PM: Haushalt 2023 –  Anschubförderung für Sprachmittlung im Gesundheitswesen

PM: Haushalt 2023 – Anschubförderung für Sprachmittlung im Gesundheitswesen

Im Nachgang der Bereinigungssitzung der Haushaltverhandlungen für den Gesundheitsetat 2023 für Sprachmittlung im Gesundheitswesen mein Statement:

Ich bin sehr froh, dass sich unsere Haushälter*innen in der Bereinigungssitzung auch für kultursensible und zielgruppengenaue Ansprache im Gesundheitswesen stark gemacht haben. Bereits im Mai diesen Jahres hatten wir als Parlament das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, die Koalitionsvereinbarung zur gesetzlichen Verankerung von Sprachmittlung im Gesundheitswesen schnell umzusetzen, denn gerade auch vor dem Hintergrund der Geflüchteten aus der Ukraine drängt das Thema mehr denn je! Nun gibt es erste Gelder im Haushalt für diesen Zweck: 2023 werden digitale und vor-Ort Sprachmittlungsmodelle im medizinischen Bereich erstmals auf Bundesebene mit Mitteln in Höhe von 100.000 Euro gefördert. Gleichzeitig wird die gezielte multilinguale Impf-Beratung von Ukrainer*innen auch im ganzen Jahr 2023 weiterfinanziert.

Doch das kann nur ein Anschub sein: Wir brauchen nun bald wirklich einen umfänglichen Rechtsanspruch auf Sprachmittlung. Der Angriffskrieg Putins, der Hunderttausende Ukrainer*innen zur Flucht nach Deutschland bewegt hat, verstärkt noch einmal zusätzlich die Aktualität und die Bedeutung von Sprachmittlung. Was für die Ukrainer*innen jetzt so offensichtlich notwendig ist, gilt auch für viele andere bereits in Deutschland lebende Menschen mit anderen Herkunftssprachen: Wir müssen dafür sorgen, dass durch Sprachmittlung von Anfang Missverständnisse etwa zwischen Ärzt*in und Patient*in vermieden werden, damit Fehldiagnosen, damit einhergehende Gesundheitsrisiken, aber auch vermeidbare Kosten im Gesundheitssystem verhindert werden.

Sprachmittlung ist hierbei eine zentrale Voraussetzung, die wir in der Fläche in die Regelversorgung bringen müssen. Sie sollte für die Patient*innen in notwendigen Situationen überall unkompliziert verfügbar sein. Und auch für Ärzte*innen darf das Einbeziehen von Sprachmittler*innen nicht zu großem bürokratischem Mehraufwand führen. Innerhalb der Ampelberichterstatter*innen haben dazu schon erste Gespräche stattgefunden und es wurden politische Vorstellungen zur Ausgestaltung artikuliert. Es ist mir ein wichtiges Anliegen, den Arbeitsprozess auch gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium zu beschleunigen.“

Mein Statement: Online-Beratungsangebot zu Long-Covid im Haushalt 2023

Mein Statement: Online-Beratungsangebot zu Long-Covid im Haushalt 2023

Im Nachgang der Bereinigungssitzung der Haushaltverhandlungen für den Gesundheitsetat 2023 für die Bekämpfung von Long-Covid mein Statement:

Die Entscheidung der Haushälter, die Informations-Webseite longcovid-info.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu fördern, ist gut und richtig. Auch wird es ein telefonisches Beratungsangebot geben. Das begrüße ich sehr. Denn die Diagnostik, Beratung und Behandlung einer Long-Covid-Erkrankung stehen in Deutschland noch am Anfang. Um hier voran zu kommen, müssen Patient*innen wie auch Beschäftigte im Gesundheitswesen besser informiert aber auch im Gesundheitswesen orientiert werden. Wir können die große Informationslücke in der Bevölkerung nur verkleinern, wenn es flächendeckend mehr spezialisierte Kliniken gibt und insbesondere Hausärzt*innen ihr Know How in diesem Bereich erweitern. Hier sind insbesondere die Kassenärztlichen Vereinigungen gefordert. Bis dahin ist es sinnvoll, das Online-Beratungs- und Informationsangebot übergangsweise zu fördern.

