Anlässlich der heutigen Diskussionsveranstaltung zu Werbung für Alkohol, Tabak und Glücksspiel mit dem Bundesdrogenbeauftragtem erklärt Linda Heitmann, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit der grünen Bundestagsfraktion:
Werbung für Glückspiel ist gesellschaftlich nicht mehr mehrheitlich gewünscht. Sehr viele Menschen sind stattdessen genervt, beim Fußballspiel ständig auf Sportwetten-Anbieter blicken zu müssen. Diese Haltungen zeigen sich anhand der Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage, die heute von Burkhard Blienert, Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung, veröffentlicht wurden.
Mich überrascht dies nicht, wenn ich mir die gesellschaftlichen Folgen von Glücksspielsucht in Deutschland ansehe: Mindestens 200.000 Menschen sind pathologische Glückspieler*innen. Die Dunkelziffer ist vermutlich noch höher. Das Suchtverhalten führt häufig dazu, dass sich Betroffene hoch verschulden sowie ihr Familienleben, den Job und das soziale Umfeld in ungesundem Maß vernachlässigen. Gerade im Glücksspielbereich rutschen zahlreiche Suchtkranke zudem in kriminelle Handlungsweisen hinein, um sich immer wieder Geld zu beschaffen.
Daher sehe ich es geboten, hier den Glückspielstaatsvertrag noch einmal grundlegend anzupacken und Werbung für Glückspiel – auch online und für Sportwetten – weitreichend zu begrenzen oder vollständig zu untersagen. Auch das breit angelegte „Bündnis gegen Sportwettenwerbung“, in dem ich Mitglied bin und Burkhard Blienert die Schirmherrschaft übernommen hat, fordert das schon länger. Die Länder sind hier am Zug, den Glücksspielstaatsvertrag entsprechend zu novellieren!
Heute hat das Bundeskabinett ein Gesetz zum Verbandsklagerecht verabschiedet. Dazu erkläre ich als Berichterstatterin für Verbraucher*innenschutz der grünen Bundestagsfraktion mit meinem Kollegen Till Steffen aus dem Rechtsauschuss:
„Wir begrüßen, dass endlich ein geeinter Entwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Verbandsklagerichtlinie vorliegt. Die Entscheidung des EuGH zum Dieselskandal letzte Woche fordert von uns auch mehr Tempo ein. Der Referentenentwurf wurde im Sinne geschädigter Verbraucher*innen erfreulicherweise verbessert. Ein späteres Opt-in senkt die Hürden für Klagende und entlastet die Justiz, weil Individualklagen reduziert werden. Der verringerte Streitwert senkt das Prozessrisiko für die Verbände.
Ausgewogen ist der Entwurf für uns aber erst dann, wenn echte Waffengleichheit zwischen Verbraucher*innen und Konzernen herrscht. Zu einer anwenderfreundlichen Umsetzung, auf die wir uns im Koalitionsvertrag verständigt haben, sind für uns daher noch weitere Punkte wichtig: Die Voraussetzungen für die klagenden Verbände dürfen nicht zu hoch sein und dürfen insbesondere im Ausland nicht niedriger als im Inland sein. Bußgeldandrohungen für klagende Verbände sind kontraproduktiv und sollten unterbleiben. Wir freuen uns auf die parlamentarische Beratung und sind optimistisch, insgesamt eine gute neue gesetzliche Grundlage für Verbraucher*innen zu schaffen.“
„Kreislaufwirtschaft wird das neue Normal. Meere schützen. Plastikmüll stoppen. Das Ende des Mülls. Kreislaufwirtschaft zum Standard machen. Reparatur und Recyclingindustrie voranbringen. Lieferkettengesetz. Unser Ziel ist zero waste.“ (Wahlprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2021)
Wir leben auf zu großem Fuß. Die Gewinnung und Verarbeitung von Ressourcen sind verantwortlich für die Hälfte aller Treibhausgasemissionen und für 90% des Biodiversitätsverlust. Mit einer Kreislaufwirtschaft unterstützen wir unsere Klimaziele.
Mit diesem ersten Bundeskongress Kreislaufwirtschaft legen wir den Fokus auf die Wichtigkeit und die Möglichkeit des Produkt-Designs. Es wird von verschiedenen Ebenen berichtet,
wie der Stand der Gesetzgebung und von Aktivitäten rund um die Kreislaufwirtschaft ist.
wie Hersteller Greenwashing von Produkten betreiben und
wie die Produktion von kreislauffähigen Produkten und Materialien von Gesetzen, Verordnungen unterstützt wird.
