittel für ihre Kinder einkaufen. Sämtliche Rechnungen blieben offen, viele wurden kostenpflichtig angemahnt.
Ein Angestellter der Bundeswehr, verheiratet mit vier unterhaltsberechtigten Kindern hat seit März keinen Zugriff mehr auf sein pfändungsfreies Einkommen. Er kann den Unterhalt für seine Kinder nicht bezahlen. Schreiben des Insolvenzverwalters wurden ignoriert. Ein Gerichtsbeschluss aus Juni 2023 findet keine Anwendung. Und als nach Wochen die „richtige“ Abteilung kontaktiert werden konnte und sämtliche Unterlagen an diese übersandt wurden, hat Ihr Kunde nun zum Dank gar keinen Zugriff mehr auf sein Konto. Sämtliche Verfügungsbefugnis wurde gestrichen!
Diese Menschen sind mit vielen anderen Betroffenen verzweifelt.
Das Pfändungsschutzkonto (rechtliche Grundlage) soll es Schuldnern ermöglichen, trotz Pfändungen die notwendigsten Ausgaben für ihren Lebensunterhalt über ihr Konto leisten zu können. Geschützt ist nur ein Grundfreibetrag, welcher ein Existenzminimum darstellt. Und durch die über Monate hinweg mangelhafte Arbeit Ihrer Bank und Ihr fehlendes Engagement bei der Beseitigung der Mängel ist dieses Existenzminimum den Menschen verwehrt.
Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass seit Ende September ein Aufseher der BaFin die Arbeiten in der Deutschen Bank AG/ Postbank überwacht.
Dennoch ist aus unserer Sicht den Menschen damit nicht Genüge getan.
Wie geschildert kamen und kommen die Kunden der Postbank nicht nur in existenzielle Notlagen. Durch die teils sehr deutlich verzögerte Verfügungsbefugnis über ihre Gelder entstehen den Menschen und ihren Gläubigern – wie bspw. Vermietern – zusätzliche Kosten. Diesen Schadenersatz zu beziffern und geltend zu machen, fällt den Menschen oftmals schwer. Gerade diejenigen, die sich bereits in finanziellen Notlagen befinden können ihre Rechte kaum aus eigener Kraft geltend machen. Das Recht ist auf der Seite der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Wir als Verbrauchersprecher der regierungstragenden Ampel-Fraktionen fordern Sie auf, den Menschen, denen durch Ihr Handeln oder Ihrer Untätigkeit Unrecht widerfahren ist, freiwillig eine angemessene Entschädigung zukommen zu lassen. Es wäre ein Zeichen des Verständnisses und des Bedauerns, welches wir als Politiker, sicherlich jedoch auch die Gesellschaft, in welcher Sie ihren Sitz haben und mit der Sie einen erheblichen Teil ihres Umsatzes verdienen, zu schätzen wissen. Zudem könnten Sie beweisen, dass auch die Kreditwirtschaft in der Lage ist, reflektiert zu handeln und nicht auf gerichtlichen Druck angewiesen ist. Der Klageweg – auch der Verbandsklageweg – steht den Betroffenen offen. Wir würden uns wünschen, sie müssten ihn nicht beschreiten.