Eines der wichtigsten verbraucherpolitischen Vorhaben dieser Wahlperiode ist die Einführung einer Verbandsklage. Die Europäische Union hat dazu den Rahmen gesetzt und jetzt sind die Mitgliedsstaaten gefordert, sie in nationales Recht umzusetzen. Es geht darum, dass sich geschädigte Konsument*innen gemeinsam gegen Unternehmen wehren und klagen können – unterstützt von Verbänden. Ein Fall wie der Dieselbetrug von VW könnte in Zukunft damit abgedeckt sein.
Heute haben wir im Bundestag den Gesetzesentwurf dazu debattiert. In meiner Rede konnte ich unterstreichen, wie wichtig es für Verbraucher*innen ist, sich gegen täuschende und betrügende Unternehmen zur Wehr zu setzen und auf welche Punkte es in der Ausgestaltung jetzt ankommt, damit wir das Verbandsklagerecht im Sinne der Verbraucher*innen ausgestalten. In der anstehenden Beratung werden wir uns für weitere Verbesserungen zum bereits vorliegenden Regierungsentwurf stark machen. Welche das konkret sein werden, seht bzw. hört ihr im Video:
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In der gestrigen Ausschusssitzung haben wir uns 90 Minuten Zeit genommen, um über Verbraucherschutz zu sprechen. Dafür waren drei wichtiger Institutionen eingeladen:
Prof. Peter Kenning vom Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV),
Ramona Pop vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und
Hubertus Primus von der Stiftung Warentest.
Alle drei Vertreter*innen konnten zu Beginn ihre Arbeit, Herausforderungen und aktuellen Projekte vorstellen. Im Anschluss haben wir dann über die unterschiedlichsten Aspekte des Verbraucher*innenschutzes gesprochen:
Einführung und Ausgestaltung des Verbandsklagerechts,
Verbraucher*innentäuschung durch Greenwashing,
Reparierbarkeit von Produkten und ein Recht auf Reparatur,
hohe Energiepreise, Energiesparen und Rechte der Verbraucher*innen gegenüber Energieanbietern,
an Kinder gerichtete Werbung für ungesunde Lebensmittel,
Verbraucherkreditrichtlinie und Vermeidung von Überschuldung,
Elementarschadenversicherung bei Schäden durch Naturkatastrophen.
Es wurde wieder einmal deutlich wie breit und vielseitig unseren Themenpalette ist. Ich habe mich sehr über diesen intensiven Austausch zu meinen Themen gefreut. Auf die weitere Diskussion, Beratung und Begleitung all dieser Themen in meiner Rolle als grüne Berichterstatterin für Verbraucher*innenschutz freue ich mich. Gleich in dieser Woche haben wir das Verbandsklagerecht zur Debatte im Bundestag.
Anlässlich der heutigen Diskussionsveranstaltung zu Werbung für Alkohol, Tabak und Glücksspiel mit dem Bundesdrogenbeauftragtem erklärt Linda Heitmann, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit der grünen Bundestagsfraktion:
Werbung für Glückspiel ist gesellschaftlich nicht mehr mehrheitlich gewünscht. Sehr viele Menschen sind stattdessen genervt, beim Fußballspiel ständig auf Sportwetten-Anbieter blicken zu müssen. Diese Haltungen zeigen sich anhand der Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage, die heute von Burkhard Blienert, Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung, veröffentlicht wurden.
Mich überrascht dies nicht, wenn ich mir die gesellschaftlichen Folgen von Glücksspielsucht in Deutschland ansehe: Mindestens 200.000 Menschen sind pathologische Glückspieler*innen. Die Dunkelziffer ist vermutlich noch höher. Das Suchtverhalten führt häufig dazu, dass sich Betroffene hoch verschulden sowie ihr Familienleben, den Job und das soziale Umfeld in ungesundem Maß vernachlässigen. Gerade im Glücksspielbereich rutschen zahlreiche Suchtkranke zudem in kriminelle Handlungsweisen hinein, um sich immer wieder Geld zu beschaffen.
Daher sehe ich es geboten, hier den Glückspielstaatsvertrag noch einmal grundlegend anzupacken und Werbung für Glückspiel – auch online und für Sportwetten – weitreichend zu begrenzen oder vollständig zu untersagen. Auch das breit angelegte „Bündnis gegen Sportwettenwerbung“, in dem ich Mitglied bin und Burkhard Blienert die Schirmherrschaft übernommen hat, fordert das schon länger. Die Länder sind hier am Zug, den Glücksspielstaatsvertrag entsprechend zu novellieren!
