In der gestrigen Bundestagsdebatte habe ich unterstrichen, dass Sucht in Haft ein Problem ist und bleiben wird. Doch statt die Standards der Behandlung abzusenken – was die Union in ihrem Antrag fordert, mit dem sie mehr Suchtkranke in den regulären Haftanstalten unterbringen will statt im Maßregelvollzug – müssen wir vielmehr im Gesamtsystem Haft die Suchtkrankenbehandlung verbessern. Das geht nur zusammen mit den Ländern. Und als Grundsatz muss weiter gelten: Therapie statt Strafe.
Hier klicken, um den Inhalt von webtv.bundestag.de anzuzeigen
Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz: Zur G-BA-Richtlinie zur Long-Covid Versorgung meine Pressemitteilung:
Mit dem Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz verpflichten wir den G-BA dazu, eine strukturierte Diagnostik und Versorgung von Menschen mit Verdacht auf Long- Covid und ähnliche Krankheitsbilder festzulegen. Das ist lange überfällig, denn derzeit leben Betroffene leider noch viel zu lange in Ungewissheit, werden bei Hausarztbesuchen nicht ernst genommen oder warten monatelang auf Termine bei Spezialisten. Der G-BA hat nun bis Ende nächsten Jahres Zeit, die Regelungen zu treffen. Bis dahin sollte der Gesetzesauftrag aber natürlich bereits ein Antrieb dafür sein, dass hier endlich etwas vorangeht und Ärzt*innen weitergebildet werden sowie multiprofessionell gut zusammenarbeiten. Wir werden als Politik genau beobachten, welche Auswirkungen diese gesetzliche Verpflichtung zeigt und ob es weitere Unterstützung von politischer Seite braucht, um Forschung und Versorgung in diesem Bereich gezielt zu verbessern.
Das Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz wird diese Woche im Bundestag verabschiedet. Die G-BA-Richtlinie ist ein Meilenstein im Gesundheitswesen, um die Versorgung sicherzustellen. Diese konkrete Verbesserung begrüße ich sehr. Darüber hinaus ist es auch für Betroffene der Myalgischen Enzephalomyelitis / Chronic Fatigue Syndrom (ME/CFS), die oftmals an ähnlichen Symptomen leiden, ein wichtiger Baustein, um Versorgungsrückstände aufzuholen. Dies haben wir uns als Ampel-Gesundheitspolitiker*innen vorgenommen.
In dieser Woche beschließen wir im Bundestag den Haushalt für das kommende Jahr. In meiner Rede zum Haushaltsplan des BMUV konnte ich veranschaulichen, an welchen Stellen wir Grüne für Verbesserungen beim Verbraucher*innenschutz gesorgt haben: Wir haben etwa die Schlagkraft der Verbraucherzentrale erhöht und die Mittel für die Schuldnerberatung verdoppelt. Neben den Haushaltstiteln ist es für starke Verbraucher*innen jedoch auch enorm wichtig, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessern; auch das habe ich deutlich gemacht:
Hier klicken, um den Inhalt von webtv.bundestag.de anzuzeigen
Was steht in der Europäischen Union in Sachen Umwelt- und Verbraucherschutz aktuell auf der Agenda und wann werden wir welche Richtlinien in Deutschland gesetzlich umsetzen?
Diese Leitfragen standen im Vordergrund, als die Mitglieder der grünen AG Umwelt & Verbraucherschutz vom 14. bis 16. November in Brüssel zu Gast waren, um sich in zahlreichen Terminen und Gesprächen über die dortige Arbeit zu informieren.
Von der Ökodesignrichtlinie über „GreenClaims“ bis hin zur „Verbraucherkreditrichtlinie“ reichten dabei die Themen, die bei mir als Verbraucherschutzpolitikerin immer wieder im Vordergrund der Diskussionen standen.
Termine gab es dabei im Einzel- und im Gruppensetting. Es hat mich gefreut zu erfahren, dass etwa die europäische Verbraucherschutzorganisation BEUC dabei ähnliche politische Erwartungen an kommende Gesetze formuliert wie auch Vertreter*innen der Kommission oder meine Kollegin Anna Cavazzini im Europäischen Parlament.
Insbesondere im Termin mit BEUC zur Verbraucherkreditrichtlinie wurde deutlich, an welchen Punkten wir voraussichtlich auch im Deutschen Recht einzelne Vorschriften noch werden spezifizieren können, da die Richtlinie kurz vor dem Abschluss steht und Formulierungen schon sehr absehbar sind. So wird es z.B. vermutlich möglich sein, Werbung für Kleinkredite künftig so zu regulieren, dass sie sich nicht mehr an Verbraucher*innen richten darf, die von Überschuldung bedroht sind.
