Persönliche Erklärung zur elektronischen Patientenakte

Persönliche Erklärung zur elektronischen Patientenakte

Heute haben wir im Bundestag über die elektronische Patientenakte (ePa) abgestimmt, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen. Warum ich dem Gesetz nicht zustimmen konnte, habe ich in einer persönlichen Erklärung dokumentiert:

Eine umfassende Reform zur Digitalisierung des Gesundheitssystems wird heute im Deutschen Bundestag verabschiedet. Insgesamt ist zu begrüßen, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen endlich vorangeht und eine breit genutzte elektronische Patientenakte in Deutschland auf den Weg gebracht werden soll. Aber dem vorliegenden Gesetzesentwurf, der heute in 2. und 3. Lesung beschlossen werden soll, können wir nicht zustimmen.

Die Gesundheitsdigitalisierung ist eines der wichtigsten digitalpolitischen Vorhaben dieser Bundesregierung. Wir stehen in Deutschland vor der Aufgabe, die angestaubte Krankenkassenkarte und das Gesundheitswesen in das derzeitige Jahrhundert zu bringen. Datenträger mit CT-Aufnahmen von einer Praxis in die nächste zu tragen, kann nicht im Sinne der Patient*innen sein. Gesundheitsdigitalisierung soll, neben guter Ermöglichung von Forschung, vor allem die Patient*innen entlasten. Umso wichtiger, dass Digitalisierung gut gelingt. Und gelingen kann sie nur, wenn sie das Vertrauen der Nutzer*innen hat.

Auch wenn eine neue Weichenstellung dieses Vorhaben schwieriger und eventuell auch langwieriger machen könnte, so schulden wir es unseren Bürger*innen gerade hier, keine Kompromisse einzugehen, die dem Zeitdruck, aber nicht den Möglichkeiten Rechnung tragen. Gesundheitsdaten sind mitunter die persönlichsten und sensibelsten Daten, die wir zu verwalten haben. Damit Menschen also Vertrauen in die Nutzung der ePa haben können, setzt das voraus, dass jede*r als Patient*in die volle Hoheit darüber hat, wer welche eigenen Daten einsehen darf, und dass komplett transparent ist, an wen Daten auch für welche Zwecke weitergeleitet werden. Die Selbstbestimmung über die Verwaltung sensibler Gesundheitsdaten ist für uns essenziell. Deshalb muss die Datensouveränität weiterhin in den Händen der Patient*innen liegen.

Wir setzen uns ein gegen Diskriminierung und Stigmatisierung – auch im Gesundheitswesen. Um dieses Ziel bestmöglich zu erreichen und gleichzeitig von den Vorteilen der ePa profitieren zu können, wäre es aus unserer Sicht elementar, Daten zu Diagnosen, Behandlungen und Medikationen auch einzeln individuell vor unerwünschten Einblicken in die Akte verbergen zu können. Auch muss für Kinder, wenn sie künftig mit dem 15. Lebensjahr die Verantwortung über ihre Akte übernehmen, transparent sein, welche Änderungen ihre Eltern in der Akte davor möglicherweise vorgenommen haben.

Darüber hinaus erfüllt es uns mit Sorge, wenn Nutzer*innen einer pseudonymisierten Weitergabe ihrer Daten an Dritte aktiv widersprechen müssen, anstatt sich mit dieser aktiv auseinanderzusetzen und zuzustimmen. Auch ist es uns ein Anliegen, dass die Übermittlung und Speicherung von Daten nach dem bestmöglichen technischen Standard und in jedem Fall verschlüsselt stattfindet, um sie so sicher wie möglich zu gestalten. Fälschung und/oder (nachträgliche) Abänderung von Daten dürfen nicht passieren können in einer digitalisierten Gesundheitswelt. Und auch der Diebstahl von Daten, der dazu führen kann, dass Menschen mit den gestohlenen Informationen unter Druck gesetzt werden können, gilt es bestmöglich zu verhindern. Beispiele wie Finnland oder Singapur zeigen, dass dies traurige Realität sein kann. Das zentrale Speichern von Daten empfinden wir als nicht sinnvoll, und es birgt Sicherheitsrisiken.

