Anlässlich des heutigen Beschlusses gegen eine Neuauszählung der Bundestagswahl 2025 erklärt Linda Heitmann, Mitglied im Wahlprüfungsausschuss:
„Die sorgfältige und transparente Prüfung der Ordnungsgemäßheit einer Wahl ist unabdingbar, damit das Vertrauen in die Ergebnisse von Wahlen gestärkt wird. Entsprechend hat der Wahlprüfungsausschuss den vorgetragenen Sachverhalt unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Bundes- und Landeswahlleiter*innen sorgfältig geprüft und festgestellt, dass nach dem Vortrag der Einspruchsführer keine mandatsrelevanten Wahlfehler erkennbar sind. Eine Entscheidung des Bundestages über die Einsprüche des BSW gerichtet auf Neuauszählung soll noch in diesem Jahr erfolgen, damit die Einspruchsführer endlich Klarheit haben – auch mit Blick auf die Möglichkeit der nachgelagerten Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht.
In der letzten Legislatur hat in Folge der Prüfungen des Ausschusses tatsächlich auch eine Neuwahl in einigen Teilen Berlins stattgefunden, in denen Wahlfehler in mandatsrelevanter Größenordnung festgestellt wurden. Im Falle der Vorwürfe des BSW hat sich der Sachverhalt nun deutlich anders dargestellt. Wir begrüßen diese sachliche Klärung und danke allen Beteiligten für ihre engagierte Arbeit im Ausschuss.“
Zu diesem Thema hat u.a. die Deutsche Welle hier berichtet.
Als Berichterstatterin der Grünen Fraktion für Wahlrecht und Bürgerbeteiligung habe ich heute den Haushaltsentwurf 2026 für diese Bereiche kommentiert:
„Die Bundesregierung verabschiedet sich von der Bürgerbeteiligung – und das im Widerspruch zu ihrem eigenen Koalitionsvertrag. Wer Bürgerräte verspricht und dann die Mittel streicht, verspielt Vertrauen und Glaubwürdigkeit. Die Regierung tritt die Idee der Mitbestimmung mit Füßen und zeigt: Wenn es ernst wird, hat echte Beteiligung keinen Platz.
SPD und Union haben im Koalitionsvertrag vereinbart: „Ergänzend zur repräsentativen Demokratie setzen wir dialogische Beteiligungsformate wie zivilgesellschaftliche Bürgerräte des Deutschen Bundestages fort.“ Doch zum zweiten Mal werden im Haushalt keine Mittel dafür eingestellt – der Todesstoß für die engagierte Stabsstelle bei der Bundestagsverwaltung. Union und SPD müssen ihre Ankündigungen endlich ernst nehmen, denn politische Teilhabe lebt vom sichtbaren Handeln und den echten Möglichkeiten zur Mitgestaltung. Nur so wird Demokratie für die Menschen erlebbar und das Vertrauen in unsere Parlamente und den gesellschaftlichen Zusammenhalt gestärkt.“
Auch der BR hat diesem Thema einen Beitrag gewidmet, diesen findet ihr hier.
Zur heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss erklärt Linda Heitmann, Berichterstatterin für die Krankenkassenfinanzierung der Grünen Bundestagfraktion:
„Die bislang vorgeschlagenen Alibimaßnahmen von Koalitionsfraktionen und Bundesregierung reichen nicht aus, um die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dauerhaft zu sichern. Die Mehrheit der Sachverständigen bezweifelt, dass die geplanten Einsparungen ausreichen, um Zusatzbeiträge zu verhindern, und warnt vor einer einseitigen Belastung der Kliniken und Krankenkassen. Auch Kassenärzte und die Pharmaindustrie sollten ihrer Ansicht nach ihren Beitrag leisten, um nachhaltige Lösungen zu gewährleisten.
Wichtigste Erkenntnisse im Überblick:
Zweifel an Einsparziel: Viele Sachverständige sind sich einig, dass die angestrebten Einsparvolumina nicht ausreichen, um die vorgesehenen Zusatzbeiträge für 2026 zu verhindern. Es besteht die Gefahr, dass neue Maßnahmen lediglich „aufgesogen“ werden, ohne die Versorgung tatsächlich zu verbessern.
Dringlichkeit struktureller Maßnahmen: Es wurde deutlich, dass im Versorgungssystem erhebliche Ineffizienzen bestehen. Die Sorge wächst, dass alle neuen finanziellen Mittel nur in die Haushaltslöcher fließen bzw. verpuffen und für Patienten keinerlei Verbesserungen mit sich bringen. Stattdessen wären umfassende, strukturell wirksame Reformen unabdingbar, um die Versorgung tatsächlich spürbar zu verbessern.
