Im nd (Neues Deutschland) habe ich mich vergangene Woche zu meinen Erwartungen an die Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie geäußert:
Aus dem BMUV heißt es dazu gegenüber »nd«, ein entsprechender Entwurf werde im Spätsommer vorgelegt. Darin ist auch eine Regelung der »Jetzt kaufen, später bezahlen«-Modelle vorgesehen, um das damit verbundene Überschuldungsrisiko einzugrenzen. Die Umsetzung des EU-Rechts eröffne noch weitere Möglichkeiten, findet Linda Heitmann, Sprecherin für Verbraucherschutz (Die Grünen). So könnte man eine Mindestsumme festlegen, unter der keine »Jetzt kaufen, später bezahlen«-Angebote möglich seien. Bei Minikrediten sollte eine Kreditwürdigkeitsüberprüfung stattfinden, die Forderungen aus bestehenden Kreditverträgen berücksichtigt, die Kreditentscheidung sollte nachvollziehbar sein und Verbraucher*innen sollten in finanziellen Krisen ein Recht auf angepasste und flexible Rückzahlungsoptionen haben, so Heitmann zu »nd«.
Den gesamten Artikel zum Statement findet ihr hier auf der Website des nd.
Seit 2008 gibt es in Deutschland den Glücksspielstaatsvertrag. Er ermächtigt die Länder, legalem Glücksspiel in Deutschland einen regulierten und rechtssicheren Rahmen zu geben und wurde bereits mehrfach novelliert bis zur aktuell seit 2021 geltenden Fassung.
2024 erscheint nun der Zwischenbericht der Evaluation des Glücksspielstaatsvertrags in seiner Fassung von 2021, als es grundlegende Veränderungen vor allem in Bezug auf eine bundesweite kontrollierte Legalisierung von Online-Glücksspiel gab.
Gemeinsam mit anderen Grünen Politiker*innen aus Bund und Ländern der Ressorts Innen-, Verbraucher*innen-, Finanz- und Gesundheitspolitik fordere ich aus diesem Anlass die Innenminister*innen der Länder dazu auf, sich bei ihrer Jahreskonferenz (IMK), die vom 19. bis zum 21. Juni 2024 in Potsdam stattfindet, mit der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags in all seiner Komplexität und Reichweite zu befassen.
Dazu haben wir ein Positionspapier erarbeitet. Darin fordern wir:
1.) durch Zeitbegrenzung für die Ausstrahlung von Glückspielwerbung den Jugendschutz zu stärken, dies soll auch für Sportwettwerbung gelten.,
2.) das Einsatzlimit von 1.000 Euro pro Monat festzuschreiben und die Option zur Erhöhung auch nach einer Bonitätsprüfung aus dem Glücksspielstaatsvertrag zu streichen,
3.) mehr Transparenz für Verbraucher*innen zu lizensierten legalen Anbieter*innen, damit sich illegale Angebote leichter identifizieren lassen,
4.) das Sperrsystem für Spielsüchtige und -gefährdete weiter auszubauen,
5.) konsequenter gegen Finanzkriminalität vorzugehen, indem der Datenaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden und der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen im Glücksspielstaatsvertrag geregelt wird,
6.) zu verhindern, dass im Rahmen der vom, Bundesjustizminister geplanten Strafrechtsreform das Strafmaß von illegalem Glücksspiel von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit abgemildert wird,
7.) gegen illegales Automaten-Glücksspiel in der Gastronomie vorzugehen,
8.) sogenannte „Lootboxen“ als Glücksspiel einzustufen und für Kinder und Jugendliche nicht zu erlauben.
9.) die Kommunen stärker einzubinden und mit den nötigen Ressourcen auszustatten, damit sie ihre Schlüsselrolle in der Überwachung des Glücksspiels ausüben können,
10.) die finanziellen Mittel für Suchtberatungsstellen und auf Glücksspiel spezialisierte Fachstellen aufzustocken, damit regelmäßig Präventionskampagnen in den Ländern auf die Risiken des Glückspiels aufmerksam machen.
