PM zur SCHULBUS-Studie: Bundesregierung muss Zahlen zum rückläufigen Cannabis-Konsum unter Jugendlichen berücksichtigen

PM zur SCHULBUS-Studie: Bundesregierung muss Zahlen zum rückläufigen Cannabis-Konsum unter Jugendlichen berücksichtigen

Heitmann zur SCHULBUS-Studie: „Bundesregierung muss Zahlen zum rückläufigen Cannabis-Konsum unter Jugendlichen in ihrer Evaluation berücksichtigen!“

Die heute veröffentlichten Ergebnisse der Hamburger SCHULBUS-Studie zum Suchtmittelkonsum von Jugendlichen kommentiert Linda Heitmann (MdB, Wahlkreis Hamburg-Altona), Mitglied des Gesundheitsausschusses im Bundestag grüne Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik folgendermaßen:

Die Zahlen zum Suchtmittelkonsum Jugendlicher sind insbesondere in Hinblick auf den Substanzkonsum bei Alkohol, Tabak und Cannabis sehr erfreulich. Hier zeigen sich deutliche Rückgänge. Dass die 30-Tage-Prävalenz bei den 14- bis 17-jährigen bei Cannabis mit 6% so niedrig ist, wie nie zuvor, zeigt, dass der Konsum von Cannabis durch die Entkriminalisierung für Jugendliche offenbar eher uninteressanter geworden ist. Diese Zahlen müssen auf jeden Fall in die von der Bundesregierung angekündigte Evaluierung einfließen! Die SCHULBUS Studie ist eine von sehr wenigen Studien, die das Konsumverhalten auch vor der Entkriminalisierung regelmäßig anonymisiert erhoben hat, so dass die Zahlen für eine ehrliche Analyse zu den Auswirkungen der Cannabis-Gesetzgebung auf das Konsumverhalten von großer Bedeutung sind.

Sorge machen mir bei den aktuellen Zahlen der SCHULBUS-Studie insbesondere E-Zigaretten sowie substanzungebundene Suchterkrankungen wie problematischer Medienkonsum und Essstörungen. Insbesondere in Bezug auf E-Zigaretten und so genannte „neue alternative Tabakprodukte“ müssen wir in Deutschland ein Augenmerk darauf legen, dass hier der Jugendschutz strikt eingehalten werden muss und diese Produkte nicht durch fruchtige Aromen und poppige Designs für Jugendliche interessant gemacht werden.

Problematischer Medienkonsum und Essstörungen sind besorgniserregende Trends, denen durch bessere Beratungs- und Hilfsangebote begegnet werden muss. Hier braucht es verstärkte Anstrengungen in Land und Bund, um im Schul- und Freizeit-Alltag von Jugendlichen aufzuklären und die Beratungs- sowie Hilfelandschaft bedarfsgerecht auszubauen.“

Hintergrund:

Hier geht es zur heute veröffentlichten SCHULBUS-Studie.

Statement zur Änderung des Medizinalcannabisgesetzes

Statement zur Änderung des Medizinalcannabisgesetzes

Zum Referentenentwurf zur Änderung des Medizinalcannabisgesetzes habe ich mich heute geäußert:

„Der Warken-Vorschlag greift zu kurz, stigmatisiert Cannabis-Konsument*innen und macht die Situation für Menschen, die als Patient*innen auf medizinisches Cannabis angewiesen sind, leider künftig wieder komplizierter.

Es greift den richtigen Gedanken auf, dass die Verschreibung von Medikamenten mit einem echten Ärzt*innen-Patient*innen- Kontakt einhergehen und nicht übers Internet völlig anonym erfolgen sollte. Ich unterstütze, die anonyme Fernverschreibung und Versandhandel zu reformieren und besser zu kontrollieren. Das sollte dann aber auf alle Medikamente bezogen werden, nicht nur auf Cannabis. Auch gerade vor dem Hintergrund, dass Medikamentenabhängigkeit ein riesiges Problem in unserer Gesellschaft ist, brauchen wir hier für sämtliche Medikamente klarere Regeln.

Und zwar vor allem auch in Bezug auf Werbung! Es kann nicht sein, dass Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente wie Medizinalcannabis auf U-Bahn-Screens läuft, während wir jegliche Werbung für Cannabis zu Genusszwecken aus guten Gründen der Prävention gesetzlich verhindert haben.

Jetzt nur das Medizinal-Cannabisgesetz anzufassen, statt die Fernverschreibung insgesamt zu reformieren, ist nicht logisch, sondern stigmatisierend. Ich stelle mich gegen den Generalverdacht gegenüber Cannabis-Konsument*innen, die die Möglichkeit der Fernverschreibung für Genusszwecke nutzen. Dies ist insbesondere für jene Patient*innen, die medizinisches Cannabis tatsächlich benötigen und aktuell am Verschreibungs-Kriterium der Austherapiertheit scheitern, besonders bitter. Hier muss nachgesteuert werden.“

Mein Statement zu diesem Thema wurde u.a. im Tagesspiegel Background (€) und bei Legal Tribune Online aufgegriffen.

