Jetzt als Verbraucherschule bewerben!

Jetzt als Verbraucherschule bewerben!

Verbraucherbildung ist ein wichtiger Grundstein für guten Verbraucherschutz!

Während wir Abgeordneten als Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für guten Verbraucherschutz setzen müssen, ist es wichtig, Verbraucher*innen schon früh zu sensibilisieren, welche Risiken lauern, wenn man wie in der heutigen Zeit mit digitalem weltweitem Online-Handel, gut klingenden „Buy now, pay later“-Angeboten oder „klimaneutral“-Siegeln auf der Shampoo-Verpackung konfrontiert wird.

Da auch junge Menschen bereits Konsumentscheidungen treffen, ist es elementar, mit Verbraucherbildung bereits früh anzufangen. Denn wir wollen verhindern, dass bereits junge Menschen in die Schuldenfalle tappen oder auf falsche Produktversprechen hereinfallen.  Für vorausschauende Verbraucherbildung sind deshalb Schulen genau der richtige Ort.

Um Verbraucherbildung in Schulen frühzeitig zu fördern, vergibt der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) jährlich die Auszeichnung Verbraucherschule“. Ausgezeichnet werden Schulen, die in ihrem Lernangebot wichtige Alltagskompetenzen in Form von spannender Projektarbeit vermitteln. Sowohl allgemein- als auch berufsbildende Schulen können sich um eine Auszeichnung als Verbraucherschule bewerben, wenn sie im vergangenen Schuljahr Aktivitäten in einem der viel Handlungsfelder zu Verbraucherbildung geleistet haben: Ernährung & Gesundheit, Finanzen, nachhaltiger Konsum, Medien & Information.

Auch dieses Jahr ist es wieder so weit: Bewerben kann man sich bis zum 01. Dezember. Ein bis zwei ganz glückliche Schulen erhalten ihre Auszeichnung in der Regel direkt vor Ort von der Bundesministerin Steffi Lemke persönlich. So auch letztes Jahr die Ganztagsschule Molkenbuhrstraße in Hamburg, wo das Foto zu diesem Artikel entstand.

Für alle Schulen, die (auch) dieses Jahr Verbraucherschule werden wollen: Alle Informationen gibt es hier.

Statement: Fluggastrechte sichern!

Auch in diesem Jahr wurde für viele Menschen der Weg in den erholsamen Urlaub zu einigem Stress: Stornierte oder verspätete Flüge machen den Urlaubsstart zum Chaos – und oft müssen Verbraucher*innen lange auf ihre Entschädigung warten. Dazu habe ich heute ein Statement veröffentlicht:

„Die aktuellen Zahlen aus dem Flugverkehr zeigen systemische Probleme von Flughäfen und Airlines, die auf dem Rücken der Kund*innen ausgetragen werden. Trotz gestiegener Preise hapert es an Service, Verlässlichkeit und Rückzahlungsbereitschaft – das ist nicht akzeptabel. Verkehrsminister Wissing sollte das Luftfahrtbundesamt beauftragen, systematisch die Branche zu untersuchen, um die Verbraucherrechte zu verbessern. Es ist überfällig, die schon im Koalitionsvertrag vereinbarten Aufsichtsbefugnisse für das Luftfahrtbundesamt zu erweitern.

Justizminister Buschmann, der für Fluggastrechte zuständig ist, muss nun ebenfalls zeitnah den Koalitionsvertrag umsetzen und einen Vorschlag machen, wie automatisierte Entschädigungen bei Flugverspätungen oder Ausfällen geregelt werden können. Wir sollten auch darüber nachdenken, ob die aktuellen Entschädigungssummen der Fluggastrechteverordnung noch den gestiegenen Ticketpreisen entsprechen.“

Auch das Handelsblatt hat mein Statement dazu aufgegriffen, den Artikel (hinter der Paywall) findet Ihr hier.

„Weniger-Verpackungsmüll-Gesetz“ auf dem Weg!

„Weniger-Verpackungsmüll-Gesetz“ auf dem Weg!

