Die Verbraucherzentrale Hamburg sammelt das ganze Jahr Hinweise über versteckte Preiserhöhungen, die über veränderte Verpackungen verschleiert werden sollen. Im letzten Jahr gab es so viele Beschwerden von Kund*innen wie nie zuvor. Neben den bekannten Fällen von Markenherstellern sind zunehmend auch die Eigenmarken der Supermärkte von der Weniger-drin-Masche betroffen. Die dreistesten Verbrauchertäuschungen stehen nun wieder zur Wahl für die „Mogelpackung des Jahres 2022“.
Hier könnt Ihr und können Sie selbst abstimmen:Umfrage
Zur Auswahl stehen in diesem Jahr
Kandidat 1 | »Rama« von Upfield Gleicher Becher, gleiches Design. Der Inhalt der »Rama« ist 2022 trotzdem geschrumpft – von 500 auf 400 Gramm. Die perfekt getarnte „Schrumpfkur“ führt zu einer versteckten Preiserhöhung von 25 Prozent. Gleichzeitig benötigt Upfield für 1.000 Tonnen Streichfett eine halbe Million Becher mehr.
Kandidat 2 | »Leerdammer« von Lactalis Die Packung mit den »Leerdammer« Käsescheiben ist wieder etwas „leerer“ geworden. Dabei hatte man Kundinnen und Kunden vor einiger Zeit noch dauerhaft mehr Inhalt versprochen. Im Laufe des Jahres 2022 mussten sie stattdessen bis zu 43 Prozent mehr für ihren Käse berappen. Der Sticker „Neuer Inhalt 140 g“ nützt wenig, wenn man die alte Packungsgröße nicht kennt.
Kandidat 3 | »Pringles« von Kellogg Klammheimlich hat Kellogg bei seinen »Pringles« Chips 2022 den Inhalt reduziert und dreht so weiter munter am „Füllmengenkarussell“ mit immer wieder neuen Inhaltsmengen. Zusätzlich hat der Handel durchgängig den Preis für das Produkt erhöht. Insgesamt kommt so ein Preisaufschlag von 25 Prozent zustande.
Kandidat 4 | »Calgon« von Reckitt Benckiser Mehr Wäschen pro Packung »Calgon Power Pulver« klingt gut. Ist es aber nicht! Denn: Der Hersteller trickst beim Wasserenthärter dreist mit den Dosierangaben. Eine scheinbar höhere Anzahl an Waschladungen pro Packung entpuppt sich 2022 als versteckte Preiserhöhung von 42 Prozent.
Kandidat 5 | »Goldbären« von Haribo Haribo mopst Verbraucherinnen und Verbrauchern zum Firmenjubiläum die »Goldbären« aus der Tüte. 14 Prozent teurer wurden die Fruchtgummis dadurch im letzten Jahr. Dutzende weitere Sorten sind betroffen. Etwas kleinere Packungen helfen nicht, um das zu bemerken, da der Vergleich zur alten Tüte fehlt.
Die Abstimmung läuft noch bis Sonntag, den 22. Januar. Weitere Informationen gibt es auch unter vzhh.de.
Insgesamt nehme ich die Themen Fluglärm und Elbvertiefung weiter mit in das kommende Jahr. Es ist wichtig, an diesen auch wahlkreisrelevanten Punkten auf Bundesebene hartnäckig dran zu bleiben und sie stets auf die Agenda zu bringen. In meinem Fachbereich Gesundheit ist mir die Eingliederung der Sprachmittlung in die Kassenleistungen sehr wichtig und wird weiter angegangen, wobei der genaue Zeitpunkt, wann hier ein Gesetzentwurf vorliegt, aktuell noch offen ist. Wie auch beim Thema Drugchecking treibe ich das Thema weiter voran und mache dem BMG Druck.
Im Verbraucher*innenschutz ist 2023 die Green Claims Reform der EU im Auge zu behalten. Hier geht es darum, bestimmte Begriffe rund um Nachhaltigkeit genau zu definieren und zu schützen, damit nicht jedes Unternehmen damit werben kann, ihre Produkte seinen z.B. „co2-neutral“, ohne dass für Verbraucher*innen ersichtlich ist, was dahintersteckt. Rechtlich wird hierzulande das Verbandsklagerecht für Vereine wie die Verbraucherzentralen von Relevanz sein, da sie so die Rechte zahlreicher Verbraucher*innen gebündelt vertreten und einklagen können.
