Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz: Zur G-BA-Richtlinie zur Long-Covid Versorgung meine Pressemitteilung:
Mit dem Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz verpflichten wir den G-BA dazu, eine strukturierte Diagnostik und Versorgung von Menschen mit Verdacht auf Long- Covid und ähnliche Krankheitsbilder festzulegen. Das ist lange überfällig, denn derzeit leben Betroffene leider noch viel zu lange in Ungewissheit, werden bei Hausarztbesuchen nicht ernst genommen oder warten monatelang auf Termine bei Spezialisten. Der G-BA hat nun bis Ende nächsten Jahres Zeit, die Regelungen zu treffen. Bis dahin sollte der Gesetzesauftrag aber natürlich bereits ein Antrieb dafür sein, dass hier endlich etwas vorangeht und Ärzt*innen weitergebildet werden sowie multiprofessionell gut zusammenarbeiten. Wir werden als Politik genau beobachten, welche Auswirkungen diese gesetzliche Verpflichtung zeigt und ob es weitere Unterstützung von politischer Seite braucht, um Forschung und Versorgung in diesem Bereich gezielt zu verbessern.
Das Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz wird diese Woche im Bundestag verabschiedet. Die G-BA-Richtlinie ist ein Meilenstein im Gesundheitswesen, um die Versorgung sicherzustellen. Diese konkrete Verbesserung begrüße ich sehr. Darüber hinaus ist es auch für Betroffene der Myalgischen Enzephalomyelitis / Chronic Fatigue Syndrom (ME/CFS), die oftmals an ähnlichen Symptomen leiden, ein wichtiger Baustein, um Versorgungsrückstände aufzuholen. Dies haben wir uns als Ampel-Gesundheitspolitiker*innen vorgenommen.
Im Nachgang der Bereinigungssitzung der Haushaltverhandlungen für den Gesundheitsetat 2023 für Sprachmittlung im Gesundheitswesen mein Statement:
Ich bin sehr froh, dass sich unsere Haushälter*innen in der Bereinigungssitzung auch für kultursensible und zielgruppengenaue Ansprache im Gesundheitswesen stark gemacht haben. Bereits im Mai diesen Jahres hatten wir als Parlament das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, die Koalitionsvereinbarung zur gesetzlichen Verankerung von Sprachmittlung im Gesundheitswesen schnell umzusetzen, denn gerade auch vor dem Hintergrund der Geflüchteten aus der Ukraine drängt das Thema mehr denn je! Nun gibt es erste Gelder im Haushalt für diesen Zweck: 2023 werden digitale und vor-Ort Sprachmittlungsmodelle im medizinischen Bereich erstmals auf Bundesebene mit Mitteln in Höhe von 100.000 Euro gefördert. Gleichzeitig wird die gezielte multilinguale Impf-Beratung von Ukrainer*innen auch im ganzen Jahr 2023 weiterfinanziert.
Doch das kann nur ein Anschub sein: Wir brauchen nun bald wirklich einen umfänglichen Rechtsanspruch auf Sprachmittlung. Der Angriffskrieg Putins, der Hunderttausende Ukrainer*innen zur Flucht nach Deutschland bewegt hat, verstärkt noch einmal zusätzlich die Aktualität und die Bedeutung von Sprachmittlung. Was für die Ukrainer*innen jetzt so offensichtlich notwendig ist, gilt auch für viele andere bereits in Deutschland lebende Menschen mit anderen Herkunftssprachen: Wir müssen dafür sorgen, dass durch Sprachmittlung von Anfang Missverständnisse etwa zwischen Ärzt*in und Patient*in vermieden werden, damit Fehldiagnosen, damit einhergehende Gesundheitsrisiken, aber auch vermeidbare Kosten im Gesundheitssystem verhindert werden.
