22. Okt. 2025
Suchthilfeeinrichtungen sind ein wichtiger Pfeiler in der gesundheitlichen Beratung, Betreuung und Behandlung in Deutschland. Ich kenne die Hamburger Suchthilfe-Landschaft aus meiner früheren beruflichen Tätigkeit gut. Umso wichtiger ist es mir, mit den Einrichtungen insbesondere in meinem Wahlkreis im permanenten Austausch zu sein und mich über aktuelle Schwerpunkte und Probleme zu informieren.
So führte mich mein Weg für einen Besuch diese Woche wieder einmal ins Lukas Suchthilfezentrum in Lurup für ein Gespräch mit Leitung Frank Craemer, seiner designierten Nachfolgerin Susan Mehlhorn sowie der künftigen stellvertretenden Leitung. Das Lukas leistet seit vielen Jahrzehnten wichtige Arbeit im Hamburger Westen und macht hier insbesondere Beratungs-, ambulante Reha- und Selbsthilfeangebote für Suchtkranke und ihre Angehörigen.
Dabei wird zu unterschiedlichsten Suchterkrankungen beraten: Alkohol, Cannabis, Kokain, Glücksspiel und auch problematischer Medienkonsum sind die häufigsten Problemstellungen. Es wurde mir gestern einmal mehr erläutert, dass in den seltensten Fällen nur eine Sucht beziehungsweise Substanz allein das Problem ist, fast immer gibt es Mischkonsum. Und in über 70% der Fälle ist Alkohol – oft als Hauptsubstanz – in den komplexen Problemstellungen mit dabei.
Das Lukas hat aktuell insbesondere mit folgenden Problemen zu kämpfen:
- Die Anfrage ist so hoch, dass Betroffene nach dem Erstgespräch oft 4-5 Monate Wartezeit für eine Folgeberatung haben. Bei einer Suchterkrankung eine lange Zeit, in der die Motivation zur Veränderung aufrecht erhalten werden muss.
- Da die Einrichtung von der Stadt Hamburg gefördert wird, sollen idealerweise auch nur Menschen aus Hamburg hier beraten und betreut werden. Anfragen aus dem angrenzenden Schleswig-Holstein werden weiterverwiesen. Das birgt stets die Gefahr, dass Menschen, die einmal den Mut gefasst haben, das Hilfesystem zu kontaktieren, wieder verlorengehen.
- Da die Suchthilfe nur eine gesetzliche Kann-Leistung ist, hängt die finanzielle Ausstattung stark von der Lage kommunaler Haushalte ab und schwankt immer wieder. Wobei das Lukas gleichzeitig betont, dass die Situation in Hamburg hier vergleichsweise gut ist.
- Obwohl der Stadtteil Osdorf direkt nebenan liegt, finden viele Betroffene nur schwer den Weg bis nach Lurup ins Suchthilfezentrum. Auch mobile offene Sprechstunden vor Ort in Osdorf wurden eher mäßig angenommen bisher, die Hemmschwelle scheint hier leider hoch.
Danke für den guten Austausch! Ich komm gern wieder!
16. Okt. 2025
Vergangene Woche hat das Bundeskabinett die Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes beschlossen. Ich habe dazu gegenüber der Apotheken Umschau folgendes Statement abgegeben:
Der Vorschlag von Warken greift zu kurz, stigmatisiert Cannabis-Konsument*innen und erschwert leider die Situation für Menschen, die auf medizinisches Cannabis angewiesen sind. Der richtige Gedanke, dass die Verschreibung von Medikamenten mit einem echten Arzt-Patienten-Kontakt verbunden sein sollte und nicht völlig anonym über das Internet erfolgen darf, wird zwar aufgegriffen, aber eine Reform der anonymen Fernverschreibung und des Versandhandels, um eine bessere Kontrolle zu gewährleisten, sollte für alle Medikamente gelten, nicht nur für Cannabis! Vor allem im Hinblick auf die wachsende Problematik der Medikamentenabhängigkeit in unserer Gesellschaft benötigen wir hier für sämtliche Medikamente klarere Regelungen. Besonders auch in Bezug auf Werbung! Es kann nicht sein, dass Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente wie Medizinalcannabis auf U-Bahn-Screens gezeigt wird, während Werbung für Cannabis zu Genusszwecken aus guten Gründen zur Prävention gesetzlich verboten wurde. Es ist nicht nachvollziehbar, jetzt nur das Medizinal-Cannabisgesetz zu ändern, anstatt die Fernverschreibung insgesamt zu reformieren. Diese Haltung ist stigmatisierend. Ich wehre mich gegen den Generalverdacht gegenüber Cannabis-Konsument*innen, die die Möglichkeit der Fernverschreibung für Genusszwecke in Anspruch nehmen. Besonders für Patient*innen, die auf medizinisches Cannabis angewiesen sind und momentan am Kriterium der Austherapiertheit scheitern, ist dies eine bittere Situation. Hier muss dringend nachgebessert werden.