E-Zigaretten beschäftigen mich nicht nur aus gesundheitlicher Perspektive, sondern auch im Umweltausschuss. Leere E-Zigraetten gehören in den Elektromüll, was aber oft ignoriert wird. Daher steht eine Diskussion über ein Pfandsystem an. Auch Einwegkunststoffe stehen in den nächsten Sitzungswochen auf der Agenda. Die Idee ist es, dass Unternehmen, die diese Kunststoffe herstellen, sich auch an der Sauberhaltung und Reinigung des öffentlichen Raums beteiligen.
Wie ihr seht steht, schon wieder viel auf der Agenda und ich freue mich mit frischer Energie diese und weitere Themen anzugehen.
Soweit meine politischen Vorhaben. Diese Neuerungen für 2023 stehen schon fest:
Bürgergeld
Harz IV hat ausgedient – willkommen Bürgergeld! Durch seine neue Gestaltung wird der Leistungsbezug bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter. Auch eine Erhöhung des Bezugs ist vorgesehen und die berufliche Weiterbildung wird intensiver unterstützt. Auch wenn es nicht gelungen ist, die Sanktionen deutlich einzudämmen, sind diese Reformen ein erster Schritt hin zu einem respektvolleren Bezug.
Wohngeld Plus
Gute Nachrichten: Ab dem 01.01.2023 sind mit circa zwei Millionen Haushalten deutlich mehr Menschen wohngeldberechtigt als zuvor. Auch erhöht sich der Bezug auf 370 Euro und hat sich damit fast verdoppelt. Das Wohngeld kann beim Wohngeldamt der lokalen Verwaltung beantragt werden. Mit dem Wohngeld Plus haben wir die größte Wohngeldreform geschaffen, die viele Menschen unterstützen wird.
Kindergelderhöhung
Das Kindergeld steigt monatlich auf 250 Euro für jedes Kind! Der Betrag, der bisher nur ab dem vierten Kind gezahlt wurde, gilt nun für alle Kinder. Familien sollen so direkt und schnell entlastet werden.
Außerdem erhalten seit Juli 2022 von Armut betroffene Kinder und ihre Familien bereits einen monatlichen Zuschlag von 20 Euro. Diese Entlastung erreicht in Deutschland circa 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder.
Unabhängige Patientenberatung
Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) wird reformiert! Diesen Monat ging der zugehörige Gesetzentwurf in das Bundeskabinett und wird danach im Bundestag besprochen. Die UPD soll dabei in eine Stiftung umgewandelt werden, unabhängiger agieren und vor allem bekannter gemacht werden. Auch ich habe viel daran mitgearbeitet und freue mich auf die kommenden Diskussionen zu dem Thema.
49-Euro-Ticket
Nicht mehr ganz für neun Euro, aber ähnlich vergünstigt, kann bald wieder von Altona zum Beispiel nach Sylt gereist werden. Nach dem Erfolg des 9-Euro-Tickets folgt 2023 das 49-Euro-Ticket. Für viele Menschen und Familien bedeutet das weitere finanzielle Entlastungen. Auch wird das bisherige Tarifsystemaufgebrochen, da das Ticket bundesweit im Regionalverkehr gültig sein wird.
Mehrwegpflicht für to-go-essen
Um unnötigen Verpackungsmüll zu vermeiden und die Umwelt zu schützen, müssen Restaurants oder Cafés ihren Kund*innen für Speisen und Getränke to go jetzt auch eine Mehrwegverpackung anbieten.
Die nachhaltigere Verpackungsvariante darf dabei nicht teurer sein als die Einweg-verpackung. Diese Pflicht gilt auch für Lieferdienste. Die Kund*innen können so künftig selbst entscheiden, welche Verpackung sie vorziehen.
Mein erstes persönliches Highlight dieses Jahr war mein erster Einsatz als Schriftführerin bei der Wahl des Bundespräsidenten im März 2022. Im Laufe des ersten vollen Jahres dieser Legislatur folgten weitere politische Höhepunkte. Meine persönlichen Highlights habe ich hier zusammengefasst:
Streichung von § 219a
Lange überfällig und nun endlich geschehen: §219a und damit das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche sind aus dem Strafgesetzbuch gestrichen worden!
Ärztinnen und Ärzte dürfen nun straffrei darüber informieren, ob sie und wie sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Jetzt ist wichtig, dass wir auch über §218 StGB sprechen, um gegen die Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen zu wirken.
