Endlich ist es uns gelungen, einen zentralen drogenpolitischen Punkt aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen: Drugchecking ist nach dem Betäubungsmittelgesetz nun möglich!
Kurz vor der Sommerpause ist dies ein wichtiger gesundheitspolitischer und für mich persönlich großer Erfolg für eine progressive neue Drogenpolitik. Seit Jahren setze ich mich für eine flächendeckende Einführung von Drugchecking-Angeboten ein. Denn wir sehen leider immer wieder, dass Menschen aufgrund von unkalkulierbaren Inhaltsstoffen, speziell in synthetischen Drogen, durch ihren Konsum versterben oder mit starken Schädigungen und Nebenwirkungen kämpfen.
Partydrogen wie MDMA, zum Teil Kokain und Speed sind gerade auch für junge Leute reizvoll und sehr leicht verfügbar. Leider werden die Risiken meist unterschätzt. Denn Verunreinigungen oder ein enorm hoher Wirkstoffgehalt sind lebensgefährlich und lassen sich nicht augenscheinlich erkennen. Auf dem illegalen Markt gibt es weder Gesundheits- noch Verbraucher*innen-Schutz.
Deswegen ist es richtig, dass wir im Bund jetzt endlich die gesetzliche Grundlage geschaffen haben, um Drugchecking zu ermöglichen. So können sich Konsumierende darüber informieren, was zum Beispiel in ihrer Ecstasy-Pille steckt. Ihnen werden Angebote zur Konsumreflexion und Beratung zur Schadensminderung gemacht. Untersuchungen zeigen, dass dies User*innen immer wieder auch vom Konsum abhält oder zu weniger Konsum führt. Außerdem ist es durch die Substanzanalysen der eingereichten Proben möglich, Konsumtrends und Gefahren immerhin ansatzweise zu erkennen und früher vor lebensgefährlichen Stoffen, die aktuell irgendwo im Umlauf sind, zu warnen.
Was im Gesetz steht
Wir haben nun eine bundesweit rechtssichere Ermächtigung der Länder für Drugchecking-Modelle geschaffen. Dazu ändern wir das Betäubungsmittelgesetz und ergänzen einen neuen Paragraphen 10b BtMG (siehe Bild). Die Landesregierungen sind nun dazu veranlasst, Vorgaben für die Erteilung einer Erlaubnis für Drugchecking zu erlassen. Denn vielerorts stehen Träger bereits in den Startlöchern, um Drogenchecks mit Beratungsangeboten ins Leben zu rufen. Teile des bisherigen Paragraphen 10a BtMG werden gestrichen.
Wir erlauben Drugchecking in Drogenkonsumräumen, was bislang ausgeschlossen war. Hierdurch passen wir das Gesetz an die bereits gelebte Safer-use-Praxis in Konsumräumen an und schaffen Klarheit zur Stärkung der Handlungskompetenz der Fachkräfte in den Suchhilfeeinrichtungen. Das Fachpersonal darf den Konsumierenden dort künftig individuell Rückmeldung zu den eingereichten Proben geben.
Wichtig ist mir auch die Einführung des neuen Paragraphen 31a. Hier wird festgeschrieben, dass im direkten Umkreis von Drugchecking-Projekten keine Strafverfolgung auf Grund von Drogenbesitz stattfinden darf.
Die Ziele der Einführung von Drugchecking – eine verbesserte gesundheitliche Aufklärung und Schutz – werden in den Ländern wissenschaftlich begleitet und die Ergebnisse dieser Evaluierungen im Bund zusammengeführt. Auch dies ist ein wichtiger Beitrag zu einer evidenzbasierten Drogenpolitik, für die ich mich stark mache.
Was nun wichtig ist
Die Landesregierungen müssen nun ins Handeln kommen! Gerade der Einfluss synthetischer Drogen, wie Crystal Meth und andere Amphetamine, auf das Konsumverhalten in den Grenzregionen in Deutschland ist ein Auftrag an die jeweiligen Landesgesundheitsbehörden, Drugchecking einzuführen. Denn es gilt: Erst wenn es bundesweit genug Drugchecking-Angebote gibt, werden wir strukturell eine Verbesserung des Gesundheitsschutzes spürbar machen können.
Zur Beteiligung der Länder habe ich mich auch in der parlamentarischen Debatte eingebracht und meinen Kollegen Dirk Heidenblut befragt.