Gute Nachrichten für Verbraucher*innen! Das Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat heute die Eckpunkte des „Weniger-Verpackungsmüll-Gesetz“ vorgelegt. Für Verbraucher*innen gibt es mehr Angebote und mehr Rechte:

Die globale Plastikvermüllung hat mittlerweile katastrophale Ausmaße angenommen und bedroht überall auf der Welt Mensch und Natur. Deutschland ist in der EU Müll-Spitzenreiter: Jedes Jahr fallen bei uns über 230 Kilogramm Verpackungsmüll pro Kopf an. Allerdings: Viele Verbraucher*innen wollen gerne auf umweltfreundliche und plastikfreie Alternativen umsteigen, allerdings fehlt es oft an ausreichenden Angeboten. Darum ist es als Politik unsere Aufgabe, Rahmenbedingungen zu setzen, Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, und Angebote für Verbraucher*innen zu schaffen. Mit dem neuen Gesetz schützen wir die Umwelt, bremsen die Vermüllung und stärken Verbraucher*innen.

Konkret sieht das Gesetz verschiedene Verbesserungen vor. Im To-Go-Bereich wird die bestehende Pflicht für eine Mehrwegalternative ausgeweitet. Künftig muss nicht nur für Plastikverpackungen, sondern für Verpackungen aus allen Materialien ein Mehrwegangebot gemacht werden. Für den Verzehr im Imbiss vor Ort wird Einweggeschirr komplett verbannt. An der Pommesbude aber auch im Fastfood-Laden  wird künftig mit Mehrweggeschirr gegessen.

Doch auch außerhalb der Gastronomie gibt es Verbesserungen: Supermärkte müssen für Bier, Milch, Saft und weitere alkoholfreie Getränke immer mindestens eine Mehrwegalternative anbieten. Dabei wird auch an die Rückgabe gedacht: Jede*r kennt das Problem, dass Mehrweggetränke am Pfandautomaten nicht zurückgenommen werden, weil der Supermarkt nur bestimmte Flaschen zurücknimmt. Damit ist Schluss: Alle Geschäfte in den Getränke verkauft werden, müssen auch alle Mehrwegflaschen zurücknehmen. Das Gesetz gilt für alle Geschäfte ab 200 Quadratmeter Verkaufsfläche.

Besonders wichtig für Verbraucher*innen: Schluss mit Mogelpackungen! Immer wieder versuchen Unternehmen, die Füllmenge eines Produktes zu verringern, obwohl die Verpackungsgröße sich nicht verändert. Durch die gleichbleibende Verpackung fällt die Veränderung der Füllmenge beim Einkaufen nicht auf, in der Praxis zahlt man also gleich viel Geld für weniger Inhalt – eine verstecke Preiserhöhung. Mit dieser Praxis machen wir Schluss, wenn im Produkt weniger drin ist, wird das zukünftig direkt im Einkauf sichtbar.

Meine Bilanz: Mit dem Weniger-Verpackungsmüll-Gesetz schaffen wir viele wichtige Änderungen, die Verbraucher*innenschützer schon lange fordern. Ich freue mich darauf, das Gesetz im Umweltausschuss zu begleiten und die Stärkungen für Verbraucher*innen zu erkämpfen – damit Verpackungsmüll bald der Vergangenheit angehört!

Rede: Die Verbandsklage kommt

Rede: Die Verbandsklage kommt

Die Verbandsklage ist ein Meilenstein für mehr Verbraucherschutz und ein zentrales Vorhaben dieser Wahlperiode. Nach konstruktiven Diskussionen innerhalb der Koalition haben wir nun einen wirklich gutes und verbraucherfreundliches Gesetz im Bundestag verabschiedet. In meiner Rede habe ich unterstrichen

  1. warum das späte Opt-in hilft, Verbraucher*innen zu ihren Recht zu verhalfen
  2. inwiefern das Verbraucherschutzministerium geholfen hat, den ersten Entwurf deutlich zu verbessern,
  3. wie Passagiere eines verspäteten Fluges künftig schneller an ihre Entschädigung kommen,
  4. inwiefern wir die Klageanforderungen für Verbände senken konnten und
  5. warum die Verbandsklage auch für Unternehmen Vorteile bietet.