Persönliche Erklärung: Abstimmung über die Änderung des Atomgesetzes

Persönliche Erklärung: Abstimmung über die Änderung des Atomgesetzes

Mit der heute getroffenen Entscheidung wird der seit vielen Jahren geltende Beschluss und auch lange Zeit breit getragene gesellschaftliche Konsens zum endgültigen Ausstieg Deutschlands aus der Atomenergie zum 31.12.2022 außer Kraft gesetzt.

Insgesamt drei Atomkraftwerke (AKW) sind in Deutschland noch immer am Netz und sollen nun maximal bis zum maximal 15.4.2023 weiter Strom produzieren dürfen. Ich halte diese Entscheidung grundsätzlich für falsch. Dies hat verschiedene Gründe:

  • Atomkraft ist eine von einem fossilem Rohstoff (Uran) abhängige Hochrisikotechnologie und produziert viel giftigen Müll, der noch für Jahrtausende strahlt und kommenden Generationen aufgebürdet wird. Der Ausstieg aus der Atomenergie ist deshalb eines der Gründungsziele der Partei Bündnis90/Die Grünen und auch einer der wesentlichen Gründe, die mich mit dazu gebracht haben, der Partei beizutreten.
    • Wie gefährlich Atomkraft als Technologie ist, zeigen nicht nur die Unfälle in Tschernobyl und Fukushima, sondern auch die seit vielen Monaten anhaltende schwierige Lage rund um das Kraftwerk Saporischschja in der Ukraine. Sie zeigt, dass Atomkraftwerke und die Gefahr eines atomaren Unfalls in Kriegssituationen durchaus auch als Waffe gezielt genutzt werden können. In der Ostsee wurden kürzlich zwei Pipelines gezielt zerstört, in Deutschland gab es einen offenbar gut geplanten Angriff auf die Bahn-Infrastruktur. In beiden Fällen konnten die Verantwortlichen bislang nicht ermittelt werden – weitere Angriffe auf kritische Infrastruktur in Deutschland kann man aus meiner Sicht nicht ausschließen und weiter aktiv laufende Atomkraftwerke sind auch in diesem Zusammenhang ein hohes Sicherheitsrisiko.Der Ausstieg aus der Atomkraft wurde bereits mehrfach vereinbart und dann wieder verschoben. Wirklich vollzogen und „sicher“ ist er erst, wenn in Deutschland das letzte Atomkraftwerk endgültig vom Netz gegangen ist und dann der Rückbau begonnen wird.
    • Erneut eine Verschiebung des lange vereinbarten Ausstiegs-Datums hinnehmen zu müssen, ist höchst schmerzlich. Selbst wenn es dabei um „nur knapp vier Monate“ geht. Auch dieser Zeitraum birgt wieder die Gefahr, dass ein erneuter Aufschub politisch gefordert und kein endgültiger Ausstieg zum angepeilten Datum vollzogen wird.
  • Ursprünglicher Grund für die Überlegung des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), zwei AKW in Süddeutschland über den 31.12.2022 hinaus als Notreserve bis zum 15.4.2023 bereitzuhalten, waren die Ergebnisse des im Sommer 2022 durchgeführten Stresstests. Dieser hatte ergeben, dass in einem höchst unwahrscheinlich eintretenden Szenario, in dem aus dem Nachbarland Frankreich zu unzuverlässig Strom ins europäische Netz eingespeist würde, eine Netzinstabilität entstehen könnte, die zu einem kurzzeitigen Stromausfall in größeren Regionen Deutschlands führen könnte.
    • Die Entscheidung darüber, ob solch eine Notlage in absehbarer Zeit eintreten könnte und die AKW in der Notreserve daher zwischen dem 1.1. und dem 15.04.2023 hochgefahren werden müssten, sollte nach der gesetzlichen Planung das BMWK haben, der Bundestag hätte ein Vetorecht gehabt.
    • Ich fand und finde bereits diese Vorlage schwierig zu entscheiden und politisch zu bewerten, da das Szenario, nach dem die AKW gebraucht würden, laut Stresstest sehr unwahrscheinlich ist.
  • Nach politischen Streitigkeiten und der Nutzung der Richtlinienkompetenz des Kanzlers sieht der nun vorliegende Beschluss schließlich vor, dass nicht mehr von einer Notreserve die Rede ist, sondern von einem regulären Streckbetrieb bis 15.4.2023. Dies halte ich angesichts des oben beschriebenen geringen Risikos der Netzinstabilität, die im Stresstest herauskam, nicht für verhältnismäßig. Zudem soll das AKW Emsland in Niedersachsen als drittes AKW ebenfalls weiterlaufen. Gerade das ist technisch besonders unsinnig: das AKW Emsland kann kaum zusätzlichen Strom produzieren, immer wieder werden in der Region Windräder abgeschaltet, um den Atomstrom durchs Netz zu lassen. Das AKW Emsland leistet daher ausdrücklich keinen Beitrag zur Netzstabilität, sondern blockiert aktiv günstigeren Strom aus Erneuerbaren Energien. Es verteuert den Strom somit sogar. Zudem sind die Brennstäbe im AKW Emsland bereits weitgehend „aufgebraucht“ und es erscheint unklar, ob diese überhaupt bis 15.4. Strom produzieren können.