Unzureichende kurzfristige Maßnahmen: Die kurzfristigen politischen Maßnahmen wurden als unzureichend bewertet. Um die Finanzierung der Versorgung langfristig zu sichern, sind tiefgreifende strukturelle Veränderungen notwendig – etwa bei der Krankenhausfinanzierung, bei der vertragsärztlichen Versorgung, bei der Notfallversorgung und in der Arzneimittelvergütung.
Die Expert*innen betonten die Notwendigkeit, die Lasten breiter zu verteilen: Neben den Krankenkassen sollten auch Krankenhäuser, Ärzte und die Pharmaindustrie ihren Beitrag leisten. Nur durch einen gemeinsamen Ansatz könne das Versorgungssystem wieder effizient und zukunftssicher gestaltet werden.
Fazit: Es besteht Einigkeit unter den Expert*innen darüber, dass die aktuellen Maßnahmen nur sehr kurzfristig etwas Luft verschaffen. Nachhaltige Reformen sind dringend erforderlich, um die finanziellen Herausforderungen zu bewältigen und die Versorgung für alle Versicherten langfristig zu sichern.“
Zur heutigen Pressekonferenz des MD Bund mit der Veröffentlichung der Jahresstatistik und des wissenschaftlichen Gutachtens zu Behandlungsfehlern erklärt Linda Heitmann, MdB, Mitglied im Gesundheitsausschuss und grüne Berichterstatterin für das Thema Patientenrechte:
„Die heute vom MD Bund präsentierten Zahlen machen erneut deutlich: Behandlungsfehler sind in Deutschland ein ernstzunehmendes, dauerhaftes Problem – und verursachen jedes Jahr immense Folgekosten für unser Gesundheitssystem. Dass bei schätzungsweise 5 Prozent aller Krankenhausbehandlungen Fehler passieren, ist alarmierend und darf nicht einfach weiter hingenommen werden. Hinter jeder Zahl stehen Menschen, die vermeidbares Leid erfahren. Wir müssen alles daransetzen, sowohl die Fehler selbst als auch ihre Folgekosten spürbar zu senken!
Der klare Appell des MD Bund für ein bundesweites Never-Event-Register ist überfällig und auch uns Grünen ein dringendes Anliegen! In der letzten Legislatur wurde deshalb im Rahmen der Gesetzgebung zur Krankenhausreform ein solches Register verankert, was nun endlich kommen muss. Wir haben als Grüne ein Auge darauf, dass dieser Punkt bei der Verwässerung der Krankenhausreform nicht zurückgedreht wird. Und wir werden weiter Druck machen für eine verantwortungsvolle Gesetzgebung. Zudem ist es längst überfällig, das Patientenrechtegesetz zu novellieren, wozu es seit letzter Legislatur Vorschläge des Patientenbeauftragten gibt. Es ist unverständlich, warum diese noch immer nicht angegangen wurden!“
Ganz schön absurd: Die Bundesregierung plant, öffentliche Gelder für eine Werbekampagne zugunsten deutschen Weins einzusetzen, obwohl damit auch alkoholhaltige Produkte beworben werden und das den gleichzeitig erklärten Präventionszielen zuwider läuft.
Nachdem zunächst die taz darüber berichtet hatte, habe ich noch einmal bei der Bundesregierung nachgehakt, wie der Vertrag genau aussieht. Die Ergebnisse sind leider ernüchternd (s.u. in den Screenshots).
Mein Statement dazu: „Die Bundesregierung antwortet auf meine konkrete Nachfrage, ob der Vertrag zur Bewerbung von Wein schon rechtskräftig abgeschlossen wurde, leider nicht. Aber was aus der Antwort leider klar hervorgeht, ist, dass mit dem vorgesehenen Geld auf jeden Fall alkoholhaltige Produkte beworben werden. Das steht den gesundheitspolitischen Zielen diametral entgegen!
Es ist mehr als bedenklich, dass die Bundesregierung unter der Leitung von Agrarminister Alois Rainer Steuergelder in eine Werbekampagne für den deutschen Wein stecken will, ohne die gesundheitlichen Risiken des Alkoholkonsums zu berücksichtigen. Das Deutsche Weininstitut, unterstützt von der Deutschen Weinakademie, soll die geplante Informations- und Werbemaßnahme durchführen. Dabei wird betont, dass diese Institutionen über umfassende Erfahrung in der Aufklärungsarbeit verfügen und sich der Bedeutung der Alkoholprävention bewusst seien. Doch dieser Punkt wirft Fragen auf: Wenn das Deutsche Weininstitut, eine Organisation, die selbst in der Weinwerbung tätig ist, nun auch in der Rolle der Aufklärung agieren soll – wie unabhängig und objektiv kann diese „Aufklärung“ wirklich sein? Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass eine Maßnahme zur Förderung des Weinkonsums, selbst wenn auch alkoholfreie Varianten berücksichtigt werden sollen, mit einer wirksamen Alkoholprävention vereinbar ist. Die Regierung stellt die finanziellen Mittel als „wirtschaftliche Notwendigkeit“ dar, aber hier wird einmal mehr deutlich, wie sehr die Politik auf die Interessen der Weinlobby hört.
