Pressemitteilung: Gewalthilfegesetz beschlossen

Pressemitteilung: Gewalthilfegesetz beschlossen

Pressemitteilung von Linda Heitmann und Mareike Engels:
Frauenpolitischer Meilenstein – Gewalthilfegesetz wurde geeint


Auch wenn die vergangene Woche im Schatten schwerwiegender Entscheidungen im Bundestag stand, gibt es auch vereinzelt gute Nachrichten. Hierzu gehört, dass sich die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und CDU auf das Gewalthilfegesetz einigen konnten und dies am vergangenen Freitag im Bundestag beschlossen wurde. Dies ist ein bedeutender Durchbruch für den Gewaltschutz. Das Gewalthilfegesetz regelt einen Rechtsanspruch auf Frauenhausplätze und Beratung für alle gewaltbetroffenen Frauen und deren Kinder. Der Bund beteiligt sich so erstmalig an der strukturellen Finanzierung des Gewalthilfesystems in einer Höhe von 2,6 Milliarden Euro. Davon profitieren auch Frauen und Kinder aus Hamburg und Altona ganz direkt.


Linda Heitmann, Bundestagsabgeordnete für Altona, und Mareike Engels, Bürgerschaftsabgeordnete für den Wahlkreis Altona und Kreisvorsitzende der Grünen Altona sowie frauenpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion, erklären dazu:


„Das Gesetz ist ein enormer Schritt bei der Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Auch die Beschäftigten in Frauenhäusern und Beratungsstellen werden bei ihrer Arbeit künftig besser unterstützt. Mit dem Rechtsanspruch auf Schutzplätze und Beratung stehen wir betroffenen Frauen kompromisslos zur Seite. Es liegt uns sehr am Herzen, dass künftig keine Frau mehr ihren Frauenhausplatz selbst finanzieren muss. Für diese Stärkung der Hilfestruktur und die Prävention, haben wir Grüne lange gekämpft. Auch wenn der Zugang zu Frauenhäusern in Hamburg bundesweit vergleichsweise gut geregelt ist, werden auch in Hamburg Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt profitieren. Wir wollen die Istanbul-Konvention konsequent umsetzen. Dafür braucht es mehr Schutzplätze und einen besseren Betreuungsschlüssel in den Frauenhäusern. Die Einigung auf das Gewalthilfegesetz schafft Spielraum in diesen Fragen weiter zu kommen.“


Die Länder sind verpflichtet, die Erfüllung des Anspruchs zu gewährleisten und ein Schutzangebot, das an den Bedarfen der Betroffenen ausgerichtet ist, sicherzustellen. Gewaltbetroffene Frauen sollen zukünftig unabhängig von ihrem Wohnort, ihrem Einkommen, ihrer körperlichen Verfassung Schutz und Hilfe finden und die Lücken im Hilfesystem geschlossen werden. Damit kommt Deutschland den Verpflichtungen der Istanbul-Konvention nach.

PM: Weniger Verpackungsmüll

PM: Weniger Verpackungsmüll

Tübingen hat eine kommunale Verpackungssteuer eingeführt, um dem Müllproblem in der Stadt zu begegnen. Dagegen hatte ein Schnellrestaurant geklagt und heute vor dem Bundesverfassungsgericht verloren. Dazu erkläre ich als Sprecherin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit & Verbraucherschutz der Grünen Bundestagsfraktion:

„Ich freue mich über das Urteil, weil es ab heute keine Ausrede mehr für Kommunen gibt, sich nicht um das Verpackungsmüll-Problem zu kümmern. Das Tübinger Modell der Verpackungssteuer sollte Schule machen und schnell Nachahmer*innen finden. Aktuell ist es für Verbraucher*innen schwierig, Mehrwegangebote zu nutzen, weil viele Restaurants und Imbisse auch der Mehrweg-Angebotspflicht nicht nachkommen – wie eine Untersuchung der Umwelthilfe offenbart hat. Ein besserer Vollzug bestehender Regeln gemeinsam mit der flächendeckenden Verpackungssteuer bietet die große Chance, den riesigen Berg an Verpackungsmüll, der oftmals auf der Straße oder in Parks zurückbleibt, deutlich zu verringern.