PM zum Priorisierungsverfahren für Forschungsinfrastrukturen

PM zum Priorisierungsverfahren für Forschungsinfrastrukturen

Das heute veröffentlichte Priorisierungsverfahren für Forschungsinfrastrukturen des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt kommentiert Linda Heitmann, grüne Bundestagsabgeordnete für Hamburg-Altona, wie folgt:

„Ich freue mich, dass das DESY mit dem Vorzeigeprojekt PETRA IV auf der Shortlist des Priorisierungsverfahrens für Forschungsinfrastrukturen vertreten ist. Es ist ein wichtiges Zeichen für Hamburg und speziell den Bezirk Altona als bedeutenden Forschungsstandort in Deutschland.

Vom Bund brauchen wir jetzt schnell eine langfristige Verbindlichkeit, den Bau von PETRA IV mit finanzieller Förderung zu unterstützen. Für eine gute Ausgangslage im internationalen Wettbewerb um zukunftsweisende Forschungsbedingungen sollte auch die neue Bundesregierung daran Interesse haben, PETRA IV zu unterstützen.“

Dieses Statement wurde u.a. von DIE WELT aufgegriffen.

Interview mit Y-History: Nichtraucherschutz und Suchtpolitik

Interview mit Y-History: Nichtraucherschutz und Suchtpolitik

Warum wird in Deutschland immer noch so viel geraucht?

Dieser Frage geht Sophie Labitzke in einer neuen Ausgabe des ARD-Formats Y-History nach. Für die Sendung habe ich mich mit ihr in Berlin getroffen, um über Rauchgewohnheiten in Deutschland, die Tabaklobby und Prävention zu sprechen.

Deutschland hinkt beim Nichtraucherschutz und bei der Prävention im europäischen wie auch im weltweiten Vergleich weiter hinterher – das sieht auch die Weltgesundheitsorganisation so. Darum spreche ich mich im Interview z.B. für stärkere Regulierung von Werbung und Sponsoring aus. Das ist Verhältnisprävention: Nicht das Verhalten des Einzelnen individuell nur verändern wollen, sondern Bedingungen zu schaffen, in denen alle weniger mit dem Rauchen konfrontiert werden. Das hilft besonders Menschen, die immer wieder dem gesundheitsschädlichen Rauch als Passivrauchende ausgesetzt sind.

Die ganze Sendung findet ihr hier.

PM: Besserer Schutz vor Übergriffen mit K.O.-Tropfen

PM: Besserer Schutz vor Übergriffen mit K.O.-Tropfen

Anlässlich des Kabinettsentwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes erklären Linda Heitmann und Kirsten Kappert-Gonther, Mitglieder im Ausschuss für Gesundheit:

Der gezielte Einsatz von K.O.-Tropfen bei Sexualstraftaten ist ein besonders perfides und heimtückisches Verbrechen. Die gesundheitlichen und psychischen Folgen für die Betroffenen sind oft schwerwiegend und begleiten sie häufig ein Leben lang. Es ist deshalb richtig und wichtig, dass GBL nun endlich mit der Aufnahme in das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz stärker reguliert wird, wie es bereits vor knapp einem Jahr von der Ampel-Koalition angestoßen wurde. GBL ist eine bislang recht leicht erhältliche Industrie-Chemikalie, aus der sich K.O.-Tropfen leicht herstellen lassen.

Doch Schwarz-Rot darf nicht vergessen: Allein die Überführung von GBL ins Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz reicht nicht aus. Es braucht umfassende Präventionsarbeit, mehr Aufklärung und Bewusstsein in Bars und Clubs sowie einen wirksamen Opferschutz. Wir setzen uns dafür ein, dass Betroffene von Anfang an ernst genommen und unterstützt werden – sei es im Erstkontakt mit der Polizei, schnelle Testverfahren und medizinische Versorgung oder den Zugang zu rechtlicher Hilfe. Gleichzeitig gilt es zu überwachen, dass die Industrien, die den Stoff dringend benötigen, ihn weiterhin erhalten, ohne dass ein Schwarzmarkt entsteht.

Wir werden den Gesetzentwurf sorgfältig prüfen und uns im weiteren Verfahren dafür einsetzen, dass der Schutz der Opfer und die Prävention Priorität bekommen. Die Regulierung von GBL ist ein wichtiger erster Schritt, aber nur der Anfang.

PM zur Hamburgischen Drug-Checking-Verordnung

PM zur Hamburgischen Drug-Checking-Verordnung

Die Verabschiedung der Drug-Checking-Verordnung in der heutigen Sitzung des Hamburger Senats kommentiert Linda Heitmann, Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik der grünen Bundestagsfraktion, wie folgt:

„Ich begrüße es sehr, dass der Hamburger Senat durch die Verordnung den Weg für Drug-Checking-Projekte frei macht. Damit ergreift Hamburg die Chance, stationäres Drug-Checking umzusetzen. Für dieses Ziel habe ich mich persönlich lange Jahre eingesetzt und konnte in der letzten Legislatur im Bundestag entscheidend daran mitwirken, die bundesweite rechtliche Grundlage dafür zu schaffen.

Leider geht die heute verabschiedete Verordnung des Senates noch nicht ganz so weit, wie sie könnte. Sie ermöglicht erst einmal stationäre Drug-Checking-Projekte sowie Drug-Checking in Konsumräumen. Im nächsten Schritt freue ich mich, wenn der Senat die nächsten Jahre weiter geht und auch mobiles Drug-Checking ermöglicht. Gerade für Festival-Besucher*innen wäre das ein wichtiger Schritt. Für Konsumierende kann Drug-Checking Leben retten und ist ein bedeutendes Standbein einer progressiven Drogenpolitik.“