Entlastungspakete in Rekortzeit
Dieses Jahr hat sich durch den Krieg in der Ukraine eine weitere Krise aufgetan. Hier in Deutschland hat Russlands völkerrechtswidriger Angriff das bisherige Missmanagement im Energiesektor und jahrelange Versorgungsabhängigkeit von Russland offengelegt. Um dem entgegenzuwirken, haben wir auf Bundesebene drei verbraucherinnenfreundliche Entlastungspakete und Maßnahmen auf die Beine gestellt, um möglichst viele Menschen zu unterstützen.
Strom- und Gaspreisbremse
Die steigenden Energiepreise stellen viele Bürger*innen vor enorme Herausforderungen. Ab März 2023 wird daher der sogenannte Abwehrschirm in Kraft treten. Durch diesen werden die Energiekosten pauschal für alle Menschen, Unternehmen und Einrichtungen begrenzt. Der Abwehrschirm besteht aus einer Gas- und Wärmepreisbremse sowie einer Strompreisbremse. Um bis dahin schon unterstützen zu können, übernimmt der Staat den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme.
Cannabiseckpunkte
Ein großes Vorhaben unseres Koalitionsvertags und im Oktober war es endlich so weit: Das Cannabiseckpunktepapier wurde vorgestellt. In Lizensierten Fachgeschäften sollen Erwachsene 20-30 Gramm Cannabis straffrei für den Eigenkonsum erwerben können. Nun liegt es an der EU dem Planungsentwurf nicht zu widersprechen.
Mein Highlight schon jetzt: Ein gutes Jugendschutzkonept und Werbeverbot für Cannabisprodukte. Gerne mehr davon!
Aktionsplan Queer Leben
Für die Akzeptanz und zum Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, hat das Kabinett den Aktionsplan Queer Leben beschlossen. Mit den Feldern rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Beratung und Community sowie Internationales stellt er ein umfangreiches Maßnahmenpaket bereit. Der Aktionsplan soll Queerfeindlichkeit entgegenwirken und fördern, dass queere Menschen gleichberechtigt und frei leben können.
Europawahlalter auf 16 Jahre
Was bereits bei einigen Landtags- und Kommunalwahlen möglich war, gibt nun auch bundesweit für die Europawahl: Das Wahlalter ab 16 Jahren. Das heißt, alle Bürgerinnen und Bürger dürfen zur Europawahl 2024 das erste Mal ab einem Alter von 16 Jahren ihre Stimme abgeben. Für Jugendliche und junge Erwachsene bedeutet das eine frühe, aktive Teilhabe an der Demokratie.
Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zur Reform der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands (UPD) erklärt Linda Heitmann, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit sowie im Ausschuss für Umwelt und Verbraucher*innenschutz:
Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) ist im Gesundheitswesen eine enorm wichtige Anlaufstelle. Sie unterstützt die Versicherten bei gesundheitlichen Entscheidungen, stärkt die Versichertenrechte und ist ein wichtiger Lotse in unserem oft komplexen Gesundheitswesen. In den vergangenen Jahren ist das Vertrauen in diese Institution gesunken, die Erreichbarkeit der Beratung wurde erschwert. Mit dem nun vorliegenden Kabinettsentwurf sind wir auf einem guten Weg für die im Koalitionsvertrag vereinbarte und dringend nötige Reform der UPD.
In den nun bald beginnenden parlamentarischen Beratungen wollen wir sicherstellen, dass das bisherige Beratungsangebot der UPD gGmbH durch die Neugründung einer Stiftung möglichst nahtlos fortgeführt wird und wir gleichzeitig den im Koalitionsvertrag verankerten Auftrag zur Schaffung einer staatsfernen und unabhängigen Beratungsstelle umsetzen. Insbesondere werden wir uns die vorgeschlagene Gremienstruktur der UPD nochmal genau im Detail anschauen. Es muss sichergestellt sein, dass Patient*innen-Rechte und Verbraucher*innen-Schutz in der künftigen UPD bestmöglich zum Tragen kommen können. Hierfür muss ein starker Vorstand im Sinne der Patient*innen gut agieren sowie das Beratungsangebot der UPD noch bekannter gemacht werden.
Die Neutralität und Unabhängigkeit der Stiftung von wirtschaftlichen und sonstigen Interessen von Beteiligten oder Dritten ist uns – wie auch in der Formulierung des Koalitionsvertrages betont – ein zentrales Anliegen, das wir im Gesetz klar regeln wollen.