Leider hat die FDP im Bundestag verhindert, dass wir auch auf Bundesebene weiterkommen. Mit den Eckpunkten zu einem Gesetz für weniger Verpackungsmüll von Steffi Lemke wurden Wege aufgezeigt, Verpackungsmüll einzusparen und Konsument*innen die Wahlfreiheit zu lassen. Im Supermarkt sollte es bei Getränken immer auch eine Mehrweg-Alternative geben. Mehrwegflaschen sollten überall zurückgegeben werden können. Beim Vor-Ort-Verzehr braucht es keine Einwegverpackungen. Und wenn sich die Füllmenge eines Produktes verringert, sollte auch die Verpackung schrumpfen. Wir sind weiterhin offen, diese Vorschläge im Bundestag umzusetzen.“

Die Pressemitteilung wurde unter anderem aufgegriffen von msn.com, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), regionalHeute, der Augsburger Presse, Tixio, madeinbocholt.de, Report-K und eu-schwerbehinderung.eu.

PM: Mehr Schutz vor Fluglärm

PM: Mehr Schutz vor Fluglärm

Heute berichtet das Abendblatt, dass der nächtliche Flugverkehr in Hamburg zugenommen hat. Dazu erkläre ich als Bundestagsabgeordnete aus Altona sowie Mitglied im Umwelt- und Gesundheitsausschuss des Bundestages, gemeinsam mit Lisa Kern, Bürgerschaftsabgeordnete für Lokstedt/Niendorf/Schnelsen und Sprecherin für Verbraucherschutz (beide Grüne):

„Die zunehmenden Flugbewegungen nachts am Hamburger Flughafen müssen endlich ernst genommen werden! Fluglärm ist für die Hamburger*innen den ganzen Tag über eine der wesentlichen Lärmbelastungen, nachts ganz besonders. Verspätungen sind der Hauptgrund, warum Flugzeuge nach wie vor auch nach 23 Uhr starten und landen und somit die Nachtruhe stören. Die zuständige Wirtschaftssenatorin muss hier tätig werden. Die bisherigen Regelungen sind zu lasch, um vermeidbare Starts und Landungen nach 23 Uhr einzuschränken. Dafür braucht es klarere Definitionen, was ‚unvermeidbaren Verspätungen‘ sind und als Grüne sind wir auch der Meinung, dass eine Verkürzung der Betriebszeiten möglich wären und Entlastung bringen könnten!

Fast ein Viertel mehr Nachtflüge verzeichnete der Flughafen im vergangenen Jahr. Eine erhebliche Mehrbelastung für die Hamburger*innen. Melanie Leonhard darf nicht länger die innenstadtnahe Lage des Flughafens als Ausrede vorschieben: Eine moderne Metropole sichert den Gesundheits- und Lärmschutz seiner Bewohner*innen. Dafür müssen die Airlines in die Pflicht genommen werden: Verspätete Starts und Landungen sollten künftig nur noch mit vorher erteilter Ausnahmegenehmigung der Lärmschutzbeauftragten erlaubt werden. Flachstarts gilt es vollständig zu unterbinden. Darüber hinaus muss am Flughafen die Perspektive der betroffenen Bürger*innen besser einbezogen werden. Wir unterstützen daher die Forderungen von BIG-Fluglärm.“

Pressemitteilung: Verbraucherpolitischer Bericht

Pressemitteilung: Verbraucherpolitischer Bericht

Das Bundeskabinett hat heute den verbraucherpolitischen Bericht der Bundesregierung verabschiedet. Dazu erklärt Linda Heitmann, Sprecherin für Verbraucherschutzpolitik der Grünen Bundestagsfraktion und direkt gewählte Abgeordnete für Hamburg-Altona:

„Der Bericht zeigt, dass die Ampelregierung trotz schwieriger Rahmenbedingungen dem Verbraucherschutz neue Impulse geben konnte. Während der Energiekrise infolge des russischen Angriffskrieges wurden die Haushalte bei den Energiepreisen massiv entlastet; die Schuldnerberatung wurde bundesweit auf ein stabiles Fundament gestellt und dauerhaft gestärkt. Und das neue Rechtsinstrument der Verbandsklage schafft für geschädigte Verbraucher*innen niedrigschwellige und einfache Möglichkeiten, gegenüber Unternehmen zu ihrem Recht zu kommen.