Das Positionspapier kann hier heruntergeladen werden:
Zu den heute veröffentlichten Ergebnissen der Verbraucherschutzministerkonferenz erklären Linda Heitmann, Sprecherin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit & Verbraucherschutz, und Tabea Rößner, Mitglied im Digitalausschuss:
Linda Heitmann: „Ich begrüße die erneute Initiative der Länder für eine Elementarschadenpflichtversicherung. Extremwetterereignisse und Hochwasser werden als Folge der Klimaerhitzung auch bei uns häufiger und bedeuten Gefahren für Leib und Leben und existenzbedrohende wirtschaftliche Schäden. Wir brauchen ein nachhaltiges Risikomanagement, wozu ein sozial ausgewogenes Konzept einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden gehört. Das Justizministerium ist jetzt am Zuge, einen Entwurf dafür vorzulegen.
Zudem freue ich mich sehr über die Hamburger Initiative, die Schuldnerberatung weiter zu stärken. Sie reiht sich sehr gut ein auch in unsere bundespolitischen Schwerpunktsetzungen im Verbraucherschutz: Wir haben von Bundesseite bereits mit den letzten beiden Haushalten mit einer starken Förderung vorgelegt und wollen mit der Umsetzung der europäischen Verbraucher-Kreditrichtlinie weitere Schritte gehen – etwa durch besseren Schutz von Verbraucher*innen bei Minikrediten. Auch hier erwarte ich eine zügige und progressive gesetzliche Vorlage von Minister Buschmann.“
Tabea Rößner: „Es ist dringend erforderlich, dass die Bundesregierung Verkaufsplattformen in den Fokus nimmt, die Verbraucher*innen gefährden und seriöse europäische Anbieter bedrohen. Mit aggressivem Marketing schwemmen Plattformen wie Shein und Temu gefährliche und umweltschädliche Billigstprodukte auf den europäischen Binnenmarkt. Ihre Geschäftsmodelle basieren zunehmend auf irreführenden, manipulativen und suchterzeugenden Designs und verleiten Verbraucher*innen mit personalisierten Angeboten zu Einkäufen gegen ihre eigenen Interessen. Hier müssen Verbraucher*innen dringend geschützt werden.
Mit dem Digital Services Act (DSA) wurde nun ein umfassender Werkzeugkasten gegen illegale Praktiken im Internet geschaffen, den es jetzt zu nutzen gilt. Auf EU-Ebene muss zudem die Zollbefreiung für Waren unter 150€ schon vor 2028 aufgehoben werden. Außerdem muss bei Fragen der Haftung nachgeschärft werden, denn aktuell ist es so, dass unsichere und gesundheitsgefährdende Produkte, inklusive Kinderspielzeug auf den Markt gelangen und im Unglücksfall niemand haftet. Es darf nicht sein, dass Verbraucher*innen als Importeure gelten, weil die Plattformen keine Zwischenhändler nutzen, und für Schäden Dritter haftbar gemacht werden könnten. Der Grundsatz „Fair by design“ muss im Verbraucherrecht als Leitprinzip verankert werden. Anbieter und Unternehmen müssen ihre digitalen Angebote umfassend fair und neutral gestalten und die Bedürfnisse der Nutzenden und Gemeinwohlbelange in das Produktdesign integrieren. Wir müssen Verbraucher*innen stärken, damit sie sich souverän im Netz bewegen können und nicht in Betrugs- oder Kostenfallen tappen.“
11 Jahre Patientenrechtegesetz, braucht es ein Update?– Unter diesem Titel haben wir in der grünen Bundestagsfraktion mit vielen Expert*innen aus Medizinrecht und Klinikalltag über die anstehende Novellierung des Patientenrechtegesetzes diskutiert.
In Vorträgen und Panel-Diskussionen hat sich dabei gezeigt: Es braucht ein Update – so ist es im Koalitionsvertrag auch vereinbart. Im Detail ging es dann um Beweislasterleichterung bei Behandlungsfehlern, verpflichtende Meldung und Transparentmachung von Never-Events, Verlagerung von Einzelverantwortung hin zu Organisationsverantwortung oder auch Pseudonymisierung bei der Erstellung von Gutachten – klingt alles ziemlich fachspezifisch und ist es auch. Aber wir alle sind in unserem Leben irgendwann Patient*innen oder Angehörige im Gesundheitswesen und wollen dann als solche auch gut informiert sein und im Falle von Fehlern unsere Rechte durchsetzen können.
