PM: MdB Linda Heitmann zu Hendrik Streeck als neuem Drogenbeauftragten

PM: MdB Linda Heitmann zu Hendrik Streeck als neuem Drogenbeauftragten

Heute wurde öffentlich, dass die Bundesregierung Hendrik Streeck am 28. Mai in der Kabinettssitzung als neuen Bundesdrogenbeauftragten vorschlagen will. Dazu erklärt Linda Heitmann, Mitglied im Gesundheitsausschuss:

Mit der Ernennung von Prof. Dr. Hendrik Streeck zum neuen Drogenbeauftragten der Bundesregierung wird diese wichtige Aufgabe nun in neue Hände gelegt.

Herr Streeck ist bislang vor allem als Virologe bekannt und bringt wenig Erfahrung in der Drogen- und Suchtpolitik mit. Umso mehr erwarten wir, dass er sich zügig in die komplexen Themenfelder einarbeitet und die Perspektiven aus Suchthilfe, Prävention und von Betroffenen ernst nimmt.

Es ist entscheidend, dass die Drogenpolitik nicht von alten Vorurteilen und ideologischen Scheuklappen bestimmt wird, sondern sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Gesellschaft und suchtkranker Menschen sowie ihrer Familien orientiert.

Henrik Streeck hat als Virologe immer darauf gedrungen, faktenbasiert an Themen heranzugehen: ein Faktum, das man schwer übersehen kann, ist die Tatsache, dass Abhängigkeiten von Alkohol und Glücksspiel in Deutschland bisher nicht die Aufmerksamkeit in der öffentlichen Debatte haben, die sie als Erkrankungen bräuchten – mit all den negativen Folgen, die sie für die gesamte Gesellschaft und vor allem auch für Kinder suchtkranker Eltern mit sich bringen.

Und auch beim Thema Cannabis hoffe ich, dass Herr Streeck ein differenziertes, faktenbasiertes Bild zur Grundlage seiner Arbeit nimmt und sich klar von den einseitigen und oft stigmatisierenden Darstellungen der Parteikolleg*innen abgrenzt.

Wir brauchen auch in der Drogenpolitik eine moderne, wissenschaftsbasierte und menschenfreundliche Herangehensweise, die Prävention, Aufklärung, gut ausfinanzierte Behandlungs- und Hilfestrukturen sowie Entkriminalisierung in den Mittelpunkt stellt.“

PM: MdB Linda Heitmann fordert stärkeren Schutz der Nord- und Ostsee

PM: MdB Linda Heitmann fordert stärkeren Schutz der Nord- und Ostsee

Anlässlich der ersten Nationalen Meereskonferenz am 6./7. Mai 2025 in Berlin erklärt Bundestagsabgeordnete Linda Heitmann:

„Die Meere – auch unsere heimische Nord- und Ostsee – sind nicht nur unverzichtbare Verbündete im Kampf gegen Klimawandel, sondern bieten auch Lebensraum für zahlreiche Arten, regulieren unseren Wärmehaushalt und speichern gigantische Mengen an Kohlenstoffdioxid. Gleichzeitig sind sie vielfältigen Herausforderungen, Belastungen und Nutzungen ausgesetzt.

Unsere Meere und Küsten brauchen angesichts dieser Herausforderungen nicht nur besonderen Schutz, sondern auch großflächige Renaturierung. Nichtsdestotrotz findet der Schutz unserer Nord- und Ostsee sowie ihrer Küstenökosysteme kaum Beachtung im schwarz-roten Koalitionsvertrag. Im Gegenteil: Die Meeresschutzoffensive, die die letzte Regierung unter Federführung des grünen Umweltministeriums auf den Weg gebracht hat, wird massiv ausgebremst oder gar rückgängig gemacht, wenn man den Vertrag zur Grundlage der Arbeit in den nächsten Jahren nimmt.