Aus all den genannten Gründen halte ich die heute zur Abstimmung vorgelegte Änderung des Atomgesetzes für falsch.

Bundeskanzler Olaf Scholz hat zur Durchsetzung dieser Vorlage allerdings von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch gemacht und uns als Abgeordneten damit signalisiert, dass die Frage, ob diese Koalition aus Grünen, SPD und FDP weiter langfristig Bestand hat und konstruktiv arbeiten kann, maßgeblich auch davon abhängt, ob die Vorlage im Parlament eine Mehrheit hat.

Ich halte es in der derzeitigen Lage des Landes, in der wir einen Angriffskrieg in Europa sowie Probleme in der Energieversorgung und eine sehr hohe Inflation haben, ebenfalls für falsch, eine Koalition zu beenden. Eine Regierung, die schnell handlungsfähig ist und auf Veränderungen stets zügig reagieren kann, ist in diesen Zeiten für mich ein großer Wert an sich!

Und entweder hätte das Beenden der Zusammenarbeit eine große Koalition oder Neuwahlen zur Folge, es würde entweder zu großer politischer Instabilität und Lähmung oder zu noch unzumutbareren politischen Entscheidungen führen.

Meine Wahl musste ich daher heute zwischen zwei Alternativen treffen, die ich beide für falsch halte: eine falsche Änderung des Atomgesetzes oder die Mitwirkung an der sofortigen Beendigung dieser Koalition. Auch der vorliegende Antrag der CDU/CSU zur Änderung des Atomgesetz, der sogar die Neubeschaffung von Brennelementen vorsieht, hat mich in keiner Weise überzeugt. Auf eine weitere Vorlage, die für mich zustimmungsfähig wäre, konnte sich die Koalition leider nicht einigen.

Da die Änderung des Atomgesetzes in der durch die Bundesregierung vorgelegten Fassung, wie oben beschrieben, aus meiner Sicht grundlegend falsch und nicht verantwortbar ist, kann ich dem Gesetz nicht zustimmen. Allerdings ist es leider auch nicht gelungen, innerhalb der Koalition zu einer mehrheitsfähigen Alternative zu kommen, die ich für besser vertretbar als die vorliegenden Gesetzentwürfe halten würde. Ich habe daher mit Enthaltung abgestimmt.