Nach einer Begrüßung von Maria Klein-Schmeink folgten einführende Inputs von Janosch Dahmen, Helge Limburg und mir. Anschließend hielt Joachim Greuner, Rechtsanwalt und Betroffener, eine Keynote, in der er besonders auf die Schwierigkeiten der Nachweise von Behandlungsfehlern einging. Die Erleichterung der Beweislasten bei Behandlungsfehlern war dann auch das Thema der ersten Panel-Diskussion mit verschiedenen Perspektiven aus Krankenversicherung, Rechtswissenschaft und Selbsthilfe.
Nach der Mittagspause folgte ein spannender Vortrag von Charlotte Hölscher (Medizinischer Dienst Bund). Nach einem Überblick zur aktuellen Erfassung von schwerwiegenden Behandlungsfehlern (Never Events) machte sie deutlich, wie wichtig die einheitliche Definition und systematische Erfassung von Never Events sind. Daran schloss auch das zweite Expertenpanel an, in dem Expert*innen aus juristischer und medizinischer Praxis über das Verhältnis von Einzel- und Organisationsverantwortung diskutierten.
In einer dritten Session zum Thema „Gutachterwesen“ unter meiner Moderation, befassten sich die Expert*innen mit der Frage, was muss im Bereich von Gutachten verändert werden, damit Patient*innen besser zu ihrem Recht kommen. Welche qualitativen Anforderungen braucht es, welche Verfahren im Prozesswesen sollten rund um Sachverständige geändert werden. Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Einführung von Qualitätsanforderungen an Gutachten und Gutachter*innen.
Es ist wichtig, in der Politik immer eng im Austausch mit externen Expert*innen zu sein – darum bin ich sehr dankbar für die Konferenz. 150 Personen nahmen digital und vor Ort im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Bundestag teil. Nun sind wir fachlich gut gerüstet für die anstehende Novellierung des Patientenrechtegesetzes und arbeiten daran, Patient*innen besser zu ihrem Recht zu helfen.
Zum Weltnichtrauchertag am 31.05.2024 erklären Linda Heitmann, Mitglied im Gesundheitsausschuss, und Renate Künast, Sprecherin für Ernährung und Landwirtschaft:
Bisher nichtrauchende Jugendliche und zum Teil sogar Kinder steigen immer öfter in den Konsum von E-Zigaretten ein. Der Weltnichtrauchertrag am 31. Mai steht deshalb unter dem Motto „Schutz der Kinder vor dem Einfluss der Tabakindustrie“. Zahlreiche Fach- und Forschungsorganisationen rufen zu Aktionen auf, um öffentlich wirksam über die gesundheitsschädlichen Gefahren von Tabak und Nikotin durch Rauchen und Dampfen aufzuklären. Wir wissen, dass in Deutschland die Zahl der Todesfälle durch klassisches Tabakrauchen weiterhin konstant hoch ist.
Auch wenn Rauchen und Dampfen erst ab 18 Jahren erlaubt ist, beobachten wir insbesondere beim Verkauf von Einweg-e-Zigaretten eine zu lasche Umsetzung des Jugendschutzes. Die Art und Weise der Werbung, auch von Influencerinnen und Influencern bei YouTube und in den Sozialen Medien, trägt dazu bei, einen „Coolness-Faktor“ des Rauchens und Vapens speziell an junge Menschen zu suggerieren. Konsumanreize werden beim Dampfen zudem bewusst durch eine Vielzahl süßer Aromen, Menthol oder Cooling Agents sowie Werbung mit niedrigsten Preisen gesetzt. Dabei fallen chinesische Importe stark auf. Von der Industrie wird außerdem „Harm Reduction“ zu Werbezwecken eingesetzt. Auch das Dampfen schafft massive Gesundheitsgefahren für Lunge, Herz und Kreislauf, besonders bei ganz neuen Konsument*innen.