Daher fordere ich die angehende Bundesregierung auf, die strukturelle Stärkung des Meeresschutzes, die die Vorgängerregierung begonnen hat, fortzusetzen. Mit der Ernennung des ersten Bundes-Meeresbeauftragten, der Errichtung des Meeresnaturschutz-Fonds, dem Aufbau der Unterabteilung „Schutz der Meere“ im Bundesumweltministerium sowie der Gründung der interministeriellen Arbeitsgruppe „IMA Meer“ wurde der Meeresschutz in Deutschland institutionell auf eine neue Ebene gehoben. Im Deutschen Bundestag hat sich zudem der interfraktionelle Parlamentskreis Meerespolitik gegründet, dessen Arbeit ich diese Legislatur gemeinsam mit Kolleg*innen anderer Fraktionen fortsetzen möchte, um dem Meeresschutz im parlamentarischen Raum weiter ein Forum zu geben.

Mit der Entwicklung einer Nationalen Meeresstrategie wurde begonnen, diese konnte allerdings aufgrund der vorgezogenen Wahlen nicht abgeschlossen werden. Es liegt nun an der angehenden Bundesregierung, die Meeresstrategie zu finalisieren und eine Meeresschutzoffensive zu starten. Die kumulativen Belastungen müssen miniert, der Nutzungsdruck in der Nord- und Ostsee zu Gunsten des Arten-, Natur- und Küstenschutzes reduziert und künftige Nutzungen an der ökologischen Tragfähigkeit unserer Küsten und Meere ausrichtet werden, um ihre vielfältigen Ökosystemleistungen zu schützen, zu erhalten und wiederherzustellen.

Die Nationale Meereskonferenz bietet nun eine wichtige Plattform, auf der im Dialog mit verschiedenen Akteur*innen und Entscheidungsträger*innen praxisnahe Ideen und Konzepte entwickelt werden können, die in die zünftige Meeresstrategie einfließen können.“

Pressemitteilung: Kostenfreie Schuldenberatung für alle: Der Konsens steht – die Umsetzung nicht

Pressemitteilung: Kostenfreie Schuldenberatung für alle: Der Konsens steht – die Umsetzung nicht

Zur heutigen Jahresfachtagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. habe ich mich heute in einer gemeinsamen Pressemitteilung geäußert:

Die Richtung ist klar: Schuldenberatung soll kostenfrei und für alle zugänglich sein. Darin sind sich CDU, SPD, Grüne und Linke einig – doch die Umsetzung bleibt offen. Auf der Jahresfachtagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB) zeigt sich erneut: Der politische Wille ist da, aber konkrete Lösungen fehlen. CDU und SPD haben die „kostenfreie Schuldnerberatung, die niemanden ausschließt“ im Koalitionsvertrag festgehalten. Auch aus der Opposition kommt Zustimmung:

Linda Heitmann MdB von Bündnis 90/Die Grünen betont die Bedeutung der Beratungslandschaft

In der letzten Wahlperiode haben wir vorgelegt: Die institutionelle Förderung der BAG Schuldnerberatung und Projekte zur aufsuchenden Schuldnerberatung haben einen starken Impuls gegeben, um die Schuldner- und Insolvenzberatung zu stärken. Ich erwarte nun sowohl von den Ländern und Kommunen, die Angebote vor Ort dauerhaft zu sichern und zu finanzieren, als auch von der neuen Bundesregierung, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen. Die EU-Verbraucherkredit-Richtlinie stößt zudem die Tür auf zu einer einfachen Beratung und Hilfe, die für alle zugänglich ist, sowie zu klareren Regelungen z. B. bei ‚Buy now, pay later‘-Angeboten, die vor Verschuldung effektiv schützen können. Bund, Länder und Kommunen müssen gemeinsam hochwertige und ausreichende Angebote für überschuldete Menschen schaffen und sicherstellen. Auch über ein Recht auf kostenlose Schuldnerberatung sollten wir ergebnisoffen diskutieren.“

BAG-SB fordert: Zugang zur Beratung muss garantiert sein

Aus Sicht des Fachverbands ist ein kostenfreier Zugang keine Zukunftsvision, sondern eine notwendige Grundlage sozialer Gerechtigkeit. „Ohne verlässliche Strukturen bleibt Beratung ein Glücksfall statt einer sicheren Hilfeleistung. Wir brauchen jetzt politische Entscheidungen, die Beratung dauerhaft absichern – bundesweit, kostenfrei und für alle zugänglich“, so BAG-SB Fachreferentin Charlotte Bischoff.

