Pressemitteilung: Die Elbvertiefung ist gescheitert

Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt hat entschieden, die schiffbare Wassertiefe der Hamburger Elbe einzuschränken, weil die Fahrrinne verschlickt ist. Dazu erkläre ich als Bundestagsabgeordnete für Hamburg-Altona und Mitglied des Umweltausschusses:

„Die erneute und massive Verschlickung der Elbfahrrinne ist ein Desaster mit Ansage. Trotz ökologischer Bedenken, die wir als Grüne in den letzten Jahrzehnten immer wieder formuliert haben, wurde der Ausbau politisch durchgedrückt. Leider geben uns die jetzigen Probleme mit unserer skeptischen Haltung recht. Es dürfte jetzt auch dem und der Letzten klar sein, dass die Elbvertiefung gescheitert ist.

Es ist unfassbar bitter, wie diese politischen Fehlentscheidungen sichtbar für alle nun auf Kosten der Natur gehen. Das Ausbaggern war nicht nur wahnsinnig teuer, sondern richtet auch beträchtliche ökologische Schäden an. Es ist und bleibt unverantwortlich, dass der toxische Elbschlick ausgerechnet vor Scharhörn verklappt werden soll und das Ökosystem Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer damit irreparabel schädigen kann. Hierfür werden wir als Bund und Land weiterhin nach anderen Lösungen suchen!

Es ist an der Zeit, die Hamburger Wasserstraßen- und Hafenpolitik sowie Verkehrspolitik im Ganzen neu zu denken. Das müssen in Hamburg sowie bundesweit auch jene Parteien endlich einsehen, die immer nur unhinterfragt Wirtschaftswachstum und Containerumschlagszahlen im Hamburger Hafen jahrelang in den Vordergrund gestellt haben. Die Zeit der Gigomanie ist endgültig vorbei, die Natur zahlt dafür ihren bitteren Preis schon jetzt.“

Die Meldung wurde unter anderem vom Hamburger Abendblatt und der Hamburger Morgenpost (€) aufgegriffen.

Akzente für Verbraucher*innen – meine Haushalts-Rede

Akzente für Verbraucher*innen – meine Haushalts-Rede

In dieser Woche beschließen wir im Bundestag den Haushalt für das kommende Jahr. In meiner Rede zum Haushaltsplan des BMUV konnte ich veranschaulichen, an welchen Stellen wir Grüne für Verbesserungen beim Verbraucher*innenschutz gesorgt haben: Wir haben etwa die Schlagkraft der Verbraucherzentrale erhöht und die Mittel für die Schuldnerberatung verdoppelt. Neben den Haushaltstiteln ist es für starke Verbraucher*innen jedoch auch enorm wichtig, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessern; auch das habe ich deutlich gemacht:

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Unterwegs in Brüssel für Umwelt & Verbraucher

Unterwegs in Brüssel für Umwelt & Verbraucher

Was steht in der Europäischen Union in Sachen Umwelt- und Verbraucherschutz aktuell auf der Agenda und wann werden wir welche Richtlinien in Deutschland gesetzlich umsetzen?

Diese Leitfragen standen im Vordergrund, als die Mitglieder der grünen AG Umwelt & Verbraucherschutz vom 14. bis 16. November in Brüssel zu Gast waren, um sich in zahlreichen Terminen und Gesprächen über die dortige Arbeit zu informieren.

Von der Ökodesignrichtlinie über „GreenClaims“ bis hin zur „Verbraucherkreditrichtlinie“ reichten dabei die Themen, die bei mir als Verbraucherschutzpolitikerin immer wieder im Vordergrund der Diskussionen standen.



Termine gab es dabei im Einzel- und im Gruppensetting. Es hat mich gefreut zu erfahren, dass etwa die europäische Verbraucherschutzorganisation BEUC dabei ähnliche politische Erwartungen an kommende Gesetze formuliert wie auch Vertreter*innen der Kommission oder meine Kollegin Anna Cavazzini im Europäischen Parlament.

