Apotheken-Umschau zu Einweg-E-Zigaretten

Einweg-E-Zigaretten, sogenannte Vapes, erfreuen sich gerade einer großen Beliebtheit. Leider finden sich immer mehr davon in Parks oder im Haushaltsmüll, obwohl sich als Elektrogeräte entsorgt werden müssten.

Die Apotheken-Umschau hat dazu den Artikel „Grüne fordert zehn Euro Pfand für Einweg-E-Zigaretten“ veröffentlicht, in dem ich zitiert werde.

Mein vollständiges Statement dazu lautete:

„E-Zigaretten zum Einmal-Gebrauch, sogenannte Vapes, sind in mehrfacher Hinsicht problematisch: Ihre Rückstände verschmutzen die Umwelt, weil kaum eine Vape fachgerecht zurückgegeben und entsorgt wird, der Großteil landet in Parks oder im Hausmüll. Daneben werden unnötig viele Ressourcen verbraucht, sowohl bei der Verpackung als auch mit einer Batterie, die weder aufgeladen noch recycelt wird. Nach 600 Zügen ist Schluss.

Ich bin überzeugt, dass wir den Zugang zu den Vapes, die es heute an vielen Kiosken einfach zu kaufen gibt, erschweren und die ökologischen Schäden minimieren sollten. Ein Pfand auf solche Einwegprodukte, etwa in Höhe von 10 Euro, könnte das Recycling und die Entsorgung deutlich verbessern und den Anreiz zum Verkauf im Einzelhandel reduzieren. Zudem stellt sich die Frage, warum eine Vape nur einmalig gebraucht werden sollte, also ob wir eine Pflicht brauchen, dass sich Akkus und Liquids austauschen und auffüllen lassen.“


Den vollständigen Artikel gibt es auf der Homepage der Apotheken-Umschau.


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Einwegplastik reduzieren: Verursacher zahlen für Entsorgung

Ob Plastikbecher, Essensverpackungen oder Luftballons – Einwegverpackungen verschmutzen die Umwelt, weisen eine schlechte Ressourcenbilanz auf und kosten in der Entsorgung viel Geld. Nicht umsonst wurden in den letzten Jahren – z.B. mit der zum 1. Januar in Kraft getretenen Mehrwegpflicht – viele Schritte unternommen, Einwegverpackungen zu reduzieren und auf nachhaltigere Alternativen umzustellen.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist das neue Einwegfondsgesetz, welches wir am Donnerstag in 1. Lesung im Bundestag beraten. Das Projekt aus unserem grün geführten Umweltministerium sieht vor, die Hersteller von Einwegplastik als Verursacher des Problems an den Kosten der Entsorgung und des Aufräumens zu beteiligen. Dafür zahlen sie jährlich in einen Fonds ein, aus dem u.a. die Plastikentsorgung, die Reinigung von Parks und Plätzen sowie Aufklärungskampagnen finanziert werden sollen. Ein wichtiger Schritt, damit die Verantwortung nicht nur bei den Endverbraucher*innen liegt, sondern bei denjenigen, die den Plastikmüll überhaupt erst in Umlauf bringen!

Die Rechnung ist dabei ganz einfach: Je mehr Einwegplastik in Umlauf gebracht wird, umso höher sind die Kosten für die Hersteller. Aktuell gehen Schätzungen davon aus, dass die Einnahmen bei rund 450 Millionen Euro jährlich liegen werden. Dabei geht es uns als Gesetzgeber natürlich nicht darum, neue Einnahmequellen für die öffentliche Hand zu generieren, sondern einen Anreiz zu setzen, unnötige Plastikverpackungen gar nicht erst zu produzieren und notwendige Verpackungen auf Mehrwegalternativen umzustellen. Dafür ist noch Zeit: Die erste Bemessung der Verursacher findet 2024 statt. Genau wie z.B. bei der Tabaksteuer gilt: Wenn sich die Einnahmen für den Fonds reduzieren, weil weniger Plastik genutzt wird, ist das eine gute Nachricht!

Grundlage für dieses Gesetz ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 mit dem Ziel, Einwegplastik drastisch zu reduzieren. Verschiedene Maßnahmen der letzten Jahre sind aus dieser Richtlinie hervorgegangen, auch auf europäischer Ebene wird also umweltpolitisch einiges bewegt!