Ein möglicher Finanzierungsbaustein könnte eine Abgabe auf neu vergebene Kredite sein, wie sie der europäische Verband ECDN empfiehlt. Damit ließen sich Beratungskapazitäten ausbauen – ohne die Finanzierung ausschließlich aus öffentlichen Mitteln bestreiten zu müssen.

Ein deutliches Bekenntnis kommt auch von Christian Willnat (Die Linke): „Ich werde mich für die Einführung des Rechts auf kostenfreie Schuldenberatung für Alle einsetzen. Die schnelle Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie […] trägt gleichermaßen zum Schutz vor Armut und zur Verbesserung der Verbraucherrechte bei.“

Beratung öffnet Türen – wenn Strukturen tragen

Die BAG-SB appelliert deshalb an die Bundesregierung, jetzt die Weichen für eine moderne, barrierefreie und dauerhaft abgesicherte Schuldnerberatung zu stellen. „Beratung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird – qualifiziert, frühzeitig und niedrigschwellig“, betont Charlotte Bischoff. Denn: Frühe Hilfe schützt – nicht nur vor Verschuldung, sondern auch vor sozialer Ausgrenzung.

Das komplette Tagungsprogramm finden Sie unter www.bag-sb.de/tagung2025

Zum Hintergrund

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB) vertritt die Interessen der Schuldner- und Insolvenzberatungspraxis sowie der ver- und überschuldeten Haushalte in Deutschland. Als bundesweit anerkannter Fachverband setzt sich die BAG-SB seit 1986 dafür ein, verbraucher- und schuldnerspezifische Themen nicht nur in der Bundespolitik voranzubringen, sondern auch in der Öffentlichkeit auf die Notlage der Ratsuchenden aufmerksam zu machen. Zusammen mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband und den Wohlfahrtsverbänden engagiert sie sich in der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV).

Die vom 5. bis 7. Mai 2025 hybrid stattfindende Tagung wird gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Prävention statt Ignoranz: Namensbeitrag im Tagesspiegel Background

Prävention statt Ignoranz: Namensbeitrag im Tagesspiegel Background

Heute habe ich im Tagesspiegel Background Gesundheit und E-Health in der Rubrik „Standpunkt“ einen Namensbeitrag zum Thema Drogen- und Suchtpolitik veröffentlicht:

Die Ergebnisse der Verhandlungsgruppen von Union und SPD sind da und ein Thema muss man dabei mit der Lupe suchen: Drogen- und Suchtpolitik. Gerade mal ein schwammiger Hinweis dazu, dass man Prävention irgendwie stärken und ein bundesweites Nichtraucherschutzgesetz etablieren will. Diese Vernachlässigung ist ein fataler Fehler, denn Drogen- und Suchtpolitik ist ein wichtiger Pfeiler guter Gesundheitspolitik. Was bräuchte es und warum?

Viele denken bei Drogen- und Suchtpolitik an Heroin- oder Crackabhängige. Doch die Volksdrogen Alkohol, Tabak und mittlerweile auch Glücksspiel und Sportwetten sind weit verbreitet und verursachen immense Kosten im Gesundheitssystem. Schätzungen zufolge sterben hierzulande jährlich 40.000 Menschen an den direkten oder indirekten Folgen von Alkohol, die enormen Kosten durch Arbeitsausfälle sind dabei noch nicht eingerechnet. Auch durch Tabak sterben jedes Jahr geschätzte 79.000 Menschen.

Was viel zu oft vergessen wird: Jedes vierte bis fünfte Kind in Deutschland wächst mit mindestens einem suchtkranken Elternteil auf. Diese Kinder tragen eine erdrückende psychische Last, schämen sich oft für die Situation daheim, versuchen sie zu vertuschen und sind viel zu früh auf sich allein gestellt. Sie haben obendrein ein extrem erhöhtes Risiko, selbst suchtkrank zu werden. Die beste Prävention wäre es, hier stärker hinzuschauen und Familien frühzeitig Hilfe und Beratung anzubieten.