Der ganze Beitrag ist hier online zu finden.
8. Okt. 2025
Aktuell diskutiert die Bundesregierung ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Ich habe mich dazu gegenüber dem Tagesspiegel geäußert. Den Artikel findet ihr hier. Mein Statement in voller Länge:
„Ich halte eine ernsthafte Diskussion über Beschränkungen von Social Media für Kinder und Jugendliche seit Langem für überfällig. In der „realen“ Welt gibt es in vielen Lebensbereichen ausgeklügelte Regeln, um Jugendschutz und Suchtprävention bestmöglich sicherzustellen, doch im digitalen Raum fehlen solche Schutzmechanismen weitgehend.
Jugendliche sind dadurch nicht nur damit konfrontiert, fast jederzeit online sein zu können und so in einen gesundheitsgefährdenden Medienkonsum hineinzuwachsen. Sie werden auch im Netz und in sozialen Medien mit problematischen Inhalten konfrontiert: Von Alkoholwerbung bis hin zu pornografischen Inhalten gibt es kaum wirksamen Schutz für Kinderaugen.
Mein Plädoyer ist daher, dass wir ernsthaft daran arbeiten, eine funktionierende Altersverifikation im Netz einzuführen, sodass Kinder und Jugendliche erst ab einem Mindestalter –zum Beispiel 16 Jahren – Zugang zu sozialen Netzwerken und Plattformen erhalten.
Es spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, dass Kinder und Jugendliche bereits früher lernen, das Internet sinnvoll zur Recherche und für die Arbeit zu nutzen. Aber sie dürfen dabei auf keinen Fall mit jugendgefährdenden und suchtgefährdenden Inhalten und Algorithmen in Berührung kommen!“
2. Okt. 2025
Zu den heute präsentierten ersten Evaluationsergebnissen zur Cannabis-Gesetzgebung erklärt Linda Heitmann, MdB, Mitglied im Gesundheitsausschuss und Grüne Berichterstatterin für Sucht- und Drogenpolitik:
„Die heute präsentierten Daten zur Evaluation des Cannabisgesetzes geben einen ersten Einblick. Klar ist dabei: Seriöse Drogen- und Suchtpolitik braucht belastbare Daten und die Bereitschaft, die Entwicklungen differenziert zu bewerten und klug weiterzuentwickeln. Die bisherigen Ergebnisse deuten in die richtige Richtung: Wir sehen deutliche Anzeichen dafür, dass sich die Entkriminalisierung entlastend auf Polizei und Justiz auswirkt.
Es zeigt sich in den Ergebnissen, dass die Teil-Legalisierung kontrolliert verläuft – ohne Anstieg beim Jugendkonsum, Suchterkrankungen oder den Verkehrsrisiken. Die Entkriminalisierung wirkt entlastend – nicht nur für Konsumierende, sondern vor allem auch für Polizei und Justiz, da Strafverfolgung in vielen Fällen entfällt. Jetzt ist es wichtig, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen: Eine evidenzbasierte Drogenpolitik braucht Zeit, verlässliche Daten und die Bereitschaft, Entwicklungen differenziert zu bewerten und klug weiterzuentwickeln. Alles andere würde sofort wieder Verwirrung und Verunsicherung stiften. Das brauchen wir in diesen Zeiten gesellschaftlich garantiert nicht!
Wichtig ist jetzt weiterhin, den Prozess wissenschaftlich eng zu begleiten. Es besorgt mich, dass ich bereits die ersten Ablehnungen beantragter wissenschaftlicher Modellprojekte, die auf Grundlage der Forschungsklausel im Landwirtschaftsministerium beantragt wurden, mitbekomme. Die Bundesregierung vergibt fachlich und politisch eine riesige Chance, wenn sie der Gesellschaft nicht die Möglichkeit gibt, weitere Schritte im gesellschaftlichen Umgang mit Cannabis auszutesten und wissenschaftlich zu begleiten. Nach meiner Kenntnis sind zahlreiche der beantragten Projekte entscheidend, um gemeinschaftlichen Anbau, kontrollierte Abgabe, Konsumkompetenz, Gesundheitsförderung und Prävention praxisnah zu erproben. Wer das blockiert, blockiert die Weiterentwicklung des Gesetzes, denn wir müssen aus verlässlichen Daten weiterhin lernen und klug nachsteuern!“
Dieses Statement wurde u.a. von Tagesschau.de aufgegriffen.