Sprachmittlung ist hierbei eine zentrale Voraussetzung, die wir in der Fläche in die Regelversorgung bringen müssen. Sie sollte für die Patient*innen in notwendigen Situationen überall unkompliziert verfügbar sein. Und auch für Ärzte*innen darf das Einbeziehen von Sprachmittler*innen nicht zu großem bürokratischem Mehraufwand führen. Innerhalb der Ampelberichterstatter*innen haben dazu schon erste Gespräche stattgefunden und es wurden politische Vorstellungen zur Ausgestaltung artikuliert. Es ist mir ein wichtiges Anliegen, den Arbeitsprozess auch gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium zu beschleunigen.“
Im Nachgang der Bereinigungssitzung der Haushaltverhandlungen für den Gesundheitsetat 2023 für die Bekämpfung von Long-Covid mein Statement:
Die Entscheidung der Haushälter, die Informations-Webseite longcovid-info.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu fördern, ist gut und richtig. Auch wird es ein telefonisches Beratungsangebot geben. Das begrüße ich sehr. Denn die Diagnostik, Beratung und Behandlung einer Long-Covid-Erkrankung stehen in Deutschland noch am Anfang. Um hier voran zu kommen, müssen Patient*innen wie auch Beschäftigte im Gesundheitswesen besser informiert aber auch im Gesundheitswesen orientiert werden. Wir können die große Informationslücke in der Bevölkerung nur verkleinern, wenn es flächendeckend mehr spezialisierte Kliniken gibt und insbesondere Hausärzt*innen ihr Know How in diesem Bereich erweitern. Hier sind insbesondere die Kassenärztlichen Vereinigungen gefordert. Bis dahin ist es sinnvoll, das Online-Beratungs- und Informationsangebot übergangsweise zu fördern.
Unser Gesundheitssystem kann manchmal ganz schön kompliziert sein. Der Weg zum zuständigen Facharzt erscheint den meisten Menschen bei klar zu lokalisierenden Beschwerden nicht allzu schwer. Doch gerade für Menschen mit komplexeren Beschwerden und chronischen Erkrankungen ist es häufig kompliziert, sich zwischen den unzähligen Therapie- und Behandlungsoptionen zurechtzufinden. Und auch jene, die an seltenen oder schlecht erforschten Krankheitsbildern leiden, verzweifeln oft daran, sich nicht ernst genommen zu fühlen und von Praxis zu Praxis geschickt zu werden.
Viele Patient*innen wissen dabei oft nicht, welche Behandlungsmöglichkeiten ihnen zustehen, unter welchen Bedingungen Therapien finanziert werden oder welche Alternativ- und Widerspruchswege es gibt, wenn einem eine Leistung erst einmal verweigert wird.
Was sind Patient*innenlots*innen?
Natürlich ist es erfreulich, dass es in Deutschland insgesamt viele Angebote zur Behandlung und Rehabilation gibt. Doch häufig gibt es für Krankheitsbilder dabei auch unterschiedliche Wege und die Orientierung im Gesundheitswesen sollte dem optimalen Behandlungserfolg nicht im Weg stehen. Darum gibt es seit einigen Jahren Patient*innenlots*innen-Projekte. In verschiedenen Verbünden in ganz Deutschland informieren sie Patient*innen und begleiten auf den Wegen im Gesundheitssystem. So ermöglichen sie auch die bestmögliche Wahrnehmung der Patient*innerechte – das ist wichtig und verbessert unser Gesundheitssystem!
„Tag der Patientenlotsen“
Am 20. Oktober kamen die verschiedenen Projekte aus ganz Deutschland zusammen zum „Tag der Patientenlotsen“ in Berlin. Rund 150 Teilnehmer*innen waren der Einladung von den vier Organisatoren (Deutsche Schlaganfall-Hilfe, Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke, Bundesverband Managed Care, Deutsche Gesellschaft für Case und Care-Management) gefolgt und zeigten damit die große Vielfalt der Patient*innenlotsenprojekte.