Der Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik akzept e.V. hat zur Verabschiedung des Gesetzes eine Pressemitteilung veröffentlicht: PM
Versorgung für psychisch und suchtkranke Menschen mit Hörschädigung sicherstellen
Mit einer Delegation aus sieben Bundestagsabgeordneten aus dem Gesundheitsausschuss habe ich als Abgeordnete für Hamburg-Altona am Montag dieser Woche die LWL-Klinik in Lengerich (Westfalen) besucht. Unter dem Oberthema „Inklusives Gesundheitswesen“ haben wir uns insbesondere über das spezielle Angebot der Klinik für psychisch und suchtkranke Menschen mit Hörschädigung und die Bedarfe dieser Gruppe informiert.
Außerdem liefen wir über den „Pfad der Erinnerung“ auf dem Klinikgelände und legten einen Kranz vor der Gedenktafel nieder. Der Pfad erinnert daran, dass vom Klinikgelände im 2. Weltkrieg insgesamt 440 psychisch Kranke Menschen deportiert wurden. Die Klinik setzt sich mit dieser belastenden Geschichte seit einigen Jahren sehr intensiv auseinander.
Zu dem Besuch erkläre ich:
„Die Klinik in Lengerich hat mich in vielerlei Hinsicht beeindruckt und aber auch viele Fragen dazu aufgeworfen, wie wir in Deutschland eine Versorgungsstruktur für Menschen mit besonderen Bedarfen wie für Hörgeschädigte optimal ausgestalten und sichern.
In Deutschland leben nach Aussage der Klinik etwa 100.000 vollkommen taube Menschen und insgesamt etwa 1,5 Millionen mit Hörschädigung. Viele davon können sich über Gebärdensprache am besten verständlich machen, doch Behandlungsangebote für sie sind rar gesät: für psychisch Kranke mit Hörschädigung halten derzeit nur die Klinik in Lengerich sowie eine Klinik in Erlangen Angebote vor. Für Suchtkranke gibt es für den qualifizierten Entzug nur das Angebot in Lengerich, Reha-Angebote sowohl hier als auch in Osnabrück mussten in den letzten Jahren für diese Gruppe schließen. Hier existiert somit eine totale Lücke. Und auch das Angebot des qualifizierten Entzugs für Hörgeschädigte ist bedroht – denn Nachfrage besteht zwar aus ganz Deutschland, doch die Kostenträger sind vielfach Gelder aus kommunalen oder Landesmitteln und hier wird dann aus der Politik hinterfragt, ob ein Angebot für Menschen aus der gesamten Republik mitfinanziert werden muss.
Als Politiker*innen haben wir diese Problembeschreibung als Auftrag mitgenommen, um zu prüfen, wie sich im Rahmen kommender Gesetzesvorhaben verankern lässt, dass es für Hörgeschädigte Menschen in Deutschland Therapieangebote sicher ausfinanziert geben muss.
Dass die Klinik in Lengerich sich obendrein sehr aktiv und kritisch mit dem Unrecht auseinandersetzt, das in der NS-Zeit auf dem Klinikgelände geschah, beeindruckt mich sehr. Es war uns Abgeordneten eine Ehre, hier zum Gedenken an die Opfer aus Lengerich einen Kranz niederzulegen.“
Der Besuch der Klinik in Lengerich war auf meine Initiative zustande gekommen. Als Berichterstatterin meiner Fraktion für das Thema „Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderung“ habe ich vor einigen Monaten die Hamburger Suchtberatungsstelle „Deaf Suchthilfe“ vom Träger Therapiehilfe gGmbH besucht. Dieser hatte darauf aufmerksam gemacht, dass es für suchtkranke Menschen mit Hörschädigung in Deutschland kein Reha-Behandlungsangebot mehr gibt. Ich hatte daraufhin den Wunsch, die Klinik in Lengerich, die für suchtkranke hörgeschädigte Menschen immerhin noch Entzug und Psychotherapie anbietet, mit dem Ausschuss zu besuchen.
Die beiden Hamburger Suchtberaterinnen Farina Dahlmann und Dora Faerber, die bei Deaf Suchthilfe auch in Gebärdensprache beraten, waren in Lengerich ebenfalls dabei. Für Rückfragen zum Thema stehen auch sie gern zur Verfügung.
„Was nachweislich tötet, muss nicht auch noch nach Vanille schmecken!“ In meiner Rede zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes habe ich damit unseren Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir zitiert. Denn wir haben gestern beschlossen, sogenannte charakteristische, oftmals süße Aromen für Tabakerhitzer zu verbieten und die Hersteller zu verpflichten, Warnhinweise in Wort und Bild auf ihre Produkte zu bringen. Beides galt bereit für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen.
