Zum morgigen Welterverbraucher*innentag erkläre ich als Berichterstatterin meiner Fraktion:
„Trotz steigender Energiepreise, muss sich jeder und jede die warme Dusche und das Wäschewaschen leisten können. Die vergleichsweise günstigen Preise der Vergangenheit wurden von unseriösen Energie-Anbietern, die nicht langfristig kalkuliert hatten, ausgenutzt. Wir müssen daher nun dafür sorgen, dass Kund*innen, deren Anbieter keine Energie mehr liefern, in der Grundversorgung weiter Energie bekommen und dabei vor horrend teuren Basistarifen geschützt sind.
Schon vor dem russischen Einmarsch in die Ukraine kletterten die Energiepreise immer weiter und gerade jetzt, da fossile Rohstoffe so eindeutig ungewollte Abhängigkeiten vor Augen führen, werden Benzin, Strom und Wärme noch einmal teurer. Wir werden künftig Geschäftsmodelle erschweren, die wenig nachhaltig sind und das Risiko auf die Verbraucher*innen abwälzen. Darüber hinaus sind wir alle jetzt aufgefordert, Energie zu sparen! Wir sehen jetzt deutlich, wie wichtig es ist, unabhängig von Energieimporten zu werden. Der schnelle und breitflächige Ausbau der Erneuerbaren ist unerlässlich und gerade jetzt wichtiger denn je.“
Viele Menschen möchten ihren Verbrauch an Energie und Wärme reduzieren; zum einen um Geld zu sparen und die Umwelt zu schonen und zum anderen, um den russischen Angriffskrieg nicht mitzufinanzieren.
Eine kleine Übersicht habe ich HIER zusammengestellt.
Ich begrüße die bevorstehende Änderung des Glücksspielstaatsvertrags zur dauerhaften Einrichtung einer bundesweiten Sperrdatei.
Mit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags im Juli 2021 wurde dem Land Hessen übergangsweise die Zuständigkeit für den Aufbau einer bundesweiten Spieler-Sperrdatei übertragen. Diese soll bundesweit, anbieter- sowie spielformübergreifend besonders suchtgefährdete Spieler*innen schützen. Nachdem Aufbau und Verwaltung dieses Systems zunächst ab 2023 an die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder übertragen werden sollte, verständigten sich die Bundesländer nun auf die dauerhafte Übertragung der Zuständigkeit an das Land Hessen und ändern den Staatsvertrag entsprechend.
Die Änderung durchläuft ab sofort in diversen Landesparlamenten die Abstimmungsprozesse. In Berlin wurde der Änderungsentwurf dem Abgeordnetenhaus nun vorgelegt und trägt die Drucksachennummer 19/0154.
Dazu erkläre ich als Mitglied im Gesundheitsausschuss und Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik:
„Diese Änderung des Glücksspielstaatsvertrags ist ein echter Gewinn für den Spielerschutz! Das in Hessen etablierte Sperrsystem (OASIS) läuft erfolgreich und wird nun auf ganz Deutschland ausgeweitet. Die Übernahme des Systems beschleunigt den Prozess zu einer bundesweit gültigen Sperrdatei für alle Anbieter*innen und Spielformen.
Das stärkt gefährdete Spieler*innen und beugt Rückfällen vor. Denn bisher konnten Spieler*innen, die in einem Bundesland bzw. für eine bestimmte Spielform gesperrt waren, recht einfach auf andere Orte oder Formen des Glücksspiels ausweichen. Das ließ eine Sperre in vielen Fällen nicht unbedingt immer effektiv wirken.
Die jetzt angestoßene Änderung sorgt dafür, dass wir das Fachwissen aus der erfolgreichen Anwendung von OASIS in Hessen nutzen, und es spart den langwierigen Aufbau eines bundesweiten neuen Systems durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Bundesländer.“
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages beriet in seiner gestrigen öffentlichen Sitzung über eine Petition des am so genannten Fatigue-Syndrom (ME/CFS) erkrankten Petenten Daniel Loy. Dieser fordert unter anderem eine flächendeckende fachärztliche Versorgung und eine bessere Erforschung der Erkrankung. Als Mitglied des Gesundheitsausschusses war ich auch Berichterstatterin für meine Fraktion. Ich werde dem Ausschuss voraussichtlich die Annahme der Petition empfehlen, wenn diese in einer der nächsten Sitzungen abschließend beraten wird.
