Gedenktag der verstorbenen Drogengebraucher*innen

Gedenktag der verstorbenen Drogengebraucher*innen

Am heutigen 21. Juli findet jährlich der Tag zum Gedenken verstorbener Drogengebraucher*innen statt und in diesem Jahr bin ich dafür bundesweit Schirmherrin.

Dabei wird stets all jener Menschen gedacht, die im vergangenen Jahr als sogenannte „Drogentote“ in die Statistik eingegangen sind. In Deutschland waren dies in 2022 insgesamt 1990 Menschen. Und hinter dieser erschreckend hohen Zahl verbergen sich 1990 einzelne Lebensläufe und Schicksale.

In Hamburg wird der Gedenktag schon seit vielen Jahren mit Mahnwachen von den Drogenhilfeträgern ragazza e.V. und freiraum e.V. begangen. Hier werden jährlich Kerzen oder kleine Fahnen mit Namen, Fotos und Infos zu den Verstorbenen aufgestellt. Ich finde das eine schöne Geste, um den Betroffenen ein Gesicht zu geben.

Wie ich heute auch in meiner Rede auf der ragazza-Mahnwache nahe des Hamburger Hauptbahnhofes deutlich machen konnte, ist es gut und wichtig, diesen Gedenktag zu begehen, um ebenjenen ein Gesicht zu geben, die sonst so häufig viel zu sehr am Rande unserer Gesellschaft stehen und vergessen werden. Gleichzeitig würde ich mir eigentlich aber wünschen, dass es den Tag nicht bräuchte, weil keine Menschen direkt in Folge des Konsums illegalisierter Drogen mehr sterben.

Allerdings ist auch mir klar: vermutlich wird das leider noch lange ein Wunsch bleiben. Als Politik önnen und müssen wir aber dafür sorgen, dass es künftig weniger Drogentote gibt: mit mehr niedrigschwelligen Hilfen, Maßnahmen zum Drugchecking oder z.B. mehr Schulungen im Umgang mit dem Notfallmedikament Naloxon.

Ich bleibe dran! Und auch wenn der nächste Gedenktag erst im Juli 2014 stattfindet, denke ich an die Verstorben immer wieder und mache Politik auch für sie.

Auch der NDR war vor Ort und berichtete: Hier geht’s zum Beitrag.

Spanische Erdbeeren, Wassermangel und eine abgebrochene Ausschussreise

Spanische Erdbeeren, Wassermangel und eine abgebrochene Ausschussreise

In der letzten Woche war ich mit dem Umweltausschuss des Bundestages auf Delegationsreise in Spanien mit dem Fokus auf  Wassermangel und Wassermanagement. Leider wurde die Reise nach zwei spannenden Tagen mit vielen Gesprächen in Madrid vorzeitig beendet und wir konnten nicht alle geplanten Stationen absolvieren.

Der Reihe nach

Seit einem halben Jahr wurde die Reise geplant, um vor Ort zu lernen, wie die Spanier*innen mit ausbleibenden Niederschlägen, sinkenden Wasserpegeln und Dürre umgehen. Dazu hatten wir gleich zu Beginn der Reise konstruktive und lehrreiche Gespräche etwa mit den spanischen Staatssekretären für Umwelt und Verbraucherschutz, Umweltschutzverbänden und Wissenschaftler*innen. Auch den Bauernverband, den wir eigentlich in Andalusien direkt in Obst- und Gemüse-Anbaugebieten treffen sollten, haben wir dann spontan in Madrid getroffen. Wasser ist ein politisches Thema, in Spanien schon länger und stärker als bei uns. Wir haben etwa erfahren, dass

  • bis zu 90 Prozent des spanischen Wassers in der Landwirtschaft eingesetzt werden,
  • die Grundwasserstände seit Jahrzehnten rückläufig sind,
  • viele Maßnahmen des Wassermanagements umsetzt wurden und werden, etwa die Aufbereitung von Brauchwasser, Entsalzungsanlagen für Meerwasser oder große Regenauffangsysteme.
Reiseabbruch, warum?

Als ein Kernstück unserer Reise wollten wir uns im Nationalpark Doñana in Andalusien über den Obst- und Gemüseanbau und das Wassermanagement vor Ort informieren. Doch dazu kam es nicht (mehr). Hintergrund waren zum einen die spanischen Regionalwahlen, in deren Folge die Landesregierung Neuwahlen ausgerufen hat, d.h. wir gerieten mit unserer Reise ungeplant mitten in den spanischen Wahlkampf, in den wir uns als überfraktionelle Delegation nicht einmischen wollten. Und zum anderen wurde zeitgleich zur Reise hierzulande eine Petition gestartet, mit der Handelsketten dazu aufgefordert werden, keine Erdbeeren mehr aus Doñana mehr zu verkaufen, weil diese teilweise mit Wasser aus illegalen Brunnenbohrungen bewässert würden. Diese Petition hat einige Landwirt*innen sehr erbost und für ein großen Medieninteresse in Spanien gesorgt. In Absprache mit der deutschen Botschaft vor Ort und dem Ausschusssekretariat des Bundestages waren wir uns als Delegation einig, dass ein neutraler und unvoreingenommener nicht mehr möglich war. Mit Bedauern hat die Delegation dann einvernehmlich entschieden, die Reise nach den Terminen in Madrid nicht fortzusetzen.