Ich finde, das ist ein weiterer Baustein hin zu mehr Verhältnisprävention. So stärken wir die Gesundheitsorientierung in der Suchtpolitik. Es braucht jedoch noch einiges mehr, damit Rauchen gerade auch für Jugendliche nicht mehr cool ist und sie gar nicht erst damit anfangen. Was ich mir vorstelle, könnt ihr in meiner Rede hören.
Umsetzung der Koalitionsvereinbarung zum Thema Drug-Checking muss jetzt erfolgen!
Gemeinsam erklären Linda Heitmann, Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik der Grünen Bundestagsfraktion und Dirk Heidenblut, Berichterstatter für Drogen- und Suchtpolitik der SPD-Bundestagsfraktion:
Es gibt keinen Beipackzettel und keine Inhaltsangaben. Wer Drogen konsumiert, weiß in der Regel überhaupt nicht, was er oder sie genau zu sich nimmt. Verunreinigungen sowie unterschiedlichste Reinheitsgrade von Substanzen sind zudem auf dem Schwarzmarkt Alltag. Eben deshalb braucht es Drug-Checking-Angebote!
Sogenannte Drogenuntersuchungseinrichtungen sollen die Drogen von Konsumentinnen und Konsumenten auf Reinheit testen können und entsprechend Empfehlungen zur Dosierung und zu erwartbaren Gesundheitsgefahren geben. Überdosierungen, verunreinigte Wirkstoffe auf dem Schwarzmarkt und Vergiftungen können so erfahrungsgemäß stark reduziert werden. Auch deshalb hat sich die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, Modelle zum Drug-Checking und Maßnahmen der Schadensminderung zu ermöglichen und auszubauen. Gerade auch im Zuge der geplanten Legalisierung von Cannabis sehen wir akuten Handlungsbedarf, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen.
Ihre Vorstellungen zur Ausgestaltung des Gesetzes haben die Berichterstatter*innen dem Ministerium schon länger verdeutlicht. Sie sind in der Ampel nicht umstritten. Die Berichterstatter*innen fordern das Gesundheitsministerium deshalb auf, die entsprechende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Arzneimittellieferengpassgesetz mit zu regeln, das noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll. Entsprechende Prüfbitten wurden dem Gesundheitsministerium durch die Abgeordneten bereits vorgelegt.
Linda Heitmann MdB: „Als Grüne und als Ampel-Berichterstatter*innen stehen wir voll und ganz hinter der Vereinbarung im Koalitionsvertrag, Drug-Checking-Projekte in Deutschland in dieser Legislaturperiode auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen und damit die Substanzanalyse in verschiedenen Settings zu ermöglichen: zum Beispiel in Partysettings, aber auch in Drogenkonsumräumen. Und zwar so zügig wie möglich. Denn es braucht endlich ein sichtbares Signal, dass diese Regierung eine neue progressive Drogenpolitik ernst nimmt und die Weichen dafür stellt! Wichtig ist dabei natürlich, dass solch ein Gesetz sicherstellt, dass Menschen, die das Drug-Checking durchführen sowie auch jene, die es nutzen, dabei nicht von Strafverfolgung bedroht sind. Drug-Checking ist aus unserer Sicht ein wichtiger Baustein, um den Gesundheitsschutz von Konsument*innen zu erhöhen und gleichzeitig auch eine bessere Möglichkeit zur Aufklärung auch über Gefahren und Risiken von Konsum zu schaffen. Gleichzeitig wäre es ein wichtiges Signal an all die Helfenden in der Suchtberatung“.
Dirk Heidenblut MdB: „Das Drug-Checking hat sich als Maßnahme der Schadensminderung und Gesundheitsförderung bereits im Ausland – seit Jahren – bewährt. Es ist längst überfällig, dass das Drug-Checking flächendeckend auch in Deutschland eingeführt und verfügbar gemacht wird. Denn eine Substanzanalyse kann nicht nur Leben retten, sondern auch Betroffene über ihre Konsumrisiken und ihr Konsumverhalten aufklären. Konsumierende werden unterstützt anstatt vernachlässigt.Sie werden geschützt vor gesundheitlichen Risiken. Es ist also Zeit, das Koalitionsversprechen einzulösen und hier tatsächlich jetzt tätig zu werden“.
