17. Jan. 2023
Ob Plastikbecher, Essensverpackungen oder Luftballons – Einwegverpackungen verschmutzen die Umwelt, weisen eine schlechte Ressourcenbilanz auf und kosten in der Entsorgung viel Geld. Nicht umsonst wurden in den letzten Jahren – z.B. mit der zum 1. Januar in Kraft getretenen Mehrwegpflicht – viele Schritte unternommen, Einwegverpackungen zu reduzieren und auf nachhaltigere Alternativen umzustellen.
Ein weiterer wichtiger Schritt ist das neue Einwegfondsgesetz, welches wir am Donnerstag in 1. Lesung im Bundestag beraten. Das Projekt aus unserem grün geführten Umweltministerium sieht vor, die Hersteller von Einwegplastik als Verursacher des Problems an den Kosten der Entsorgung und des Aufräumens zu beteiligen. Dafür zahlen sie jährlich in einen Fonds ein, aus dem u.a. die Plastikentsorgung, die Reinigung von Parks und Plätzen sowie Aufklärungskampagnen finanziert werden sollen. Ein wichtiger Schritt, damit die Verantwortung nicht nur bei den Endverbraucher*innen liegt, sondern bei denjenigen, die den Plastikmüll überhaupt erst in Umlauf bringen!
Die Rechnung ist dabei ganz einfach: Je mehr Einwegplastik in Umlauf gebracht wird, umso höher sind die Kosten für die Hersteller. Aktuell gehen Schätzungen davon aus, dass die Einnahmen bei rund 450 Millionen Euro jährlich liegen werden. Dabei geht es uns als Gesetzgeber natürlich nicht darum, neue Einnahmequellen für die öffentliche Hand zu generieren, sondern einen Anreiz zu setzen, unnötige Plastikverpackungen gar nicht erst zu produzieren und notwendige Verpackungen auf Mehrwegalternativen umzustellen. Dafür ist noch Zeit: Die erste Bemessung der Verursacher findet 2024 statt. Genau wie z.B. bei der Tabaksteuer gilt: Wenn sich die Einnahmen für den Fonds reduzieren, weil weniger Plastik genutzt wird, ist das eine gute Nachricht!
Grundlage für dieses Gesetz ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 mit dem Ziel, Einwegplastik drastisch zu reduzieren. Verschiedene Maßnahmen der letzten Jahre sind aus dieser Richtlinie hervorgegangen, auch auf europäischer Ebene wird also umweltpolitisch einiges bewegt!
Nach dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat wird das neue Gesetz vermutlich noch in diesem Jahr in Kraft treten. Die Hersteller haben schon jetzt Zeit, sich rechtzeitig umzustellen, die Grundlage für die Höhe der Zahlung ist nämlich die Plastikmenge im Jahr 2024. Ich hoffe sehr, dass dieser Anreiz viele Hersteller zum Umstellen auf Mehrweg motiviert und unnötigen Verpackungsmüll vermeiden hilft.
15. Dez. 2022
In dieser Woche haben wir im Bundestag die Gas- und Strompreisbremsen auf den Weg gebraucht. Als Obfrau im Ausschuss für Umwelt & Verbraucherschutz war es mir ein Anliegen, insbesondere die konkreten Auswirkungen auf die Konsument*innen zu beleuchten. Dazu hatten wir die Vorsitzenden der „Expertenkommission Gas und Wärme“ zum Gespräch in den Ausschuss eingeladen:
- Prof. Dr. Veronika Grimm
Mitglied im Sachverständigenrat der Bundesregierung und Lehrstuhlinhaberin an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
- Prof. Dr.-Ing. Siegfried Russwurm
Präsident Bundesverband der Deutschen Industrie
- Michael Vassiliadis
Vorsitzender Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
Es wurde darüber diskutiert,
- wie konkret und umfangreich Verbraucher*innen mit den Energiebremsen entlastet werden,
- inwiefern nahezu alle Haushalte mit der Unterstützung erreicht werden können und wie mit der Steuergestaltung soziale Lenkungswirkung ermöglicht werden kann,
- unter welchem Zeit- und Erfolgsdruck die Kommission ihre Vorschläge erarbeitet hat und was mit mehr Zeit gegebenenfalls noch möglich gewesen wäre,
- warum Einsparungen und die Beschaffung von Gas aus alternativen Quellen wichtig bleibt,
- warum aufgrund der unzureichenden Datengrundlage keine zielgenaueren Entlastungen möglich waren,
- dass die Kommunikation der Wirkung und Funktionsweise der Entlastungen verbessert werden muss und
- wie notwendig die Evaluation der Maßnahmen ist, um gegebenenfalls nachschärfen zu können.
Danke für die spannende Debatte an all meine Kolleg*innen im Ausschuss sowie an die Sachverständigen. Wir bleiben dran, auch künftig im Sinne der Verbraucher*innen das Beste rauszuholen bei notwendigen staatlichen Eingriffen in den Markt.
24. Nov. 2022
Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt hat entschieden, die schiffbare Wassertiefe der Hamburger Elbe einzuschränken, weil die Fahrrinne verschlickt ist. Dazu erkläre ich als Bundestagsabgeordnete für Hamburg-Altona und Mitglied des Umweltausschusses:
„Die erneute und massive Verschlickung der Elbfahrrinne ist ein Desaster mit Ansage. Trotz ökologischer Bedenken, die wir als Grüne in den letzten Jahrzehnten immer wieder formuliert haben, wurde der Ausbau politisch durchgedrückt. Leider geben uns die jetzigen Probleme mit unserer skeptischen Haltung recht. Es dürfte jetzt auch dem und der Letzten klar sein, dass die Elbvertiefung gescheitert ist.
Es ist unfassbar bitter, wie diese politischen Fehlentscheidungen sichtbar für alle nun auf Kosten der Natur gehen. Das Ausbaggern war nicht nur wahnsinnig teuer, sondern richtet auch beträchtliche ökologische Schäden an. Es ist und bleibt unverantwortlich, dass der toxische Elbschlick ausgerechnet vor Scharhörn verklappt werden soll und das Ökosystem Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer damit irreparabel schädigen kann. Hierfür werden wir als Bund und Land weiterhin nach anderen Lösungen suchen!
Es ist an der Zeit, die Hamburger Wasserstraßen- und Hafenpolitik sowie Verkehrspolitik im Ganzen neu zu denken. Das müssen in Hamburg sowie bundesweit auch jene Parteien endlich einsehen, die immer nur unhinterfragt Wirtschaftswachstum und Containerumschlagszahlen im Hamburger Hafen jahrelang in den Vordergrund gestellt haben. Die Zeit der Gigomanie ist endgültig vorbei, die Natur zahlt dafür ihren bitteren Preis schon jetzt.“
Die Meldung wurde unter anderem vom Hamburger Abendblatt und der Hamburger Morgenpost (€) aufgegriffen.