Nach dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat wird das neue Gesetz vermutlich noch in diesem Jahr in Kraft treten. Die Hersteller haben schon jetzt Zeit, sich rechtzeitig umzustellen, die Grundlage für die Höhe der Zahlung ist nämlich die Plastikmenge im Jahr 2024. Ich hoffe sehr, dass dieser Anreiz viele Hersteller zum Umstellen auf Mehrweg motiviert und unnötigen Verpackungsmüll vermeiden hilft.

Die Wahlkreiswoche der Fluglärm-Diskussionen

Die Wahlkreiswoche der Fluglärm-Diskussionen

Seit 112 Jahren befindet er sich der Hamburger Flughaben an seinem einem heutigen Standort in Fuhlsbüttel. Damit ist er der älteste innenstadtnahe Flughafen Deutschlands. Doch seit diesen über hundert Jahren ist Hamburg rasant gewachsen und damit auch noch näher an den Flughafen heran. Hinzu kommt, dass die Anzahl der Flüge deutlich gestiegen ist. In dieser Kombination ergibt es sich, dass Anwohner*innen des Flughafens und der Flugstrecken über Wohngebiete durch Fluglärm belastet sind. Auch in meinem Wahlkreis Altona sind Bürger*innen davon betroffen. Durch die Beschränkung der Flughafen-Betriebszeiten bis 23 Uhr und eine Ausnahmeregelung für begründet verspätete Flüge bis 24 Uhr, sind vor allem zu Nachtzeiten landende Flüge in der Nacht eine große Belastung. Im Jahr 2022 waren es bis Oktober bereits 791 Flugzeuge, die nach 23 Uhr gestartet oder gelandet sind.

Aus diesem Grund habe ich in meine erste Wahlkreiswoche in diesem Jahr dem Thema Fluglärm gewidmet. Ich war zu Gast bei der Fluglärmschutzbeauftragten, dem Hamburger Flughafen und der Initiative gegen Fluglärm des Hamburger Westen.

Gespräch mit der Fluglärmschutzbeauftragten

Frau Dr. Gudrun Pieroh-Joußen ist die Hamburger Fluglärmschutzbeauftragte und Teil der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA). In dem Gespräch standen die Betriebsbeschränkung ab 23 Uhr und die Verspätungsregel im Fokus. Die Verspätungsregel gibt von 23 bis 24 Uhr für nachweisbar unvermeidbar verspätete Linienflüge. Möchte ein verspätetes Flugzeug in Hamburg nach 24 Uhr landen, kann es dies bei der Fluglärmschutzbeauftragten beantragen. Kann die Fluggesellschaft die Verspätung jedoch nicht tatkräftig begründen, gibt es keine Genehmigung bzw. bei Durchführung des Fluges fallen hohe Bußgelder an. Wenn sich die Verspätung beispielsweise aus einer fehlerhaften Tagesflugplanung ergibt, wäre dies als Begründung nicht ausreichend. Die Bußgelder werden im Einzelfall berechnet und im Nachhinein erhoben. Dennoch gibt es auch nach 24 Uhr in Einzelfällen Flüge, wie z. B in Notfällen wie bei Organtransporten für Transplantationen. Diese Ausnahme soll natürlich bestehen bleiben. Soll die Verspätungsregel geändert werden, müsste der Flughafen dies bei der Behörde für Wirtschaft und Innovation beantragen. Für alle Anwohner*innen gibt es auch gute Nachrichten: Mit dem Jahr 2023 als Beurteilungsjahr wird Frau Pieroh-Joußen die Schallschutzzonen rund um dem Flughafen überprüfen und dann – sofern erforderlich – neu ausweisen.

Besuch beim Hamburger Flughafen

Zum Start des Gesprächs mit Johannes Scharnberg, Bereichsleiter Kommunikation, Politik und Umwelt, gab es ein paar Facts zum Airport Hamburg: Er ist der fünftgrößte Flughafen in Deutschland, hat selbst rund 1.900 Beschäftige und 250 weitere Firmen, die ebenfalls zahlreiche Mitarbeiter*innen beschäftigen, auf dem Gelände. Der Größte Personalbereich ist das Ground Handling –  also alles, was auf dem Rollfeld passiert. Es starten und landen circa 60 verschieden Airlines regelmäßig in Hamburg und die häufigsten Zielflughäfen sind Frankfurt und München.

