PM: Nikotinbeutel sind nicht schadensmindernd

PM: Nikotinbeutel sind nicht schadensmindernd

Zum aktuellen Aromen-Verbot in Tabakerhitzern und Nikotinkonsum bei Jugendlichen erkläre ich als Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik der grünen Bundestagsfraktion:

„Den Vorstoß der EU, fruchtige und Minz-Aromen auch für Tabakerhitzer zu verbieten, begrüße ich sehr. Denn diese Geschmacksnoten sind besonders bei jungen Leuten beliebt. Dass das Landwirtschaftsministerium die Vorschläge aus Europa nun schnell auch in ein Gesetz gegossen hat und umsetzt, freut mich. Cem Özdemir hat den Sinn des Gesetzes mit seinem Zitat, „Was tötet, muss nicht auch noch nach Vanille schmecken“, bereits sehr treffend auf den Punkt gebracht.

Nikotinbeutel sind nicht harmlos und sollten deswegen nicht als vermeintliche Wohltat der Tabakindustrie für die öffentliche Gesundheit bagatellisiert werden. Nikotin, ob in Tabak, E-Zigaretten oder eben Nikotinbeuteln, hat nachweislich ein hohes Abhängigkeitspotenzial. Wer früh im Leben raucht, wird später leichter süchtig sein. Das gilt für Nikotin, egal ob geraucht, verdampft oder unter die Lippe gepackt.

Die Forderung von mancher Seite nun mit Veröffentlichung des Gesetzentwurfes, Nikotinbeutel in Deutschland auf dem Markt zuzulassen, sehe ich sehr kritisch. Auch Nikotinbeutel werden mit charakteristischen Aromen versetzt und durch junge Gesichter in den sozialen Medien angepriesen. Das ist das Gegenteil von Jugend- und Verbraucher*innenschutz.

Uns liegen heute bereits wissenschaftliche Erkenntnisse vor, dass in etwa der Hälfte der erhältlichen Nikotinbeutel krebserregende Stoffe enthalten sind. Auch wenn der Konsum von Nikotinbeuteln wohl weniger schädlich als das Tabakrauchen ist. Die abschließende Bewertung durch das Bundesamt für Risikobewertung steht noch aus. Nikotin in Nikotinbeutel ist teilweise dreimal so konzentriert, wie in Zigaretten. Nikotin in Lebensmitteln ist in der EU zu Recht verboten.“

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Statement: Chance der Verbandsklage nutzen!

Die Verbandsklage ist eine Initiative der EU und muss nun hierzulande umgesetzt werden. Nachdem das Justiz- und Verbraucherschutzministerium einen Streitpunkt beilegen konnten, wurden heute die Verbände zu Stellungnahme aufgefordert.

Dazu erkläre ich als Berichterstatterin für Verbraucherschutz gemeinsam mit meinem Kollegen Till Steffen:

„Die Verbandsklage ist eine große Chance für effektiveren Verbraucherschutz, die wir nutzen sollten. Dafür muss der Entwurf des Bundesjustizministers jedoch noch an einigen Punkten nachgebessert werden, damit geschädigte Konsument*innen wirklich profitieren und die Justiz spürbar entlastet wird. Entscheidend für den Erfolg der Verbandsklage ist ein spätes Opt-in. Das heißt, geschädigte Personen dürfen sich auch während eines Verfahrens und noch nach dem Urteil der Klage anschließen. So verhindern wir eine Flut von Einzelklagen und entlasten die Gerichte effektiv.

Gleichlaufend dazu muss die Verjährung für alle Betroffenen gehemmt werden, unabhängig davon, ob sie sich der Klage angeschlossen haben. Wichtig ist außerdem, dass die Voraussetzungen, eine solche Klage zu erheben, für inländische und ausländische Verbände gleich sind. Der aktuelle Entwurf stellt hiesige Verbände schlechter; das ist nicht sinnvoll.“


Die Meldung wurde unter anderem aufgegriffen von stern.de, dem Täglichen Anzeiger, nau.ch und den Yahoo!Nachrichten.


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Apotheken-Umschau zu Einweg-E-Zigaretten

Einweg-E-Zigaretten, sogenannte Vapes, erfreuen sich gerade einer großen Beliebtheit. Leider finden sich immer mehr davon in Parks oder im Haushaltsmüll, obwohl sich als Elektrogeräte entsorgt werden müssten.

Die Apotheken-Umschau hat dazu den Artikel „Grüne fordert zehn Euro Pfand für Einweg-E-Zigaretten“ veröffentlicht, in dem ich zitiert werde.

Mein vollständiges Statement dazu lautete:

„E-Zigaretten zum Einmal-Gebrauch, sogenannte Vapes, sind in mehrfacher Hinsicht problematisch: Ihre Rückstände verschmutzen die Umwelt, weil kaum eine Vape fachgerecht zurückgegeben und entsorgt wird, der Großteil landet in Parks oder im Hausmüll. Daneben werden unnötig viele Ressourcen verbraucht, sowohl bei der Verpackung als auch mit einer Batterie, die weder aufgeladen noch recycelt wird. Nach 600 Zügen ist Schluss.

Ich bin überzeugt, dass wir den Zugang zu den Vapes, die es heute an vielen Kiosken einfach zu kaufen gibt, erschweren und die ökologischen Schäden minimieren sollten. Ein Pfand auf solche Einwegprodukte, etwa in Höhe von 10 Euro, könnte das Recycling und die Entsorgung deutlich verbessern und den Anreiz zum Verkauf im Einzelhandel reduzieren. Zudem stellt sich die Frage, warum eine Vape nur einmalig gebraucht werden sollte, also ob wir eine Pflicht brauchen, dass sich Akkus und Liquids austauschen und auffüllen lassen.“


Den vollständigen Artikel gibt es auf der Homepage der Apotheken-Umschau.