26. Sep. 2025
Gegenüber Heise Online habe ich mich zum Medizinalcannabisgesetz geäußert:
„Die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland schafft tatsächlich eine schwierige Situation für viele Menschen,
die Cannabis konsumieren möchten“, sagt Linda Heitmann von den Grünen. „Besitz und Konsum sind
unter bestimmten Bedingungen erlaubt, aber verlässliche, legale Bezugsquellen fehlen größtenteils.“ Die
Bundestagsabgeordnete sitzt zum Thema Cannabis im Ausschuss für Gesundheit. Dass die Versorgungslücke
für Gelegenheitskonsumenten, für die sich Eigenanbau oder Mitgliedschaft in einem Cannabis-Club nicht
lohnen, von privatwirtschaftlichen Anbietern gefüllt werden, hält sie daher für nachvollziehbar. Ihr
Lösungsvorschlag für legales und hochqualitatives Cannabis ohne Missbrauch des MedCanG: „Eine klare,
kontrollierte Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken“.
Den Referentenentwurf bewertet die Oppositionspolitikerin gegenüber heise online kritisch, da er sich
„einerseits einseitig nur auf Cannabis bezieht und andere – vielfach viel gefährlichere Medikamente – völlig
außer Acht lässt.“ Sie befürchtet bürokratische Hürden für Patienten. „Eine qualifizierte telemedizinische
Behandlung mit echter ärztlicher Aufklärung und nachvollziehbarer Indikation kann und sollte möglich bleiben.
Ein pauschales Verbot von Online-Verschreibungen wäre ein Rückschritt für die digitale Patientenversorgung„,
so Heitmann. „Für zahlreiche Präparate ist die Regulierung der Online-Verschreibungspraxis aus meiner Sicht
viel dringender als für Cannabis.„
Den ganzen Artikel findet ihr hier hinter der Paywall.
Ausführlich zu diesem Thema habe ich mich auch im Podcast Krautgeplauder geäußert. Die Podcastfolge (aufgenommen im Juli) findet ihr hier.
15. Aug. 2025
Seit über einem Jahr sind Konsum und Besitz von Cannabis in Deutschland mittlerweile entkriminalisiert, Konsument*innen dürfen für den Eigenbedarf selbst anbauen – nun steht die erste Evaluation des Gesetzes an. Angesichts der Cannabis-Verbotsrhetorik der Union die letzten Jahre ein guter Grund, hier hinzuschauen, wie es wohl weitergeht.
Darum haben Lena Gumnior und ich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Das kam dabei heraus:
Laut Bundesregierung soll die Auswertung des Gesetzes bzw. der in Auftrag gegebenen Evaluation unabhängig und ergebnisoffen erfolgen. Wir sagen: Dafür brauchen wir dann auch eine öffentliche Befassung im Gesundheits- und Rechtsausschuss!
Die Breite der beauftragten Studie wird nur dann nützlich sein, wenn die politische Auswertung differenziert geschieht. Ob die Union das hinbekommt, darauf sind wir sehr gespannt! Durchgeführt wird die Bewertung vom Verbundprojekt EKOCAN mit Wissenschaftler*innen des UKE Hamburg, der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und der Eberhard-Karls-Universität Tübingen.
Der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) liegen aktuell 58 Anträge für wissenschaftliche Forschungsprojekte zum Umgang mit Cannabis in Deutschland vor. Sie beziehen sich auf die „Forschungsklausel“ im Cannabisgesetz. Davon handelt es sich um 32 Anträge für sogenannte Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe in bestimmten Regionen. Wir denken: Die zahlreichen Anträge lassen vermuten, dass das Gesetz insbesondere für Gelegenheitskonsument*innen eindeutige Lücken hat, die Bundesregierung wäre daher gut beraten, fundierte eingegangene Anträge zu genehmigen, um darüber zu neuen Erkenntnissen zu gelangen.
Wir bleiben dran! Die Anfrage (Drucksacke 21/1125) findet ihr hier.
Über dieses Thema berichtet auch der Tagesspiegel Background hier (€)