Die Bundesregierung sollte sich freuen, dass der Alkoholkonsum in Deutschland sinkt – dies kann insbesondere Ministerin Warken eigentlich nur begrüßen. Doch sie kann sich mit dem Ziel der Gesundheitsförderung und Prävention, die langfristig hohe Kosten im Gesundheitswesen einsparen können, offensichtlich nicht durchsetzen. Statt solche Maßnahmen wie die Wein-Werbekampagne zu fördern, sollten wir viel mehr in umfassende Präventionsprogramme investieren, die tatsächlich die negativen Auswirkungen des Alkohols auf die Gesellschaft und die Gesundheit der Bürger mindern. Wir werden daher als Grüne in den Haushaltsberatungen noch versuchen, die Weinmillion zu verhindern und das Geld in sinnvollere Projekte umzuleiten.“
Zu diesem Thema hat zunächst die taz berichtet, ich werde dort auch zitiert. Hier geht es zum Artikel.
Anbei außerdem die Antworten der Bundesregierung auf meine Nachfragen:
Als Berichterstatterin meiner Fraktion für Küsten- und nationalen Meeresschutz habe ich im Rahmen einer Kleinen Anfrage die Bundesregierung zu ihren Plänen und Maßnahmen zur Förderung von naturverträglichem und nachhaltigem Tourismus an der deutschen Nord- und Ostsee befragt. Zu den Antworten habe ich eine Pressemitteilung veröffentlicht:
„Heute beginnen in mehreren Bundesländern die Herbstferien. Viele Menschen machen sich auch auf den Weg Richtung Nord- oder Ostseeküste. Leider zeigt die Bundesregierung in meiner Anfrage, wie ambitionslos sie in Sachen Natur- und Klimaschutz sowie Nachhaltigkeit agiert. So sind wichtige klimafreundliche Schienenprojekte, die für die bessere Erreichbarkeit der Küsten essenziell sind, aktuell weiterhin nicht gesichert finanziert. Beispielsweise droht der Marschbahn absehbar der Stopp der Planungen, weil die Finanzierung trotz Sondervermögen nicht gesichert ist. Hier hätte sie im Rahmen der Haushaltsplanungen 2026 Pflöcke für klimafreundlicheren Tourismus einschlagen können, doch stattdessen soll viel Geld in die Förderung des Straßenverkehrs fließen. Die Regierung verpasst die Chance, Menschen zur nachhaltigen An- und Abreise an ihre Urlaubsorte zu motivieren.
Auch andere wichtige Programme wie etwa zur Förderung der Elektrifizierung und Dekarbonisierung von Schiffen werden entweder erheblich zurückgefahren oder gänzlich gestrichen. Dazu gehören das Maritime Forschungsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, das Programm „Nachhaltige Modernisierung von Küstenschiffen“ sowie die Fördermaßnahme BordstromTech. Besonders bitter ist, dass der Titel „Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Landstromversorgung in deutschen Häfen“ im Klima- und Transformationsfond zum Ende des Jahres ersatzlos ausläuft.
Die Bundesregierung vergibt hier eine riesige Chance auch aus wirtschaftspolitischer Perspektive: der Tourismus insbesondere an der deutschen Nord- und Ostseeküste ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, der maßgeblich zur Wertschöpfung beiträgt und zahlreiche Arbeitsplätze in verschiedenen Wirtschaftsbereichen schafft. Gleichzeitig hat der Tourismus erhebliche Auswirkungen auf Umwelt, Natur und Klima. Obwohl die Bundesregierung sich besonders viel Zeit zur Beantwortung genommen hat, fällt die Antwort sehr ernüchternd aus. An vielen Stellen hat die Bundesregierung schlicht keine Antworten und kann keine Daten liefern – so etwa zum Investitionsbedarf in die energetische Sanierung von Urlaubsunterkünften.
Als Grüne fordern wir die Bundesregierung auf, naturverträglichem und klimafreundlichem Tourismus mehr Aufmerksamkeit zu schenken und hier eine umfassende Strategie zu erarbeiten. Diese muss beinhalten, Schienenprojekten zur An- und Abreise an die deutschen Küsten Priorität einzuräumen, die Elektrifizierung des Schiffsverkehrs voranzutreiben, die Finanzierung der obengenannten Programme fortzusetzen und in der Entwicklung der Nationalen Tourismusstrategie, die im nächsten Jahr ansteht, ein besonderes Augenmerk auf Naturverträglichkeit auch in den Kommunen vor Ort zu legen.“