Insbesondere im Termin mit BEUC zur Verbraucherkreditrichtlinie wurde deutlich, an welchen Punkten wir voraussichtlich auch im Deutschen Recht einzelne Vorschriften noch werden spezifizieren können, da die Richtlinie kurz vor dem Abschluss steht und Formulierungen schon sehr absehbar sind. So wird es z.B. vermutlich möglich sein, Werbung für Kleinkredite künftig so zu regulieren, dass sie sich nicht mehr an Verbraucher*innen richten darf, die von Überschuldung bedroht sind.

Bei anderen Vorhaben wie dem „Recht auf Reparatur“ oder der „Green Claims Verordnung“ sind spezifische nationalrechtliche Regelungsmöglichkeiten noch nicht ganz so konkret absehbar – hier waren die Fragestellungen in den Gesprächen häufig eher, ob die Vorhaben in dieser Legislatur des europäischen Parlaments überhaupt noch zum Abschluss kommen und wann sie in Deutschland dann wohl greifen.

Insgesamt konnten wohl alle Mitglieder der AG Umwelt und Verbraucherschutz für sich und ihre politischen Vorhaben in Berlin einiges aus Brüssel mitnehmen, sich mit wichtigen Akteur*innen neu vernetzen und: Wir kommen wieder, keine Frage! Denn Europa gibt in vielen Fragen den Takt vor – gerade, wenn es um Umwelt- und Verbraucherschutz geht.

Persönliche Erklärung: Abstimmung über die Änderung des Atomgesetzes

Persönliche Erklärung: Abstimmung über die Änderung des Atomgesetzes

Mit der heute getroffenen Entscheidung wird der seit vielen Jahren geltende Beschluss und auch lange Zeit breit getragene gesellschaftliche Konsens zum endgültigen Ausstieg Deutschlands aus der Atomenergie zum 31.12.2022 außer Kraft gesetzt.

Insgesamt drei Atomkraftwerke (AKW) sind in Deutschland noch immer am Netz und sollen nun maximal bis zum maximal 15.4.2023 weiter Strom produzieren dürfen. Ich halte diese Entscheidung grundsätzlich für falsch. Dies hat verschiedene Gründe:

  • Atomkraft ist eine von einem fossilem Rohstoff (Uran) abhängige Hochrisikotechnologie und produziert viel giftigen Müll, der noch für Jahrtausende strahlt und kommenden Generationen aufgebürdet wird. Der Ausstieg aus der Atomenergie ist deshalb eines der Gründungsziele der Partei Bündnis90/Die Grünen und auch einer der wesentlichen Gründe, die mich mit dazu gebracht haben, der Partei beizutreten.
    • Wie gefährlich Atomkraft als Technologie ist, zeigen nicht nur die Unfälle in Tschernobyl und Fukushima, sondern auch die seit vielen Monaten anhaltende schwierige Lage rund um das Kraftwerk Saporischschja in der Ukraine. Sie zeigt, dass Atomkraftwerke und die Gefahr eines atomaren Unfalls in Kriegssituationen durchaus auch als Waffe gezielt genutzt werden können. In der Ostsee wurden kürzlich zwei Pipelines gezielt zerstört, in Deutschland gab es einen offenbar gut geplanten Angriff auf die Bahn-Infrastruktur. In beiden Fällen konnten die Verantwortlichen bislang nicht ermittelt werden – weitere Angriffe auf kritische Infrastruktur in Deutschland kann man aus meiner Sicht nicht ausschließen und weiter aktiv laufende Atomkraftwerke sind auch in diesem Zusammenhang ein hohes Sicherheitsrisiko.Der Ausstieg aus der Atomkraft wurde bereits mehrfach vereinbart und dann wieder verschoben. Wirklich vollzogen und „sicher“ ist er erst, wenn in Deutschland das letzte Atomkraftwerk endgültig vom Netz gegangen ist und dann der Rückbau begonnen wird.
    • Erneut eine Verschiebung des lange vereinbarten Ausstiegs-Datums hinnehmen zu müssen, ist höchst schmerzlich. Selbst wenn es dabei um „nur knapp vier Monate“ geht. Auch dieser Zeitraum birgt wieder die Gefahr, dass ein erneuter Aufschub politisch gefordert und kein endgültiger Ausstieg zum angepeilten Datum vollzogen wird.
  • Ursprünglicher Grund für die Überlegung des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), zwei AKW in Süddeutschland über den 31.12.2022 hinaus als Notreserve bis zum 15.4.2023 bereitzuhalten, waren die Ergebnisse des im Sommer 2022 durchgeführten Stresstests. Dieser hatte ergeben, dass in einem höchst unwahrscheinlich eintretenden Szenario, in dem aus dem Nachbarland Frankreich zu unzuverlässig Strom ins europäische Netz eingespeist würde, eine Netzinstabilität entstehen könnte, die zu einem kurzzeitigen Stromausfall in größeren Regionen Deutschlands führen könnte.
    • Die Entscheidung darüber, ob solch eine Notlage in absehbarer Zeit eintreten könnte und die AKW in der Notreserve daher zwischen dem 1.1. und dem 15.04.2023 hochgefahren werden müssten, sollte nach der gesetzlichen Planung das BMWK haben, der Bundestag hätte ein Vetorecht gehabt.
    • Ich fand und finde bereits diese Vorlage schwierig zu entscheiden und politisch zu bewerten, da das Szenario, nach dem die AKW gebraucht würden, laut Stresstest sehr unwahrscheinlich ist.
  • Nach politischen Streitigkeiten und der Nutzung der Richtlinienkompetenz des Kanzlers sieht der nun vorliegende Beschluss schließlich vor, dass nicht mehr von einer Notreserve die Rede ist, sondern von einem regulären Streckbetrieb bis 15.4.2023. Dies halte ich angesichts des oben beschriebenen geringen Risikos der Netzinstabilität, die im Stresstest herauskam, nicht für verhältnismäßig. Zudem soll das AKW Emsland in Niedersachsen als drittes AKW ebenfalls weiterlaufen. Gerade das ist technisch besonders unsinnig: das AKW Emsland kann kaum zusätzlichen Strom produzieren, immer wieder werden in der Region Windräder abgeschaltet, um den Atomstrom durchs Netz zu lassen. Das AKW Emsland leistet daher ausdrücklich keinen Beitrag zur Netzstabilität, sondern blockiert aktiv günstigeren Strom aus Erneuerbaren Energien. Es verteuert den Strom somit sogar. Zudem sind die Brennstäbe im AKW Emsland bereits weitgehend „aufgebraucht“ und es erscheint unklar, ob diese überhaupt bis 15.4. Strom produzieren können.

Aus all den genannten Gründen halte ich die heute zur Abstimmung vorgelegte Änderung des Atomgesetzes für falsch.

Bundeskanzler Olaf Scholz hat zur Durchsetzung dieser Vorlage allerdings von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch gemacht und uns als Abgeordneten damit signalisiert, dass die Frage, ob diese Koalition aus Grünen, SPD und FDP weiter langfristig Bestand hat und konstruktiv arbeiten kann, maßgeblich auch davon abhängt, ob die Vorlage im Parlament eine Mehrheit hat.

Ich halte es in der derzeitigen Lage des Landes, in der wir einen Angriffskrieg in Europa sowie Probleme in der Energieversorgung und eine sehr hohe Inflation haben, ebenfalls für falsch, eine Koalition zu beenden. Eine Regierung, die schnell handlungsfähig ist und auf Veränderungen stets zügig reagieren kann, ist in diesen Zeiten für mich ein großer Wert an sich!

Und entweder hätte das Beenden der Zusammenarbeit eine große Koalition oder Neuwahlen zur Folge, es würde entweder zu großer politischer Instabilität und Lähmung oder zu noch unzumutbareren politischen Entscheidungen führen.

Meine Wahl musste ich daher heute zwischen zwei Alternativen treffen, die ich beide für falsch halte: eine falsche Änderung des Atomgesetzes oder die Mitwirkung an der sofortigen Beendigung dieser Koalition. Auch der vorliegende Antrag der CDU/CSU zur Änderung des Atomgesetz, der sogar die Neubeschaffung von Brennelementen vorsieht, hat mich in keiner Weise überzeugt. Auf eine weitere Vorlage, die für mich zustimmungsfähig wäre, konnte sich die Koalition leider nicht einigen.