Meine eigene Erfahrung im Projekt
Bundesweit konnten bereits 75.000 Patient*innen von den Lots*innen profitieren. Ein Projekt, das zwar nicht genau ins Konzept der hier zusammengekommenen Projekte passt, aber auch mit dem Lotsen von Patient*innen zu tun hat, habe ich in Hamburg auch aus eigener Erfahrung auf den Weg gebracht: Vor meinem Einzug in den Bundestag habe ich als Geschäftsführung der Hamburgischen Stelle für Suchtfragen e.V. selbst ein Lots*innenprojekt ins Leben gerufen: Alkoholkranke, aber seit mehreren Jahren trockene, Menschen wurden dabei zu Lots*innen für Menschen im Entzug ausgebildet, und haben sie auf dem Weg durchs Suchthilfesystem begleitet. Der Weg raus aus der Sucht ist hart, erfahrene Lots*innen können dabei helfen, können Halt im Alltag nach einem Entzug bieten und gleichzeitig eine bessere Vorstellung von der Behandlung vermitteln.
Der Erfolg dieses Projekts steht für mich beispielhaft für viele andere Lots*innenprojekte: Sie schaffen bessere Versorgung für alle Patient*innen, indem Barrieren auf dem Weg zur Behandlung abgebaut werden. Darum habe ich mich sehr gefreut, auf dem „Tag der Patientenlotsen“ einen Impulsvortrag halten zu dürfen. Ich habe dabei den Blick auf die politischen und strukturellen Rahmenbedingungen gelegt: Unser Gesundheitssystem ist aktuell stark auf die Trennung medizinischer Sektoren ausgelegt und das Vergütungssystem lässt wenig Raum für individuelle Fallberatung. Patient*innenlotsen sind damit ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einer patientenzentrierten Versorgung.
Wofür ich im Bundestag kämpfe
Nachdem eine IGES-Studie im Auftrag des Gesundheitsministeriums schon 2019 festgestellt hat, dass unser Sozialrecht momentan nicht für die Koordination der Versorgung einer älter werdenden Gesellschaft ausgelegt ist, haben wir uns im Koalitionsvertrag auf einen wichtigen Schritt geeinigt: Wir wollen die Lots*innenprojekte aus der zeitlich befristeten Finanzierung rausholen und in die Regelversorgung der Patient*innen aufnehmen. Deshalb ist geplant, dass wir das Sozialgesetzbuch entsprechend ändern und darüber hinaus den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragen, die genauen Indikatoren für einen Rechtsanspruch auf Lots*in seitens der Patient*innen zu definieren.
Ausblick
Es ist mir ein Anliegen, die entsprechende Reform möglichst bald vorantreiben, weil sie in den letzten Jahren noch einmal besonders dringend geworden ist: gerade auch Betroffene von Long- und Post-Covid stoßen aktuell im Gesundheitssystem auf Unverständnis und Hindernisse in der Behandlung. Insbesondere die stark von chronischer Erschöpfung betroffenen Menschen brauchen Unterstützung, um den richtigen Weg in die Behandlung zu finden. Darum werde ich mich im Rahmen der Gesetzesverhandlungen auch dafür einsetzen, dass Long- und Post-Covid-Betroffene von den Lots*innen profitieren.
Ich nehme aus dem Tag der Patientenlotsen viele Anregungen aus der Praxis mit und habe mich sehr über den Austausch gefreut. Wir bleiben an dem Thema dran!
Bis 23 Uhr darf am Hamburger Flughafen offiziell gestartet und gelandet werden, doch wie heute bekannt wurde, haben in 2022 bis Ende Oktober bereits mehr als 770 Flugzeuge diese Regel missachtet.
Hierzu erklärt Linda Heitmann, Mitglied des Bundestages für Hamburg-Altona und Mitglied im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz sowie im Ausschuss für Gesundheit:
„Für die Menschen in Hamburg und in meinem Wahlkreis ganz besonders in Lurup und Osdorf ist das stetige Brechen des Nachtflugverbotes eine riesige Belastung. Lärmschutz ist auch Gesundheitsschutz und muss in einer Großstadt mit innenstadtnahem Flughafen Priorität haben!