Am Thema werden wir weiter arbeiten und uns auch weiterhin mit Expert*innen und Praktiker*innen hierzulande und aus anderen Ländern austauschen. Persönlich treiben mich weiterhin Fragen um wie

  • Wo soll unser Wasser künftig herkommen und zu welchem Zweck muss es wie aufbereitet sein?
  • Was darf Wasser kosten, damit die Agrarprodukte konkurrenzfähig bleiben?
  • Welche Getreide-, Obst- und Gemüsekulturen brauchen wieviel Wasser und sollten entsprechend wo angebaut werden?

Ich persönlich hatte gemeinsam mit der Kollegin Astrid Damerow von der CDU schon von Beginn an beschlossen, die An- und Abreise zur Delegationsreise per Bahn durchzuführen. Eine herrliche Bahnstrecke, u.a. an der französischen Atlantikküste entlang! Nachdem die Rückreise für alle spontan umgeplant werden musste, konnten wir auch Harald Ebner und Amira Mohamed Ali überzeugen, vom Flugzeug auf die Bahn umzusteigen, so dass sich noch Raum für interfraktionellen Austausch über die Reise im französischen TGV und im ICE ergab.


Die Pressemitteilung des Bundestages zum Ende der Reise findet sich unter bundestag.de:

„Die deutsch-spanischen Beziehungen leben vom intensiven Austausch auf allen Ebenen und sind geprägt von tiefem gegenseitigem Respekt für die demokratischen Institutionen und Prozesse des jeweils anderen Landes. Unsere beiden Länder verbindet eine über die Jahre gewachsene, vertrauensvolle Freundschaft.
 
Aus diesem Respekt heraus und in Anbetracht der hohen politischen Bedeutung, die die Themen der Reise in den vergangenen Tagen in den bevorstehenden spanischen Nationalwahlen gewonnen haben, hat der Ausschuss des Deutschen Bundestags für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz beschlossen, von seiner seit längerem geplanten Reise nach Andalusien zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen. 
 
Die Reise sollte dem fachlichen Austausch und der Informationsgewinnung zu einem Thema dienen, das im Interesse unserer beiden Länder liegt – nämlich dem Klimawandel und dessen Folgen.
 
Wir sind zuversichtlich, dass wir diesen Austausch auch in Zukunft fortsetzen können.“


Über die Reise haben unter anderem die Süddeutsche Zeitung oder tagesschau.de berichtet.

Mein Gastbeitrag in der FR zur Verbandsklage

Mein Gastbeitrag in der FR zur Verbandsklage

Gemeinsam vor Gericht

Die Einführung einer neuen Klageart ist eine Chance für den Verbraucherschutz – und sie entlastet absehbar die Justiz. Der Gastbeitrag.

Verbraucherohnmacht hat hoffentlich bald ein Ende. Die Verbandsklage soll Verbraucher:innen ein neues Werkzeug an die Hand geben, sich gemeinschaftlich einfach und effektiv gegen betrügerische Unternehmen zu wehren. Der Dieselskandal um VW und andere haben gezeigt, dass die bestehende Musterfeststellungsklage häufig unzureichend ist, weil Geschädigte nach dem ersten Urteil individuell ihren Schadensersatz einklagen müssen.

Als Grüne setzen wir uns seit Jahren für kollektiven Rechtsschutz ein und legten 2017 bereits einen Gesetzentwurf für eine Gruppenklage vor. Nun gibt uns auch die EU Rückenwind: Die Verbandsklagerichtlinie, die bis Ende letzten Jahres in nationales Recht umzusetzen gewesen wäre, wird von der Ampel-Koalition anwenderfreundlich in deutsches Recht überführt, so wie es im Koalitionsvertrag auch vereinbart ist. Ein Gesetzesentwurf wird nun innerhalb der Ressorts und mit den Verbänden abgestimmt.

Die verbraucherfreundliche Ausgestaltung der Richtlinie lässt viel Spielraum für den deutschen Gesetzgeber und ist daher eine echte Chance für den Verbraucherschutz, damit getäuschte und geschädigte Konsument:innen einfacher und schneller zu ihrem Recht kommen. Dafür muss sie aber auch wirklich gut gemacht sein!