Auch hier waren die Verspätungen und der Fluglärm Thema. Der Flughafen möchte ebenfalls den Lärm reduzieren, sieht hier seinen Ansatzpunkt bei weiteren Verweisen auf die ausgesprochene Empfehlung gegen das Flachstartverfahren an die Fluggesellschaften. Insbesondere die Lufthansa folgt der Empfehlung, das Flachstartverfahren in Hamburg nicht anzuwenden, bisher allerdings nicht. Mit 15 Lärmmessstationen des Flughafens werden die unterschiedlichen Lärmpegel erfasst und sind auf der Seite von TraVis zu beobachten. Auch der Flughafen sieht die Notwendigkeit, dass die Verspätungen reduziert werden müssen. Den Sommer 2022 sehen sie dabei als Ausnahmesituation, da es nach Aufhebung einiger Beschränkungen aus der Corona-Pandemie einen deutlich überproportionalen Anstieg des Reiseaufkommens gab und nicht im selben Tempo Personal gefunden und eingestellt werden konnte. Die Hoffnung, dass sich die Verspätungen deshalb in diesem Jahr wieder reduzieren werden, weil der plötzliche Anstieg des Reiseaufkommens nicht wieder so extrem sein wird, besteht von Seite des Flughafens.

Sitzung der Initiative gegen Fluglärm des Hamburger Westen

Am Donnerstag schließlich fuhr ich nach Lurup, um mich mit Aktiven der dort ansässigen Initiative gegen Fluglärm auszutauschen. Zu Beginn der Sitzung habe ich aus meinen vorangegangenen Gesprächen in dieser Woche berichtet. Die Sitzung haben wir nach den Punkten Flachstarts, Verspätungen, Platzierung der Fluglärm-Messstationen und der Flugroute RAMAR entlang strukturiert. Insgesamt hatten wir eine recht konstruktive Diskussion über politische Einflussmöglichkeiten und Lösungswege.

Besonders die Flachstarts sorgen im Altonaer Gebiet für großen Lärm. Der Lärmanstieg durch das Verfahren hat 2013 auch zu der Gründung der Initiative geführt. Schon morgens ab 6 Uhr klagen die Bürger*innen in Lurup über laute Starts. Schlafen bei offenem Fenster ist beispielsweise für viele nicht mehr möglich. Bisher führt vor allem die Lufthansa noch das zwar kerosinsparende, aber deutlich lautere Startverfahren durch. Auch die nächtlichen Verspätungen am Flughafen Hamburg bewegen die Initiative. Ihr Wunsch ist es, die Verspätungsregel im zeitlichen Rahmen zu reduzieren oder sogar ganz abzuschaffen.

Letzter Gesprächspunkt war die Flugroute RAMAR, die über Altona in einer Kurve verläuft. Die Durchführung des Prüfverfahrens von Alternativen zur RAMAR-Route wird die Initiative gespannt beobachten. Dabei ist allerdings immer zu beachten, dass im besten Fall wenige Personen neu von Fluglärm betroffen sind

Aus den drei Gesprächen nehme ich sehr viel mit. Die Kernprobleme sind klar, politische Diskussionen und Lösungsansätze müssen diskutiert werden. Lärmschutz ist Gesundheitsschutz – in Altona, Hamburg und bundesweit.

Ausblick auf 2023 – Das erwartet uns politisch

Ausblick auf 2023 – Das erwartet uns politisch

Insgesamt nehme ich die Themen Fluglärm und Elbvertiefung weiter mit in das kommende Jahr. Es ist wichtig, an diesen auch wahlkreisrelevanten Punkten auf Bundesebene hartnäckig dran zu bleiben und sie stets auf die Agenda zu bringen. In meinem Fachbereich Gesundheit ist mir die Eingliederung der Sprachmittlung in die Kassenleistungen sehr wichtig und wird weiter angegangen, wobei der genaue Zeitpunkt, wann hier ein Gesetzentwurf vorliegt, aktuell noch offen ist. Wie auch beim Thema Drugchecking treibe ich das Thema weiter voran und mache dem BMG Druck.

Im Verbraucher*innenschutz ist 2023 die Green Claims Reform der EU im Auge zu behalten. Hier geht es darum, bestimmte Begriffe rund um Nachhaltigkeit genau zu definieren und zu schützen, damit nicht jedes Unternehmen damit werben kann, ihre Produkte seinen z.B. „co2-neutral“, ohne dass für Verbraucher*innen ersichtlich ist, was dahintersteckt. Rechtlich wird hierzulande das Verbandsklagerecht für Vereine wie die Verbraucherzentralen von Relevanz sein, da sie so die Rechte zahlreicher Verbraucher*innen gebündelt vertreten und einklagen können.