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PM: Suchtberatung – Unverzichtbare Knotenpunkte im Suchthilfesystem

PM: Suchtberatung – Unverzichtbare Knotenpunkte im Suchthilfesystem

Anlässlich des Aktionstags Suchtberatung am 10. November 2022 erkläre ich als Mitglied im Ausschuss für Gesundheit:

Suchtkranke Menschen sind in einem existentiellen Ausnahmezustand. Die Suchtberatungsstellen retten hier oftmals Leben, indem sie für Suchtkranke sowie Angehörige den Weg ins Hilfesystem überhaupt erst ebnen. Sie beraten, behandeln und begleiten, unterstützen und stabilisieren Betroffene auch über lange Zeiten und steinige Wege hinweg. Der heutige Aktionstag ist daher eine wichtige Würdigung und gleichzeitig eine Mahnung an die Politik, dass an Suchtberatung nicht gespart werden darf. Er ist eine wichtige Werbung für das breite Spektrum an Aufgaben, die den Suchtberatungsstellen zukommen und sie zu zentralen Knotenpunkten im deutschen Suchthilfesystem machen.

Suchtmittel Nummer 1 in Deutschland ist Alkohol. Aber auch Cannabis, Glücksspiel und natürlich zahlreiche illegalisierte Substanzen sorgen dafür, dass das Leben von Menschen über eine Abhängigkeit aus den Fugen geraten kann. Hier sind die Suchtberatungsstellen entscheidende Anlaufstellen angesichts sehr vielschichtiger Problemlagen. Was ist individuell das richtige Hilfeangebot, wie geht es weiter mit Therapie, Reha oder Selbsthilfe? Welche Kosten werden von Krankenkassen oder Rentenversicherung getragen? Mit dieser Schnittstellenarbeit leisten die Suchberatungsstellen einen wesentlichen Teil für die Gesundheitsversorgung und sind somit enorm wichtig für die ganze Gesellschaft.

Wichtiges muss uns gesellschaftlich auch etwas wert sein. Daher müssen für die Suchtberatung nachhaltige Finanzierungsmodelle gefunden werden, so dass in Deutschland flächendeckend genügend Suchtberatung sichergestellt werden kann. Dies kann nicht nur auf den Schultern der Träger selbst liegen. Bund, Länder und Kommunen sind hier in der Pflicht, in der Drogenpolitik Voraussetzungen zu schaffen für nachweislich wirksame Angebote der höherschwelligen wie auch der niedrigschwelligen Drogenarbeit, wie es etwa Drogenkonsumräume sind. Zudem muss nun endlich ein Gesetz zum Drug-Checking aufs Gleis gesetzt werden, wie es im Koalitionsvertrag auch geplant ist. Drug-Checking rettet Leben und die Einführung und Umsetzung von Drug-Checking-Angeboten gekoppelt an Beratungsangebote wären ein wichtiges Signal an all die Helfenden in der Suchtberatung.

Hier geht’s zur Informationsseite der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V.: hier

Pressemitteilung: Lärmschutz muss Priorität haben!

Pressemitteilung: Lärmschutz muss Priorität haben!

Bis 23 Uhr darf am Hamburger Flughafen offiziell gestartet und gelandet werden, doch wie heute bekannt wurde, haben in 2022 bis Ende Oktober bereits mehr als 770 Flugzeuge diese Regel missachtet.

Hierzu erklärt Linda Heitmann, Mitglied des Bundestages für Hamburg-Altona und Mitglied im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz sowie im Ausschuss für Gesundheit:

Für die Menschen in Hamburg und in meinem Wahlkreis ganz besonders in Lurup und Osdorf ist das stetige Brechen des Nachtflugverbotes eine riesige Belastung. Lärmschutz ist auch Gesundheitsschutz und muss in einer Großstadt mit innenstadtnahem Flughafen Priorität haben!