Zur Wahrheit gehört aber auch: Die FDP hat in den letzten drei Jahren weitere Fortschritte gezielt verzögert und verschleppt. Das in Teilen zuständige Justizministerium unter Marco Buschmann hat Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag weder umgesetzt noch angeschoben. Ich denke hier etwa an die in der Koalition vereinbarte Bestätigungslösung für am Telefon geschlossene Verträge oder die Ein-Jahres-Option bei Abo-Verträgen. Außerdem gibt es tragischerweise keinen Fortschritt bei der Frage, ob und wie wir bezüglich einer Versicherung von Elementarschäden weiterzukommen, obwohl die Dringlichkeit auf der Hand liegt und die Länder geschlossen für deren verpflichtende Einführung votieren.

Es bleibt also wichtig, auch in der kommenden Wahlperiode die Anliegen von Verbraucher*innen zu fokussieren, um ihren Alltag zu erleichtern – beim Einkaufen, beim Wohnen oder in der Bank. Ich setzte mich weiter dafür ein, auch Verbrauchergruppen in den Blick zu nehmen, die vor besonderen Herausforderungen stehen, wie etwa junge Menschen, Ältere oder Menschen mit Sprachbarrieren. Das Bahnticket oder die Bankdienstleistung müssen auch weiterhin analog möglich sein und in Callcentern müssen auch weiterhin Menschen ansprechbar sein, nicht ausschließlich Sprachroboter. Ich trete zudem dafür ein, dass eine gute Ernährung zu fairen Preisen möglich bleibt und dass Greenwashing wirksam unterbunden wird, damit Verbraucher*innen auch wirklich nachhaltige Optionen beim Konsum haben und erkennen. Zudem möchte ich weiterhin Verschuldung verhindern, indem wir die Beratung ausbauen und die finanzielle Verbraucherbildung weiter verbessern.“

Den gesamten Bericht findet Ihr hier auf der Website des Bundesumweltministeriums.

Pressemitteilung: Veröffentlichung des Schuldneratlas

Pressemitteilung: Veröffentlichung des Schuldneratlas

Zum heute veröffentlichten Schuldneratlas erklärt Linda Heitmann, Sprecherin für Verbraucherschutz der Grünen Bundestagfraktion:

„Die gute Nachricht ist, dass laut Schuldneratlas die Zahl der überschuldeten Menschen sinkt. Mit über 5,5 Millionen ver- und überschuldeten Menschen (8,09 Prozent) bleibt sie dennoch hoch. Wir müssen diese Menschen weiter unterstützen und gleichzeitig präventiv wirken, um Überschuldung zu vermeiden.

In den vergangen drei Jahren haben wir wichtige Fortschritte erzielt: Die neu etablierte institutionelle Förderung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung schließt eine entscheidende Lücke, um die Beratung vor Ort zu vernetzen, Fort- und Weiterbildung von Schuldnerberater*innen zu verbessern und Beratung langfristig zu sichern. Gemeinsam mit den Ländern und Kommunen erreichen wir so sukzessive künftig mehr betroffene Menschen. Daneben haben wir Modellprojekte angestoßen und beispielsweise aufsuchende Schuldnerberatung für ältere Menschen initiiert, weil diese Gruppe sonst nur selten Schuldnerberatung in Anspruch nimmt. Die Erkenntnisse aus dem Projekt werden die Beratungsarbeit weiter verbessern.

Wir wollen diese Mittel in Zukunft fortführen, denn wir wissen: Jeder Euro, den wir in Schuldnerberatung investieren, fließt mehrfach wieder zurück – eine Win-win-Situation. Außerdem wollen wir mehr Sichtbarkeit für das oftmals schambesetzte Thema schaffen – etwa durch die Unterstützung der jährlichen Aktionswoche Schuldnerberatung oder bessere Fachkräftegewinnung für die Beratung.