E-Zigaretten beschäftigen mich nicht nur aus gesundheitlicher Perspektive, sondern auch im Umweltausschuss. Leere E-Zigraetten gehören in den Elektromüll, was aber oft ignoriert wird. Daher steht eine Diskussion über ein Pfandsystem an. Auch Einwegkunststoffe stehen in den nächsten Sitzungswochen auf der Agenda. Die Idee ist es, dass Unternehmen, die diese Kunststoffe herstellen, sich auch an der Sauberhaltung und Reinigung des öffentlichen Raums beteiligen.

Wie ihr seht steht, schon wieder viel auf der Agenda und ich freue mich mit frischer Energie diese und weitere Themen anzugehen.

Soweit meine politischen Vorhaben. Diese Neuerungen für 2023 stehen schon fest:

Bürgergeld

Harz IV hat ausgedient – willkommen Bürgergeld! Durch seine neue Gestaltung wird der Leistungsbezug bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter. Auch eine Erhöhung des Bezugs ist vorgesehen und die berufliche Weiterbildung wird intensiver unterstützt. Auch wenn es nicht gelungen ist, die Sanktionen deutlich einzudämmen, sind diese Reformen ein erster Schritt hin zu einem respektvolleren Bezug.

Wohngeld Plus

Gute Nachrichten: Ab dem 01.01.2023 sind mit circa zwei Millionen Haushalten deutlich mehr Menschen wohngeldberechtigt als zuvor. Auch erhöht sich der Bezug auf 370 Euro und hat sich damit fast verdoppelt. Das Wohngeld kann beim Wohngeldamt der lokalen Verwaltung beantragt werden. Mit dem Wohngeld Plus haben wir die größte Wohngeldreform geschaffen, die viele Menschen unterstützen wird.

Kindergelderhöhung

Das Kindergeld steigt monatlich auf 250 Euro für jedes Kind! Der Betrag, der bisher nur ab dem vierten Kind gezahlt wurde, gilt nun für alle Kinder. Familien sollen so direkt und schnell entlastet werden.

Außerdem erhalten seit Juli 2022 von Armut betroffene Kinder und ihre Familien bereits einen monatlichen Zuschlag von 20 Euro. Diese Entlastung erreicht in Deutschland circa 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder.

Unabhängige Patientenberatung

Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) wird reformiert! Diesen Monat ging der zugehörige Gesetzentwurf in das Bundeskabinett und wird danach im Bundestag besprochen. Die UPD soll dabei in eine Stiftung umgewandelt werden, unabhängiger agieren und vor allem bekannter gemacht werden. Auch ich habe viel daran mitgearbeitet und freue mich auf die kommenden Diskussionen zu dem Thema.

49-Euro-Ticket

Nicht mehr ganz für neun Euro, aber ähnlich vergünstigt, kann bald wieder von Altona zum Beispiel nach Sylt gereist werden. Nach dem Erfolg des 9-Euro-Tickets folgt 2023 das 49-Euro-Ticket. Für viele Menschen und Familien bedeutet das weitere finanzielle Entlastungen. Auch wird das bisherige Tarifsystem aufgebrochen, da das Ticket bundesweit im Regionalverkehr gültig sein wird.

 

Mehrwegpflicht für to-go-essen

Um unnötigen Verpackungsmüll zu vermeiden und die Umwelt zu schützen, müssen Restaurants oder Cafés ihren Kund*innen für Speisen und Getränke to go jetzt auch eine Mehrwegverpackung anbieten.

Die nachhaltigere Verpackungsvariante darf dabei nicht teurer sein als die Einweg-verpackung. Diese Pflicht gilt auch für Lieferdienste. Die Kund*innen können so künftig selbst entscheiden, welche Verpackung sie vorziehen.

Mein Rückblick auf das politische Jahr 2022

Mein Rückblick auf das politische Jahr 2022

Bundesversammlung

Mein erstes persönliches Highlight dieses Jahr war mein erster Einsatz als Schriftführerin bei der Wahl des Bundespräsidenten im März 2022. Im Laufe des ersten vollen Jahres dieser Legislatur folgten weitere politische Höhepunkte. Meine persönlichen Highlights habe ich hier zusammengefasst:

Streichung von § 219a

Lange überfällig und nun endlich geschehen: §219a und damit das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche sind aus dem Strafgesetzbuch gestrichen worden!

Ärztinnen und Ärzte dürfen nun straffrei darüber informieren, ob sie und wie sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Jetzt ist wichtig, dass wir auch über §218 StGB sprechen, um gegen die Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen zu wirken.