Für uns bedeutet das im Einzelnen erstens niedrige Zulässigkeitshürden bei der Anzahl der Geschädigten: Ziel der Verbandsklage ist, dass geschädigte Verbraucher:innen mit dem gleichen Anliegen gemeinsam vor Gericht ziehen können und nicht individuell klagen müssen. Dies schont Justizressourcen und schützt Verbraucher:innen vor hohen Prozesskostenrisiken. Uns ist es wichtig, dass nur eine kleine Anzahl von Verbraucher:innen notwendig ist, um die Klage einzureichen. Produktspezifische Unterschiede oder minimale Vertragsabweichungen können aus mehreren an sich juristisch identischen Sachverhalten viele verschiedene Sachverhalte machen. Wenn diese dann nicht mehr als gemeinsam zu behandelnde Gruppe betrachtet werden, muss unter Umständen jede einzelne Untergruppe ein bestimmtes Quorum erreichen, um klageberechtigt zu sein. Um die Hürden für geschädigte Konsument:innen niedrig zu halten, streben wir ein Quorum von zehn Personen an.

Zweitens: Niedrigschwellige Zulassung von Verbänden. In der Regel helfen Verbraucherverbände, die schon länger öffentlich registriert sind, geschädigten Konsument:innen, ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. Die Verbraucherzentralen leisten hier gute Arbeit, stoßen mitunter aber an Kapazitätsgrenzen. Daher wollen wir auch Zusammenschlüssen von Verbraucher:innen den Weg zur Verbandsklage eröffnen, die noch nicht so lange existieren oder sich vielleicht nur zu einem einzelnen Anlass zusammengefunden haben.

Drittens: Möglichkeit zur Anmeldung zum Klageregister auch noch im laufenden Verfahren. Für geschädigte Verbraucher:innen ist es kompliziert und unsicher, sich über ein Klageregister einem Verfahren anzuschließen, weil sie dessen Verlauf nicht einschätzen können. Eine frühe verbindliche Anmeldung für ein Verfahren mit ungewissem Ausgang wird zwangsläufig die Zahl der Individualklagen in die Höhe treiben. Doch dann verfehlt die Verbandsklage ihren Zweck! Wir wollen es ermöglichen, bestehende Ansprüche auch noch während des Verfahrens oder sogar noch nach einem Urteil anzumelden. Dadurch werden deutlich mehr Geschädigte erreicht, was die Justiz entlastet. Je offener die Klageanmeldung ist und je später eine verbindliche Anmeldung erfolgen kann, desto besser für Verbraucher:innen.

Viertens: Verjährung von Ansprüchen erschweren. Die Verjährung der Ansprüche muss ab dem Zeitpunkt der Klageerhebung für alle betroffenen Verbraucher:innen unterbrochen werden – unabhängig von einer Anmeldung zum Klageregister. Es muss für alle Geschädigten attraktiv sein, sich einem kollektiven Verfahren anzuschließen anstatt alleine zu klagen, damit die Gerichte nicht überlastet werden. Wenn wir die Möglichkeit lange offen halten, sich der Klage anzuschließen, und wenn wir verhindern, dass Ansprüche vor Ausgang der Verbandsklage verjähren, also nicht mehr geltend gemacht werden können, schaffen wir einen wirksamen Anreiz, Einzelklagen zu vermeiden.

Die Verbandsklage ist ein wichtiger Baustein für effizienten Verbraucherschutz und Schutz der Gerichte vor einer Schwemme von Einzelklagen. Genau deshalb gilt es jetzt, mit der richtigen Umsetzung den Grundstein zu legen für eine schnelle und unkomplizierte Rechtsdurchsetzung.

Linda Heitmann ist Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen und Obfrau im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz.

Till Steffen ist ebenfalls Bundestagsabgeordneter der Grünen und Berichterstatter für die Umsetzung der Verbandsklagerichtlinie im Rechtsausschuss.

Den Beitrag gibt es auch auf der Website der Frankfurter Rundschau.

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Ankündigung: Bundestag snackt op Platt!

Ankündigung: Bundestag snackt op Platt!