Im Koalitionsvertrag haben wir uns das Ziel gesetzt, mittels Werberegulierung für Tabak und Nikotin den Jugendschutz zu stärken und Lücken in der Werberegulierung zu schließen. Aromastoffe, die zum Rauchen anreizen oder den Konsum erleichtern, sollten analog zu Tabakerhitzern auch bei E-Zigaretten verboten werden. Wirksamer Nichtraucherschutz braucht Rahmenbedingungen, damit möglichst wenig Menschen nikotinabhängig werden und regelmäßig zu Zigarette, Vape oder Erhitzer greifen. Wir setzen uns daher für einen wirksamen Mix aus Verhaltens- und Verhältnis-Prävention ein, um gerade junge Menschen vor dem Einstieg ins Dampfen oder Rauchen zu schützen. Zigaretten, egal ob klassisch oder E-Zigaretten, dürfen deshalb nicht zu billig verkauft werden. Neben verschärften Einfuhrkontrollen und Aromenverboten ist die geplante Präventionsgesetznovelle zur Förderung der öffentlichen Gesundheit für den Nichtraucherschutz ein dringend notwendiger Baustein.
In den letzten Monaten ist die politische Nutzung von TikTok verstärkt in die öffentliche Debatte geraten. Für T-Online habe ich dazu in einem Gastbeitrag schärfere Regeln gefordert. Den Beitrag lest ihr hier oder auf T-Online. Das Thema wurde auch in weiteren Medien aufgegriffen: (Hasepost, Oldenburger Onlinezeitung)
Der Beitrag in voller Länge:
„Das macht mir große Sorgen“
Jugendliche kommen heute oft über TikTok zum ersten Mal mit Politik in Berührung. Das ist ein Problem. Denn die Plattform verkürzt und polarisiert. Höchste Zeit für Regeln, fordert Grünen-Politikerin Linda Heitmann im Gastbeitrag.
„Im richtigen Leben würden Sie Ihre Kinder schützen“ – mit diesem Satz wurden Eltern in einer Fernsehwerbung vor 15 Jahren auf die Gefahren von Kriminalität im Internet für Kinder und Jugendliche aufmerksam gemacht.
Und heute? Junge Menschen verbringen laut Statistik etwa 200 Minuten am Tag am Smartphone, nutzen soziale Medien, schauen lustige Videos an oder informieren sich. Längst häufen sich Berichte über die Schattenseiten – gerade auch in Bezug auf politische Bildung und Polarisierung.
Als Mutter und vor allem Demokratin macht mir dies große Sorgen. Ich bin nicht alt, aber ein politisches Kind aus dem vorigen Jahrhundert: Ich habe mich als Teenagerin in den 90ern damit auseinandergesetzt, welche Musik mir gefällt, was mir bei Freundschaften wichtig ist, wie mein individueller Kleidungsstil aussieht und eben auch, wo ich politisch stehe, wofür ich es unumgänglich finde, mich einzusetzen.
„Damals“ gab es noch keine sozialen Medien, keine Smartphones, auf dem Computer funktionierte mit Glück das Tetris-Spiel. Es gab die Schule, den Freundeskreis, das Elternhaus und das Fernsehen, die unsere Politisierung beeinflussten. Für das Fernsehen und in der Schule gelten klare Regeln, wie Parteien hier Einfluss nehmen dürfen – was ich heute sehr zu schätzen weiß!
Der Erstkontakt mit „der Politik“ findet für Kinder und Jugendliche heute oft auf TikTok statt – ohne Einordnung, ohne Quellenbeleg, aber mit viel Skandalisierung und Populismus. Denn ausgerechnet für die Medien, die Jugendliche täglich nutzen, gelten die Regeln, wie es sie in Schule oder Fernsehen gibt, bislang nicht. Und das ist ein Problem!
Ich finde: Wir als Politikerinnen und Politiker müssen speziell TikTok deshalb Regeln geben und Grenzen setzen, anstatt alle halbe Jahre auf jeder neuen Plattform einen Account mit immer stärker verkürzten Darstellungsmöglichkeiten zu eröffnen.
Regeln für TikTok – warum?
Aber warum braucht es gerade für TikTok dringend Regeln? Rund die Hälfte aller 12- bis 19-Jährigen in Deutschland geben an, auf TikTok aktiv zu sein. Laut offiziellen Nutzungsregeln kann man sich erst ab 13 Jahren ein Profil anlegen. Doch niemand kontrolliert, ob die Altersangabe korrekt ist. So tummeln sich auch Zehnjährige auf der Plattform, werden zunehmend durch die schnell geschnittenen Videos gebunden.