Entlastungspakete in Rekortzeit

Dieses Jahr hat sich durch den Krieg in der Ukraine eine weitere Krise aufgetan. Hier in Deutschland hat Russlands völkerrechtswidriger Angriff das bisherige Missmanagement im Energiesektor und jahrelange Versorgungsabhängigkeit von Russland offengelegt. Um dem entgegenzuwirken, haben wir auf Bundesebene drei verbraucherinnenfreundliche Entlastungspakete und Maßnahmen auf die Beine gestellt, um möglichst viele Menschen zu unterstützen.

Strom- und Gaspreisbremse

Die steigenden Energiepreise stellen viele Bürger*innen vor enorme Herausforderungen. Ab März 2023 wird daher der sogenannte Abwehrschirm in Kraft treten. Durch diesen werden die Energiekosten pauschal für alle Menschen, Unternehmen und Einrichtungen begrenzt. Der Abwehrschirm besteht aus einer Gas- und Wärmepreisbremse sowie einer Strompreisbremse. Um bis dahin schon unterstützen zu können, übernimmt der Staat den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme.

Cannabiseckpunkte

Ein großes Vorhaben unseres Koalitionsvertags und im Oktober war es endlich so weit: Das Cannabiseckpunktepapier wurde vorgestellt. In Lizensierten Fachgeschäften sollen Erwachsene 20-30 Gramm Cannabis straffrei für den Eigenkonsum erwerben können. Nun liegt es an der EU dem Planungsentwurf nicht zu widersprechen.

Mein Highlight schon jetzt: Ein gutes Jugendschutzkonept und Werbeverbot für Cannabisprodukte. Gerne mehr davon!

Aktionsplan Queer Leben

Für die Akzeptanz und zum Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, hat das Kabinett den Aktionsplan Queer Leben beschlossen. Mit den Feldern rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Beratung und Community sowie Internationales stellt er ein umfangreiches Maßnahmenpaket bereit. Der Aktionsplan soll Queerfeindlichkeit entgegenwirken und fördern, dass queere Menschen gleichberechtigt und frei leben können.

Europawahlalter auf 16 Jahre

Was bereits bei einigen Landtags- und Kommunalwahlen möglich war, gibt nun auch bundesweit für die Europawahl: Das Wahlalter ab 16 Jahren. Das heißt, alle Bürgerinnen und Bürger dürfen zur Europawahl 2024 das erste Mal ab einem Alter von 16 Jahren ihre Stimme abgeben. Für Jugendliche und junge Erwachsene bedeutet das eine frühe, aktive Teilhabe an der Demokratie.

Energiepreisbremsen-Debatte im Ausschuss für Verbraucherschutz

Energiepreisbremsen-Debatte im Ausschuss für Verbraucherschutz

In dieser Woche haben wir im Bundestag die Gas- und Strompreisbremsen auf den Weg gebraucht. Als Obfrau im Ausschuss für Umwelt & Verbraucherschutz war es mir ein Anliegen, insbesondere die konkreten Auswirkungen auf die Konsument*innen zu beleuchten. Dazu hatten wir die Vorsitzenden der „Expertenkommission Gas und Wärme“ zum Gespräch in den Ausschuss eingeladen:

  • Prof. Dr. Veronika Grimm
    Mitglied im Sachverständigenrat der Bundesregierung und Lehrstuhlinhaberin an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
  • Prof. Dr.-Ing. Siegfried Russwurm
    Präsident Bundesverband der Deutschen Industrie
  • Michael Vassiliadis
    Vorsitzender Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie

Es wurde darüber diskutiert,

  • wie konkret und umfangreich Verbraucher*innen mit den Energiebremsen entlastet werden,
  • inwiefern nahezu alle Haushalte mit der Unterstützung erreicht werden können und wie mit der Steuergestaltung soziale Lenkungswirkung ermöglicht werden kann,
  • unter welchem Zeit- und Erfolgsdruck die Kommission ihre Vorschläge erarbeitet hat und was mit mehr Zeit gegebenenfalls noch möglich gewesen wäre,
  • warum Einsparungen und die Beschaffung von Gas aus alternativen Quellen wichtig bleibt,
  • warum aufgrund der unzureichenden Datengrundlage keine zielgenaueren Entlastungen möglich waren,
  • dass die Kommunikation der Wirkung und Funktionsweise der Entlastungen verbessert werden muss und
  • wie notwendig die Evaluation der Maßnahmen ist, um gegebenenfalls nachschärfen zu können.

Danke für die spannende Debatte an all meine Kolleg*innen im Ausschuss sowie an die Sachverständigen. Wir bleiben dran, auch künftig im Sinne der Verbraucher*innen das Beste rauszuholen bei notwendigen staatlichen Eingriffen in den Markt.

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