Da die Änderung des Atomgesetzes in der durch die Bundesregierung vorgelegten Fassung, wie oben beschrieben, aus meiner Sicht grundlegend falsch und nicht verantwortbar ist, kann ich dem Gesetz nicht zustimmen. Allerdings ist es leider auch nicht gelungen, innerhalb der Koalition zu einer mehrheitsfähigen Alternative zu kommen, die ich für besser vertretbar als die vorliegenden Gesetzentwürfe halten würde. Ich habe daher mit Enthaltung abgestimmt.


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Pressemitteilung: Lärmschutz muss Priorität haben!

Pressemitteilung: Lärmschutz muss Priorität haben!

Bis 23 Uhr darf am Hamburger Flughafen offiziell gestartet und gelandet werden, doch wie heute bekannt wurde, haben in 2022 bis Ende Oktober bereits mehr als 770 Flugzeuge diese Regel missachtet.

Hierzu erklärt Linda Heitmann, Mitglied des Bundestages für Hamburg-Altona und Mitglied im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz sowie im Ausschuss für Gesundheit:

Für die Menschen in Hamburg und in meinem Wahlkreis ganz besonders in Lurup und Osdorf ist das stetige Brechen des Nachtflugverbotes eine riesige Belastung. Lärmschutz ist auch Gesundheitsschutz und muss in einer Großstadt mit innenstadtnahem Flughafen Priorität haben!

Mit der Initiative gegen Fluglärm in den betroffenen Stadtteilen meines Wahlkreises stehe ich im Austausch und nach deren inoffizieller Erhebung gehen 80-90% der verspäteten Flüge auf nur zwei Fluggesellschaften zurück. Der Flughafen muss die Entgelte für verspätete Starts und Landungen gerade von diesen Fluggesellschaften konsequent auch eintreiben und im Zweifel erhöhen, um das Brechen der Regeln wirklich unrentabel zu machen! Einige Fluggesellschaften planen ihre Flugpläne ganz besonders eng und wenn der letzte Flug des Tages dann um 22.55 Uhr in Hamburg landen soll, kann man fast schon davon ausgehen, dass er verspätet sein wird. Aber so lange es immer noch rentabler ist, möglichst viele Flüge in einen Flugplan zu quetschen anstatt die Strafen für eine Verspätung zu zahlen, wird die Ausnahme hier leider zur Regel. Das darf nicht sein!

Zusätzlich zu den Verspätungen in der Nacht leiden die Menschen in meinem Wahlkreis tagsüber besonders unter dem so genannten Flachstartverfahren, das Kerosin sparen soll, für innenstadtnahe Flughäfen aber aus Lärmschutzgründen eine wirkliche Zumutung darstellt.

Im Koalitionsvertrag der Ampel auf Bundesebene ist vereinbart, dass wir Fluglärm reduzieren wollen und eine Änderung des Fluglärmschutzgesetzes auf Basis der in Kürze erwarteten Evaluierung der Bundesregierung anstreben. Ich werde mich mit den Hamburger Erfahrungen zum regelmäßigen Bruch des Nachtflugverbots sowie dem Flachstartverfahren dabei auf jeden Fall aktiv mit einbringen. Denn Lärmschutz für Anwohner*innen muss Priorität haben – in Hamburg und deutschlandweit!“

Die Pressemitteilung wurde unter anderem vom Elbe Wochenblatt aufgegriffen.

Energiepreise und Entlastungen für die Bevölkerung – ein aktueller Zwischenstand

Der 24. Februar 2022 stellt eine Zeitenwende in der jüngeren europäischen Geschichte dar. Mit dem russischen Angriff auf die Ukraine begann Wladimir Putin einen Krieg mitten in Europa, ein Angriff eines autoritären Staats auf ein demokratisches Regime. Unsere grüne Antwort ist klar: Wir stehen an der Seite der Ukraine, ihrer Demokratie und ihres Selbstbestimmungsrechts. Die wirtschaftliche Antwort ist eine harte Sanktionspolitik gegen das russische Regime, die allerdings von russischer Seite nicht unbeantwortet geblieben ist. Nachdem die Liefermengen mit russischem Gas zunächst reduziert wurden, floss bereits einige Tage vor den vermutlich terroristischen Anschlägen auf die Gaspipelines Nord Stream 1 und 2 kein Gas mehr aus Russland nach Deutschland.