Wir müssen zudem diskutieren, ob und wieviel Schuldnerberatung selbst für die Menschen kosten darf, die sie benötigen. Dazu braucht es Modellprojekte und Forschung, um zu sehen, wieviel mehr Überschuldete mit einem Rechtsanspruch auf kostenfreie Beratung zu erreichen wären. Öffentliche Gläubiger wie die Jobcenter sollten zudem besser bei Verbraucherinsolvenzverfahren kooperieren. Die Umsetzung der europäischen Verbraucher-Kreditrichtlinie ermöglicht uns weitere Fortschritte – etwa durch besseren Schutz von Verbraucher*innen bei Minikrediten.“

Pressestatement: Steuern zur Finanzierung der Suchthilfe?

Pressestatement: Steuern zur Finanzierung der Suchthilfe?

Zum bundesweiten Aktionstag „Suchtberatung“ am 14. November 2024 fordert die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) zweckgebundene Abgaben auf legale Suchtmittel zugunsten von Prävention, Behandlung und Erforschung von Suchterkrankungen.

Hintergrund der Forderung: Trotz der extremen gesellschaftlichen Schäden werden Hersteller und Händler nicht an den enormen Kosten beteiligt, die durch den Gebrauch ihrer Produkte entstehen, so die Haltung der DHS. Daher fordern die Suchtberater eine zweckgebundene Abgabe auf alle legalen Suchtmittel und Glücksspielangebote. Das Geld daraus soll uneingeschränkt für die Vorbeugung, Behandlung und Erforschung von Abhängigkeitserkrankungen und anderen Konsumfolgen zur Verfügung stehen.

Ich habe dem Tagesspiegel Background dazu ein Statement gegeben:

Zweckgebundene Steuerabgaben seien dafür jedoch „nicht der geeignete Weg und rechtlich auch nur in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich“, sagte deren Sprecherin für Umwelt und Verbraucher:innenschutz, Linda Heitmann, zu Tagesspiegel Background.“

„Als weiteren Grund gegen Abgaben auf verkaufte Suchtmittel wie Alkohol und Tabak führte Heitmann ins Feld, „dass die Finanzierungsgrundlage von Suchthilfe nicht davon abhängig sein sollte, wieviel konsumiert wird“. Ansonsten müssten die Einrichtungen bei sinkendem Konsum, der ja wünschenswert sei, um ihre Finanzierung bangen, argumentierte sie. Dies könne nicht richtig sein.“

„Allerdings brauche eine verlässliche Finanzierung der Suchthilfe. So unterstütze sie etwa die Forderung der DHS, eine verpflichtende Mindestfinanzierung per Einwohnerschlüssel zum Beispiel „im SGB V festzuzurren“, sagte Heitmann. Nur eine dauerhaft ausfinanzierte Suchthilfe könne suchtkranke Menschen erreichen und sei planbar für Sozialarbeiter:innen und medizinisches Personal, „die bislang mit sehr wenig Ressourcen Großes leisten“.“

Überfällig sei zudem „eine ernstzunehmende Besteuerung von alkoholischen Getränken“, drängte Heitmann. „Ein Bier kostet in deutschen Kneipen teilweise weniger als eine Apfelsaftschorle“, sagte sie. Daneben benötige man eine schärfere Regulierung von Alkoholwerbung in Fernsehen, Kino, Social Media, öffentlichem Raum. Und auch der „aus der Zeit gefallene“ Paragraf zum sogenannten begleiteten Trinken gehöre aus dem Jugendschutzgesetz gestrichen. All diese Maßnahmen kosteten die öffentlichen Haushalt kein Geld, so die Grünen-Politikerin. Sie könnten jedoch das Bewusstsein für eigenen Alkoholkonsum schärfen „und zu einer ehrlicher geführten gesellschaftlichen Debatte über unseren Alkoholkonsum beitragen“.

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