2. Feb. 2026
Die Situation von Menschen, die unter ME/CFS, Long-COVID und anderen postviralen Erkrankungen leiden, treibt mich schon meine gesamte Zeit im Bundestag an. Nun habe ich die Bundesregierung nach dem aktuellen Stand ihrer Arbeit zu diesem Thema gefragt. Darüber hat das Hamburger Abendblatt hier berichtet.
Ich habe dem Hamburger Abendblatt dazu folgendes Statement gegeben:
„Die bereitgestellten Forschungsgelder sind weiterhin richtig und wichtig, dennoch erscheinen sie wie ein Tropfen auf dem heißen Stein angesichts der Vielzahl von Betroffenen weltweit sowie deren Leid. Aus der Anfrage wird deutlich, dass es einer schnellen Anregung von weiteren Forschungsvorhaben zu den Behandlungsmöglichkeiten und der Versorgung von Menschen mit post-viralen Erkrankungen bedarf, insbesondere auch für Kinder und Jugendliche. Insgesamt ist Deutschland bei der Erforschung von Medikamenten und Therapien zu postviralen Erkrankungen derzeit mit führend – um das zu erhalten, sollte die Bundesregierung insbesondere auch Phase-II-Studien zu Medikamenten gezielter fördern und die Vernetzung mit forschenden Unternehmen hier vorantreiben.
Leider offenbart die Anfrage, dass die Bundesregierung keinen Veränderungsbedarf in Bezug die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Renten- und Pflegegeldansprüchen sieht. Hier bleibt weiterhin eine Rehabilitation die Voraussetzung, die bei betroffenen von postviralen Erkrankungen wie ME/CFS und LongCovid aber zu einer gravierenden Zustandsverschlechterung führen kann. Ich appelliere hier, diese Praxis nochmal deutlich auf den Prüfstand zu stellen und Reha-Behandlungen bei postviralen Erkrankungen anders zu betrachten, als bei anderen Krankheitsbildern.
Der letzte Legislatur durch Lauterbach eingesetzte „Runde Tisch LongCovid“ wurde von der neuen Bundesregierung laut Anfrage ersetzt durch eine „Allianz postviraler Erkrankungen“. Leider bleibt in den Antworten unklar, was genau Auftrag und Arbeitsweise dieser Allianz sind. Hier wäre die Bundesregierung gut beraten, solch eine Allianz in klare Strukturen zu lenken, um dann auch sichtbare Erfolge zu erzielen. Ich werde als Abgeordnete an dem Thema weiter dranbleiben und hier auch in Zukunft regelmäßig nachhaken.“
Die Anfrage mit Antwort der Bundesregierung findet ihr hier.
26. Jan. 2026
Vor einigen Tagen berichtete die Zeit exklusiv über unseren Grünen Antrag unter dem Titel: „Eine Reform des Patientenrechte-Gesetzes ist überfällig: Stärkung der Rechte von Patientinnen und Patienten jetzt!“ Heute haben wir den Antrag zum Tag der Patienten eingereicht.
„Patientinnen und Patienten haben ein Recht auf Transparenz, Fairness und Sicherheit, gerade dann, wenn im Behandlungsprozess etwas schiefläuft. Mit unserem Antrag setzen wir uns dafür ein, dass Patient*innen ihre Rechte leichter durchsetzen können und medizinische Einrichtungen mehr Verantwortung übernehmen. Es darf nicht vom Zufall abhängen, ob ein Behandlungsfehler aufgeklärt wird oder nicht. Entscheidend ist, dass die Beweislast nicht in erster Linie bei Betroffenen, sondern Behandler*innen liegen muss. Zudem wollen wir sicherstellen, dass Dokumentationen nachvollziehbar sind, Gutachten unabhängig erstellt werden und Betroffene angemessen unterstützt werden. So schaffen wir mehr Vertrauen in unser Gesundheitssystem und stärken diejenigen, um die es am Ende geht: die Patientinnen und Patienten.