Mit der Initiative gegen Fluglärm in den betroffenen Stadtteilen meines Wahlkreises stehe ich im Austausch und nach deren inoffizieller Erhebung gehen 80-90% der verspäteten Flüge auf nur zwei Fluggesellschaften zurück. Der Flughafen muss die Entgelte für verspätete Starts und Landungen gerade von diesen Fluggesellschaften konsequent auch eintreiben und im Zweifel erhöhen, um das Brechen der Regeln wirklich unrentabel zu machen! Einige Fluggesellschaften planen ihre Flugpläne ganz besonders eng und wenn der letzte Flug des Tages dann um 22.55 Uhr in Hamburg landen soll, kann man fast schon davon ausgehen, dass er verspätet sein wird. Aber so lange es immer noch rentabler ist, möglichst viele Flüge in einen Flugplan zu quetschen anstatt die Strafen für eine Verspätung zu zahlen, wird die Ausnahme hier leider zur Regel. Das darf nicht sein!

Zusätzlich zu den Verspätungen in der Nacht leiden die Menschen in meinem Wahlkreis tagsüber besonders unter dem so genannten Flachstartverfahren, das Kerosin sparen soll, für innenstadtnahe Flughäfen aber aus Lärmschutzgründen eine wirkliche Zumutung darstellt.

Im Koalitionsvertrag der Ampel auf Bundesebene ist vereinbart, dass wir Fluglärm reduzieren wollen und eine Änderung des Fluglärmschutzgesetzes auf Basis der in Kürze erwarteten Evaluierung der Bundesregierung anstreben. Ich werde mich mit den Hamburger Erfahrungen zum regelmäßigen Bruch des Nachtflugverbots sowie dem Flachstartverfahren dabei auf jeden Fall aktiv mit einbringen. Denn Lärmschutz für Anwohner*innen muss Priorität haben – in Hamburg und deutschlandweit!“

Die Pressemitteilung wurde unter anderem vom Elbe Wochenblatt aufgegriffen.

Laufen gegen lange Tage – mein Portrait in „Das Parlament“

Laufen gegen lange Tage – mein Portrait in „Das Parlament“

Der Ausgleich ist Linda Heitmann wichtig, dafür räumt sich die Abgeordnete aus Hamburg-Altona auch mal einen Slot im Terminkalender frei. Rein in die Laufschuhe und raus aus dem Bundestag, entlang der Spree, durch den Tiergarten, den Kopf freikriegen. Die vielen Besprechungen und Sitzungen kann sie so am besten sortieren und verarbeiten. Heitmann hat kürzlich auch eine Laufgruppe im Bundestag ins Leben gerufen, überfraktionell. Wer Lust habe, könne sich bei ihr melden, sagt sie. Die Hamburgerin, Mutter einer zehnjährigen Tochter, wirkt ausgeglichen und als sei sie nicht so leicht aus der Ruhe zu bringen. Linda Heitmann ist ein bisschen nordische Zurückhaltung und ganz viel Sachpolitik.

Mit dem Gesundheitsausschuss und dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz habe sie genau die Fachgebiete bekommen, in denen sie arbeiten wollte, sagt Heitmann. Die gebürtige Hamburgerin, Jahrgang 1982, studierte Politikwissenschaft und Geografie in Hamburg und Cork, Irland. Sie hatte verschiedene Positionen bei den Grünen in der Hansestadt inne, saß von 2008 bis 2011 in der Hamburgischen Bürgerschaft und leitete von 2016 an bis zu ihrer Wahl in den Bundestag die Hamburgische Landesstelle für Suchtfragen. Eine faire Gesundheitsversorgung ist ihr Thema, und eines der politischen Projekte, das sie lieber früher als später umsetzen will, ist die Sprachmittlung im Gesundheitswesen. Auch wenn die meisten Themen aus ihrem Ressort momentan noch hinter der Corona-Pandemie zurücktreten müssen.

„Ich finde schon, dass das eine große Dringlichkeit hat, gerade angesichts der Geflüchteten aus der Ukraine, die jetzt in Deutschland leben. Sie haben natürlich einen Anspruch auf eine gute Gesundheitsversorgung, können sich aber vielfach nicht verständlich machen. Das muss angegangen werden.“ Heitmanns zweiter Schwerpunkt ist die Drogen- und Suchtpolitik. „Da warten jetzt ja alle darauf, dass die Legalisierung von Cannabis kommt“, sagt Heitmann mit einem Schmunzeln.