Schätzungsweise zwei Millionen Menschen leiden in der Europäischen Union an der Erkrankung ME/CFS, dem so genannten Fatigue-Syndrom. Expert*innen gehen allerdings von einer noch höheren Dunkelziffer aus, denn häufig bleibt die Krankheit unerkannt oder wird nicht korrekt diagnostiziert. Der Petent Daniel Loy, der selbst seit 2006 erkrankt ist, setzt sich dafür ein, dass die ärztliche Versorgung zur Diagnose und Behandlung der Krankheit durch eine entsprechende Ergänzung des §116b SGB V verbessert wird. Außerdem fordert er von der Bundesregierung in seiner Petition (Petition 122600) mehr Investitionen zur Erforschung der Erkrankung, die Benennung eines Beauftragten im Ministerium oder die Schaffung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe sowie eine Veröffentlichung seiner Petition zur Schaffung von Aufmerksamkeit für das Thema.
Es gibt Hinweise darauf, dass eine Infektion mit COVID-19 ebenso eine Erkrankung mit ME/CFS auslösen und zum so genannten „Long-Covid-Syndrom“ führen kann. Angesichts der aktuellen Pandemie hat die Petition von Daniel Loy daher eine verstärkte Notwendigkeit und Dringlichkeit erhalten.
Als Berichterstatterin erkläre ich zu derPetition:
„Die von ME/CFS betroffenen Patient*innen leiden oft in mehrfacher Hinsicht: zum einen verhindert die Erkrankung einen geregelten Alltag, schätzungsweise können rund 25% der Betroffenen ihre Wohnung krankheitsbedingt nicht mehr verlassen, während ca. zwei Drittel dauerhaft arbeitsunfähig bleiben. Häufig wird die Krankheit aber gar nicht erst oder viel zu spät überhaupt erkannt und diagnostiziert, da auch in der Ärzteschaft großes Unwissen darüber herrscht. Herr Loy möchte daher verständlicherweise auch erreichen, dass das Thema ins Curriculum des Medizinstudiums übernommen wird, was ich sehr unterstütze.
Darüber hinaus gibt es für Erkrankte bislang deutschlandweit nur zwei Zentren – in Berlin sowie in München – die sich vertieft mit der Erkrankung und ihrer Erforschung auseinandersetzen. Für viele Betroffene ist aber schon eine Anreise aufgrund ihrer Erkrankung zu anstrengend, so dass die Versorgung dringend deutschlandweit flächendeckend verbessert werden muss. Wir haben dieses Ziel als Ampel-Koalition auch in unserem Koalitionsvertrag formuliert. Auf Seite 83 wird dort gefordert, ein deutschlandweites Netzwerk von Kompetenzzentren und Ambulanzen zu schaffen, um die Versorgung für Erkrankte zu verbessern.
Der Petition von Herrn Loy stimme ich in all ihren Punkten zu und werde dies voraussichtlich auch dem Petitionsausschuss insgesamtempfehlen, wenn die Petition zur abschließenden Beratung dann wieder auf der Tagesordnung steht. Die Bundesregierung wird damit zum Handeln aufgefordert und ich habe große Hoffnung, dass sich für die an ME/CFS und Long Covid-Erkrankten in Deutschland möglichst schnell etwas verbessern sowie die Forschung deutlich intensiviert wird.“
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Zur aktuellen Debatte um die Abgabe von Alkohol an Minderjährige, die der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert angestoßen hat, erkläre ich als Berichterstatterin meiner Fraktion für Drogen- und Suchtpolitik:
„Ich begrüße den Vorstoß des Bundesdrogenbeauftragten in jeglicher Hinsicht – wir brauchen in Deutschland eine bessere Regulierung und Kontrolle aller Suchtmittel, auch in Bezug auf Glücksspiel.
Alkohol ist bislang in Deutschland sehr leicht verfügbar und ich möchte gemeinsam mit dem Bundesdrogenbeauftragten daran arbeiten, hier die Verhältnisprävention zu stärken.