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Jahresprogramm Drogenpolitik: Prävention und Gesundheitsschutz

Jahresprogramm Drogenpolitik: Prävention und Gesundheitsschutz

Vergangenen Donnerstag hat der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert sein Jahresprogramm für dieses Jahr vorgestellt. Gemeinsam mit meiner drogenpolitischen Kollegin Kirsten Kappert-Gonther habe ich das Jahresprogramm in der Presse kommentiert. Besonders freue ich mich darüber, dass wir bei legalen Drogen einen klaren Fokus auf Prävention und Gesundheitsschutz legen. Werbung und Sponsoring für Alkohol, Tabak, Nikotin und Glücksspiel sollen deutlich eingeschränkt werden – so ist es auch im Koalitionsvertrag verabredet. Außerdem machen wir deutlich, dass wir schnell eine rechtliche Grundlage zum Drugchecking schaffen wollen.

Parallel dazu habe ich mich sehr über die Ergebnisse einer Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums (dkfz) gefreut, die Burkard Blienert gemeinsam mit der Pressekonferenz veröffentlicht hat. Im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums hat das Zentrum die Einstellungen zu verschiedenen Präventionsmaßnahmen in Deutschland untersucht. Die Zahlen sprechen für sich: 64 Prozent der Befragten unterstützen ein generelles Werbeverbot für Alkohol in Deutschland. Dieses Bild zieht sich durch alle Altersgruppen hindurch und ist ein starkes Votum für unseren Ampel-Kurs. Ich freue mich auf die Umsetzung.

Das vollständige Statement von Kirsten und mir findet Ihr hier.

Meine Rede zur UPD-Reform

Meine Rede zur UPD-Reform

Gestern war der Tag des Patienten!

Passend dazu haben wir das Gesetz zur Reform der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) im Bundestag in 1. Lesung debattiert.

Ich habe dabei deutlich gemacht, wie wir die wichtige, seit dem Jahr 2000 bestehende Institution bekannter, unabhängiger und schlagkräftiger machen wollen. Viel Spaß beim Anhören.

Nun freue ich mich auf die parlamentarischen Beratungen.

Die Debatte und meine Rede wurde von aerzteblatt.de aufgegriffen.

Einwegplastik reduzieren: Verursacher zahlen für Entsorgung

Ob Plastikbecher, Essensverpackungen oder Luftballons – Einwegverpackungen verschmutzen die Umwelt, weisen eine schlechte Ressourcenbilanz auf und kosten in der Entsorgung viel Geld. Nicht umsonst wurden in den letzten Jahren – z.B. mit der zum 1. Januar in Kraft getretenen Mehrwegpflicht – viele Schritte unternommen, Einwegverpackungen zu reduzieren und auf nachhaltigere Alternativen umzustellen.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist das neue Einwegfondsgesetz, welches wir am Donnerstag in 1. Lesung im Bundestag beraten. Das Projekt aus unserem grün geführten Umweltministerium sieht vor, die Hersteller von Einwegplastik als Verursacher des Problems an den Kosten der Entsorgung und des Aufräumens zu beteiligen. Dafür zahlen sie jährlich in einen Fonds ein, aus dem u.a. die Plastikentsorgung, die Reinigung von Parks und Plätzen sowie Aufklärungskampagnen finanziert werden sollen. Ein wichtiger Schritt, damit die Verantwortung nicht nur bei den Endverbraucher*innen liegt, sondern bei denjenigen, die den Plastikmüll überhaupt erst in Umlauf bringen!

Die Rechnung ist dabei ganz einfach: Je mehr Einwegplastik in Umlauf gebracht wird, umso höher sind die Kosten für die Hersteller. Aktuell gehen Schätzungen davon aus, dass die Einnahmen bei rund 450 Millionen Euro jährlich liegen werden. Dabei geht es uns als Gesetzgeber natürlich nicht darum, neue Einnahmequellen für die öffentliche Hand zu generieren, sondern einen Anreiz zu setzen, unnötige Plastikverpackungen gar nicht erst zu produzieren und notwendige Verpackungen auf Mehrwegalternativen umzustellen. Dafür ist noch Zeit: Die erste Bemessung der Verursacher findet 2024 statt. Genau wie z.B. bei der Tabaksteuer gilt: Wenn sich die Einnahmen für den Fonds reduzieren, weil weniger Plastik genutzt wird, ist das eine gute Nachricht!

Grundlage für dieses Gesetz ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 mit dem Ziel, Einwegplastik drastisch zu reduzieren. Verschiedene Maßnahmen der letzten Jahre sind aus dieser Richtlinie hervorgegangen, auch auf europäischer Ebene wird also umweltpolitisch einiges bewegt!

Nach dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat wird das neue Gesetz vermutlich noch in diesem Jahr in Kraft treten. Die Hersteller haben schon jetzt Zeit, sich rechtzeitig umzustellen, die Grundlage für die Höhe der Zahlung ist nämlich die Plastikmenge im Jahr 2024. Ich hoffe sehr, dass dieser Anreiz viele Hersteller zum Umstellen auf Mehrweg motiviert und unnötigen Verpackungsmüll vermeiden hilft.