Bei anderen Vorhaben wie dem „Recht auf Reparatur“ oder der „Green Claims Verordnung“ sind spezifische nationalrechtliche Regelungsmöglichkeiten noch nicht ganz so konkret absehbar – hier waren die Fragestellungen in den Gesprächen häufig eher, ob die Vorhaben in dieser Legislatur des europäischen Parlaments überhaupt noch zum Abschluss kommen und wann sie in Deutschland dann wohl greifen.
Insgesamt konnten wohl alle Mitglieder der AG Umwelt und Verbraucherschutz für sich und ihre politischen Vorhaben in Berlin einiges aus Brüssel mitnehmen, sich mit wichtigen Akteur*innen neu vernetzen und: Wir kommen wieder, keine Frage! Denn Europa gibt in vielen Fragen den Takt vor – gerade, wenn es um Umwelt- und Verbraucherschutz geht.
Schnelllebige Entwicklungen, multiple Krisen – gerade die letzten Jahre waren geprägt von rasanter Veränderung. Wie gehen Verbraucher*innen damit um, wie reagieren sie auf Veränderung und entwickeln „Verbraucherresilienz?“ Darüber habe ich auf der Jahreskonferenz des Bundesnetzwerks Verbraucherforschung mit verschiedenen Politiker*innen aus dem Bereich Verbraucherschutz diskutiert. Aus den Fraktionen des Bundestags waren neben mir meine Fachkollegin Nadine Heselhaus (SPD), Nils Gründer (FDP) und Volker Ullrich (CDU/CSU) dabei. Und ganz besonders gefreut habe ich mich natürlich über die Teilnahme „unseres“ grünen parlamentarischen Staatssekretärs im Umweltministerium, Chris Kühn.
Was stimmt uns optimistisch?
Zum Einstieg ging es um die Frage, was uns in diesen Zeiten, die natürlich für alle Verbraucher*innen sehr herausfordernd sind, optimistisch stimmt. Schnell entspann sich eine Diskussion über die verschiedenen Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung. Ich habe dabei besonders den Gaspreisdeckel als zentrales Instrument der kommenden Monate, aber auch die Entlastungen für einkommensschwache Haushalte betont. Diese direkten finanziellen Instrumente stehen natürlich im Dreiklang mit ambitionierten Energiesparmaßnahmen und massiven Investitionen und Beschleunigungen bei den Erneuerbaren Energien.
Wie werden Verbraucher*innen resilient?
In der weitergehenden Frage der Verbraucherresilienz waren wir uns einig, dass diese nicht nur als individuelle Leistung zu betrachten ist, sondern vielmehr nur in resilienten Systemen funktioniert. Daraus folgt für uns der Auftrag, stabile Strukturen und Rahmenbedingungen zu schaffen. Neben den praktischen Anliegen, die ich in dieser Legislatur im Bundestag voranbringe wie z.B. klarere Kennzeichnungen von Produkten oder Maßnahmen gegen Greenwashing, habe ich dabei auch die aktuelle politische Perspektive beleuchtet. Dazu gehört für mich eine klare und ehrliche Reaktion der Politik auf multiple Krisen, um Vertrauen zu schaffen. Aber auch aktuell die Schaffung resilienter Energienetze, wo wir einen Fokus auf kurz- und langfristige Energiesicherheit legen.
Forschung und Politik
Abschließend haben wir das Verhältnis von Verbraucherforschung und Verbraucherpolitik diskutiert. Ich finde es sehr wichtig, aus der Verbraucherforschung immer wieder Erkenntnisse zu erhalten, die mir wichtige Anstöße für die politische Arbeit geben. Darüber hinaus erhoffe ich mir von der Verbraucherforschung einerseits einen Blick auf die langfristigen Perspektiven und Leitlinien und andererseits auch ein besseres Verständnis für praktische Probleme der Verbraucherpolitik: Gerade die Verbraucher*innen, die am meisten auf Verbraucherschutz angewiesen sind, erreichen wir oft nur schwer. Hier Abhilfe zu schaffen, damit unser Politikfeld in der Breite der Gesellschaft Früchte trägt, ist und bleibt eine Querschnittsaufgabe.
Der Austausch zwischen Wissenschaft und Politik ist für uns Fachpolitiker*innen ein wichtiges Netzwerk. Ich habe mich sehr gefreut, als vergleichsweise „neue“ Vebraucher*innenschutzpolitikerin mein Debüt auf der Jahreskonferenz zu geben und freue mich auf den weiteren Austausch in den kommenden Jahren.