„Veele Jahrhoonderten hebt de Lüüd in’n Noorden vun Düütsland Platt snackt. Wi wullt in’ne Debatte kloor mooken: Plattdüütsch schullt wedder een Paart vun’t Alldag in’ne Geegend werden doon“

Dieses Zitat habe ich der Süddeutschen Zeitung anlässlich der bevorstehenden Niederdeutschen Debatte im Bundestag am kommenden Donnerstag gegeben. Plattdeutsch hat in Norddeutschland eine jahrhundertealte Tradition. Da die Sprache in den letzten Jahren jedoch stark aus dem Alltagsgebrauch verschwunden ist, setze ich mich im Parlamentskreis Niederdeutsch mit Abgeorndeten anderer Fraktionen für den Erhalt der Sprache ein. Ein besonderer Anlass dafür bietet der 25. Jahrestag des Inkrafttretens der EU-Charta der Regional- und Minderheitensprachen am 01. März. Dort werden wir Abgeordenten in einer 45-Minütigen-Debatte Reden in Regional- und Minderheitensprachen halten – und als Norddeutsche ist es mir dabei eine Ehre, meine Fraktion „op Platt“ zu vertreten.

Die Süddeutsche Zeitung hat sich dem ganzen Thema bereits jetzt gewidmet. Hier geht es zum Artikel.

Inzwischen kündigen auch andere Medien die Debatte an, etwa Spiegel Online, die Süddeutsche, der NDR, welt.de oder die Zeit.

Windkraftausbau steigern, Naturschutz sichern!

Windkraftausbau steigern, Naturschutz sichern!

Das Hamburger Abendblatt berichtet heute über den Ausbau der Windenergie in Hamburg und einen Antrag der Landesarbeitsgemeinschaft Energie zu unserem nächsten Parteitag am 25. Februar. Zu diesem habe ich einen Änderungsantrag eingebracht, um noch einmal klar zu machen, dass die Partei den Neubau von Windkraftanlagen in ausgewiesenen Hamburger Naturschutzgebieten ablehnt. Folgendes Zitat hatte ich dem Abendblatt dazu gegeben:

„Der Ausbau der Erneuerbaren auch in Hamburg muss jetzt mit Priorität vorangetrieben werden, um unsere Klimaschutzziele zu erreichen. Aber er darf und muss nicht auf Kosten des Naturschutzes geschehen! Der Hamburger Hafen bietet großes Potential zum Ausbau der Windkraft ohne Beeinträchtigung von Vögeln und anderen Tieren. In den letzten Monaten ist der Eindruck entstanden, als wolle Hamburg möglicherweise auch in ausgewiesenen Naturschutzgebieten neue Windräder errichten, um sein Flächenziel von 0,5 Prozent zu erreichen. Das wollen wir als Grüne ausdrücklich nicht, zumal es nach Bundes-Naturschutzrecht sowieso fast unmöglich ist, hier Anlagen genehmigt zu bekommen. Dass wir Grüne den Neubau von Windrädern in ausgewiesenen Naturschutzgebieten grundsätzlich für falsch halten, muss offenbar aber nochmal klar kommuniziert werden. Deshalb habe ich dazu einen Antrag für den kommenden grünen Parteitag gestellt und freue mich über Unterstützer*innen.“


Der Bericht des Abendblatts ist hier zu finden: abendblatt.de (€).

Apotheken-Umschau zu Einweg-E-Zigaretten

Apotheken-Umschau zu Einweg-E-Zigaretten

Einweg-E-Zigaretten, sogenannte Vapes, erfreuen sich gerade einer großen Beliebtheit. Leider finden sich immer mehr davon in Parks oder im Haushaltsmüll, obwohl sich als Elektrogeräte entsorgt werden müssten.

Die Apotheken-Umschau hat dazu den Artikel „Grüne fordert zehn Euro Pfand für Einweg-E-Zigaretten“ veröffentlicht, in dem ich zitiert werde.

Mein vollständiges Statement dazu lautete:

„E-Zigaretten zum Einmal-Gebrauch, sogenannte Vapes, sind in mehrfacher Hinsicht problematisch: Ihre Rückstände verschmutzen die Umwelt, weil kaum eine Vape fachgerecht zurückgegeben und entsorgt wird, der Großteil landet in Parks oder im Hausmüll. Daneben werden unnötig viele Ressourcen verbraucht, sowohl bei der Verpackung als auch mit einer Batterie, die weder aufgeladen noch recycelt wird. Nach 600 Zügen ist Schluss.

Ich bin überzeugt, dass wir den Zugang zu den Vapes, die es heute an vielen Kiosken einfach zu kaufen gibt, erschweren und die ökologischen Schäden minimieren sollten. Ein Pfand auf solche Einwegprodukte, etwa in Höhe von 10 Euro, könnte das Recycling und die Entsorgung deutlich verbessern und den Anreiz zum Verkauf im Einzelhandel reduzieren. Zudem stellt sich die Frage, warum eine Vape nur einmalig gebraucht werden sollte, also ob wir eine Pflicht brauchen, dass sich Akkus und Liquids austauschen und auffüllen lassen.“


Den vollständigen Artikel gibt es auf der Homepage der Apotheken-Umschau.


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