Bessere Verhältnisprävention bei Alkohol umfasst zahlreiche Aspekte: Eine Anhebung des Mindestalters auf 18 Jahre ist eine Maßnahme, der ich aufgeschlossen gegenüberstehe. Derzeit haben wir diesbezüglich „leichter“ Getränke für 16jährige übrigens auch im europäischen Vergleich eine Sonderrolle. Und die Erfahrung zeigt leider, dass dies nicht dazu führt, dass es in Deutschland einen verantwortungsvollen Umgang gibt. Im Gegenteil: Deutschland gehört zu den Ländern mit dem höchsten Pro-Kopf-Konsum von Alkohol weltweit.
Werbeeinschränkungen für alkoholische Getränke, eine stärkere Besteuerung von Getränken mit hohem Alkoholgehalt oder auch der kontrollierte Verkauf in lizensierten Fachgeschäften – wie etwa in Skandinavien üblich – sind weitere Aspekte, die aus meiner Sicht für eine verantwortungsvollere Alkoholpolitik zu diskutieren wären. Für all das möchte ich mich diese Legislatur gern auch mit dem Bundesdrogenbeauftragten gemeinsam innerhalb der Ampelkoalition einsetzen, um zu einer Neuausrichtung der Suchtpolitik in Deutschland zu kommen, die auf eine bessere Abgabekontrolle und einen verantwortungsvollen Umgang mit Suchtmitteln statt auf Verbote setzt.“
Die Grüne Bundestagsfraktion hat in dieser Woche über die Ausschussmitgliedschaften der neuen Wahlperiode entscheiden. Hierzu erkläre ich als direkt gewählte Abgeordnete für Hamburg-Altona:
„Ich freue mich sehr, dass ich meine Fraktion in den kommenden vier Jahren als Vollmitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages vertreten darf. Es hätte eigentlich keiner Pandemie bedurft, um die enorme Bedeutung des Gesundheitswesens und seiner dort Beschäftigten endlich zu erkennen.
Neben der Bewältigung der Corona-Pandemie, die derzeit weiterhin höchste Priorität hat, zeigt der Koalitionsvertrag die politische Richtung der kommenden Jahre auf und stellt die Weichen auf Fortschritt: Reform der Krankenhausvergütung, bessere Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, weitere Digitalisierung des Gesundheitswesen, Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, Bürokratieabbaupaket, bessere Prävention, Förderung von Gesundheitsregionen, verbesserte Patientenberatung oder eine moderne Drogen- und Suchtpolitik, die auf Entkriminalisierung und Jugendschutz setzt.
Als ehemalige Geschäftsführerin der Hamburgischen Landesstelle für Suchtfragen ergeben sich viele Schnittmengen bei der neuen Aufgabe, die ich mit Leidenschaft und Engagement angehen werde.
Außerdem bin ich stellvertretendes Mitglied in den Ausschüssen für „Arbeit und Soziales“ sowie „Familie, Senioren, Frauen und Jugend“ und werde mich bemühen, dort die gesundheitspolitischen Aspekte der jeweiligen Politikfelder einzubringen und mit meiner Perspektive zu bereichern. Ich danke meiner Fraktion für das Vertrauen und freue mich auf die neue Aufgabe.“
Die Konstituierung der neuen Bundestagsausschüsse erfolgt am kommenden Mittwoch.
„Lange habe ich gehofft, dass wir um eine Impfpflicht herumkommen, denn ohne Zweifel stellt sie einen Eingriff in die Freiheitrechte dar. Die 4. Welle dieser Pandemie in ihrer ganzen Wucht führt uns derzeit leider allerdings vor Augen, dass die Freiheitsrechte von uns allen in verschiedensten Lebensbereichen immer eingeschränkt bleiben und bleiben werden, wenn die Impfquote in der Bevölkerung nicht hoch genug ist. Nach Meinung von Expert*innen brauchen wir eine Durchimpfungsquote von mindestens 85%, damit alle in diesem Land wieder ihre Freiheiten in vollem Umfang zurückerlangen und ein Leben ohne nennenswerte Einschränkungen führen können. Um das zu erreichen, erscheint mir mittlerweile leider die Impfpflicht als ein notwendiger Schritt. Nur so erreichen wir durch diesen Eingriff in die Freiheitsrechte jener, die sich bislang trotz Impfangebot nicht impfen lassen wollen, dass wir künftig wieder mehr Freiheit für alle ermöglichen können.“