Der Patientenbeauftragte hat schon letzte Legislatur mehrfach eine Novellierung des Patientenrechtegesetzes versprochen, doch bis heute warten wir vergeblich auf einen Aufschlag, der gemeinschaftlich aus Gesundheits- und Justizministerium kommen müsste. Ein Aufschlag der Bundesregierung ist lange überfällig – wir fordern mit unserem Antrag somit nun auch öffentlich dazu auf, dieses wichtige Thema endlich anzugehen und formulieren dabei direkt unsere Vorstellungen davon, welche Eckpfeiler uns bei einer Reform wichtig sind.“
Hier geht’s zum Artikel in der ZEIT.
Außerdem berichtet das Ärzteblatt zu diesem Thema.
Mit unserem Antrag setzen wir uns für eine umfassende Reform des Patientenrechtegesetzes ein. Wir wollen erreichen, dass Patient*innen bei Behandlungsfehlern besser geschützt sind und ihre Ansprüche fair und transparent durchsetzen können. Dafür schlagen wir vor, die Beweisführung zu erleichtern, die Verantwortung von Kliniken und Praxen bei organisatorischen Mängeln klar zu regeln und die Dokumentation von Patientenakten fälschungssicher zu gestalten. Außerdem wollen wir, dass medizinische Gutachten unabhängig, nachvollziehbar und qualitätsgesichert erstellt werden.
Hier geht’s zum Antrag.
19. Jan. 2026
Vergangene Woche haben wir im Gesundheitsausschuss in einer öffentlichen Anhörung über den Gesetzentwurf zum Medizinalcannabis-Gesetz debattiert. Ich habe dazu folgendes Statement abgegeben:
„Das Gesetz, das die Regierung vorgelegt hat, ist nicht ausgereift und stigmatisiert Patient*innen, da hier medizinisches Cannabis anders behandelt wird als alle anderen Medikamente. Die Patient*innen werden somit unter den Generalverdacht gestellt, Cannabis eigentlich gar nicht zu medizinischen Zwecken verschrieben bekommen zu wollen. Ihre Versorgung mit Medizinalcannabis wird dadurch deutlich verschlechtert. Eine Pflicht zu einem persönlichen Arztkontakt ist sinnvoll, sollte allerdings nicht nur bei Medizinalcannabis verschärft werden. Aus unserer Sicht kann dies zudem auch per Videosprechstunde passieren. Wir haben daher einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt, solche Videosprechstunden zur Verschreibung auch zu ermöglichen.
Es wäre zudem sinnvoller, das gesamte System der Fernverschreibung zu reformieren und sich nicht nur auf ein spezielles Medikament zu beziehen. Auch vor dem Hintergrund, dass es zahlreiche Medikamente gibt, die deutlich gefährlicher sind und hohes Abhängigkeitspotential haben. Das Versandverbot für Apotheken wollen wir aus dem Gesetz wieder rausstreichen und haben auch dies per Änderungsantrag bereits eingereicht. Zudem wäre es angebracht, das Kriterium der Austherapiertheit bei der Verschreibung von Medizinalcannabis zu reformieren, damit das Medikament für Patient*innen wie Ärzte endlich wirklich im Behandlungsalltag ankommt. Im Gesundheitsausschuss müssen wir hier bei diesem Gesetz noch deutlich nachbessern.“
Über die Anhörung hat u.a. die pharmazeutische Zeitung hier und Legal Tribune Online berichtet.
13. Jan. 2026
Für das Magazin 360° Onkologie der Deutschen Krebsgesellschaft e.V. habe ich einen kurzen Beitrag zum Thema Prävention verfasst. Diesen findet ihr mit der ganzen Ausgabe des Magazins hier.
10. Dez. 2025
Der Tagesspiegel-Background berichtet heute exklusiv zu den Ergebnissen meiner Anfrage zum Thema Cannabis-Modellprojekte. Die Kleine Anfrage thematisiert die schleppende Umsetzung und bisher zu beobachtende Ablehnung beantragter wissenschaftlicher Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis nach der Entkriminalisierung 2024. Ich habe dazu gefragt, warum die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bislang keine entsprechenden Forschungsprojekte genehmigt hat, obwohl dies unter der sogenannten Forschungsklausel im Cannabisgesetz möglich wäre.