Suchtberatung in Deutschland: chronisch unterfinanziert

Doch gerade bei den Beratungsangeboten hakt es: Suchtberatung ist in Deutschland zwar kostenlos und damit erfreulicherweise niedrigschwellig zugänglich, doch ist sie eine Kann-Leistung der Kommunen. Das heißt: Kommunen müssen sie sich leisten können. In Zeiten leerer Kassen trifft es diesen Bereich leider vielerorts oft als Erstes. Wir brauchen verpflichtende Angebote abhängig von der Einwohnerzahl. Denn Suchtberatung ist hoch effektiv: Wenn Betroffene ihre Krankheit anerkennen und zur Therapie bereit sind, können Suchterkrankungen effektiv behandelt werden. Wir haben eines der besten Suchthilfesysteme der Welt, doch viele Betroffene werden nicht erreicht, weil es schon bei der Beratung hakt!

Ebenso wichtig wie Behandlung sollte es uns sein, Suchterkrankungen zu vermeiden. Prävention ist vielschichtig: Studien zeigen, dass die so genannte Verhältnisprävention besonders effektiv ist. Das bedeutet, dass man Lebensumstände so ausgestaltet, dass der Konsum von Suchtmitteln möglichst unattraktiv wird. Konkret heißt das etwa: Werbung und Sponsoring eindämmen oder untersagen, Verkaufsorte und -zeiten für Alkohol und Tabak einschränken, effektive Alterskontrollmaßnahmen beim Verkauf oder auch konsumfreie Zonen im öffentlichen Raum. Einsatzlimits und Abstandsregeln sind insbesondere bei Glücksspiel und Sportwetten effektiv, um Suchtkranke daran zu hindern, unbegrenzt Geld an Automaten oder in Online-Casinos zu verzocken.

Die neue Regierung wäre gut beraten, bei der Verhältnisprävention legaler Suchtmittel voranzugehen. Eine deutliche Mehrheit unterstützt dies: Etwa 80 Prozent befürworten einer Studie von 2023 zufolge starke Einschränkungen von Werbung für Alkohol. Doch mit einer CSU aus Bayern, wo exzessiver Bierkonsum auf dem Oktoberfest mit sieben Millionen Maß Bier zelebriert wird, und Markus Söder meint, auch nach mehreren Bieren noch Auto fahren zu können, darf leider bezweifelt werden, ob Fortschritte möglich werden.

Niedrigschwellige Hilfen statt Kriminalisierung

Abseits von Alkohol und Tabak hat die letzte Regierung mit dem Bundes-Drogenbeauftragten Burkhard Blienert (SPD) eine Kehrtwende in der Drogenpolitik eingeleitet: Weg von Kriminalisierung und Stigmatisierung hin zu mehr Hilfen und akzeptierenden Angeboten. Denn suchtkranke Menschen brauchen Hilfe statt Strafverfolgung.

Bei Cannabis wurde der Paradigmenwechsel besonders kritisch beäugt, aber er ist und bleibt richtig. Umso wichtiger ist, dass wir den eingeschlagenen Weg weitergehen und auch für illegalisierte Substanzen niedrigschwellige Zugänge zu Hilfen und Aufklärung ausbauen. Konkret heißt das: mehr Drogenkonsumräume und Drugchecking-Angebote, Ersatzstofftherapie fördern breiter erforschen.

Die neue Koalition täte gut daran, diese Erkenntnisse anzunehmen und dem Thema in den aktuellen Verhandlungen mehr Raum einzuräumen. Denn eine zeitgemäße Drogen- und Suchtpolitik rettet Leben!

Der Beitrag ist auch auf der Website des Tagesspiegel Background hier zu finden.

Abstimmung über Schuldenbremse & Sondervermögen

Abstimmung über Schuldenbremse & Sondervermögen

Im Deutschen Bundestag haben wir heute – in der Zusammensetzung der Abgeordneten der 20. Wahlperiode – über ein umfassendes Paket von Grundgesetzänderungen abgestimmt, das mehr Ausgaben für Investitionen, Verteidigung und Hilfen für die Ukraine ermöglicht.