Am Beispiel der E-Mobilität zeigen wir beispielhaft für eine Zukunftsbranche die Gewinnung kritischer Rohstoffe, den Einsatz und den Verbleib der verwendeten Materialien hinzuweisen.
Linda Heitmann, Berichterstatterin für Verbraucher*innenschutz der grünen Bundestagsfraktion:
„Klimaschutz und Abfallvermeidung sind für Verbraucher*innen inzwischen zunehmend kaufentscheidend. Doch viele sind verunsichert aufgrund der Vielfalt von Siegeln und Nachhaltigkeitsversprechen: Ist der Eistee wirklich klimapositiv oder das Motorenöl CO2-neutral? Hersteller betreiben dreistes Greenwashing, um als vermeintlich umweltfreundliche und verantwortungsbewusste Unternehmen ihre Umsätze zu steigern. Selbst vor Verpackungen macht dies nicht Halt: abbaubares Plastik oder 100% recyceltes PET werden den Verbraucher*innen versprochen. Wir brauchen hier einen klaren rechtlichen Rahmen, um transparent zu machen, was hinter solchen Bezeichnungen steckt. Die Green Claims-Initiative der EU kann hier ein erster wichtiger Schritt sein.“
Die Europäische Kommission hat heute ihre Richtlinie veröffentlicht, wie in Zukunft Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen für Produkte und Dienstleistungen geregelt sein sollen. Dazu erkläre ich als zuständige Berichterstatterin meiner Fraktion:
„Ich begrüße den heutigen Vorstoß der Kommission, Greenwashing zu regulieren und Umweltversprechen auf Produkten nur noch wissenschaftlich belastbar zu erlauben. Es ist richtig und leider notwendig, grüne Werbeversprechen künftig einer strengen methodisch-wissenschaftlichen Prüfung durch unabhängige Dritte zu unterziehen. Verbraucher*innen können die Umwelt- und Klima-Versprechen der Unternehmen nicht nachprüfen und bewerten, sondern müssen darauf vertrauen, dass die Angaben stimmen. Konsument*innen werden mit nicht belegbaren Umweltversprechen in die Irre geführt und gleichzeitig mit höheren Preisen für eben jene Versprechen konfrontiert.
Klar ist: Wir brauchen manifeste Regeln, unter welchen Bedingungen mit Umwelt- und Klimaaspekten geworben werden darf. Mir ist besonders wichtig, dass Werbung mit den Versprechungen wie „klimaneutral“ oder „klimafreundlich“ untersagt wird, denn kein Produkt kann so hergestellt werden. Ziel muss sein, Transparenz für Konsument*innen zu schaffen und nachhaltige Wirtschaftsweisen gleichzeitig zu fördern.“
Zum Beschluss des Gesetzentwurfs zur Neuaufstellung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) mitsamt einiger fachfremder Änderungsanträge im Ausschuss für Gesundheit erkläre ich:
Mit dem Gesetz zur Neuaufstellung der UPD setzen wir einen wichtigen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zur Stärkung von Patient*innenrechten um. Dort haben wir uns darauf verständigt, die UPD insgesamt zu stärken sowie deren Beratung unabhängiger und niedrigschwelliger zu gestalten.
Das gelingt uns nun, indem wir die Struktur der UPD in eine Stiftung überführen, in der die maßgeblichen Patient*innenorganisationen entscheidenden Einfluss haben, um das Beratungsgeschäft künftig auszugestalten. Sie können Patient*innen sowohl zu rechtlichen Fragen sowie zu Versorgungsstrukturen und Selbsthilfeangeboten qualifiziert beraten.
Die Neugründung der Stiftung ist damit verbunden, dass wir das Budget der UPD insgesamt aufstocken: künftig werden ihr jährlich 15 Millionen Euro zur Verfügung stehen und in allen 16 Bundesländern soll es neben der Beratung per Telefon oder Video auch reale Anlaufpunkte vor Ort geben. Für viele Patient*innen ist dieser künftig mögliche persönliche Beratungskontakt ein großer Gewinn, um ihre Rechte als Patient*innen besser zu verstehen und durchzusetzen.