Das Ausbleiben der russischen Gaslieferungen hat zu einem hohen Anstieg der Gaspreise auf dem Weltmarkt geführt, die hierzulande auch alle Verbraucher*innen spüren. In Verbindung mit dem Angebotsschock in der Weltwirtschaft durch die Auswirkungen der Corona-Krise verzeichnen wir in Deutschland momentan eine Inflation von 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr – die Preise für die Kilowattstunde Gas sind dabei der stärkste Preistreiber. Sie haben sich zwischenzeitlich mehr als verdreifacht.

Wir Grüne haben schon lange deutlich gemacht, dass die Abhängigkeit von russischem Gas ein Sicherheits- und Versorgungsproblem darstellt. Die Energiewende und der Kohleausstieg wurden von CDU- und SPD-Regierungen zwar ausgerufen, fehlendes Tempo bei energetischen Sanierungen und Ausbau der Erneuerbaren Energien haben uns aber überhaupt erst in eine Situation geführt, in der die Gasversorgung aus Russland nun die freiliegende Achillesverse unserer Wirtschaft ist.

Die Antwort auf die Energiepreiskrise liegt in vielen verschiedenen Maßnahmen – eine Mischung aus alternativer Energieversorgung, Entlastungen für die betroffenen Bürger*innen und massiven Anstrengungen zum Energiesparen.

Um schnellstmöglich die Energieversorgung zu sichern, hat die Ampel auf unsere Initiative hin verschiedene Maßnahmen beschlossen. Ein europäischer Gasschutzschirm versorgt uns mit Gas von unseren Partnern in der europäischen Union, eine kleine Reserve mit Atom- und Kohlekraft. Außerdem entstehen in Deutschland derzeit im Rekordtempo LNG-Terminals für Flüssiggas und gerade auch der beschleunigte Ausbau Erneuerbarer Energien wird uns mittelfristig unabhängig von russischem Gas machen und die Energiepreise senken. Das Tempo des Ausbaus liegt im Verwaltungsmaßstab auf Formel-1-Niveau, dennoch geht es auch jetzt leider nicht von heute auf morgen. Darum haben wir massive Entlastungspakete beschlossen, die den Verbraucher*innen konkret und schnell helfen sollen:

Unsere Entlastungen im Überblick

Einiges haben wir schon beschlossen: Mit dem September-Gehalt haben alle Arbeitnehmer*innen einen Zuschuss von 300 Euro für die Energiekosten erhalten, der steigende Abschläge für Nebenkosten zumindest teilweise kompensiert. Diesen Bonus werden bald auch Rentner*innen und im verringerten Umfang Studierende erhalten. Bafög-Empfänger*innen und Auszubildende erhalten ebenfalls einen Heizkostenzuschuss.

Für Menschen, die momentan ohne Einkommen aus Erwerbsarbeit sind, bedeutet die Inflation häufig, dass im Zweifel vor dem Monatsende das Geld aufgebraucht ist. Darum haben wir als Ampel ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt und das alte Hartz-4-System durch ein zeitgemäßes Bürgergeld ersetzt. Neben der Korrektur einiger sozialpolitischer Fehler in der Ausgestaltung bedeutet das Bürgergeld auch eine satte Erhöhung der Bezüge um rund 50 Euro monatlich sowie die Übernahme der Heizkosten durch das zuständige Amt. Das ist wichtig, weil Menschen im Bürgergeldbezug mit am meisten durch Heizkostenerhöhungen gefährdet sind, in die Verschuldung abzurutschen.