Hier meine Rede im Video:

Statement zur Konferenz der Verbraucherschutz-Minister*innen

Zu den aktuellen Beschlüssen der Verbraucherschutzministerkonferenz erkläre ich als Berichterstatterin meiner Fraktion für Verbraucherschutz:


„Die Initiative aus den Ländern, Greenwashing wirkungsvoll zu regulieren, ist begrüßenswert. Aktuell nutzen viele Unternehmen aus, dass Konsument*innen bereit sind, für vermeintlich positive Klimaauswirkungen mehr für Produkte zu bezahlen. Dabei weiß nur eine Minderheit, dass dahinter meist lediglich heiße Luft, Kompensations- oder Ausgleichzahlungen stehen, deren Wirkung keiner fundierten Überprüfung standhält. Für einen besseren Verbraucherschutz braucht es klare Regeln und transparente Informationen. Ich freue mich, dass wir nun auch die Länder an unserer Seite wissen, um für gute und konsequente Regeln in der EU zu kämpfen. Mit der Green Claims Directive liegt eine große Chance vor uns, Greenwashing zu bekämpfen, den CO2-Kompensationsmarkt zu regulieren und echte Nachhaltigkeitsbestrebungen zu fördern.“
 

Meine Kollegin Tabea Rößner ergänzt zu Künstlicher Intelligenz:


„Es ist sehr gut, dass unsere Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke das Thema KI nochmal in den Fokus rückt. Denn es braucht unbedingt eine Stärkung der Verbraucherrechte bei den aktuell laufenden KI-Regulierung. Wenn KI-Systeme im Alltag der Menschen immer mehr zum Einsatz kommen, müssen sie auf der Grundlage unserer Werteordnung entwickelt sein. Neben den großen Chancen müssen die Risiken für die Verbraucher*innen aber von Anfang an mit bedacht werden – bei Konzeption, Auswahl der Trainingsdaten und Anwendung, um Grundrechte nicht zu beschneiden und vor Diskriminierung zu schützen. Insbesondere durch unkontrollierte Trainingsdaten besteht ein hohes Risiko, Diskriminierungsmuster und Stigmatisierungen zu verfestigen. Neben umfassenden Informationspflichten und Auskunftsrechten müssen die Verbraucher*innen in leichten, zugänglichen Verfahren dagegen vorgehen und Wiedergutmachung verlangen können. Für eine verbraucherfreundliche KI bedarf es zudem einer gut ausgestatteten und damit schlagkräftigen Aufsicht.“

PM: Verbandsklage ist ein Meilenstein für modernen Verbraucherschutz

PM: Verbandsklage ist ein Meilenstein für modernen Verbraucherschutz

Zur aktuellen Einigung zur Umsetzung der Verbandsklage erkläre ich als Berichterstatterin für Verbraucherschutz gemeinsam mit meinem Kollegen Till Steffen aus dem Rechtsausschuss:

„Betrogene Verbraucher*innen können sich bald besser und auf Augenhöhe wehren. Mit der Verbandsklage bekommen sie ein wirksames Instrument, um gemeinsam und direkt Schadensersatz einzufordern. Bisher mussten sie individuell klagen, wie etwa beim Dieselbetrug, was viele abgeschreckt hat. Mit der Verbandsklage werden also Hürden für Geschädigte abgebaut und die Justiz spürbar von Massenverfahren entlastet. Daneben erhalten die Unternehmen Planungssicherheit.

Besonders freut uns das späte Opt-in: Kläger*innen können sich bis zu drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung einer Verbandsklage anschließen. Hier konnten wir in den Verhandlungen deutliche Verbesserungen erreichen. Zudem begrüßen wir die Verabredung, das ähnliche Sachverhalte besser gebündelt werden können, damit nicht viele parallele Verfahren geführt werden müssen, deren Fälle sich nur um Nuancen unterscheiden. Wir konnten den bürokratischen Aufwand reduzieren, mit dem klagende Verbände 50 betroffene Verbraucher*innen nachweisen müssen.

Die neue Verbandsklage ist ein Meilenstein für einen starken und modernen Verbraucherschutz. Wir haben eine Triple-Win-Situation geschaffen: Verbraucher*innen kommen besser und schneller zu ihrem Recht, die Justiz wird entlastet und die Unternehmen erhalten Planungssicherheit.“