Wie schon bisher wird die UPD auch künftig aus Geldern der GKV und PKV finanziert. Diesen Weg haben wir gründlich diskutiert und halten ihn für richtig, damit die UPD unabhängig von politischen Einflussnahmen bleibt.
Die PKV beteiligt sich dabei weiterhin im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung. Wir setzen darauf, dass dies auch wie in den letzten Jahren gut funktioniert, so dass Versicherte in Deutschland ihre Beitragsgelder gut investiert wissen in ein unabhängiges Beratungsangebot, das allen zur Verfügung steht und Patient*innenrechte entscheidend stärkt.
Zum morgigen Weltverbrauchertag erkläre ich als Berichterstatterin für Verbraucherschutz gemeinsam mit meiner Kollegin Tabea Rößner:
Linda Heitmann:
Ein zentrales verbraucherpolitisches Vorhaben der Ampelregierung ist die anwenderfreundliche Umsetzung der Verbandsklage. Sie ist eine große Chance, um effektiven Verbraucherschutz und kollektiven Rechtsschutz in Deutschland künftig besser zu gewährleisten. Dafür muss die Verbandsklage richtig ausgestaltet werden: Wir müssen im Sinne der geschädigten Konsument*innen dafür sorgen, dass sich auch während des Verfahrens noch der Klage angeschlossen werden kann. Mit diesem späten Opt-in verhindern wir eine Flut von individuellen Klagen und verschaffen den Gerichten Luft. Je offener die Klageanmeldung ist und je später eine verbindliche Anmeldung erfolgen kann, desto besser. Dazu gehört außerdem, dass die Ansprüche der Klagenden nicht verjähren können, solange das Verfahren andauert. So wird die Verbandsklage attraktiver als die Einzelklage. Wir wollen zudem allen Verbänden, die sich für die Belange von Verbraucher*innen einsetzen, ermöglichen, Verbandsklagen einzureichen und Betroffene zu vertreten. Der vorliegende Entwurf des Bundesjustizministeriums bedarf somit noch einiger Nachbesserungen.
Ein weiteres großes Ärgernis für Verbraucher*innen aktuell ist Greenwashing, also das Versprechen von Umwelt- und Nachhaltigkeitswirkungen beim Bewerben von Produkten. Wir brauchen Regeln für den dahinter entstandenen Kompensationsmarkt, dessen Zusicherungen schwer zu durchschauen und kaum seriös nachprüfbar sind. Daher begrüßen wir ausdrücklich die EU-Initiative, Green Claims zu regulieren, und treten dafür ein, irreführende Werbung mit Umweltversprechen in Europa nicht länger zuzulassen. Wir brauchen hier Transparenz für Verbraucher*innen und belohnen mit klaren Regeln die Unternehmen, die sich ernsthaft bemühen, nachhaltig zu wirtschaften.
Tabea Rößner:
Der Trend des Online-Einkaufs ist ungebrochen, auch wenn für Verbraucher:innen manche Risiken lauern. Besonders schwer wiegen Sicherheitsmängel, obwohl die Gewährleistung von verlässlichen und sicheren Produkten kein Qualitätsmerkmal sondern Bedingung ist. Und: Produktsicherheit ist Datensicherheit. Wir brauchen grundlegende Sicherheitsanforderungen für digitale und vernetzte Produkte, damit nur sichere Geräte auf dem europäischen Markt verkauft werden dürfen. Sicherheit von digitalen und vernetzten Geräten muss schon bei der Entwicklung durch security by design rechtlich gewährleistet und während der gesamten Gebrauchsdauer garantiert sein. Wir wollen ein anspruchsvolles Verbraucherschutzniveau, wenn es um Sicherheit geht. An dieser Stelle setzen wir große Hoffnung in den Cyber Resilience Act.
Bei Erhalt mangelhafter Ware ist das Widerrufsrecht das zentrale Recht des Verbrauchers. Auch bei Online-Bestellungen müssen die Verbraucher:innen ihr Recht auf Widerruf einfach und barrierefrei ausüben können. Darum haben wir uns im Koalitionsvertrag auf die verpflichtende Einführung eines elektronischen Widerrufsbuttons für Internethändler verständigt. Für jede Bestellung muss der Widerruf mit einem Klick möglich sein. Das schafft Rechtssicherheit für die Verbraucher:innen. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass der EU-Rat den Vorschlag nun auf EU-Ebene verfolgt – ein erster wichtiger Schritt.