All diese politischen Ziele sehen wir in den vorliegenden Gesetzesentwürfen nicht optimal berücksichtigt. Wenn die Gesetze heute verabschiedet werden, ist das ein riesiger Vertrauensvorschuss der Politik insbesondere an die ePa und die Krankenkassen, die ihren Versicherten diese zur Verfügung stellen. Auch ein riesiger Vertrauensvorschuss dahingehend, dass weiter an Verbesserungen im Sinne von Verbraucherschutz und Datensicherheit gearbeitet wird. Vertrauen in die ePa ist die Grundvoraussetzung dafür, dass sie ein Erfolg werden kann.

Wir werden genau beobachten, wie sich dieses Vertrauen entwickelt.

Die Erklärung haben auch meine Kolleg*innen Maik Außendorf, Manuela Rottmann, Tabea Rößner und Misbah Khan unterzeichnet.


Es handelt sich hierbei um eine Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwürfen

  • eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG), Drucksache 20/9048 und
  • Entwurfs eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG), Drucksache 20/9046.
Grußwort bei der Fachtagung Glücksspielsucht

Grußwort bei der Fachtagung Glücksspielsucht

Heute habe ich auf der jährlichen Tagung des Fachverbandes Glücksspielsucht e.V. ein Grußwort gehalten, um auf aktuelle politische Erfolge, aber auch Hürden im politischen Wirken gegen Glücksspielsucht einzugehen.

Im Haushalt ist uns hier in diesem Jahr etwas gelungen, was mich ganz besonders freut: Im Etat des Bundesministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz wird ein Modellprojekt finanziert, welches eine Ombudsstelle für Geschädigte durch illegales Glücksspiel finanziert.

So wird rechtliche Beratung und Unterstützung der Geschädigten an zentraler Stelle in Deutschland künftig ermöglicht. Bereits jetzt erledigen diesen Job viele Suchtberatungsstellen und auch der Fachverband Glücksspielsucht zum großen Teil ehrenamtlich nebenbei mit. Nun unterstützen wir diese Bemühung politisch mit aktivem Verbraucherschutz! Ich habe mich dafür in den Verhandlungen stark gemacht und bin froh, hier in der Ampel auf offene Ohren gestoßen zu sein.

Glücksspielsucht ist nach wie vor ein ernst zu nehmendes Problem in unserer Gesellschaft, im täglichen Umgang ist sie oft unsichtbar – es braucht viel politische Anstrengung und Aufmerksamkeit, um dieses Thema immer wieder auf der Agenda zu halten. Gleichzeitig ist die politische Bearbeitung dieses Themas zudem von strukturellen Problem geprägt: Glücksspiel ist überwiegend Ländersache, die politischen Verhandlungen zwischen den Ländern zum Glücksspielstaatsvertrag finden oft intransparent und allein zwischen den Innenministerien statt – die Gesundheitspolitik kommt trotz der verbreiteten Glücksspielsucht kaum vor.

Darum ist es wichtig, auf vielen Ebenen auf die Gesundheitsgefahren des Glücksspiels aufmerksam zu machen und Druck auszuüben. Glücksspielwerbung im Internet oder auch die Werbung für Sportwetten sind überflüssig und schädlich. Auch hier liegt die Zuständigkeit im Glücksspielstaatsvertrag und damit bei den Bundesländern, darum braucht es weiterhin Druck von uns Politiker*innen und der Zivilgesellschaft, um hier in den nächsten Verhandlungen echte Fortschritte im Kampf gegen die Glücksspielsucht zu erzielen!

Mein Interview im ARD-Mittagsmagazin

Mein Interview im ARD-Mittagsmagazin

Vergangenen Freitag gab es mitten in der Haushaltswoche noch einen besonders spannenden Termin für mich: Im ARD-Mittagsmagazin war ich eingeladen, um in einem Interview über Möglichkeiten der Regulierung von Impulswaren an der Supermarktkasse zu sprechen. Impulswaren sind neben Süßigkeiten z.B. auch Tabakwaren und alkoholische Getränke. Besonders letztere machen den Supermarkt-Besuch für suchtkranke Menschen oft zur Anstrengung. Im Sinne der Verhältnisprävention ist es mir darum wichtig, hier gemeinsam mit den Ampel-Koalitionspartnern Verbesserungen zu erzielen.