Auf der „For You“-Seite werden ihnen gezielt Videos von durchschnittlich 32 Sekunden Länge zugespielt, die scheinbar ihren Interessen entsprechen. Klingt harmlos? Ist es nicht! Die Plattform arbeitet von Beginn an mit Algorithmen, die Polarisierendes verstärken: Schaut eine Person einmal ein Video über die Leugnung des Klimawandels, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie solche Videos immer wieder angezeigt bekommt.
An den Schulen gilt bis heute der Beutelsbacher Konsens. Dieser regelt, dass Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte nicht einseitig parteipolitisch beeinflusst werden dürfen. Ziel von Schule ist es zudem stets, Fragestellungen aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten und Quellen auf Seriosität überprüfen zu lernen.
Auch für Wahlwerbung im öffentlichen Raum und im Fernsehen gelten klare Regeln: Im TV darf sie nur in bestimmten Zeiträumen ausgestrahlt werden und muss klar als Parteienwerbung gekennzeichnet sein.
Auf TikTok werden parteipolitische Inhalte abseits von gezielter Werbung verbreitet, insbesondere emotionalisierende. Vor den Algorithmen und ihren Gefahren warnen Forschende bereits länger: Wir alle und gerade auch junge Menschen sind beeinflussbar. Und wie soll eine Doppelstunde Politikunterricht pro Woche die Effekte mehrstündiger Dauerberieselung mit reißerischen Videos ausgleichen?
Politikerinnen und Politiker brauchen Zeit, um ihre Positionen auch mal ausführlicher zu begründen, wenn sie komplexer werden. Doch diese gibt es im Internet heute bei vielen parteipolitischen Inhalten nicht mehr. Mit simplen und häufig falschen Fakten werden in Videos oder auf 280 Zeichen einfachste Zusammenhänge konstruiert und als Lösungsvorschläge für komplexe Probleme dargestellt.
Regulierung – nur wie?
Doch wie genau könnte das Regulieren im Netz funktionieren? Oft habe ich das Gefühl, im Netz befinden wir uns im Dauerwahlkampf! Das ist ein Problem, weil es mittlerweile auch damit einhergeht, dass das Aushandeln von politischen Kompromissen in Koalitionen stets medial zum riesigen Streit stilisiert wird. Das befördert Politikverdrossenheit, statt den demokratischen Wert von Kompromissfindung zu betonen.
Erfreulicherweise sind mit zwei neuen EU-Gesetzen kürzlich Regeln für große Online-Plattformen bezüglich Accounts von Parteien und Abgeordneten beschlossen worden. Doch diese gelten insbesondere für bezahlte politische Werbung, wie TikTok sie gar nicht ausspielt. Welche Regeln gelten hier also jenseits von kommerziellen Anzeigen?
Da die parteipolitischen Inhalte auf TikTok häufig von Accounts politischer Akteure kommen, braucht es auch für diese klare Identifikationsregeln – bis hin zur Kommunalpolitik. Und ein konsequentes Löschen von Accounts, die die Regeln nicht einhalten.
Mehr als die Hälfte der jungen Menschen nutzt die Plattform, um sich über politische und gesellschaftliche Themen zu informieren. Klare Regeln für das Einblenden von Inhalten und Accounts für Altersgruppen wären eine gute Möglichkeit. Wir haben als Politik den Jugendschutz zum Auftrag. Deshalb lasst uns dort anfangen: Strenge Altersverifikation bei der TikTok-Registrierung und das konsequente Ausblenden parteipolitischer Inhalte für Menschen unter 16 Jahren erscheinen mir sinnvoll und klar.
Nur gemeinsam sind wir durchsetzungsstark
Europaweit gilt: Bei allen Regeln, die wir setzen und durchsetzen wollen, müssen wir an einem Strang ziehen. Denn nur als Union sind wir auch durchsetzungsstark gegenüber großen Plattformen wie TikTok, die oft erst dann reagieren, wenn eine Klage mit teuren Strafzahlungen droht.
Ferda Ataman, die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, brachte den derzeitigen Status quo kürzlich jedoch auf den Punkt: „Solange Plattformen sich nicht an simpelste Regeln halten, um junge Menschen zu schützen, sind sie keine Plattform für den Staat.“
Tatsächlich gerate ich als Abgeordnete, die ehrlich und ausgewogen über ihre politische Arbeit informieren will, in den Konflikt. Solange es nicht mal durchsetzbare klare Regeln gibt, werde ich TikTok nicht nutzen.