Verbraucher*innen bekommen mit der künftigen UPD weiterhin die Möglichkeit, aus einer Hand medizinische und sozialrechtliche Hilfestellung zu Fragen etwa rund um die Themen Behandlungsfehler, Krankenversicherung, Arzneimitteltherapiesicherheit, Patient*innenrechte zu bekommen. Wie wichtig es für Menschen ist, den Überblick über verfügbare Gesundheitsinformation und ihre Patient*innen und Verbraucher*innen-Rechte zu behalten sowie individuelle Fragen zu klären, hat uns die Corona-Pandemie gezeigt. Die künftige UPD kann hier einen zentralen Beitrag zur Information und Beratung leisten – per Telefon und auch in Beratungsstellen vor Ort.
In dieser Woche haben wir im Bundestag die Gas- und Strompreisbremsen auf den Weg gebraucht. Als Obfrau im Ausschuss für Umwelt & Verbraucherschutz war es mir ein Anliegen, insbesondere die konkreten Auswirkungen auf die Konsument*innen zu beleuchten. Dazu hatten wir die Vorsitzenden der „Expertenkommission Gas und Wärme“ zum Gespräch in den Ausschuss eingeladen:
Prof. Dr. Veronika Grimm Mitglied im Sachverständigenrat der Bundesregierung und Lehrstuhlinhaberin an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Prof. Dr.-Ing. Siegfried Russwurm Präsident Bundesverband der Deutschen Industrie
Michael Vassiliadis Vorsitzender Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
Es wurde darüber diskutiert,
wie konkret und umfangreich Verbraucher*innen mit den Energiebremsen entlastet werden,
inwiefern nahezu alle Haushalte mit der Unterstützung erreicht werden können und wie mit der Steuergestaltung soziale Lenkungswirkung ermöglicht werden kann,
unter welchem Zeit- und Erfolgsdruck die Kommission ihre Vorschläge erarbeitet hat und was mit mehr Zeit gegebenenfalls noch möglich gewesen wäre,
warum Einsparungen und die Beschaffung von Gas aus alternativen Quellen wichtig bleibt,
warum aufgrund der unzureichenden Datengrundlage keine zielgenaueren Entlastungen möglich waren,
dass die Kommunikation der Wirkung und Funktionsweise der Entlastungen verbessert werden muss und
wie notwendig die Evaluation der Maßnahmen ist, um gegebenenfalls nachschärfen zu können.
Danke für die spannende Debatte an all meine Kolleg*innen im Ausschuss sowie an die Sachverständigen. Wir bleiben dran, auch künftig im Sinne der Verbraucher*innen das Beste rauszuholen bei notwendigen staatlichen Eingriffen in den Markt.
Gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) habe ich am vergangenen Donnerstag, 1. Dezember, ein parlamentarisches Frühstück unter dem Titel „Jugendschutz 3.0 – Alkohol, Nikotin, Cannabis – wie sehen zeitgemäßer Jugendschutz und Prävention aus?“ durchgeführt.
Nach einer kurzen Begrüßung durch mich sowie den BAJ-Vorsitzenden Klaus Hinze kamen wir moderiert von BAJ-Geschäftsführung Maja Wegener auch schnell ins Diskutieren: sie stellte die Forderungen des Verbandes vor, nach denen die Jugendschutzziele auch für Cannabis nach ihrer Vorstellung künftig im Jugendschutzgesetz verankert werden sollten. Werbung für Cannabisprodukte soll nach dem veröffentlichten Eckpunktepapier der Bundesregierung künftig auch bei einer legalen Abgabe untersagt sein. Die BAJ möchte z.B., dass dies analog auch für Alkohol und Nikotinprodukte vollständig gelten sollte.
Ich habe mich sehr gefreut, dass zu dem Frühstück Abgeordnete und Mitarbeiter*innen aus Reihen von SPD, CDU/CSU, FDP und natürlich uns Grünen mit dabei waren und angeregt mitdiskutiert haben. Die Fragestellungen waren dabei breit: von unterschiedlichen Cannabis-THC-Werten für verschiedene Altersgruppen bis hin zur Frage des Online-Versands von Suchtmitteln wurden Meinungen ausgetauscht und gingen auch auseinander. Einig war man sich hingegen darin, künftig ein stärkeres Auge auf Jugendschutz auch bei dem schon länger legal erhältlichen Suchtmittel Alkohol zu richten, um Jugendschutz hier effektiv zu stärken.
Daran arbeite ich nach dem Austausch mit Freude auch politisch weiter und nehme zahlreiche Impulse mit.