Mein Statement dazu:
„Die Antwort der Bundesregierung offenbart deren fatale Blockadehaltung in der weiteren Entwicklung der Drogen- und Suchtpolitik im Bereich Cannabis. Obwohl das Cannabisgesetz ausdrücklich Forschung ermöglicht, wurde bisher kein einziges wissenschaftliches Modellprojekt genehmigt: 65 Anträge liegen vor, mehrere wurden bisher abgelehnt. Damit verhindert die Regierung genau die Studien, die zeigen könnten, wie regulierte Abgabe Jugendschutz stärken kann, Gesundheit besser schützt und den Schwarzmarkt zurückdrängt.
Die Teil-Legalisierung von Cannabis ist eine drogenpolitische Erfolgsgeschichte. Die Entkriminalisierung entlastet Polizei und Justiz deutlich, die Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sind spürbar zurückgegangen. Anstatt diesen Erfolg weiterzuentwickeln, verweigert die Bundesregierung Transparenz und schiebt die Verantwortung für die Umsetzung des Gesetzes vollständig auf die Länder ab.
Wir als Grüne stehen für eine Drogen- und Suchtpolitik, die auf Wissenschaft statt Ideologie setzt. Dazu gehören wissenschaftlich begleitete Modellprojekte, klare Regeln für Abgabe an Erwachsene in Fachgeschäften, starke Prävention, verlässlicher Kinder- und Jugendschutz und eine konsequente Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Die heutige Antwort der Bundesregierung zeigt: Diese Modernisierung wird es mit CDU/CSU und SPD nicht geben, sie bleibt Aufgabe einer progressiven Mehrheit im Bundestag, die sich hoffentlich in Zukunft wieder ergeben wird.“
Misbah Khan, stellvertretende Vorsitzende der Grünen Bundestagfraktion:
„Die Antwort auf unsere Kleine Anfrage legt offen, dass die Bundesregierung über keinerlei belastbare Daten verfügt, um eine realistische Einschätzung der Lage vorzunehmen. Gleichzeitig wird die Teil-Legalisierung von zahlreichen Stimmen innerhalb der Regierung immer wieder als großes „Unheil“ stilisiert. Statt auf Fakten zu setzen, wird das Thema Cannabis offenbar aus einer rein ideologischen Perspektive angegangen, die sich gegen die rund 4,5 Millionen Konsumenten richtet. Eine evidenzbasierte Sucht- und Drogenpolitik wäre gesamtgesellschaftlich von großer Bedeutung. Dass sich die Bundesregierung jedoch dieser Verantwortung entzieht und politisch motiviert vorgeht, ist ein großes Versäumnis.“
Den ganzen Artikel im Tagesspiegel Background findet ihr hier.
20. Nov. 2025
Mit Krautinvest habe ich vor einiger Zeit zur Ablehnung von Cannabis-Modellprojekten durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gesprochen. Den ganzen Artikel findet ihr hier.
Mein Zitat dazu: „Bei der damaligen Gesetzgebung und der nachgelagerten Verordnung wurde explizit dafür plädiert, dass wissenschaftliche Forschung an und mit Konsumcannabis möglich sein sollte, und die BLE wurde dafür als zuständige Behörde per Verordnung bestimmt, um entsprechende Vorhaben zu genehmigen und in der Folge zu begleiten.“ Ihres Erachtens erscheint die Forschungsklausel „als tragfähige Rechtsgrundlage für die Genehmigung wissenschaftlicher Modellprojekte – natürlich vorausgesetzt, die Projekte sind wissenschaftlich konzipiert, räumlich und zeitlich begrenzt und dienen der Gewinnung von Erkenntnissen zu Konsum, Gesundheitsschutz und Prävention.“ Heitmann geht davon aus, dass die „damalige ministerielle Intention“ sehr wohl in der Lage war, „Forschung zur räumlich und zeitlich begrenzten Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken auch jenseits der noch nicht verabschiedeten ‚Säule II‘-Gesetzgebung und auf Basis der ‚Säule I‘ zu ermöglichen.“