Ob ich dem zustimmen kann und will, darüber habe ich lange nachgedacht und bin letztlich, nachdem heute ein stark durch uns Grüne verbesserter Entwurf auf dem Tisch lag, zu dem Ergebnis gekommen, dass ich mit ‚Ja‘ stimmen werde. Auch, wenn nicht alles an dem vorliegenden 12-seitigen Antrag über Änderungen im Grundgesetz optimal ist.

Zum Hintergrund meiner Entscheidung:

Es ist bitter zu sehen, dass wir als Grüne bereits letzte Legislatur und im Wahlkampf darauf aufmerksam gemacht haben, dass es massive Investitionen in Infrastruktur und Sicherheit braucht, die ohne neue Schuldenaufnahme und idealerweise eine umfassende, gut durchdachte Reform nicht machbar sind.

Dies wurde von der CDU/CSU in der Opposition wie auch von der FDP als Koalitionspartei lange geleugnet. Kurz nach der Wahl dann machte Friedrich Merz es sich zu eigen und brachte ein Paket in den Bundestag ein, das mehrere Sondervermögen vorsah. Mit den Mehrheiten des alten Bundestages wollte er Geld auf den Weg zu bringen, mit dem er in einer neuen Koalition dann würde agieren können. Ich hatte zu diesem ersten Entwurf viele Fragen und Unklarheiten, insbesondere störte mich auch, dass Klima-, Umwelt- und Naturschutz darin genauso wenig eine Rolle spielten wie im veröffentlichten Sondierungspapier. Hierzu habe ich gemeinsam mit Tobias Goldschmidt, grüner Umweltminister in Schleswig-Holstein, auch mit dem Hamburger Abendblatt gesprochen.

Gleichzeitig war und ist uns Grünen sehr wichtig, angesichts internationaler Herausforderungen gerade jetzt schnell in Sicherheit in Deutschland zu investieren sowie die geplanten 3 Milliarden Euro Soforthilfen für die Ukraine schnell auf den Weg zu bringen. Denn in der Ukraine wird letztlich der Frieden in Europa verteidigt. Um das klarzumachen, brachten wir einen eigenen Antrag ein, der den Sicherheitsbegriff deutlich breiter fasst als nur die Stärkung der Bundeswehr. Dies ist für uns zentral. Russland führt schon heute Krieg auch gegen uns und andere Länder Europas – durch Angriffe im virtuellen Raum sowie auf zentrale Versorgungselemente der Infrastruktur wie zum Beispiel Internetkabel in der Ostsee. Wir müssen daher unsere Verteidigungsfähigkeit entscheidend stärken.

Für mich ist es zentral, dass wir mit dem letztlich ausgehandelten Paket nun diesen breiteren Sicherheitsbegriff verankert haben und die Soforthilfen freigeben. Für mich ist es wichtig, dass dies tatsächlich noch in der 20. Legislatur geschieht, weil unklar ist, ob es dafür in der 21. Wahlperiode noch die Mehrheiten gibt.

Daneben sind hohe Investitionen in die Infrastruktur zwingend nötig. Nach meiner Einschätzung hätte man die Weichen dafür aber auch in der nächsten Legislatur noch in Ruhe stellen können – ob über eine grundlegende und durchdachte Reform der Schuldenbremse oder ein Sondervermögen. Die Art und Weise, wie es in den letzten Tagen innerhalb von vier Tagen Beratungszeit durch die Gremien des Parlaments gepeitscht wurde, ist vielleicht das, was mir an dem gesamten Verfahren am meisten Bauchschmerzen bereitet. Denn dadurch fehlte die Zeit, grundlegend zu diskutieren und zu verankern, was unter zukunftsgerichteten Investitionen, für die nun 500 Milliarden Sondervermögen zur Verfügung stehen sollen, wirklich zu verstehen ist. Das Verfahren war und ist der Breite des Themas und der Entscheidung, die wir als Parlamentarier*innen zu treffen haben, in keiner Weise angemessen. Leider wurde eine getrennte Abstimmung über Ausgaben für Sicherheit sowie das Sondervermögen für Investitionen durch SPD und Union konsequent abgelehnt.