Die WELT Online hat unsere PM aufgegriffen. Hier geht’s zum Artikel.
Gemeinsam mit dem Bundesdrogenbauftragten Burkhard Blienert habe ich gestern in meinem Wahlkreis Altona den mobilen Spritzentausch sowie die niedrigschwellige Suchthilfeeinrichtung „Stay alive“ mit Drogenkonsumraum besucht.
Beides wird von dem Verein Jugendhilfe e.V. als Träger betrieben. Leiterin Christine Tügel berichtete uns engagiert von ihrer Arbeit, von aktuellen Entwicklungen und auch von Problemen.
Eines davon ist leider eindeutig, dass Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe vor Ort häufig mit Akzeptanzproblemen zu kämpfen haben, weil es starke Vorurteile und Stigmata gegenüber den Klient*innen gibt. In der Einrichtung in Altona ist die Betriebsgenehmigung deshalb an eine Höchstzahl von Betreuungen pro Tag geknüpft, so dass immer wieder auch Menschen abgewiesen werden müssen. Der mobile Spritzentausch einige hundert Meter entfernt bietet deshalb auch in Randzeiten die Möglichkeit, saubere Konsum-Utensilien zu erhalten und gebrauchte abzugeben.
Es ist wichtig, dass solche Angebote überall dort bestehen und für Suchtkranke schnell erreichbar sind, wo sich die „Szenen“ auch aufhalten. Nur so können Gesundheitsrisiken minimiert und zudem Gesprächsangebote zu Therapiemöglichkeiten gemacht werden.
Dass Klient*innen rund um niedrigschwellige Einrichtungen immer mehr öffentlich sichtbar wahrgenommen werden, liegt nach Erläuterung von Christine Tügel auch daran, dass die Obdachlosigkeit stark zunimmt. Den Menschen fehlen somit private Rückzugsräume — daher braucht es gerade für obdachlose Drogengebraucher*innen auch mehr Unterbringungsangebote.
Der NDR mit Radio und Hamburg Journal haben das Thema der niedrigschwelligen Suchtkrankenhilfe in Hamburg gestern aufgegriffen und Burkhard Blienert, Christine Tügel und mich dazu interviewt.
Suchtpolitik und Suchthilfe müssen Menschen im Alltag erreichen, statt Missbrauch zu tabuisieren
Anlässlich des heute veröffentlichten Jahrbuchs Sucht 2023 der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) meine Pressemitteilung:
Das Jahrbuch Sucht ist mit seinen aktuellen Zahlen zur Verbreitung und der Abhängigkeit von Alkohol, Tabak, Glücksspiel und illegalen Drogen in Deutschland jedes Jahr eine wichtige Quelle für uns politische Entscheidungsträger*innen. Es zeigt klar und deutlich, wo wir handeln müssen. Das Suchthilfesystem braucht unsere klare Unterstützung und Stärkung, um jenen, die suchtkrank sind, gut zu helfen.
Besonders Alkohol und Sportwetten machen die meisten Menschen in Deutschland demnach aktuell abhängig und krank. Rund 16 Jahre weniger Lebenszeit bei Frauen und 10 Jahre bei Männern wegen Alkoholmissbrauchs sind erschreckend und zeigen die gesundheitsschädlichen Auswirkungen von starkem Alkoholkonsum. Dem wollen wir durch Aufklärung über eine gesündere Lebensweise und Prävention entgegen wirken. Gleichzeitig wollen wir für einen stärkeren Jugend- und Gesundheitsschutz Alkoholwerbung reduzieren, was von einer Mehrheit der Deutschen in aktuellen Umfragen unterstützt wird.
Auch Sportwetten boomen. Das mit dem neuen Glückspielstaatsvertrag 2021 eingeführte Spielersperrsystem ist eine wichtige Errungenschaft für den Spielerschutz. Der überwiegende Teil der darüber gesperrten Suchtkranken ist über Selbstsperren vom Glücksspiel ausgeschlossen. Trotzdem machen auch legale Sportwetten weiterhin zahlreiche Menschen abhängig. Auch dem können wir durch strengere Werberegeln habhaft werden, damit etwa Kinder nicht beim Stadionbesuch der Werbung für Sportwetten ausgesetzt sind. Das ist ebenfalls laut Umfragen von einer großen Mehrheit der Deutschen gewollt. Es liegt hier an den Ländern, den Glücksspielstaatsvertrag entsprechend zu novellieren.