Aktuell treten wir dafür ein, dass Gas- und Stromsperren ausgesetzt werden. Niemand, der aufgrund der exorbitant gestiegenen Preise seine Rechnung nicht bezahlen kann, sollte im Kalten oder Dunkeln sitzen müssen. In meiner Rede im Bundestag dazu habe ich deutlich gemacht, dass Energiesperren nicht selten der erste Schritt in die Wohnungslosigkeit sind und am Beispiel des „Runden Tischs zur Verhinderung von Gas- und Energiesperren“ im Hamburg gezeigt, wie vor Ort gute Lösungen möglich sind.

Darüber hinaus werden wir im kommenden Jahr das Wohngeld massiv reformieren. So erhalten mehr Menschen Anspruch auf Unterstützung bei der Bezahlung ihrer Wohnung. Zudem werden wir bei der Ausgestaltung des Wärmegelds eine Komponente für Heizkosten berücksichtigen, damit die Erhöhung des Wohngelds nicht von steigenden Energiepreisen aufgebraucht wird. Für die aktuelle Heizperiode erhalten Empfänger*innen bereits einen Wohngeldzuschuss.

Das wichtigste Instrument befindet sich aktuell noch im Planungsstand: Wir wollen eine Strom- und Gaspreisbremse einführen. Während die aus der Abschöpfung von Übergewinnen finanzierte Strompreisbremse aktuell auf europäischer Ebene ausgestaltet wird, werden wir die Gaspreisbremse auf nationaler Ebene bereitstellen. Aktuell arbeitet eine Kommission sie konkret im Detail aus. Maximal 200 Milliarden Euro aus dem Wiederaufbaufonds der Bundesregierung sollen für ihre Finanzierung bereitgestellt werden. Auch wenn die Bremse nicht alle Preissteigerungen abdecken kann, wird sie vermutlich einen Basisverbrauch pro Haushalt bzw. Betrieb umfassen und so die heftigsten Preissteigerungen auffangen.

Darüber hinaus ist es uns aber auch wichtig, in anderen Lebensbereichen Entlastungen zu schaffen, um die Inflation in der Breite auszubremsen und gleichzeitig Anreize für ein klimafreundlicheres Verhalten zu setzen. Eine der bekanntesten Maßnahmen haben wir bereits früh auf den Weg gebracht: Mit dem 9-Euro-Ticket konnten zwischen Juni und August viele Menschen kostengünstig den ÖPNV nutzen, Familienausflüge machen und Pendler*innen sind vom Auto auf den Zug umgestiegen. Auch wenn die dauerhafte Finanzierung eines bundesweiten Tickets finanziell vorerst nicht machbar ist, haben wir uns als Koalition auf ein bundesweites Ticket geeinigt, welches idealerweise nur 49 Euro im Monat kostet. Aktuell befinden wir uns im Austausch mit den Bundesländern, wie das Ticket finanziert wird, und welchen Preis es am Ende hat.

Besonders die Entlastung von Familien ist uns außerdem wichtig: Die Erhöhung des Kindergelds sowie die Erhöhung des Kindersofortzuschlags sind Maßnahmen, die zielgenau Familien helfen sollen, die natürlich ein höheren Energieverbrauch haben als z.B. Singlehaushalte.

Neben all diesen finanziellen Umverteilungen geht es am Ende aber auch ganz massiv darum, Energie und insbesondere Gas zu sparen. Denn die aktuelle Situation ist eben nicht nur eine Verteuerung des Gases am Weltmarkt, sondern in Deutschland auch eine akute Gasknappheit, der wir nur durch kollektives Einsparen begegnen können. Dafür gibt es konkrete Einsparpläne für die Industrie und öffentliche Institutionen – aber auch die privaten Verbraucher*innen sind gefragt. Viele Tipps dazu gibt es auf den Seiten der Verbraucherzentralen und im Rahmen der „80-Millionen-Kampagne“ des Bundeswirtschaftsministeriums. Wenn der Verbrauch gegenüber dem Vorjahr weiterhin so sinkt wie im Sommer, kommen wir gut durch die Wintermonate und werden schneller unabhängig von russischem Gas. Wir in der Ampelkoalition stellen wir dazu die Weichen für die Energieunabhängigkeit und die notwendigen Entlastungen für die Zwischenzeit bereit.