Ich bin sehr froh, dass wir als Grüne unter diesen Voraussetzungen im Investitions-Sondervermögen noch verankert haben, dass Klimaneutralität bis 2045 bei den Investitionen ein zentrales Ziel sein muss und dass allein 100 Milliarden aus dem Sondervermögen in den Klima- und Transformationsfonds verschoben werden. Auch das verankerte Kriterium der Zusätzlichkeit ist zentral. Denn es bedeutet, dass ohnehin veranschlagte Ausgaben im Kernhaushalt nicht einfach zu Investitionen umdeklariert und ins Sondervermögen verschoben werden können, um im Kernhaushalt Platz für Wahlgeschenke wie zum Beispiel die Wiedereinführung der Agrardiesel-Subventionen zu schaffen.

Trotzdem ist klar: wir werden als Grüne aus der Opposition heraus nur begrenzt Kontrolle darüber haben, was mit dem zur Verfügung gestellten Geld genau geschieht. Auch das ist das Wesen der Demokratie: über Ausgaben entscheiden in erster Linie jene, die eine Regierung bilden, wir Grüne gehören dieser in den nächsten vier Jahren voraussichtlich nicht an.

Mit dem Sondervermögen für Investitionen, für das wir mit dem Ziel der Klimaneutralität bestimmte Vorgaben gemacht haben, können vermutlich auch neue Autobahnen oder im Zweifel sogar Atomkraftwerke reaktiviert werden, was wir als Grüne für grundlegend falsch halten. Deshalb gilt es, die Ausgaben in den kommenden Jahren aus der Opposition heraus gut und sorgfältig zu beobachten, zu debattieren und zu kontrollieren! Trotz all dieser dargelegten Zweifel und Unsicherheiten überwiegt bei mir am Ende die Zustimmung zu dem, was wir als Grüne in den Verhandlungen an Erfolgen noch verankern konnten. Demokratie bedeutet immer, Kompromisse zu machen und sich nie zu 100 Prozent mit der eigenen Vorstellung durchzusetzen. Doch dass dieser Staat und diese Demokratie mit den Parteien der demokratischen Mitte jetzt die Handlungsfähigkeit des Staates sicherstellen, ist für mich ein hoher Wert. Das ist in Kombination mit der dringenden Notwendigkeit der Friedenssicherung in Europa für mich heute das zentrale Motiv dafür, dem ausgehandelten Paket für Staatsausgaben meine Zustimmung zu geben.

PM zu Drogentoten: Drug-Checking und Obdachlosigkeit anpacken

PM zu Drogentoten: Drug-Checking und Obdachlosigkeit anpacken

Linda Heitmann, Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik der Grünen Fraktion des 20. Bundestags, kommentiert die aktuell veröffentlichte Zahl der Drogentoten 2024 in Hamburg wie folgt:

„Jede Person, die durch den Konsum von Drogen stirbt, ist eine zu viel. Die Zahl von 102 Verstorbenen im vergangenen Jahr in der Hansestadt ist dabei ein klarer Handlungsaufruf an uns Politiker*innen:

Im Bundestag haben wir in 2023 endlich die rechtliche Grundlage dafür gelegt, Drug-Checking in den Bundesländern zu ermöglichen. Das muss der künftige Senat mit als erstes angehen: In Hamburg braucht es in der kommenden Legislatur endlich schnell die landesrechtliche Verordnung zur Ermöglichung von Drug-Checking-Projekten. Betroffenen wird es dadurch ermöglicht, ihre Substanzen auf Wirkungs- und Reinheitsgehalt unkompliziert testen zu lassen und somit sicherer und sauberer zu konsumieren.

Auch Obdachlosigkeit ist ein großes Problem unter Suchtmittel-Gebraucher*innen mit riskantem Konsum. Durch die Obdachlosigkeit fehlen vielen Drogengebraucher*innen die Rückzugsräume zum sicheren ungestörten Konsum jenseits von Drogenkonsumräumen. Hilfsprojekte, Anlaufstellen und Housing First müssen deshalb dringlichst ausgebaut werden und auch für Suchtmittelkonsument*innen zugänglich sein. Die kommende Hamburger Regierung sollte sich das als Mission machen.“