Die 40-Jährige hatte bereits vor ihrem Einzug in den Bundestag in Hamburg Erfahrungen im parlamentarischen Betrieb sammeln können. Dennoch beschreibt sie das Amt im Bundestag als eine neue Herausforderung: „Am Anfang war es schon ein großer Batzen an Aufgaben, der sich da vor einem auftürmte.“ Eine Wohnung suchen, sich den Arbeitsgruppen zuordnen, Abläufe kennenlernen, Vorgaben lernen, an die man sich zu halten hat. Als Abgeordnete ist man zudem plötzlich Chefin – sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen Heitmann in ihren Büros, vier in Berlin und zwei im Wahlkreis, die müssen erstmal gefunden, eingestellt und koordiniert werden. Sie habe zwar als Leiterin der Suchthilfe schon Erfahrung in dem Bereich gemacht, dennoch sei sie dankbar gewesen für die Hilfe aus der Fraktion, erzählt Heitmann. Nach etwa einem halben Jahr habe sie das erste Mal das Gefühl bekommen, dass das Wichtigste erledigt sei und sie „endlich anfangen kann zu arbeiten“.

Die Sitzungswochen seien anstrengender als sie vorher dachte, gesteht Heitmann, und die Arbeitsbelastung im Bundestag nochmal deutlich höher als in der Bürgerschaft. Die Tage im parlamentarischen Betrieb seien sehr lang, in der Regel arbeite sie von 7 bis 22 Uhr. Gleichzeitig sei sie ein wenig enttäuscht davon, dass alles viel zäher sei und viel langsamer gehe. „Das hatte ich mir ein bisschen anders vorgestellt.“ Das sei ein Stück weit frustrierend, zeige ihr aber auch, dass man als Parlamentarierin einfach eine gewisse Zeit brauche, um Dinge voranzubringen. „Es ist nicht so, wie viele Menschen vielleicht denken, dass man jemanden, der nach vier Jahren nichts Großes erreicht hat, einfach grundsätzlich als nicht geeignet abstempeln und jemand neuen wählen sollte.“ Für viele Projekte brauche es einfach mehr Zeit, um sie umzusetzen oder in der eigenen Fraktion erstmal Mehrheiten dafür zu gewinnen.

„Unter Umständen reichen da vier Jahre einer Legislaturperiode nicht aus, um sichtbare Verbesserungen zu erreichen. Und das wird allen so gehen, die neu ins Parlament kommen.“ Kontinuität und der Wille, an einer Sache dranzubleiben, seien im Bundestag besonders wichtig, habe sie gelernt.

Zu Hause im Wahlkreis sei es zudem manchmal schwierig zu vermitteln, dass sie nicht in jedem politischen Thema ganz tief drinstecke. „Ich finde es aber ehrlicher, dann zu sagen, dass man etwas nicht genau weiß und sich lieber schlauzumachen, anstatt mir was aus den Fingern zu saugen und im Zweifel etwas Falsches zu sagen.“

Was sie am Bundestag positiv überrascht habe, ist der Umgang mit der Etikette: „Es gibt keine großen Kleidervorschriften oder ähnliches. Ich ganz froh drüber, dass ich als Abgeordnete auch weiterhin meine Persönlichkeit ausdrücken kann und mich nicht in Kostümchen zwängen muss.“

Als Mutter setzt sie wie viele der anderen jungen Frauen im Parlament ein Zeichen für die Vereinbarkeit von Karriere und Familie. „Bevor ich kandidiert habe, haben mein Mann und ich lange darüber gesprochen, dass sich die Verantwortung neu aufteilen wird. Mein Mann trägt jetzt für das Kind und alles, was in Hamburg passiert die Hauptverantwortung.“

Der Originalartikel ist auch hier nachzulesen.