Unten findet Ihr mein Interview, als Teil eines längeren sehr interessanten Beitrags, der auch die Perspektiven suchtkranker Menschen direkt beleuchtet:

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Bedeutsame Erfolge im Haushalt für Long-Covid & ME/CFS-Erforschung

Bedeutsame Erfolge im Haushalt für Long-Covid & ME/CFS-Erforschung

In der Bereinigungssitzung im Haushaltsausschuss des Bundestages konnten bedeutsame Erfolge erzielt werden: Insgesamt über 200 Millionen Euro stehen für die Erforschung von Long-Covid und ME/CFS für die nächsten Jahre bereit.

Dazu erkläre ich gemeinsam mit Laura Kraft, Berichterstatterin für Gesundheitsforschung der Grünen Bundestagsfraktion:

‌Wir konnten erreichen, dass im Forschungshaushalt und im Gesundheitshaushalt deutlich mehr Geld für die Erforschung von Long-Covid und dem chronischen Fatigue Syndrom (ME/CFS) zur Verfügung gestellt wird. Insgesamt stellt die Ampel-Koalition jetzt mehr als 200 Millionen Euro für die nächsten Jahre bereit, damit die Krankheitsbilder so schnell wie möglich behandelbar werden. Seit dem Auftreten von Long-Covid kämpfen wir Grüne für Forschungsmittel, auch zur verbesserten Versorgung von ME/CFS-Erkrankten.

Mit den enorm aufgestockten Haushaltsmitteln ermöglichen wir jetzt, dass die Ursachen sowie die Präventions- und Behandlungsmöglichkeiten umfänglich erforscht werden. Wichtig ist dafür auch, dass die Weiterfinanzierung der Nationalen Klinischen Studiengruppe (NKSG) an der Charité gesichert werden konnte. Dadurch geben wir den Forschungsinstituten Planungssicherheit für die Verausgabung der Mittel. Wir hoffen auf vielversprechende Ergebnisse aus der Forschung, die wir so unterstützen wollen. Betroffene sollen nicht länger erfolglos von Praxis zu Praxis laufen, sondern endlich ihr Leben wieder zurückbekommen.

Besonders erfreulich ist die gesonderte Förderung von Modellmaßnahmen zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Long-Covid. Familien mit einem erkrankten Kind kämpfen bislang auch mit vielschichtigen sozialen Folgen. Wir erhoffen uns, dass es nun mehr medizinische Anlaufstellen geben wird und betroffene Familien dadurch schnell Hilfe bekommen.

Meine Rede zur E-Patient*innenakte

Meine Rede zur E-Patient*innenakte

Wir regeln jetzt die elektronische Patient*innenakte (ePa) neu – denn bisher hat nur ein verschwindend geringer Teil der Bevölkerung eine ePa. Damit aber nun wirklich jede und jeder mitmachen will, braucht es jetzt vor allem eins: das Vertrauen der Versicherten.

Für Vertrauen braucht es Datensicherheit und Datenhoheit. Es darf nicht zu Stigmatisierung oder Diskriminierung durch die Einsicht in die ePa kommen. Auch Kinder und Jugendliche brauchen kluge Regelungen für die Einsicht und Verschattung ihrer Gesundheitsdaten.

Für Datenschutz im Sinne der Verbraucher*innen jeden Alters setze ich mich ein im parlamentarischen Verfahren.

Hier könnt ihr die Rede ganz anhören:

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Meine Rede zur Cannabis-Legalisierung

Meine Rede zur Cannabis-Legalisierung

Wir bringen die Cannabis-Legalisierung auf den Weg! Im Bundestag haben wir gestern zum ersten Mal die Cannabis-Legalisierung diskutiert. Ich bin in meiner Rede besonders darauf eingegangen, wie die Legalisierung mit Jugendschutz einhergeht, und wir somit eine verantwortlichere Drogen- und Suchtpolitik gestalten.

Hier seht ihr die ganze Rede:

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