Mit der Initiative gegen Fluglärm in den betroffenen Stadtteilen meines Wahlkreises stehe ich im Austausch und nach deren inoffizieller Erhebung gehen 80-90% der verspäteten Flüge auf nur zwei Fluggesellschaften zurück. Der Flughafen muss die Entgelte für verspätete Starts und Landungen gerade von diesen Fluggesellschaften konsequent auch eintreiben und im Zweifel erhöhen, um das Brechen der Regeln wirklich unrentabel zu machen! Einige Fluggesellschaften planen ihre Flugpläne ganz besonders eng und wenn der letzte Flug des Tages dann um 22.55 Uhr in Hamburg landen soll, kann man fast schon davon ausgehen, dass er verspätet sein wird. Aber so lange es immer noch rentabler ist, möglichst viele Flüge in einen Flugplan zu quetschen anstatt die Strafen für eine Verspätung zu zahlen, wird die Ausnahme hier leider zur Regel. Das darf nicht sein!
Zusätzlich zu den Verspätungen in der Nacht leiden die Menschen in meinem Wahlkreis tagsüber besonders unter dem so genannten Flachstartverfahren, das Kerosin sparen soll, für innenstadtnahe Flughäfen aber aus Lärmschutzgründen eine wirkliche Zumutung darstellt.
Im Koalitionsvertrag der Ampel auf Bundesebene ist vereinbart, dass wir Fluglärm reduzieren wollen und eine Änderung des Fluglärmschutzgesetzes auf Basis der in Kürze erwarteten Evaluierung der Bundesregierung anstreben. Ich werde mich mit den Hamburger Erfahrungen zum regelmäßigen Bruch des Nachtflugverbots sowie dem Flachstartverfahren dabei auf jeden Fall aktiv mit einbringen. Denn Lärmschutz für Anwohner*innen muss Priorität haben – in Hamburg und deutschlandweit!“
Die Pressemitteilung wurde unter anderem vom Elbe Wochenblattaufgegriffen.
Zu dem geleakten Eckpunktepapier der Cannabis-Legalisierung in Deutschland erklärt Linda Heitmann, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit der grünen Bundestagsfraktion:
Die jetzt bekannt gewordenen ersten Entwürfe von Eckpunkten zur geplanten legalen Abgabe von Cannabis in Deutschland zeigen, dass bei der Ausarbeitung intensiv über Verhältnisprävention und Jugendschutz nachgedacht wird. Ich begrüße das, da wir derzeit auch in der Ampel-Koalition diskutieren, wie wir in diesen Punkten auch bei anderen Suchtmitteln vorankommen.
In den Ankündigungen in der Presse findet sich die Planung, Werbung und Marketing für Cannabis vollständig zu untersagen. Das begrüße ich ausdrücklich, denn die strikte Regulierung von Marketing und Werbung ist ein wirksames Mittel der Verhältnisprävention. Unser Koalitionsvertrag sieht vor, dass auch bei Alkohol und Nikotin das Marketing stärker begrenzt werden soll. Wir arbeiten derzeit als Ampel-Berichterstatter*innen daran, diese Worte mit Leben zu füllen.
Dabei planen wir insbesondere, auch hier beim Jugendschutz anzusetzen. Marketing und Werbung für Alkohol und Nikotin haben nirgendwo etwas zu suchen, wo Kinder und Jugendliche die Empfänger*innen sind: Rundfunk, Kino, Festivals und auch soziale Medien gucken wir uns in diesem Zusammenhang daher gerade genauer an, um hier zu besserem Jugendschutz zu kommen. Gleichzeitig nehmen wir Verkaufsbedingungen in den Blick, denn Tabak, e-Zigaretten und hochprozentiger Alkohol sind teilweise noch zu einfach auch für Minderjährige in Verkaufsstätten erreichbar.
Wenn in den kommenden Monaten im Parlament effektiver Jugendschutz und gute Verhältnisprävention bei Cannabis diskutiert werden, setze ich mich dafür ein, dass wir bei anderen Suchtmitteln nicht zu weit hinter den Regelungen für Cannabis zurückbleiben.