Gestern haben wir im Bundestag über Verbraucher*innen-Täuschung bei Lebensmittelverpackungen diskutiert. Oftmals ändern Hersteller ihre Verpackungen und erhöhen so versteckt die Preise. Wir sprechen dabei von Shrinkflation oder „kreativem Verpackungsdesign“. Das ist für Verbraucher*innen ärgerlich. Die Verbraucherzentrale Hamburg lässt Konsument*innen regelmäßig über die „Mogelpackung des Monats„ abstimmen und hat kein Problem, ausreichend Nominierungen zu finden.
In meiner Rede habe ich dargelegt, dass es wichtig ist, dagegen vorzugehen und der Verbraucher*innenschutz in den vergangenen 16 Jahre aber ein Schattendasein fristete. Das Portal Lebensmittelklarheit.de, das die Union in ihrem Antrag jetzt heraushebt, wurde explizit klein gehalten. Unser grüner Landwirtschaftsminister Cem Özdemir ist gerade dabei, das zu ändern. Schön, dass wir darin auch die Unterstützung der Union inzwischen hinter uns haben 😉 .
Hier meine Rede im Video:
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Über die Debatte hat die Zeitung Das Parlament berichtet.
Am Wochenende fand in Hamburg-Wilhelmburg der erste Bundeskongress Kreislaufwirtschaft statt. Ich war als Expertin und Workshopleiterin eingeladen. Wir haben die europäische, Bundes- und Landesebene beleuchtet und diskutiert, wie wir unsere Wirtschaft zügig fit für die Kreislaufnutzung unserer endlichen Rohstoffe umbauen können.
In meinem Workshop habe ich den Fokus auf die Spielräume der Bundespolitik und auf Fragen des Verbraucher*innenschutzes gelegt. Die Arbeitsatmosphäre war konstruktiv und ideenreich. Wir haben konkret erörtert, was es braucht, um die Sammelquoten für Elektro-Altgeräte zu erhöhen. Hier brauchen wir mehr Rückgabestellen und bessere Informationen zur Abgabe und dem Recycling, etwa über öffentliche Kampagnen oder Hinweise auf den Geräten.
Ein Recht auf Reparatur wurde begrüßt. Ersatzteile sollten standardisiert werden und leicht erhältlich sein. Die Hersteller sollten verpflichtet werden, Reparaturen ebenso anzubieten wie Ersatzteile und Bauanleitungen.
Am Ende diskutierten wir auch noch über Greenwashing, also Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen auf Produkten oder von Unternehmen, die von Konsument*innen nur schwer nachgeprüft werden können. Es braucht eine unabhängige Kontrolle und Zertifizierung, Klageoptionen und mehr Sichtbarkeit für wirklich nachhaltig wirtschaftende Unternehmen.
Am Schluss bleibt die Erkenntnis, dass ein Mix aus kluger Regulierung und guten und unabhängigen Verbraucherinformationen die Macht der Konsument*innen und damit auch eine wirksame Kreislaufwirtschaft stärken können.
Wir bleiben dran.
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Heute hat das Bundeskabinett ein Gesetz zum Verbandsklagerecht verabschiedet. Dazu erkläre ich als Berichterstatterin für Verbraucher*innenschutz der grünen Bundestagsfraktion mit meinem Kollegen Till Steffen aus dem Rechtsauschuss:
„Wir begrüßen, dass endlich ein geeinter Entwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Verbandsklagerichtlinie vorliegt. Die Entscheidung des EuGH zum Dieselskandal letzte Woche fordert von uns auch mehr Tempo ein. Der Referentenentwurf wurde im Sinne geschädigter Verbraucher*innen erfreulicherweise verbessert. Ein späteres Opt-in senkt die Hürden für Klagende und entlastet die Justiz, weil Individualklagen reduziert werden. Der verringerte Streitwert senkt das Prozessrisiko für die Verbände.
Ausgewogen ist der Entwurf für uns aber erst dann, wenn echte Waffengleichheit zwischen Verbraucher*innen und Konzernen herrscht. Zu einer anwenderfreundlichen Umsetzung, auf die wir uns im Koalitionsvertrag verständigt haben, sind für uns daher noch weitere Punkte wichtig: Die Voraussetzungen für die klagenden Verbände dürfen nicht zu hoch sein und dürfen insbesondere im Ausland nicht niedriger als im Inland sein. Bußgeldandrohungen für klagende Verbände sind kontraproduktiv und sollten unterbleiben. Wir freuen uns auf die parlamentarische Beratung und sind optimistisch, insgesamt eine gute neue gesetzliche Grundlage für Verbraucher*innen zu schaffen.“